- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Köln
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Frank Lindner
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Frank Lindner ist Rechtsanwalt in Düren mit den Schwerpunkten Strafrecht, Sozialrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei berät Ratsuchende in diesen Rechtsgebieten und vertritt ihre Interessen vor Gericht sowie gegenüber Dritten. Nach einer Ersteinschätzung entscheiden die Mandanten, ob eine gemeinsame Durchsetzung ihrer Rechte, falls erforderlich auch gerichtlich, erfolgen soll. Als Grundlage der Zusammenarbeit nennt Lindner Vertrauen und eine gemeinsame Besprechung der Sachlage, um Lösungen zu finden. Zur beschriebenen Tätigkeit gehören außergerichtliche Einigungen, die Vertretung in Gerichtsverfahren und präventive Beratung. Die Kanzlei überprüft Verträge, Geschäftsbedingungen und andere wichtige Dokumente, um rechtliche Risiken zu erkennen und zu minimieren. Außerdem übernimmt sie administrative Aufgaben, achtet auf Fristen und reicht notwendige Dokumente ein. Lindner studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Aachen. Er ist Mitglied der Strafverteidiger Vereinigung NRW e.V. und der Rechtsanwaltskammer Köln. Die Kanzlei befindet sich in der Straße Zu den Gärten 10 in Düren.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: lindner-rechtsanwalt.de, franklindner-rechtsanwalt.de
Beratung in Düren – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Frank Lindner ist in Düren tätig. Sein Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht und Strafrecht; die Kanzleibeschreibung führt ergänzend Sozialrecht auf. Die Kanzlei befindet sich in der Straße Zu den Gärten 10, 52355 Düren. Lindner studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Aachen. Er gehört der Rechtsanwaltskammer Köln und der Strafverteidiger Vereinigung NRW e.V. an. Seine Tätigkeit umfasst nach den vorliegenden Angaben die Beratung, die Vertretung gegenüber Dritten und die Wahrnehmung von Interessen vor Gericht. Im Familienrecht geht es häufig um Fragen, die mit einer Trennung oder Scheidung verbunden sind. Dazu zählen Unterhalt, die Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte sowie Sorge- und Umgangsregelungen für Kinder. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Betrachtung persönlicher Lebensverhältnisse und wirtschaftlicher Unterlagen. Auch die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Verständigung können eine Rolle spielen. Welche Fragen zusammenhängen und welche getrennt behandelt werden müssen, richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt. Die Kanzleibeschreibung betont eine gemeinsame Besprechung der Sachlage und Vertrauen als Grundlage der Zusammenarbeit. Im Verkehrsrecht sind etwa die Folgen eines Verkehrsunfalls, Auseinandersetzungen mit Versicherungen oder Vorwürfe einer Verkehrsordnungswidrigkeit typische Anliegen. Strafrechtliche Fragen können sich beispielsweise aus einer Vorladung, einem Ermittlungsverfahren oder einer Anklage ergeben. Beide Gebiete berühren sich, wenn ein Geschehen im Straßenverkehr zugleich strafrechtlich untersucht wird. Für die Einordnung sind der bisherige Ablauf, vorhandene Schreiben und mögliche Fristen bedeutsam. Lindners beschriebene Tätigkeit schließt außergerichtliche Einigungen, gerichtliche Vertretung und präventive Beratung ein. Darüber hinaus nennt die Kanzlei die Prüfung wichtiger Dokumente sowie die Bearbeitung administrativer Aufgaben und die Überwachung von Fristen. Der örtliche Bezug liegt in Düren mit seinen Stadtteilen, darunter Innenstadt, Birkesdorf und Rölsdorf. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Als Gerichte am Standort beziehungsweise im regionalen Umfeld sind das Amtsgericht Düren und das Landgericht Aachen relevant. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen anhand des Profils zunächst einem Rechtsgebiet zuordnen und für die Anfrage knapp zusammenfassen. Angaben zu beteiligten Personen, bereits erhaltenen Schreiben und anstehenden Terminen erleichtern die erste Einordnung. Nach der beschriebenen Ersteinschätzung entscheiden die Mandantinnen und Mandanten, ob sie gemeinsam mit Lindner weitere Schritte verfolgen möchten.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Düren
- Amtsgericht Düren
- Landgericht Aachen
Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt von Frank Lindner ist insbesondere das Amtsgericht Düren von Bedeutung: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidung, Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ob das Amtsgericht Düren im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab, nicht allein vom Kanzleisitz. Auch verkehrsrechtliche Streitigkeiten über Schadensersatz können vor dem Amtsgericht geführt werden. Je nach Streitwert und gesetzlicher Zuständigkeit kommt für zivilrechtliche Verfahren ebenso das Landgericht Aachen in Betracht. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten entscheidet nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid regelmäßig ein Amtsgericht, sofern es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt. In Strafsachen verhandeln Amtsgerichte einen Teil der Anklagen erstinstanzlich. Das Landgericht Aachen befasst sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafvorwürfen und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile der Amtsgerichte seines Bezirks. Für familiengerichtliche Beschwerden ist dagegen grundsätzlich das Oberlandesgericht zuständig, nicht das Landgericht. Lindners Referendariat am Landgericht Aachen stellt einen biografischen Bezug zum regionalen Gerichtsumfeld her. Die Kanzleianschrift lautet Zu den Gärten 10 in 52355 Düren. Innenstadt, Birkesdorf und Rölsdorf gehören zum genannten städtischen Umfeld; die genaue Stadtteilzuordnung der Adresse geht aus den Angaben nicht hervor. Ebenso ist keine Innenstadtlage belegt. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und eine Nachricht ab.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach einer Ersteinschätzung entscheiden Sie, ob Sie gemeinsam mit der Kanzlei Ihr Recht, falls nötig auch vor Gericht, durchsetzen möchten. Die Sachlage wird gemeinsam besprochen und es werden Lösungen gesucht.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Nach einer Ersteinschätzung entscheiden Sie, ob Sie gemeinsam mit der Kanzlei Ihr Recht, falls nötig auch vor Gericht, durchsetzen möchten. Die Sachlage wird gemeinsam besprochen und es werden Lösungen gesucht.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und eine Nachricht ab.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Strafverteidiger Vereinigung NRW e.V.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist Angaben zur Eheschließung, zum Zeitpunkt der Trennung und zu gemeinsamen Kindern relevant. Je nach Anliegen können Einkommensnachweise, bestehende Vereinbarungen, Angaben zu Vermögen und Verbindlichkeiten sowie bereits vorliegende gerichtliche Schreiben wichtig werden. Bei Fragen zu Sorge oder Umgang hilft eine sachliche Beschreibung der bisherigen Betreuungssituation. Nicht jedes Dokument wird von Anfang an benötigt. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme klären; sensible Informationen sollten nur über einen dafür abgestimmten Weg übermittelt werden.
- Können familienrechtliche Fragen auch ohne streitiges Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Viele Folgen einer Trennung lassen sich grundsätzlich durch Gespräche und Vereinbarungen ordnen, etwa Fragen zur Betreuung gemeinsamer Kinder oder zu wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ob eine Verständigung möglich und welche Form dafür erforderlich ist, hängt vom Inhalt der Regelung ab. Bestimmte Vereinbarungen können besondere Formvorschriften auslösen. Eine Scheidung selbst erfolgt dagegen durch das Familiengericht. Außergerichtliche Verständigung und gerichtliches Verfahren schließen sich deshalb nicht aus: Auch bei einer einvernehmlichen Trennung können einzelne gerichtliche Schritte notwendig bleiben. Eine anwaltliche Einordnung kann diese Unterschiede erläutern.
- Welche Informationen werden bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall üblicherweise gebraucht?
- Hilfreich sind eine chronologische Schilderung des Unfallhergangs sowie Angaben zu Unfallort, Zeitpunkt, Beteiligten und Versicherungen. Fotos, vorhandene Zeugenkontakte, ein polizeiliches Aktenzeichen und Schreiben der Versicherung können die Einordnung unterstützen. Je nach Schaden kommen Reparaturunterlagen, Gutachten oder ärztliche Dokumentationen hinzu. Wichtig ist auch, ob bereits Forderungen gestellt, Erklärungen abgegeben oder Fristen gesetzt wurden. Aus diesen Informationen ergibt sich, welche tatsächlichen und rechtlichen Fragen noch offen sind. Eine abschließende Bewertung lässt sich aus einer kurzen Unfallschilderung allein regelmäßig nicht ableiten.
- Worin unterscheiden sich eine Anfrage als beschuldigte Person und eine Anfrage als Zeugin oder Zeuge?
- Die jeweilige Rolle im Strafverfahren bestimmt, welche Rechte und Pflichten bestehen. Beschuldigte dürfen grundsätzlich zur Sache schweigen; bei Zeuginnen und Zeugen können Aussagepflichten sowie Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechte eine Rolle spielen. Auch ist bedeutsam, ob ein Schreiben von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht stammt. Für eine erste Anfrage sind deshalb die genaue Bezeichnung des Schreibens, die darin genannte Rolle, ein Aktenzeichen und etwaige Termine hilfreich. Welche Bedeutung eine konkrete Vorladung hat, lässt sich nur anhand ihres Inhalts und der Verfahrenssituation beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Frank Lindner
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kanzlei und Anfahrt
Zu den Gärten 10, 52355 Düren
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: franklindner-rechtsanwalt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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