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- Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunktFamilienrecht in Düren vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Andreas Schwartmann ist seit 2002 bundesweit als Rechtsanwalt tätig. Seine Kanzlei hat Standorte in Düren und Köln. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Im Familienrecht berät und vertritt er Mandanten bei Trennung, Scheidung und Unterhalt sowie bei Vermögensauseinandersetzungen, Sorgerecht und Umgang. Scheidungswilligen Mandanten bietet er die Möglichkeit, den Scheidungsauftrag elektronisch zu erteilen. Im Wohnraum- und Gewerbemietrecht vertritt er Mieter und Vermieter. Zu den genannten Aufgaben gehören Streitigkeiten über Mängel, Zahlungsverzug und Schönheitsreparaturen sowie Mieterhöhungen, Kündigungen, Räumungsklageverfahren und Zwangsvollstreckung. Im Verkehrsrecht übernimmt er unter anderem Bußgeldverfahren, Unfallregulierung, Auseinandersetzungen mit Versicherungen und Führerscheinangelegenheiten. Die Vertretung erfolgt außergerichtlich und gerichtlich. Schwartmann legt Wert auf einen ausführlichen Dialog und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Er betreut Mandate persönlich von der Annahme bis zur Beendigung und bildet sich regelmäßig fort. Termine können über einen Online-Kalender vereinbart werden; das Sekretariat ist rund um die Uhr erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-schwartmann.de, rechtsanwalt-schwartmann.de
Beratung in Düren – Einordnung der Redaktion
Andreas Schwartmann ist Rechtsanwalt in Düren. Sein Profil nennt das Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Die Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Schwartmann befindet sich am Wirteltorpl. 11, 52349 Düren. Familienrechtliche Anliegen betreffen häufig persönliche Veränderungen, bei denen rechtliche und wirtschaftliche Fragen eng miteinander verbunden sind. Dazu gehören insbesondere Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie die elterliche Sorge und der Umgang mit gemeinsamen Kindern. Auch die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe können eine Rolle spielen. Für Ratsuchende geht es dabei zunächst darum, die verschiedenen Themen auseinanderzuhalten und den eigenen Klärungsbedarf zu beschreiben. Bei einer Trennung stehen beispielsweise Fragen zur bisherigen Ehewohnung, zur finanziellen Absicherung oder zur Organisation des Familienalltags im Raum. Im Zusammenhang mit einer Scheidung können außerdem der Versorgungsausgleich und der Zugewinnausgleich relevant werden. Sind Kinder betroffen, bilden deren Bedürfnisse und das Kindeswohl einen wesentlichen Bezugspunkt. Familienrechtliche Unterstützung kann allgemein darin bestehen, die Ausgangslage rechtlich einzuordnen, außergerichtliche Verständigungsmöglichkeiten zu prüfen oder ein gerichtliches Verfahren zu begleiten. Welche Aufgaben im Einzelfall übernommen werden, ist Gegenstand der Abstimmung zwischen der ratsuchenden Person und dem Rechtsanwalt. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Düren mit seiner Innenstadt sowie den Stadtteilen Birkesdorf und Rölsdorf. Die Anschrift am Wirteltorplatz bietet einen konkreten Ausgangspunkt für die Planung eines persönlichen Termins. Für viele familienrechtliche Verfahren ist das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; am Standort ist dies das Amtsgericht Düren. Ob ein bestimmtes Verfahren tatsächlich dort geführt wird, richtet sich jedoch nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Falls. Das ebenfalls genannte Landgericht Aachen ist für Scheidungs-, Sorge- und Umgangsverfahren grundsätzlich nicht das erstinstanzliche Gericht. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de beginnt mit dem Profil und den dort verfügbaren Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten. Eine kurze Beschreibung des Anliegens kann die erste Einordnung erleichtern: Geht es etwa um eine bevorstehende Trennung, ein bereits laufendes Scheidungsverfahren oder eine Frage zum Kindesunterhalt? Bestehende Gerichtstermine oder Fristen sollten bei der Anfrage deutlich benannt werden. Anschließend lassen sich die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, das weitere Vorgehen und die benötigten Unterlagen klären. Für einen Besuch an der Dürener Kanzleianschrift kann die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der aktuellen Verbindung beziehungsweise Verkehrslage geplant werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Düren
- Amtsgericht Düren
- Landgericht Aachen
Die Kanzlei von Andreas Schwartmann liegt am Wirteltorpl. 11 in 52349 Düren und damit im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Birkesdorf und Rölsdorf bildet diese Anschrift den örtlichen Bezugspunkt. Welche Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangsort und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Verbindungen und gegebenenfalls verfügbare Stellplätze sollten deshalb vor einem Besuch geprüft werden. Aus den Profilangaben ergeben sich keine näheren Informationen zu Haltestellen, eigenen Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist insbesondere das Amtsgericht Düren von Bedeutung. Bei Amtsgerichten sind die Familiengerichte angesiedelt. Sie führen unter anderem Scheidungsverfahren und entscheiden über elterliche Sorge, Umgang, Unterhalt sowie weitere Familiensachen. Im Zusammenhang mit einer Scheidung kann dort auch der Ausgleich von Versorgungsanrechten behandelt werden. Die örtliche Zuständigkeit folgt gesetzlichen Regeln; je nach Verfahrensart können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes oder die Wohnverhältnisse der Ehegatten maßgeblich sein. Allein die Wahl einer Kanzlei in Düren begründet daher noch keine Zuständigkeit des Amtsgerichts Düren. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Aachen gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und befasst sich insbesondere mit bestimmten Zivil- und Strafsachen. Für die typischen familienrechtlichen Anliegen dieses Profils ist es grundsätzlich nicht das Eingangsgericht. Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen werden regelmäßig vom zuständigen Oberlandesgericht behandelt, nicht vom Landgericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Vor einer Beauftragung per E-Mail sollen die Hinweise zum Datenschutz, die Hinweise zur E-Mail-Kommunikation und die Widerrufsbelehrung heruntergeladen werden. Die außergerichtliche und gerichtliche Vollmacht und Mandatsbedingungen sowie die Bestätigung über den Erhalt der Widerrufsbelehrung und der Mandatsbedingungen werden unterschrieben per E-Mail oder Briefpost benötigt.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet einen unverbindlichen Anruf an. Nach Schilderung des Anliegens gibt Andreas Schwartmann eine Einschätzung, ob er helfen kann. Termine können auch kurzfristig über den Online-Kalender vereinbart werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet einen unverbindlichen Anruf an. Nach Schilderung des Anliegens gibt Andreas Schwartmann eine Einschätzung, ob er helfen kann. Termine können auch kurzfristig über den Online-Kalender vereinbart werden.
Für den Erstkontakt: Vor einer Beauftragung per E-Mail sollen die Hinweise zum Datenschutz, die Hinweise zur E-Mail-Kommunikation und die Widerrufsbelehrung heruntergeladen werden. Die außergerichtliche und gerichtliche Vollmacht und Mandatsbedingungen sowie die Bestätigung über den Erhalt der Widerrufsbelehrung und der Mandatsbedingungen werden unterschrieben per E-Mail oder Briefpost benötigt.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für ein erstes Gespräch ist häufig eine kurze Übersicht über die familiäre Situation hilfreich: Zeitpunkt einer möglichen Trennung, gemeinsame Kinder und bereits getroffene Vereinbarungen. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene gerichtliche Schreiben, Angaben zu Einkommen und Vermögen oder Unterlagen zu Versorgungsanrechten relevant sein. Nicht jedes Dokument wird für jede Fragestellung benötigt. Welche Unterlagen tatsächlich vorliegen sollten und wie sie übermittelt werden können, lässt sich bei der Terminabstimmung klären. Laufende Fristen und anstehende Gerichtstermine sollten frühzeitig angesprochen werden.
- Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt?
- Diese Unterhaltsarten betreffen unterschiedliche Beziehungen und Lebensphasen. Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf eines Kindes. Trennungsunterhalt betrifft unter bestimmten Voraussetzungen die finanzielle Unterstützung zwischen getrennt lebenden Ehegatten bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt kann danach in Betracht kommen, setzt aber eine eigenständige rechtliche Grundlage voraus. Für die Einordnung sind unter anderem Einkommen, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit und Betreuungssituationen relevant. Eine Berechnung hängt von den konkreten Umständen ab; pauschale Aussagen allein anhand des Familienstands reichen dafür nicht aus.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten eines Kindes. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame Sorge endet. Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Themen, auch wenn sie im Alltag zusammenhängen. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Beratungsangebote und einvernehmliche Absprachen können zur Klärung beitragen; ob eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Situation ab.
- Ist bei einer Scheidung immer das Amtsgericht am Kanzleisitz zuständig?
- Nein. Der Sitz der beauftragten Kanzlei bestimmt nicht, welches Familiengericht eine Scheidung bearbeitet. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Kriterien. Dabei können insbesondere gemeinsame minderjährige Kinder, deren gewöhnlicher Aufenthalt und die Aufenthaltsorte der Ehegatten eine Rolle spielen. Eine Kanzlei in Düren kann deshalb mit einem Anliegen befasst sein, das vor einem anderen Familiengericht geführt wird. Für die erste Einordnung sind Angaben zu den Wohnorten, den Kindern und bereits anhängigen Verfahren hilfreich. Scheidungsverfahren werden erstinstanzlich beim Familiengericht des zuständigen Amtsgerichts geführt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Andreas Schwartmann
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Wirteltorplatz 11, 52349 Düren
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-schwartmann.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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