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- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
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Kanzleiprofil im Überblick
Franziska Witschel ist Fachanwältin für Verkehrsrecht in München. Ihre Kanzlei am Bavariaring 26 ist ausschließlich auf Verkehrsrecht spezialisiert und liegt in zentraler Innenstadtlage direkt an der Theresienwiese. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören die Verkehrsunfallregulierung, Autokauf und Reparatur, Bußgeld und Führerschein sowie das Verkehrsstrafrecht. Bei Verkehrsunfällen befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Schadensersatz, Reparaturkosten, Totalschäden, Mietwagen, Nutzungsausfall, Personenschäden und Schmerzensgeld. Im Bereich Autokauf und Reparatur werden Kaufverträge, Sachmängel, Gewährleistungsrecht, Nachbesserung, Rücktritt, Minderung, Garantie und Leasing genannt. Weitere Themen sind Bußgeldbescheide, Einsprüche, Fahrverbote und Führerscheinfragen. Im Verkehrsstrafrecht umfasst die Tätigkeit Ermittlungsverfahren und die Verteidigung bei Verkehrsdelikten. Witschel vertritt seit vielen Jahren Privatpersonen sowie Autohäuser, Werkstätten, Sachverständige, Mietwagenfirmen, Fahrschulen, Taxiunternehmen, Unternehmen mit Fuhrpark und Transportunternehmen. Die Kanzlei betont persönliche Betreuung und eine vertrauensvolle Beratung. Für die Mandanten und ihren jeweiligen Fall wird Zeit eingeplant; die Abwicklung von Verkehrsunfällen und die Durchsetzung von Ansprüchen gehören zum beschriebenen Service.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-witschel.de, kanzlei-witschel.de
Beratung in München – Einordnung der Redaktion
Franziska Witschel ist Fachanwältin für Verkehrsrecht in München. Ihre Kanzlei FRANZISKA WITSCHEL am Bavariaring 26 ist ausschließlich auf Verkehrsrecht spezialisiert. Die Tätigkeit umfasst Verkehrsunfallregulierung, Autokauf und Reparatur, Bußgeld- und Führerscheinfragen sowie Verkehrsstrafrecht. Damit stehen rechtliche Fragen rund um die Nutzung, den Erwerb und die Instandhaltung von Fahrzeugen im Mittelpunkt. Witschel vertritt seit vielen Jahren Privatpersonen ebenso wie gewerbliche Beteiligte, darunter Autohäuser, Werkstätten, Sachverständige, Mietwagenfirmen, Fahrschulen und Taxiunternehmen sowie Unternehmen mit Fuhrpark und Transportunternehmen. Die Kanzleibeschreibung nennt persönliche Betreuung und Zeit für den jeweiligen Fall als Bestandteile der Zusammenarbeit. Bei der Verkehrsunfallregulierung geht es häufig darum, welche Schäden entstanden sind, wie sie dokumentiert werden und welche Beteiligten für deren Ausgleich in Betracht kommen. Zum beschriebenen Tätigkeitsbereich gehören Schadensersatz, Reparaturkosten und Totalschäden ebenso wie Mietwagenkosten und Nutzungsausfall. Bei Verletzungen können außerdem Personenschäden und Schmerzensgeld eine Rolle spielen. Für Ratsuchende bedeutet dieser Schwerpunkt eine rechtliche Befassung mit den unterschiedlichen Folgen eines Unfalls. Allgemein können dabei Unfallberichte, Fotos, Gutachten, Rechnungen und die Korrespondenz mit Versicherungen wichtige Grundlagen für die Einordnung bilden. Ein weiterer Bereich betrifft Streitigkeiten beim Autokauf und bei Reparaturen. Genannt werden Kaufverträge, Sachmängel, Gewährleistungsrecht, Nachbesserung, Rücktritt, Minderung, Garantie und Leasing. Typische Anliegen sind beanstandete Fahrzeugmängel, unterschiedliche Auffassungen über Reparaturleistungen oder Fragen zu vertraglichen Verpflichtungen. Daneben befasst sich Witschel mit Bußgeldbescheiden, Einsprüchen, Fahrverboten und Führerscheinfragen. Im Verkehrsstrafrecht umfasst ihre Tätigkeit Ermittlungsverfahren und die Verteidigung bei Verkehrsdelikten. Diese Verfahren unterscheiden sich hinsichtlich ihres Ablaufs und möglicher Folgen von zivilrechtlichen Auseinandersetzungen über einen Fahrzeugschaden oder Kaufvertrag. Die Kanzlei liegt in zentraler Münchner Innenstadtlage direkt an der Theresienwiese. Der Standort bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing, Sendling und Bogenhausen, ohne auf diese Stadtteile beschränkt zu sein. Für verkehrsrechtliche Streitigkeiten können je nach Gegenstand insbesondere das Amtsgericht München, das Landgericht München I und in bestimmten Rechtsmittelverfahren das Oberlandesgericht München relevant werden. Die Anfahrt lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und die Parksituation sollten vorab geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme können Ratsuchende die auf Anwalt-Seiten.de angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, vorhandene Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in München
- Amtsgericht München
- Landgericht München I
- Arbeitsgericht München
- Oberlandesgericht München
Für den verkehrsrechtlichen Schwerpunkt von Franziska Witschel sind am Standort vor allem das Amtsgericht München und das Landgericht München I von Bedeutung. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen oder im Zusammenhang mit Autokauf und Reparatur werden je nach Streitwert und gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt. Gegenstand können etwa Schadensersatzforderungen, Ansprüche wegen Fahrzeugmängeln oder Werklohnforderungen sein. Das Amtsgericht befasst sich außerdem mit gerichtlichen Bußgeldverfahren nach Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide und mit zahlreichen Verkehrsstrafverfahren. Das Landgericht München I kann unter anderem als Rechtsmittelgericht tätig werden. Beim Oberlandesgericht München können insbesondere Berufungen gegen erstinstanzliche Zivilurteile des Landgerichts anfallen. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht München ist für die beschriebenen verkehrsrechtlichen Anliegen grundsätzlich nicht das typische Eingangsgericht; sein Aufgabenbereich sind arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Nicht jede Führerscheinfrage gehört vor diese Gerichte: Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde können die Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffen. Die Kanzlei am Bavariaring 26 liegt zentral in München direkt an der Theresienwiese. Diese Lage ordnet den Standort in das innerstädtische Umfeld ein und ist auch für Ratsuchende aus den genannten Stadtteilen Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing, Sendling und Bogenhausen relevant. Für einen Kanzleibesuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder barrierefreie Zugänge sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Entsprechende Einzelheiten können vor einem vereinbarten Termin geklärt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind eine kurze Beschreibung des Unfallhergangs, das Unfalldatum und Angaben zu den Beteiligten hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie bereits vorhandene Gutachten, Kostenvoranschläge und Rechnungen. Auch Schreiben der beteiligten Versicherungen können wichtig sein. Bei Verletzungen sind vorhandene ärztliche Unterlagen und Nachweise über unfallbedingte Aufwendungen häufig relevant. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine erste Anfrage ist auch möglich, wenn noch nicht sämtliche Unterlagen vorliegen; auf fehlende Dokumente lässt sich dabei hinweisen.
- Was ist bei einer Mandatsanfrage wegen eines Mangels am gekauften Auto wichtig?
- Hilfreich sind Angaben dazu, wann und von wem das Fahrzeug gekauft wurde, ob es neu oder gebraucht war und welcher Mangel beanstandet wird. Kaufvertrag, Fahrzeugbeschreibung, Übergabeunterlagen und bisherige Korrespondenz können die rechtliche Einordnung unterstützen. Auch bereits erfolgte Werkstattbesuche oder Nachbesserungsversuche sind von Bedeutung. Allgemein ist zwischen gesetzlichen Mängelrechten und einer zusätzlich eingeräumten Garantie zu unterscheiden. Welche Rechte in Betracht kommen, hängt unter anderem vom Vertrag, den beteiligten Parteien und dem zeitlichen Ablauf ab. Die bloße Bezeichnung eines Problems als Garantiefall beantwortet diese Fragen noch nicht.
- Welche Informationen werden bei einem Streit über eine Autoreparatur benötigt?
- Bei Reparaturstreitigkeiten steht zunächst im Mittelpunkt, welche Arbeiten vereinbart waren und was tatsächlich ausgeführt wurde. Für eine Anfrage können deshalb der Reparaturauftrag, ein Kostenvoranschlag, die Rechnung und Schriftwechsel mit der Werkstatt hilfreich sein. Ratsuchende können außerdem schildern, ob der ursprüngliche Fehler weiterhin besteht, neue Probleme aufgetreten sind oder die Höhe der Rechnung beanstandet wird. Rechtlich können sich Fragen zur vereinbarten Leistung, zur Vergütung und zu möglichen Mängeln der Werkleistung ergeben. Ob technische Feststellungen erforderlich sind, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
- Sind Bußgeld, Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis dasselbe?
- Diese Begriffe bezeichnen unterschiedliche Maßnahmen. Ein Bußgeld ist eine Geldsanktion für eine Ordnungswidrigkeit. Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen bestimmten Zeitraum, während die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen bleibt. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis; eine spätere Neuerteilung ist ein eigenes Thema. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, welches Schreiben von welcher Stelle vorliegt und wann es zugestellt wurde. Fristen können eine wesentliche Rolle spielen. Die genaue Einordnung richtet sich nach dem Dokument und dem jeweiligen Verfahrensstand, nicht allein nach der umgangssprachlichen Beschreibung als Führerscheinproblem.
- Was unterscheidet ein Verkehrsstrafverfahren von einer Unfallregulierung?
- Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft den Verdacht einer Straftat im Straßenverkehr und die Frage persönlicher strafrechtlicher Verantwortung. Eine Unfallregulierung befasst sich dagegen mit zivilrechtlichen Ansprüchen, etwa wegen Fahrzeugschäden oder Verletzungen. Beide Bereiche können aus demselben Ereignis entstehen, folgen aber unterschiedlichen Regeln und Verfahrenswegen. Bei einer Anfrage helfen Angaben dazu, ob bereits Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder Versicherungen vorliegen. Auch die im Schreiben bezeichnete Rolle, beispielsweise als beschuldigte oder geschädigte Person, ist relevant. Ein strafrechtlicher Vorwurf entscheidet nicht automatisch über sämtliche zivilrechtlichen Ansprüche aus dem Unfall.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Franziska Witschel
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-witschel.de
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