Veröffentlichtes Profil

Friedrich Diekhof

Friedrich Diekhof: Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bielefeld

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Anwaltskanzlei Friedrich Diekhof

Detmolder Straße 18, 33604 Bielefeld

Telefon: +49 521 60101

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Friedrich Diekhof
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Friedrich Diekhof ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bielefeld. Er erhielt 1997 seine Zulassung und gründete im selben Jahr seine Kanzlei. Seit der Gründung konzentriert sich das Anwaltsbüro auf die verschiedenen Facetten des Verkehrsrechts. Genannt werden insbesondere das besondere Strafrecht, das Unfall- und Versicherungsrecht sowie Bußgeldsachen und Ordnungswidrigkeiten. Weitere aufgeführte Rechtsgebiete sind Autorecht, Verkehrsstrafrecht und Führerscheinrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten in Bielefeld und in einem Umkreis von 50 Kilometern. Die Zulassung als Fachanwalt für Verkehrsrecht erhielt Diekhof 2005. Er ist Mitglied im Bielefelder Anwaltsverein und im Deutschen Anwaltsverein. Diese Mitgliedschaften dienen dem Erfahrungsaustausch, der Kooperation und der Weiterbildung. Die Kanzlei berücksichtigt die laufende Rechtsprechung und widmet sich der regelmäßigen Weiterbildung. Zum Team gehören die Rechtsanwaltsfachangestellte Eleonora Martin und die Bürokauffrau Gisela Diekhof. Die Bedürfnisse der Mandanten stehen nach Darstellung der Kanzlei im Vordergrund. Über das Kontaktformular können Interessierte Nachrichten und Rückrufbitten übermitteln.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-diekhof.de, kanzlei-diekhof.de

Beratung in Bielefeld – Einordnung der Redaktion

Friedrich Diekhof ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bielefeld. Seine Anwaltskanzlei befindet sich an der Detmolder Straße 18, 33604 Bielefeld. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und die Kanzleigründung erfolgten 1997; seit 2005 führt er die Fachanwaltsbezeichnung für Verkehrsrecht. Seit ihrer Gründung konzentriert sich die Kanzlei auf die unterschiedlichen rechtlichen Fragen rund um den Straßenverkehr. Zum beschriebenen Tätigkeitsfeld gehören insbesondere Unfall- und Versicherungsrecht, Verkehrsstrafrecht, Bußgeldsachen und Ordnungswidrigkeiten sowie Auto- und Führerscheinrecht. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten in Bielefeld und in einem Umkreis von 50 Kilometern. Im Unfallrecht geht es typischerweise um die Klärung der Haftung und die Regulierung von Schäden nach einem Verkehrsunfall. Dazu können Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Ansprüche wegen gesundheitlicher Folgen zählen. Das Versicherungsrecht betrifft unter anderem die Frage, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht. Mandantinnen und Mandanten können in diesen Bereichen eine rechtliche Einordnung von Unfallunterlagen, Schadenspositionen und Schreiben der beteiligten Versicherungen benötigen. Im Autorecht stehen häufig Streitigkeiten aus dem Fahrzeugkauf im Mittelpunkt, etwa über Mängel, vertragliche Zusagen oder die Abwicklung eines Kaufvertrags. Bußgeldsachen und Verkehrsstrafrecht betreffen dagegen behördliche oder strafrechtliche Vorwürfe. Typische Anlässe sind Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, der Vorwurf einer Unfallflucht oder einer Fahrt unter Alkohol- beziehungsweise Drogeneinfluss. Das Führerscheinrecht ergänzt diesen Bereich um Fragen zur Fahrerlaubnis und zu Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Dabei sind Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis rechtlich unterschiedliche Maßnahmen. Welche Verfahrensschritte und Unterlagen bedeutsam sind, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Eine allgemeine Beschreibung des Rechtsgebiets ersetzt deshalb keine Prüfung des Einzelfalls. Der örtliche Bezug umfasst neben Bielefeld-Mitte auch Stadtteile wie Brackwede, Schildesche, Sennestadt und Heepen. Als Gerichtsstandorte sind insbesondere das Amtsgericht Bielefeld und das Landgericht Bielefeld relevant; Bielefeld gehört zudem zum Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, richtet sich nach Verfahrensart und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für eine Anfahrt zur Detmolder Straße mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung. Über das Kontaktformular auf Anwalt-Seiten.de können Interessierte ihr Anliegen schildern und eine Nachricht oder Rückrufbitte übermitteln. Hilfreich sind dabei eine kurze Beschreibung des Sachverhalts, Hinweise auf vorhandene Schreiben und gegebenenfalls laufende Fristen. Die weitere Abstimmung dient der Klärung, ob und in welchem Umfang eine Mandatsübernahme erfolgt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bielefeld

  • Amtsgericht Bielefeld
  • Landgericht Bielefeld
  • Arbeitsgericht Bielefeld
  • Oberlandesgericht Hamm (zuständiger Bezirk)

Die Anwaltskanzlei Friedrich Diekhof hat ihren Sitz an der Detmolder Straße 18 in Bielefeld. Ihr beschriebenes Einzugsgebiet umfasst die Stadt und einen Umkreis von 50 Kilometern. Damit besteht ein räumlicher Bezug zu Anliegen aus Bielefeld-Mitte ebenso wie aus Brackwede, Schildesche, Sennestadt und Heepen sowie dem Umland. Für die Erreichbarkeit ist die konkrete Kanzleianschrift der Ausgangspunkt; eine bestimmte Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder eine Parkmöglichkeit ist durch die Profilangaben nicht belegt. Anfahrt und Umstiegsmöglichkeiten lassen sich anhand aktueller Fahrpläne beziehungsweise einer Routenplanung prüfen. Auch bei einer Anreise mit dem Pkw sollten die aktuelle Verkehrslage und die örtlichen Abstellmöglichkeiten berücksichtigt werden. Für verkehrsrechtliche Streitigkeiten kommen insbesondere das Amtsgericht Bielefeld und das Landgericht Bielefeld in Betracht. Zivilverfahren betreffen beispielsweise Schadensersatz nach Verkehrsunfällen, Ansprüche gegen Versicherungen oder Streitigkeiten aus einem Autokauf. Die sachliche Zuständigkeit hängt unter anderem vom Streitwert und vom Gegenstand des Verfahrens ab. Das Amtsgericht befasst sich außerdem nach den jeweiligen Zuständigkeitsregeln mit Verkehrsstrafsachen und gerichtlichen Bußgeldverfahren. Das Landgericht kann auch als Rechtsmittelgericht tätig werden. Das Oberlandesgericht Hamm ist das für Bielefeld zuständige Oberlandesgericht und übernimmt gesetzlich zugewiesene Rechtsmittelverfahren. Das Arbeitsgericht Bielefeld ist für die üblichen verkehrsrechtlichen Anliegen dagegen grundsätzlich nicht zuständig; arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Fahrzeugbezug bilden eine gesonderte Konstellation. Streitigkeiten über behördliche Fahrerlaubnismaßnahmen gehören regelmäßig zur Verwaltungsgerichtsbarkeit, nicht zu den genannten Zivil- und Strafgerichten.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für einen Rückruf sollen im Kontaktformular das Anliegen sowie die Telefonnummer angegeben werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Für einen Rückruf sollen im Kontaktformular das Anliegen sowie die Telefonnummer angegeben werden.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Bielefelder Anwaltsverein
  • Deutscher Anwaltsverein

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine nachvollziehbare Unfallschilderung sowie vorhandene Unterlagen zum Unfall und zum Schaden hilfreich. Dazu zählen etwa Fotos, Kontaktdaten der Beteiligten und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen, Kostenvoranschläge oder Gutachten sowie Schreiben von Versicherungen. Bei Verletzungen können auch ärztliche Unterlagen eine Rolle spielen. Nicht jeder Fall erfordert sämtliche Dokumente. In der Anfrage lässt sich zunächst beschreiben, welche Unterlagen vorliegen und ob bereits Forderungen erhoben oder abgelehnt wurden. Hinweise auf mitgeteilte Fristen erleichtern die Einschätzung des zeitlichen Handlungsbedarfs.
Worin unterscheiden sich ein Bußgeldverfahren und ein Verkehrsstrafverfahren?
Ein Bußgeldverfahren betrifft Ordnungswidrigkeiten, beispielsweise viele Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Mögliche Folgen sind eine Geldbuße, Punkte und unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrverbot. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr. Hier kommen strafrechtliche Sanktionen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Fahrerlaubnis hinzu. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, welche Behörde geschrieben hat und ob beispielsweise eine Anhörung, ein Bußgeldbescheid, eine Vorladung oder ein Strafbefehl vorliegt. Die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Vorwurf und Verfahrensstand ab.
Sind ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis dasselbe?
Ein Fahrverbot untersagt das Führen bestimmter oder sämtlicher Kraftfahrzeuge für eine begrenzte Dauer, während die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen bleibt. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen; eine spätere Neuerteilung setzt ein eigenes Verfahren voraus. Fahrerlaubnisfragen können sowohl im Zusammenhang mit einem Strafverfahren als auch durch Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde entstehen. Für die erste Anfrage sind der genaue Inhalt des Schreibens, die ausstellende Stelle und der bisherige Verfahrensablauf hilfreich. Auch berufliche Abhängigkeiten vom Führerschein können zum Sachverhalt gehören, bestimmen aber nicht allein die rechtliche Beurteilung.
Welche Angaben sind bei einem Streit über einen Autokauf wichtig?
Bei Streitigkeiten über einen Autokauf sind zunächst der Kaufvertrag, die Beschreibung des Fahrzeugs und die Art der beanstandeten Probleme von Bedeutung. Wichtig ist außerdem, ob das Fahrzeug von einem gewerblichen Händler oder einer Privatperson gekauft wurde. Anzeigen, Nachrichten, Übergabeunterlagen und Werkstattberichte können helfen, vereinbarte Eigenschaften und den zeitlichen Ablauf nachzuvollziehen. Für eine Anfrage genügt zunächst eine sachliche Zusammenfassung: Wann erfolgte der Kauf, wann zeigte sich das Problem und wie hat die andere Vertragsseite bisher reagiert? Welche Rechte bestehen, lässt sich erst anhand der konkreten Vertrags- und Sachlage beurteilen.
Was sollte eine erste Anfrage zu einer abgelehnten Versicherungsleistung enthalten?
Hilfreich ist zunächst die Unterscheidung, ob es um die eigene Versicherung oder um die Haftpflichtversicherung einer anderen beteiligten Person geht. Bei der eigenen Versicherung sind der Versicherungsschein, die Vertragsbedingungen und das Ablehnungsschreiben wichtige Grundlagen. Bei einer gegnerischen Haftpflichtversicherung stehen häufig der Unfallhergang, die Haftungsverteilung und die nachgewiesenen Schäden im Vordergrund. Eine kurze Übersicht über bisherige Zahlungen, offene Forderungen und die Begründung der Ablehnung erleichtert die Orientierung. Ob eine Leistung geschuldet ist, hängt unter anderem von Haftung, Versicherungsumfang und den verfügbaren Nachweisen ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Friedrich Diekhof

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Friedrich Diekhof: 5,0 von 5 Sternen bei 21 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Anwaltskanzlei Friedrich Diekhof aus 21 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Anwaltskanzlei Friedrich Diekhof insgesamt und nicht auf Friedrich Diekhof persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-diekhof.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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