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- Rechtsanwalt Helmut Maier
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Helmut Maier ist Rechtsanwalt in Konstanz und seit 1992 Ansprechpartner in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Seine Tätigkeit umfasst die Rechtsberatung, die Rechtsgestaltung und die Vertretung der Interessen seiner Mandanten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Einen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Arbeit bildet das Betreuungsrecht. Darüber hinaus befasst er sich mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Fragen zu deren Form und Inhalt erläutert er in einem persönlichen Gespräch. Ein weiteres Tätigkeitsgebiet ist das Erbrecht. Hier behandelt er Fragen zur Gestaltung letztwilliger Verfügungen, zur Errichtung von Testamenten, zur Unterscheidung zwischen Erben und Vermächtnisnehmern sowie zum Pflichtteil, zum Pflichtteilergänzungsanspruch und zur gesetzlichen Erbfolge. Auch Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckungen gehören zu seinem Arbeitsalltag. Er berät Mandanten in diesen Angelegenheiten und legt nach eigener Darstellung Wert darauf, auf ihre persönlichen Bedürfnisse und Probleme einzugehen. Die Kanzlei befindet sich an der Marktstätte 3-5 in Konstanz. Termine erfolgen nach Vereinbarung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: maier-anwalt.de, maier-kanzlei.de
Beratung in Konstanz – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Helmut Maier ist mit seiner Kanzlei an der Marktstätte 3-5 in 78462 Konstanz ansässig. Seit 1992 ist er Ansprechpartner in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Das Profil führt das Erbrecht als Hauptschwerpunkt; die Kanzleibeschreibung benennt daneben insbesondere das Betreuungsrecht sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Seine Tätigkeit umfasst Rechtsberatung, Rechtsgestaltung und die Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Damit stehen sowohl die vorausschauende Regelung persönlicher Angelegenheiten als auch rechtliche Fragen nach einem Erbfall im Mittelpunkt dieses Profils. Im Erbrecht befasst sich Helmut Maier mit letztwilligen Verfügungen und der Errichtung von Testamenten. Typische Anliegen betreffen die Frage, wer ohne Testament erbt, wie sich eine Erbeinsetzung von einem Vermächtnis unterscheidet und welche Bedeutung Pflichtteilsansprüche haben. Auch der Pflichtteilsergänzungsanspruch gehört zu den genannten Themen. Dabei können etwa frühere Schenkungen für die rechtliche Einordnung eine Rolle spielen. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei solchen Fragestellungen eine Auseinandersetzung mit familiären Verhältnissen, vorhandenen Verfügungen und der Zusammensetzung des Vermögens. Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckungen gehören ebenfalls zu Maiers Tätigkeit; sie betreffen unterschiedliche Aufgaben bei der Sicherung und Abwicklung eines Nachlasses. Das Betreuungsrecht und die persönliche Vorsorge bilden einen weiteren Bezugspunkt seiner Arbeit. Hier geht es allgemein darum, wie rechtliche Angelegenheiten geregelt werden können, wenn eine volljährige Person sie krankheits- oder behinderungsbedingt nicht selbst besorgen kann. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen erfüllen dabei unterschiedliche Funktionen: Eine Vollmacht betrifft die Vertretung, eine Patientenverfügung bestimmte medizinische Entscheidungen. Helmut Maier erläutert Fragen zu Form und Inhalt dieser Dokumente im persönlichen Gespräch. Die konkreten Lebensumstände und die gewünschten Regelungen bilden hierfür wesentliche Gesprächsgrundlagen. Die Kanzlei liegt an der Marktstätte in der Konstanzer Altstadt. Damit besteht ein innerstädtischer Bezug auch für Ratsuchende aus Paradies und Petershausen. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Konstanz und das Landgericht Konstanz; welches Gericht mit einer Angelegenheit befasst ist, hängt von Verfahrensart und Zuständigkeit ab. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht, wobei die konkrete Verbindung vorab geprüft werden sollte. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann anhand der dort verfügbaren Kontaktangaben eine Terminanfrage stellen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bestehende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Termine bei Helmut Maier erfolgen nach Vereinbarung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Konstanz
- Amtsgericht Konstanz
- Landgericht Konstanz
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Helmut Maier befindet sich an der Marktstätte 3-5 in der Altstadt von Konstanz. Diese Lage ordnet sie dem innerstädtischen Bereich zu. Neben der Altstadt gehören Petershausen und Paradies zum genannten örtlichen Umfeld des Profils. Für einen vereinbarten Besprechungstermin lässt sich die Anfahrt grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw planen. Welche Verbindung zweckmäßig ist, richtet sich nach dem Ausgangspunkt und den aktuellen Verkehrsbedingungen. Gerade bei einer Adresse in der Innenstadt ist es sinnvoll, Zufahrtsmöglichkeiten und verfügbare Parkmöglichkeiten vorab zu prüfen. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind in den vorliegenden Informationen nicht benannt. Für die erbrechtlichen Themen des Profils ist insbesondere das Amtsgericht Konstanz von Bedeutung. Amtsgerichte nehmen als Nachlassgerichte unter anderem Aufgaben bei Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren wahr. Auch Nachlasspflegschaften gehören in diesen Bereich. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich dabei nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern regelmäßig nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Streitigkeiten etwa über Pflichtteilsansprüche oder Ansprüche aus einem Vermächtnis werden dagegen in zivilgerichtlichen Verfahren geführt. Hier können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Konstanz oder das Landgericht Konstanz befasst sein. Das Landgericht kann außerdem als Rechtsmittelgericht für bestimmte amtsgerichtliche Zivilentscheidungen zuständig sein. Für betreuungsrechtliche Verfahren ist grundsätzlich das Betreuungsgericht beim Amtsgericht zuständig; dazu zählen insbesondere die Bestellung einer rechtlichen Betreuung und die gerichtliche Aufsicht über deren Tätigkeit.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch über ein Testament oder die Erbfolge hilfreich?
- Für eine erste erbrechtliche Einordnung sind vorhandene Testamente, Erbverträge und eine Übersicht der familiären Verhältnisse häufig hilfreich. Hinzukommen können Angaben zu Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und früheren Schenkungen. Nach einem Todesfall können auch die Sterbeurkunde und Schreiben des Nachlassgerichts relevant sein. Nicht alle Unterlagen müssen bereits vollständig vorliegen, um ein Anliegen zu schildern. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt davon ab, ob es um die eigene Nachlassplanung, die Klärung der Erbenstellung oder mögliche Ansprüche gegen andere Beteiligte geht.
- Was unterscheidet eine Erbeinsetzung von einem Vermächtnis?
- Eine erbende Person tritt grundsätzlich in die rechtliche Stellung der verstorbenen Person ein und übernimmt damit nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Nachlassverbindlichkeiten. Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Ein Vermächtnis verschafft demgegenüber regelmäßig einen Anspruch auf eine bestimmte Zuwendung, etwa einen Geldbetrag oder einen Gegenstand, ohne dadurch allein eine Erbenstellung zu begründen. Die Abgrenzung ist bei der Formulierung und Auslegung eines Testaments wichtig. Ob eine konkrete Verfügung eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis enthält, lässt sich nicht immer anhand einer einzelnen Bezeichnung erkennen.
- Was bedeuten Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung grundsätzlich?
- Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Geldanspruch, der bestimmten nahen Angehörigen zustehen kann, wenn sie durch eine letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Er bedeutet keine Beteiligung als Miterbe am Nachlass. Für seine Berechnung sind unter anderem die gesetzliche Erbquote und der Nachlasswert bedeutsam. Eine Pflichtteilsergänzung kann hinzukommen, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen hat. Dabei spielen Zeitpunkt, Art und Umstände der Zuwendung eine Rolle. Ob Ansprüche bestehen und welche Fristen gelten, erfordert eine Prüfung des jeweiligen Sachverhalts.
- Wie unterscheiden sich Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und rechtliche Betreuung?
- Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person eine andere dazu ermächtigen, sie in festgelegten Angelegenheiten zu vertreten. Eine Patientenverfügung hält dagegen den eigenen Willen zu bestimmten medizinischen Maßnahmen für Situationen fest, in denen eine Entscheidung nicht mehr selbst mitgeteilt werden kann. Eine rechtliche Betreuung wird unter gesetzlichen Voraussetzungen durch das Betreuungsgericht eingerichtet und auf erforderliche Aufgabenbereiche begrenzt. Diese Instrumente haben somit unterschiedliche Funktionen und können sich ergänzen. Vor einem Gespräch ist es hilfreich, eigene Wünsche, mögliche Vertrauenspersonen und bereits vorhandene Dokumente zusammenzustellen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Helmut Maier
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
3,6 von 5 · 5 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Marktstätte 3-5, 78462 Konstanz
- Montag
- 08:30-12:00, 14:00-17:00
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- 08:30-12:00, 14:00-17:00
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Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: maier-kanzlei.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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