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- Rechtsanwalt Fritz Maier
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- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Fritz Maier ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. Nach eigenen Angaben arbeitet er seit mehr als 25 Jahren in München als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine Beratung und Vertretung umfasst den Abschluss des Arbeitsvertrages, rechtliche Fragen während des Arbeitsverhältnisses und die Beendigung des Arbeitsvertrages. Er ist sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht tätig. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit ist der Schutz der Arbeitnehmer vor Kündigung. Zu den auf der Webseite genannten Schwerpunkten zählen außerdem Befristung, Arbeitsunfähigkeit, Teilzeit und Mobbing. Fritz Maier vertritt bei Kündigung, Aufhebungsvereinbarung und Abmahnung sowie in weiteren Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Arbeitnehmer werden auf der Webseite ausdrücklich im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz genannt. Die Kanzlei befindet sich in der Hohenzollernstraße 89 in München Schwabing. Für die Kontaktaufnahme sind eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: fachanwaltmaier.de, fachanwaltmaier.de
Beratung in München – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Fritz Maier ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und führt seine Kanzlei in der Hohenzollernstraße 89 in München Schwabing. Nach eigenen Angaben arbeitet er seit mehr als 25 Jahren in München als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sein Hauptschwerpunkt umfasst Fragen vom Abschluss eines Arbeitsvertrages über das laufende Arbeitsverhältnis bis zu dessen Beendigung. Die Tätigkeit schließt außergerichtliche Beratung und Vertretung ebenso ein wie Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Ein besonderer Schwerpunkt ist der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Kündigung. Beim Beginn eines Arbeitsverhältnisses stehen häufig die Regelungen des Arbeitsvertrages im Mittelpunkt. Dazu gehören beispielsweise die vereinbarte Tätigkeit, die Arbeitszeit oder eine Befristung. Während der Beschäftigung können Fragen zur Arbeitsunfähigkeit, zur Teilzeit oder zu Konflikten am Arbeitsplatz entstehen. Diese Themen sind ausdrücklich als Schwerpunkte von Fritz Maier genannt. Auch Mobbing zählt dazu. Hinter diesem Begriff können unterschiedliche Vorgänge stehen, deren rechtliche Einordnung von den konkreten Umständen abhängt. Für die anwaltliche Prüfung sind deshalb regelmäßig der zeitliche Verlauf, vorhandene Unterlagen und die einzelnen Geschehnisse von Bedeutung. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unterscheidet sich die Ausgangslage danach, ob eine Kündigung vorliegt oder eine Aufhebungsvereinbarung angeboten wird. Fritz Maier vertritt in beiden Bereichen sowie bei Abmahnungen. Typische Anliegen betreffen die rechtliche Bewertung einer Arbeitgeberentscheidung, mögliche Reaktionen und die Folgen einer einvernehmlichen Beendigung. Gerade im Kündigungsschutz spielen gesetzliche Fristen eine wichtige Rolle. Eine erste Anfrage dient zunächst dazu, das Anliegen einzuordnen und zu klären, welche Unterlagen für eine weitere Prüfung erforderlich sind; sie ersetzt noch keine individuelle Bewertung. Die Kanzlei liegt im Münchner Stadtteil Schwabing und ist damit im nördlichen innerstädtischen Umfeld verortet. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt am Standort insbesondere das Arbeitsgericht München in Betracht, sofern dessen örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Amtsgericht München, Landgericht München I und Oberlandesgericht München gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für typische Kündigungsschutzverfahren nicht zuständig. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich die Kanzleiadresse als Ziel verwenden; konkrete Verbindungen und die Parksituation sollten vorab geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder E-Mail nutzen. Eine kurze Schilderung des arbeitsrechtlichen Anliegens, wichtige Daten und der Hinweis auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Einordnung. Anschließend lässt sich mit der Kanzlei klären, ob eine Mandatsübernahme in Betracht kommt und wie Unterlagen übermittelt werden sollen. Eine bloße Anfrage bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in München
- Amtsgericht München
- Landgericht München I
- Arbeitsgericht München
- Oberlandesgericht München
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Fritz Maier befindet sich in der Hohenzollernstraße 89, 80796 München, im Stadtteil Schwabing. Dieser liegt nördlich der Münchner Innenstadt und ist Teil des dicht bebauten innerstädtischen Stadtgebiets. Der Standort ist damit von einer Lage in der Altstadt-Lehel zu unterscheiden. Auch Maxvorstadt, Sendling und Bogenhausen gehören zum Münchner Stadtgebiet; die Kanzleiadresse ist jedoch konkret Schwabing zugeordnet. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt des Profils ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht München relevant. Arbeitsgerichte verhandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, die Wirksamkeit einer Befristung, Vergütung oder Ansprüche auf Teilzeit. Auch Auseinandersetzungen über Abmahnungen können dort geführt werden. Ob gerade das Arbeitsgericht München örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, die eine einvernehmliche Klärung ermöglichen soll. Das Amtsgericht München, das Landgericht München I und das Oberlandesgericht München sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie bearbeiten andere zivilrechtliche sowie strafrechtliche Angelegenheiten nach ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Für gewöhnliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis bilden sie nicht den vorgesehenen Instanzenzug. Insbesondere ist das Oberlandesgericht keine Berufungsinstanz für Urteile des Arbeitsgerichts.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Auszeichnungen
- Deutschlands Top-Anwälte für Arbeitsrecht, FOCUS Spezial
- Deutschlands Top-Anwälte für Arbeitsrecht, FOCUS Spezial
- Deutschlands Top-Anwälte für Arbeitsrecht, FOCUS Spezial
- Deutschlands Top-Anwälte für Arbeitsrecht, FOCUS Spezial
- Deutschlands Top-Anwälte für Arbeitsrecht 2019/20, FOCUS Spezial
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für die erste Einordnung sind insbesondere der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, der vorgesehene Beendigungstermin und die Dauer der Beschäftigung relevant. Häufig werden außerdem der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und gegebenenfalls vorausgegangene Abmahnungen benötigt. Bei Kündigungen bestehen kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine Kontaktanfrage allein wahrt diese Frist nicht. Ob und welche Schritte im Einzelfall infrage kommen, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände beurteilen.
- Worin unterscheiden sich eine Aufhebungsvereinbarung und eine Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Aufhebungsvereinbarung setzt dagegen die Zustimmung beider Vertragsparteien voraus. Sie kann neben dem Enddatum beispielsweise Regelungen zur Freistellung, zum Arbeitszeugnis oder zu einer Abfindung enthalten. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Bei einer einvernehmlichen Beendigung können außerdem sozialrechtliche Folgen, insbesondere beim Arbeitslosengeld, eine Rolle spielen. Für eine rechtliche Prüfung sind deshalb der vollständige Vereinbarungstext und die persönliche Beschäftigungssituation wichtig. Ob eine angebotene Regelung angemessen ist, lässt sich nicht pauschal beantworten.
- Welche Fragen stellen sich bei Befristung, Teilzeit und Arbeitsunfähigkeit?
- Bei einer Befristung geht es häufig darum, ob die zeitliche Begrenzung wirksam vereinbart wurde und wann das Arbeitsverhältnis endet. Teilzeitanliegen betreffen etwa Voraussetzungen, Umfang und zeitliche Verteilung einer gewünschten Arbeitszeitreduzierung. Bei Arbeitsunfähigkeit stehen regelmäßig die Mitteilung an den Arbeitgeber, erforderliche Nachweise und die Entgeltfortzahlung im Mittelpunkt. Für diese Themen gelten unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen und zum Teil besondere Fristen. Arbeitsvertrag, tarifliche Regelungen und betriebliche Vereinbarungen können ebenfalls bedeutsam sein. Eine erste Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, welche Veränderung oder welches konkrete Schreiben Anlass der Klärung ist.
- Wie lassen sich Anliegen zu einer Abmahnung oder zu Mobbing für eine Mandatsanfrage beschreiben?
- Bei einer Abmahnung sind der genaue Wortlaut, der erhobene Vorwurf und der zugrunde liegende Vorgang wichtig. Für Konflikte, die als Mobbing empfunden werden, hilft eine sachliche Darstellung einzelner Ereignisse mit Datum, Beteiligten und möglichen Zeugen. Der Begriff Mobbing allein erlaubt noch keine rechtliche Bewertung; entscheidend sind die konkreten Handlungen und ihr Zusammenhang. Vorhandene Schreiben oder Nachrichten können die Einordnung unterstützen. Dabei sollten Vertraulichkeit und Datenschutz beachtet werden. Welche Ansprüche oder Reaktionsmöglichkeiten bestehen, hängt von den Umständen und der verfügbaren Tatsachengrundlage ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Fritz Maier
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 71 Bewertungen
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Positive Stimmen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Hohenzollernstraße 89, 80796 München
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: fachanwaltmaier.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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