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- Rechtsanwalt Gero Loyens
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Gero Loyens ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Nürnberg. Die Webseite nennt ihn als Strafverteidiger in Nürnberg, Fürth und Erlangen. Seine Tätigkeit umfasst die Vertretung der Interessen von Beschuldigten im Bereich der Strafverteidigung. Als weitere Tätigkeitsbereiche werden Opferhilfe, Nebenklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld genannt. Auf der Webseite verweist er auf über 16-jährige Berufserfahrung. Eine schnelle Terminvergabe und das Erreichen eines positiven Verfahrensausgangs für seine Mandanten werden als Prioritäten beschrieben. Die Kanzlei befindet sich im zweiten Obergeschoss der Äußeren Laufer Gasse 9-11 in Nürnberg, in unmittelbarer Nähe zum Einwohneramt. Um vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail wird gebeten. Eine Kontaktaufnahme ist auch über Whatsapp oder Facebook möglich. Spätere Termine können nach vorheriger Absprache vereinbart werden. Für dringende Fälle, etwa eine Verhaftung, steht ein Verteidigernotruf über die Mobilfunknummer rund um die Uhr zur Verfügung. Die Kanzlei ist mit U-Bahn und Bus erreichbar; eine Bushaltestelle befindet sich direkt vor der Kanzlei.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-loyens.de, kanzlei-loyens.de
Beratung in Nürnberg – Einordnung der Redaktion
Gero Loyens ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Nürnberg. Sein Hauptschwerpunkt liegt auf der Strafverteidigung und damit auf der Vertretung der Interessen von Beschuldigten. Die Kanzleiwebseite nennt Nürnberg, Fürth und Erlangen als Orte seiner Tätigkeit als Strafverteidiger und verweist auf über 16-jährige Berufserfahrung. Für Ratsuchende kann dieser Schwerpunkt insbesondere dann relevant sein, wenn ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum steht, ein Ermittlungsverfahren bekannt wird oder eine Anklageschrift eingeht. Im Mittelpunkt einer anwaltlichen Befassung stehen dabei die tatsächlichen Umstände, der Stand des Verfahrens und die prozessualen Rechte der betroffenen Person. Typische Anliegen im Strafrecht entstehen etwa nach einer polizeilichen Vorladung, einer Durchsuchung oder einer Festnahme. Eine Strafverteidigung kann unterschiedliche Verfahrensabschnitte betreffen: das Ermittlungsverfahren, ein gerichtliches Hauptverfahren und gegebenenfalls die Überprüfung einer Entscheidung. Welche Tätigkeit im konkreten Fall erforderlich ist, hängt unter anderem vom Tatvorwurf und den bereits erfolgten Verfahrensschritten ab. Allgemein gehören die Sichtung vorhandener Unterlagen, die Klärung des Aktenstands und die Besprechung des weiteren Ablaufs zu den Themen, die bei einer ersten anwaltlichen Einordnung eine Rolle spielen können. Neben der Verteidigung von Beschuldigten nennt das Profil Opferhilfe und Nebenklage sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Damit werden auch Anliegen von Menschen angesprochen, die durch eine Straftat verletzt oder geschädigt worden sind. Bei diesen Tätigkeitsbereichen geht es allgemein um Beteiligungsmöglichkeiten im Strafverfahren und um die Einordnung möglicher zivilrechtlicher Ansprüche. Eine Nebenklage ist nicht bei jeder Straftat möglich; ihre Voraussetzungen und die damit verbundenen Rechte sind gesetzlich geregelt. Ob Ansprüche im Strafverfahren oder in einem gesonderten Zivilverfahren behandelt werden können, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Die Kanzlei befindet sich im zweiten Obergeschoss der Äußeren Laufer Gasse 9–11 in der Nürnberger Altstadt, unmittelbar beim Einwohneramt. Sie ist mit U-Bahn und Bus erreichbar; eine Bushaltestelle liegt direkt vor der Kanzlei. Zu den Gerichten am Standort zählen das Amtsgericht Nürnberg, das Landgericht Nürnberg-Fürth und das Oberlandesgericht Nürnberg. Eine Mandatsanfrage lässt sich über die auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktangaben anbahnen. Dabei können der Anlass, bekannte Termine und vorhandene Schreiben zunächst knapp benannt werden. Die Kanzlei bittet um vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail; spätere Termine sind nach Absprache möglich. Für dringende Fälle wie eine Verhaftung wird ein rund um die Uhr erreichbarer Verteidigernotruf über die Mobilfunknummer genannt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Nürnberg
- Amtsgericht Nürnberg
- Landgericht Nürnberg-Fürth
- Arbeitsgericht Nürnberg
- Oberlandesgericht Nürnberg
Für den strafrechtlichen Schwerpunkt von Gero Loyens sind am Standort insbesondere das Amtsgericht Nürnberg und das Landgericht Nürnberg-Fürth von Bedeutung. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Außerdem nehmen Ermittlungsrichter dort Aufgaben im Ermittlungsverfahren wahr. Das Landgericht befasst sich unter anderem erstinstanzlich mit schwerwiegenderen Strafvorwürfen und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Oberlandesgericht Nürnberg ist in gesetzlich bestimmten Fällen für Revisionen und Beschwerden zuständig. Welches Gericht ein konkretes Verfahren führt, richtet sich unter anderem nach Tatvorwurf, Verfahrensstand und örtlicher Zuständigkeit. Für die ebenfalls genannten Bereiche Schadensersatz und Schmerzensgeld können Zivilverfahren vor dem Amtsgericht oder Landgericht in Betracht kommen. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich entsprechende Ansprüche auch im Strafverfahren behandeln. Eine Nebenklage wird dagegen innerhalb des jeweiligen Strafverfahrens geführt. Das ebenfalls am Standort vorhandene Arbeitsgericht Nürnberg ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und gehört daher nicht zu den typischen Gerichten des hier beschriebenen Tätigkeitsschwerpunkts. Die Kanzleianschrift Äußere Laufer Gasse 9–11 liegt in der Nürnberger Altstadt, in unmittelbarer Nähe zum Einwohneramt. Die Räume befinden sich im zweiten Obergeschoss. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln nennt die Kanzlei U-Bahn und Bus sowie eine Bushaltestelle unmittelbar vor dem Gebäude. Aus Gostenhof, Johannis, der Südstadt oder Langwasser hängt die passende Verbindung vom Ausgangspunkt ab. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw sind die innerstädtische Verkehrsführung und die jeweils verfügbaren Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen; konkrete Stellplätze sind nicht angegeben.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht relevant. Dazu können eine Vorladung, eine Anklageschrift, ein Strafbefehl oder Unterlagen zu einer Durchsuchung gehören. Aktenzeichen, Zustellungsdatum und bereits mitgeteilte Termine helfen dabei, den Verfahrensstand zu erfassen. Auch eine kurze zeitliche Übersicht kann nützlich sein. Welche weiteren Informationen benötigt werden, hängt vom Vorwurf ab. Umfangreiche oder sensible Unterlagen müssen nicht bereits mit einer ersten unverbindlichen Anfrage übermittelt werden; der geeignete Übermittlungsweg lässt sich zunächst klären.
- Kann eine Strafverteidigung schon während des Ermittlungsverfahrens beginnen?
- Strafverteidigung ist nicht auf die Hauptverhandlung vor Gericht beschränkt. Sie kann bereits im Ermittlungsverfahren einsetzen, in dem die Staatsanwaltschaft mit Unterstützung der Polizei einen Tatverdacht untersucht. Allgemein können in dieser Phase die Klärung des Verfahrensstands, Akteneinsicht durch die Verteidigung und die Besprechung der Beschuldigtenrechte eine Rolle spielen. Eine polizeiliche Vorladung bedeutet für sich genommen noch nicht, dass später Anklage erhoben wird. Welche Verfahrensschritte zu erwarten sind und welche Möglichkeiten bestehen, lässt sich nur anhand des konkreten Sachverhalts einordnen.
- Was bedeutet Nebenklage für Menschen, die durch eine Straftat verletzt wurden?
- Die Nebenklage ermöglicht bestimmten Verletzten, sich einem Strafverfahren mit eigenen Beteiligungsrechten anzuschließen. Sie ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden und steht nicht allen Geschädigten bei jedem Tatvorwurf offen. Zu den Rechten können insbesondere die Teilnahme an der Hauptverhandlung, das Stellen von Fragen und die Abgabe von Erklärungen gehören. Die Nebenklage ersetzt weder die Staatsanwaltschaft noch dient sie automatisch der Durchsetzung finanzieller Ansprüche. Ob sie in Betracht kommt und welche Unterstützung möglich ist, hängt unter anderem von der vorgeworfenen Straftat und der persönlichen Betroffenheit ab.
- Werden Schadensersatz und Schmerzensgeld automatisch im Strafverfahren zugesprochen?
- Ein Strafverfahren dient in erster Linie der Klärung eines strafrechtlichen Vorwurfs. Schadensersatz oder Schmerzensgeld werden deshalb nicht automatisch mit einer Verurteilung zugesprochen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Verletzte vermögensrechtliche Ansprüche in einem sogenannten Adhäsionsverfahren innerhalb des Strafverfahrens geltend machen. Daneben kommt ein eigenständiges Zivilverfahren in Betracht. Für die Einordnung sind etwa die Art der Verletzung, dokumentierte Schäden und der Zusammenhang mit dem vorgeworfenen Geschehen bedeutsam. Strafrechtliche Verantwortlichkeit und zivilrechtliche Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen und müssen entsprechend gesondert betrachtet werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Gero Loyens
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Kanzlei und Anfahrt
Äußere Laufer Gasse 9-11, 90403 Nürnberg
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-loyens.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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