- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Nürnberg
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Awaltskanzlei Felix Briesenick
Schwerpunkte
- StrafrechtHauptschwerpunktStrafrecht in Nürnberg vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Felix Briesenick ist Rechtsanwalt in Nürnberg und Fachanwalt für Migrationsrecht. Seine Tätigkeit umfasst Strafrecht, Migrationsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und Flüchtlingsrecht. Im Strafrecht übernimmt er die Verteidigung als Wahl- oder Pflichtverteidiger in sämtlichen Bereichen des Haupt- und Nebenstrafrechts. Dazu gehören die Vertretung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung, Beistand bei Vernehmungen sowie Haftsachen. Weitere Schwerpunkte sind Strafvollstreckung, Jugendstrafverfahren und die Nebenklägervertretung. Bei der Vertretung von Ausländerinnen und Ausländern berücksichtigt er die ausländerrechtlichen Folgen von Strafverfahren und übernimmt auch die gleichzeitige Vertretung im Ausländerrecht. Im Migrationsrecht berät und vertritt er gegenüber Behörden, Botschaften und in Gerichtsverfahren, unter anderem zu Aufenthaltserlaubnissen, Familienzusammenführung, Visumsverfahren und drohender Abschiebung. Im Staatsangehörigkeitsrecht befasst er sich mit Einbürgerungen, doppelter Staatsangehörigkeit und dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Im Flüchtlingsrecht begleitet er Asylverfahren, Anhörungen und verwaltungsgerichtliche Verfahren. Seine Arbeitsweise umfasst gründliche Vorbereitung, schriftliche Ausarbeitung der Einlassung und enge Zusammenarbeit mit muttersprachlichen Dolmetschern, insbesondere für Türkisch, Kurdisch, Arabisch und Persisch.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-fb.de, kanzlei-fb.de
Beratung in Nürnberg – Einordnung der Redaktion
Felix Briesenick ist Rechtsanwalt in Nürnberg und Fachanwalt für Migrationsrecht. Sein Profil führt Strafrecht als Hauptschwerpunkt; hinzu kommen Migrationsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und Flüchtlingsrecht. Die Awaltskanzlei Felix Briesenick befindet sich in der Breiten Gasse 76, 90402 Nürnberg, in der Altstadt. Er gehört der Rechtsanwaltskammer Nürnberg an. Ein inhaltlicher Bezug zwischen seinen Tätigkeitsfeldern besteht bei Strafverfahren gegen Ausländerinnen und Ausländer: Neben dem strafrechtlichen Vorwurf können dabei auch mögliche Folgen für den Aufenthalt eine Rolle spielen. Briesenick berücksichtigt diese Verbindung und übernimmt auch die gleichzeitige Vertretung im Ausländerrecht. Im Strafrecht verteidigt er als Wahl- oder Pflichtverteidiger in sämtlichen Bereichen des Haupt- und Nebenstrafrechts. Die Tätigkeit reicht vom Ermittlungsverfahren über den Beistand bei Vernehmungen bis zur Hauptverhandlung und umfasst auch Haftsachen. Ratsuchende können beispielsweise mit einer polizeilichen Vorladung, einer Anklage oder Fragen zur Untersuchungshaft konfrontiert sein. Weitere Tätigkeitsfelder sind Jugendstrafverfahren, Strafvollstreckung und Nebenklägervertretung. Damit betrifft das Profil sowohl die Verteidigung beschuldigter Personen als auch die Vertretung von Verletzten, die sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen einem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen können. Im Migrationsrecht gehören Aufenthaltserlaubnisse, Familienzusammenführung, Visumsverfahren und drohende Abschiebungen zu den genannten Anliegen. Briesenick vertritt gegenüber Behörden und Botschaften sowie in gerichtlichen Verfahren. Das Staatsangehörigkeitsrecht umfasst in seiner Tätigkeit Einbürgerungen, doppelte Staatsangehörigkeit und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Im Flüchtlingsrecht begleitet er Asylverfahren, Anhörungen und verwaltungsgerichtliche Verfahren. Zur beschriebenen Arbeitsweise zählen gründliche Vorbereitung, die schriftliche Ausarbeitung der Einlassung und die enge Zusammenarbeit mit muttersprachlichen Dolmetschern, insbesondere für Türkisch, Kurdisch, Arabisch und Persisch. Sprachliche Verständigung ist gerade bei der Darstellung persönlicher Lebensumstände und komplexer Verfahrensabläufe bedeutsam. Der Standort in der Nürnberger Altstadt bietet einen innerstädtischen Bezug auch für Ratsuchende aus Gostenhof, Johannis, der Südstadt oder Langwasser. Die konkrete Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen. In Strafsachen kommen insbesondere das Amtsgericht Nürnberg und das Landgericht Nürnberg-Fürth, je nach Verfahrensart auch das Oberlandesgericht Nürnberg, in Betracht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine erste Anfrage kann das betroffene Rechtsgebiet, den aktuellen Verfahrensstand und bereits bekannte Termine oder Fristen benennen. Ob eine Vertretung übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Nürnberg
- Amtsgericht Nürnberg
- Landgericht Nürnberg-Fürth
- Arbeitsgericht Nürnberg
- Oberlandesgericht Nürnberg
Die Kanzlei von Felix Briesenick liegt in der Breiten Gasse 76 in der Nürnberger Altstadt. Damit ist sie im innerstädtischen Bereich verortet. Für Ratsuchende aus anderen Nürnberger Stadtteilen wie Gostenhof, Johannis, der Südstadt und Langwasser bildet diese Anschrift den Ausgangspunkt für die individuelle Anreiseplanung. Bei einer Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind die aktuellen Verbindungen zu prüfen; bei einer Anfahrt mit dem Pkw sind die örtliche Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Nürnberg und das Landgericht Nürnberg-Fürth relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen insbesondere vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; außerdem bestehen Zuständigkeiten in Jugendstrafsachen und für bestimmte richterliche Entscheidungen im Ermittlungsverfahren. Das Landgericht verhandelt erstinstanzlich unter anderem schwerwiegendere Strafsachen und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Auch Strafvollstreckungskammern sind beim Landgericht angesiedelt. Das Oberlandesgericht Nürnberg kann insbesondere bei Revisionen und bestimmten Beschwerden zuständig sein. Welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet, hängt von gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Für Streitigkeiten über Aufenthalt, Asyl oder Staatsangehörigkeit ist hingegen typischerweise die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Keines der hier genannten Gerichte ist ein Verwaltungsgericht. Das ebenfalls aufgeführte Arbeitsgericht Nürnberg entscheidet über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die beschriebenen strafrechtlichen und migrationsrechtlichen Anliegen regelmäßig nicht zuständig. Der Kanzleistandort allein legt daher weder das zuständige Gericht noch den maßgeblichen Verfahrensweg fest.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft für Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
- RAV (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.)
- Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein
- Beirat der Refugee Law Clinic
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht hilfreich, etwa eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Auch Aktenzeichen, Zustellungsdatum sowie mitgeteilte Termine und Fristen erleichtern die Zuordnung. Eine kurze Darstellung des bisherigen Ablaufs kann ergänzen, ob bereits eine Vernehmung oder eine andere Maßnahme stattgefunden hat. Welche weiteren Informationen erforderlich sind, hängt vom Verfahren ab. Die erste Kontaktaufnahme ersetzt weder die Prüfung der Unterlagen noch eine gegebenenfalls notwendige Akteneinsicht.
- Worin unterscheiden sich Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung?
- Bei einer Wahlverteidigung wird die Verteidigung aufgrund einer Beauftragung übernommen. Eine Pflichtverteidigung beruht dagegen auf einer gerichtlichen Bestellung in gesetzlich bestimmten Fällen notwendiger Verteidigung. Maßgeblich können unter anderem die Schwere des Vorwurfs, die zu erwartenden Rechtsfolgen oder die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sein. Auch Freiheitsentziehung kann eine Rolle spielen. Pflichtverteidigung ist nicht gleichbedeutend mit einer generell kostenfreien Vertretung. Beide Formen dienen der Wahrnehmung der Rechte der beschuldigten Person; ob eine Bestellung erforderlich ist, muss anhand des jeweiligen Verfahrens geprüft werden.
- Welche Bedeutung kann ein Strafverfahren für den Aufenthaltsstatus haben?
- Ein Strafverfahren kann neben strafrechtlichen auch aufenthaltsrechtliche Fragen auslösen. Je nach Sachverhalt können etwa die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels, eine Ausweisung oder eine Einbürgerung betroffen sein. Dabei sind ein bloßer Verdacht, ein laufendes Verfahren und eine rechtskräftige Verurteilung rechtlich nicht gleichzusetzen. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Entscheidung, der bestehende Aufenthaltsstatus und persönliche Umstände. Deshalb werden strafrechtliche und ausländerrechtliche Unterlagen häufig gemeinsam betrachtet. Eine automatische Aussage über den Verlust eines Aufenthaltsrechts lässt sich aus der Einleitung eines Strafverfahrens nicht ableiten.
- Welche Informationen sind bei Familienzusammenführung, Visum oder drohender Abschiebung wichtig?
- Bei migrationsrechtlichen Anliegen sind regelmäßig die Staatsangehörigkeit, der aktuelle Aufenthaltsort und der bestehende Aufenthaltsstatus von Bedeutung. Bei einer Familienzusammenführung kommen die familiären Beziehungen und der Status der in Deutschland lebenden Bezugsperson hinzu. Vorhandene Anträge, Behördenbescheide und Schreiben einer Botschaft dokumentieren den bisherigen Ablauf. Bei einer drohenden Abschiebung sind insbesondere der Inhalt behördlicher Entscheidungen sowie bekannt gegebene Fristen und Termine relevant. Welche Voraussetzungen und Verfahrensschritte maßgeblich sind, unterscheidet sich nach Fallgruppe. Allgemeine Informationen können deshalb eine individuelle Prüfung nicht ersetzen.
- Wie unterscheiden sich eine Anhörung im Asylverfahren und ein verwaltungsgerichtliches Verfahren?
- Die persönliche Anhörung ist ein wesentlicher Bestandteil des behördlichen Asylverfahrens. Sie dient insbesondere dazu, die individuellen Fluchtgründe und weitere entscheidungserhebliche Umstände zu erfassen. Ein verwaltungsgerichtliches Verfahren betrifft dagegen die gerichtliche Überprüfung einer behördlichen Entscheidung, beispielsweise nach der Ablehnung eines Asylantrags. Dabei können die Anhörungsniederschrift, vorgelegte Nachweise und die Begründung des Bescheids wichtig sein. Je nach Entscheidung kommen unterschiedliche Fristen und gegebenenfalls ein Eilverfahren in Betracht. Eine verlässliche sprachliche Verständigung ist in beiden Verfahrensabschnitten für die Darstellung des Sachverhalts bedeutsam.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Felix Briesenick
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-fb.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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