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- Anwaltskanzlei Dassler
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Dassler ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Nach den Angaben der Kanzlei ist er ausschließlich auf diese beiden Rechtsgebiete spezialisiert. Die Anwaltskanzlei Dassler befindet sich in der Kölnstr. 39 in Düren, direkt gegenüber der Post. Für Besprechungen bittet Rechtsanwalt Dassler um eine vorherige Terminvereinbarung bei der langjährigen Mitarbeiterin Frau Peter, damit genügend Zeit für das Gespräch zur Verfügung steht. Im Zusammenhang mit der anhaltenden Pandemie-Situation weist die Webseite darauf hin, dass Unterlagen häufig vorab an die Kanzlei übermittelt und Angelegenheiten anschließend telefonisch geklärt werden können. Angaben zu einem näher bestimmten Mandantenkreis enthält der Quelltext nicht. Gegründet wurde die Kanzlei 1970 von Rechtsanwalt Kurt Dassler. Er war bis 2000 als Einzelanwalt tätig, gehörte dem Büro bis 2006 als Sozius an und schied 2007 altersbedingt aus der Sozietät aus.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwaltskanzlei-dassler.de, anwaltskanzlei-dassler.de
Beratung in Düren – Einordnung der Redaktion
Holger Dassler ist Rechtsanwalt in Düren. Seine Kanzlei Rechtsanwalt Holger Dassler befindet sich in der Kölnstraße 39, 52349 Düren. Das Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt und Strafrecht als weiteres Rechtsgebiet. Diese Kombination betrifft unterschiedliche Lebenssituationen, weist aber auch Berührungspunkte auf: Aus einem Vorfall im Straßenverkehr können neben Fragen des Schadensersatzes auch ein Bußgeldverfahren oder strafrechtliche Ermittlungen entstehen. Für Ratsuchende ist deshalb zunächst wichtig, welche rechtlichen Fragen ihr Anliegen aufwirft und welche Unterlagen dazu bereits vorliegen. Im Verkehrsrecht gehören die Folgen eines Verkehrsunfalls zu den typischen Anliegen. Dabei kann es um die Haftungsverteilung, Reparaturkosten, weitere Schadenspositionen oder die Kommunikation mit Versicherungen gehen. Auch Bußgeldbescheide, ein drohendes Fahrverbot und Fragen rund um die Fahrerlaubnis zählen zu diesem Rechtsgebiet. Mandantinnen und Mandanten erwartet grundsätzlich eine rechtliche Einordnung des Geschehens anhand der verfügbaren Informationen. Welche Ansprüche oder Einwendungen überhaupt in Betracht kommen, hängt unter anderem vom Unfallhergang, der Beweislage und dem jeweiligen Verfahrensstand ab. Das Strafrecht befasst sich mit dem Vorwurf einer Straftat und den damit verbundenen Verfahren. Typische Anlässe für eine Anfrage sind Schreiben von Polizei oder Staatsanwaltschaft, ein Strafbefehl oder eine Anklage. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr können etwa Vorwürfe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder fahrlässiger Körperverletzung eine Rolle spielen. Allgemein gehören die Prüfung des Tatvorwurfs, die Einordnung der Verfahrenslage und die Besprechung möglicher weiterer Schritte zur strafrechtlichen anwaltlichen Tätigkeit. Eine belastbare Einschätzung setzt regelmäßig Kenntnis der konkreten Umstände voraus. Die Kanzleianschrift liegt in der Dürener Innenstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl für Menschen aus dem Zentrum als auch aus Stadtteilen wie Birkesdorf und Rölsdorf. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Düren und das Landgericht Aachen relevant; welches Gericht einen Fall bearbeitet, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung zur Kölnstraße 39. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu vorhandenen Schreiben und zu möglichen Fristen. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Gespräch stattfinden kann, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Düren
- Amtsgericht Düren
- Landgericht Aachen
Die Kanzlei von Holger Dassler liegt in der Kölnstraße 39 in der Dürener Innenstadt. Der Standort ist damit dem zentralen Stadtgebiet zuzuordnen; Birkesdorf und Rölsdorf bilden weitere örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende aus Düren. Für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich die Kanzleianschrift als Ziel einer aktuellen Routenplanung nutzen. Konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Aus der Innenstadtlage allein lassen sich weder bestimmte Fahrtzeiten noch die Verfügbarkeit von Stellplätzen ableiten. Auch die organisatorischen Einzelheiten eines persönlichen Termins sind vorab mit der Kanzlei zu klären. Für verkehrsrechtliche Streitigkeiten kommen insbesondere Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Düren oder dem Landgericht Aachen in Betracht, etwa wenn nach einem Unfall Schadensersatzansprüche gerichtlich geklärt werden. Die sachliche Zuständigkeit hängt dabei unter anderem vom Streitwert und von gesetzlichen Sonderregelungen ab; zusätzlich muss die örtliche Zuständigkeit gegeben sein. Bußgeldsachen wegen Verkehrsverstößen werden bei gerichtlicher Befassung grundsätzlich von Amtsgerichten behandelt. In Strafsachen bearbeitet das Amtsgericht Düren Verfahren, die nach Art und Gewicht des Vorwurfs in seine Zuständigkeit fallen. Das Landgericht Aachen ist unter anderem für bestimmte schwerwiegendere Strafverfahren sowie für Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts zuständig. Nicht jedes verkehrsrechtliche Anliegen gehört allerdings vor eines dieser beiden Gerichte: Fahrerlaubnisrechtliche Streitigkeiten können beispielsweise die Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Aufgrund der anhaltenden Pandemie-Situation reicht es laut Kanzlei häufig aus, die Unterlagen vorab zukommen zu lassen, um die Angelegenheit anschließend telefonisch zu klären.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bittet darum, bei ihrer Mitarbeiterin Frau Peter einen Besprechungstermin zu vereinbaren, damit genügend Zeit für das Gespräch bleibt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bittet darum, bei ihrer Mitarbeiterin Frau Peter einen Besprechungstermin zu vereinbaren, damit genügend Zeit für das Gespräch bleibt.
Für den Erstkontakt: Aufgrund der anhaltenden Pandemie-Situation reicht es laut Kanzlei häufig aus, die Unterlagen vorab zukommen zu lassen, um die Angelegenheit anschließend telefonisch zu klären.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind eine kurze Schilderung des Unfallhergangs, Angaben zu den Beteiligten und vorhandene Versicherungsdaten hilfreich. Hinzukommen können Fotos, Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Schriftverkehr mit Versicherungen. Falls bereits vorhanden, können auch Gutachten, Kostenvoranschläge, Rechnungen oder ärztliche Unterlagen Bedeutung haben. Nicht jede Anfrage setzt vollständige Unterlagen voraus. Wichtig ist zunächst, kenntlich zu machen, was bereits vorliegt und ob Schreiben mit Fristen eingegangen sind. Welche weiteren Nachweise benötigt werden, ergibt sich aus dem Einzelfall.
- Was unterscheidet ein Bußgeldverfahren von einem Strafverfahren im Straßenverkehr?
- Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, beispielsweise bestimmter Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Mögliche Folgen sind eine Geldbuße und, abhängig vom Verstoß, Punkte oder ein Fahrverbot. Ein Strafverfahren setzt dagegen den Verdacht einer Straftat voraus, etwa wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Hier kommen strafrechtliche Sanktionen und gegebenenfalls weitere Folgen für die Fahrerlaubnis in Betracht. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, das erhaltene Schreiben genau zu benennen. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid und Strafbefehl stehen für unterschiedliche Verfahrenssituationen.
- Was ist bei einer Mandatsanfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs wichtig?
- Eine erste Anfrage kann sich darauf beschränken, welcher Vorwurf mitgeteilt wurde, von welcher Behörde das Schreiben stammt und in welchem Stadium sich das Verfahren befindet. Relevant sind insbesondere angekündigte Termine oder laufende Fristen. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht, zum Tatvorwurf zu schweigen und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Welche Reaktion auf ein bestimmtes Schreiben sinnvoll ist, lässt sich nicht allgemein festlegen. Häufig ist für eine fundierte Einschätzung zunächst die Kenntnis der Ermittlungsakte erforderlich; die erste Sachverhaltsschilderung ersetzt deren Prüfung nicht.
- Können nach demselben Verkehrsvorfall mehrere rechtliche Verfahren entstehen?
- Ja, ein einzelner Verkehrsvorfall kann unterschiedliche rechtliche Fragen auslösen. Nach einem Unfall können beispielsweise zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zu klären sein, während zugleich strafrechtlich wegen einer möglichen fahrlässigen Körperverletzung ermittelt wird. Daneben können je nach Sachverhalt fahrerlaubnisrechtliche Fragen auftreten. Diese Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke und werden nicht zwingend von denselben Stellen bearbeitet. Für eine Anfrage ist es daher hilfreich, sämtliche dazugehörigen Schreiben zu erwähnen und nach Absendern zu ordnen. So wird erkennbar, welche Verfahrensbereiche und möglichen Fristen berücksichtigt werden müssen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Holger Dassler
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4,9 von 5 · 19 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-dassler.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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