- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Freiburg
- Sprachen
- Deutsch, Türkisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Ömer Ç. Tütüncü
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunktFamilienrecht in Konstanz vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Ömer Ç. Tütüncü ist seit über zehn Jahren als unabhängiger deutscher Einzelanwalt türkischer Abstammung in Konstanz tätig. Seine Tätigkeit umfasst Rechtsberatung, Vertragsgestaltung und Prozessführung im Zivilrecht und Zivilprozessrecht. Schwerpunkte sind Familienrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht. Im Familienrecht behandelt er Scheidungen mit deutschem und türkischem Bezug, Eheverträge, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt und Güterrecht. Im Verkehrsrecht gehören die Regulierung von PKW-Unfällen, Sach- und Personenschäden sowie Bußgeldverfahren zu den genannten Leistungen. Im Mietrecht befasst er sich mit Wohnraum- und Gewerberaummietrecht, Vertragsgestaltung und Räumungsklagen. Die Kommunikation mit Mandanten erfolgt persönlich und je nach Bedarf auf Deutsch oder Türkisch. Er betont eine einfache, unkomplizierte Kommunikation und die persönliche Beschäftigung mit jedem Einzelfall. Das erste informatorische Gespräch zur Erfassung des Falls und möglicher Kosten ist kostenlos; eine anschließende Beratung ist kostenpflichtig. Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Termine außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sind auf Anfrage möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwaltskanzlei-oct.de, anwaltskanzlei-oct.de
Beratung in Konstanz – Einordnung der Redaktion
Ömer Ç. Tütüncü ist mit der Kanzlei „Ömer Ç. Tütüncü | Rechtsanwalt“ in der Robert-Bosch-Straße 18 in 78467 Konstanz ansässig. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt und die Rechtsanwaltskammer Freiburg als zuständige Kammer. Familienrechtliche Anliegen betreffen häufig Veränderungen im persönlichen Zusammenleben und deren rechtliche Folgen. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei beispielsweise um die Einordnung einer Trennung, die Voraussetzungen einer Scheidung oder die Klärung finanzieller Beziehungen innerhalb der Familie. Neben rechtlichen Fragen spielen in diesem Bereich oft auch organisatorische und persönliche Belastungen eine Rolle. Zu den typischen Themen des Familienrechts gehören Ehegatten- und Kindesunterhalt, elterliche Sorge sowie der Umgang mit gemeinsamen Kindern. Bei einer Trennung können außerdem die Nutzung der Ehewohnung, die Verteilung von Haushaltsgegenständen und vermögensrechtliche Fragen Bedeutung gewinnen. Im Zusammenhang mit einer Scheidung ist häufig auch der Versorgungsausgleich zu berücksichtigen, der während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte betrifft. Welche dieser Themen zusammenhängen und welche gesondert betrachtet werden müssen, richtet sich nach der jeweiligen familiären Situation. Die Angabe eines Hauptschwerpunkts ersetzt dabei nicht die Abstimmung, ob ein konkretes Anliegen übernommen werden kann. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Konstanz. Mit Altstadt, Petershausen und Paradies sind unterschiedliche Stadtteile am Standort benannt; eine Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile geht aus den Angaben nicht hervor. Für familiengerichtliche Verfahren ist vor Ort insbesondere das Amtsgericht Konstanz von Bedeutung. Dort werden Familiensachen durch das Familiengericht bearbeitet, sofern die gesetzliche Zuständigkeit gegeben ist. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Konstanz ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für Scheidungs-, Unterhalts- oder Sorgerechtsverfahren. Die konkrete örtliche Zuständigkeit hängt unter anderem von der Verfahrensart und den maßgeblichen Aufenthaltsverhältnissen ab. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des familienrechtlichen Anliegens beginnen. Hilfreich sind Angaben dazu, ob bereits eine Trennung erfolgt ist, minderjährige Kinder betroffen sind oder gerichtliche Schreiben vorliegen. Bestehende Termine und Fristen sollten bei der Anfrage erkennbar sein, ohne bereits eine vollständige Akte zu übermitteln. Anschließend können die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und die Form eines Gesprächs geklärt werden. Für einen persönlichen Termin bietet die veröffentlichte Anschrift die Grundlage zur Planung der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sind gesondert zu prüfen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Konstanz
- Amtsgericht Konstanz
- Landgericht Konstanz
Die Kanzlei von Ömer Ç. Tütüncü befindet sich in der Robert-Bosch-Straße 18 im Konstanzer Stadtgebiet, Postleitzahl 78467. Als Stadtteile am Standort sind Altstadt, Petershausen und Paradies genannt. Daraus lässt sich jedoch weder eine genaue Stadtteilzuordnung der Adresse noch eine Innenstadtlage ableiten. Für die Planung eines Besuchs ist deshalb die konkrete Straßenanschrift maßgeblich. Die Anfahrt kann grundsätzlich mit Blick auf öffentliche Verkehrsmittel oder den Pkw vorbereitet werden. Welche Verbindung geeignet ist und welche Abstell- oder Zugangsmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller örtlicher Informationen geklärt werden. Belegte Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Konstanz relevant. Als Familiengericht behandelt es bei entsprechender Zuständigkeit insbesondere Scheidungen, Unterhaltssachen, Sorge- und Umgangsverfahren sowie Verfahren zum Versorgungsausgleich. Auch bestimmte vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten können Familiensachen sein. Nicht allein der Kanzleisitz entscheidet darüber, ob ein Verfahren in Konstanz geführt wird: Je nach Gegenstand sind gesetzliche Anknüpfungspunkte wie der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder maßgeblich. Das Landgericht Konstanz gehört ebenfalls zur örtlichen Gerichtslandschaft, ist für die genannten familiengerichtlichen Verfahren aber normalerweise nicht zuständig. Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts führen regelmäßig zum Oberlandesgericht und nicht zum Landgericht. Zivilrechtliche Streitigkeiten außerhalb der Familiensachen können dagegen je nach Gegenstand und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor ein Landgericht gehören.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Das erste informatorische Gespräch, in dem der Rechtsanwalt den Fall anhört und Fragen stellt, um die möglichen Kosten zu benennen, ist kostenlos. Erst wenn danach eine Beratung erfolgt, wird es kostenpflichtig.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Das erste informatorische Gespräch, in dem der Rechtsanwalt den Fall anhört und Fragen stellt, um die möglichen Kosten zu benennen, ist kostenlos. Erst wenn danach eine Beratung erfolgt, wird es kostenpflichtig.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt häufig eine geordnete Zusammenfassung der familiären Situation. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, Angaben zu gemeinsamen minderjährigen Kindern und Hinweise auf bereits laufende Verfahren gehören. Für eine spätere Prüfung kommen etwa Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, Einkommensunterlagen und gerichtliche Schreiben in Betracht. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Bereits gesetzte Fristen oder anstehende Gerichtstermine sollten frühzeitig genannt werden. Umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen können nach Abstimmung über einen geeigneten Übermittlungsweg bereitgestellt werden.
- Worin unterscheiden sich Fragen zum Sorgerecht und zum Umgang?
- Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, insbesondere Entscheidungen über dessen persönliche Angelegenheiten und Vermögen. Der Umgang bezeichnet dagegen den Kontakt des Kindes mit seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Themen hängen zusammen, sind rechtlich aber nicht gleichzusetzen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass ein Elternteil das gemeinsame Sorgerecht verliert. Bei Meinungsverschiedenheiten stehen die Belange und das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Für eine erste Einordnung sind bestehende Regelungen, die bisherige Betreuung und der konkrete Streitpunkt von Bedeutung.
- Welche Informationen spielen bei der Klärung von Unterhalt eine Rolle?
- Zunächst ist zu unterscheiden, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach einer Scheidung geht. Diese Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen. Häufig sind Einkommen, berücksichtigungsfähige Belastungen, weitere Unterhaltspflichten und die Betreuungsverhältnisse von Bedeutung. Bei Kindern können außerdem Alter und Ausbildungsstand eine Rolle spielen. Vorhandene Unterhaltstitel oder Vereinbarungen sind ebenfalls relevant. Eine belastbare Einordnung erfordert daher regelmäßig mehr als eine einzelne Einkommensangabe. Für eine Mandatsanfrage ist hilfreich, die betroffenen Personen und bereits vorliegende Unterlagen zu benennen, ohne selbst eine abschließende Berechnung vorzunehmen.
- Ist für mein familienrechtliches Anliegen automatisch das Amtsgericht Konstanz zuständig?
- Nein. Der Kanzleisitz in Konstanz begründet für sich genommen keine gerichtliche Zuständigkeit. Familienrechtliche Verfahren werden zwar grundsätzlich beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt; welches Amtsgericht örtlich zuständig ist, hängt jedoch von der Verfahrensart und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Dabei können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder oder die Aufenthaltsverhältnisse der Ehegatten maßgeblich sein. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten stellen sich zusätzlich Fragen der internationalen Zuständigkeit. Bereits erhaltene Gerichtsschreiben und Angaben zu den Wohnorten helfen dabei, diese Punkte vor einer Verfahrenseinleitung einzuordnen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ömer Ç. Tütüncü
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Kanzlei und Anfahrt
Robert-Bosch-Straße 18, 78467 Konstanz
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-oct.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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