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- Kutter Law
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwältin Katharina Kutter und ihr Team bei Kutter Law betreuen Mandanten bei Vermögensnachfolge, Vermögensauseinandersetzung, Steuerrecht und familienrechtlicher Vorsorgeplanung. Die Kanzlei ist auf deutsches und internationales Familienrecht und Erbrecht spezialisiert und befasst sich insbesondere auch mit grenzüberschreitenden Sachverhalten. Im Erbrecht umfasst die Beratung Testament und Erbvertrag, Nachlassplanung, Erbschaftssteuer, Pflichtteilsrecht sowie die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und die Beantragung eines Erbenscheins. Weitere Themen sind internationale Nachlassplanung, Unternehmensnachfolge, Stiftungsrecht, Trustrecht und sonstige gesellschaftsrechtliche Lösungen. Zum genannten Mandantenkreis gehören Family Offices sowie Unternehmer und Freiberufler im Familienrecht. Familienrechtliche Leistungen betreffen unter anderem Eheverträge, Scheidungen, internationale Scheidungen und die Erstellung von Scheidungsvereinbarungen. Auch Ehegattenunterhalt und Zugewinnausgleich werden als Themen genannt. Der Fokus der Kanzlei liegt auf einvernehmlichen Regelungen, damit Konflikte gar nicht erst entstehen. Beratungsgespräche werden online oder persönlich in den Kanzleien in Konstanz und Zürich angeboten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kutterlaw.com
Beratung in Konstanz – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Katharina Kutter ist mit der Kanzlei Kutter Law in der Sigismundstraße 16 in 78462 Konstanz ansässig. Ihr Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht. Katharina Kutter und ihr Team befassen sich mit deutschem und internationalem Familien- und Erbrecht, insbesondere mit grenzüberschreitenden Sachverhalten. Inhaltliche Verbindungen bestehen zur Vermögensnachfolge, Vermögensauseinandersetzung, zum Steuerrecht und zur familienrechtlichen Vorsorgeplanung. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die Frage, wie persönliche Beziehungen, familiäre Veränderungen und die Zuordnung von Vermögen rechtlich zusammenhängen. Im Familienrecht gehören Eheverträge, Scheidungen und internationale Scheidungen zu den genannten Tätigkeiten. Hinzu kommen Scheidungsvereinbarungen, Ehegattenunterhalt und Zugewinnausgleich. Typische Anliegen betreffen die Gestaltung wirtschaftlicher Verhältnisse während einer Ehe sowie deren Neuordnung nach einer Trennung. Bei Unternehmern und Freiberuflern können dabei auch betriebliche Vermögenswerte eine Rolle spielen; beide Gruppen gehören zum genannten Mandantenkreis. Der beschriebene Fokus auf einvernehmliche Regelungen betrifft sowohl die vorausschauende Vertragsgestaltung als auch Vereinbarungen im Zusammenhang mit einer Scheidung. Ob eine Verständigung möglich ist, hängt von den Umständen und den Beteiligten ab. Der erbrechtliche Bereich umfasst Testamente und Erbverträge, Nachlassplanung, Erbschaftsteuer, Pflichtteilsrecht und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Auch die Beantragung eines Erbscheins wird genannt. Mandantinnen und Mandanten können beispielsweise die Weitergabe von Vermögen vorbereiten oder nach einem Todesfall ihre Stellung innerhalb einer Erbengemeinschaft klären wollen. Internationale Nachlassplanung, Unternehmensnachfolge, Stiftungsrecht, Trustrecht und gesellschaftsrechtliche Lösungen ergänzen das Tätigkeitsfeld. Zum genannten Mandantenkreis zählen außerdem Family Offices. Gerade bei Vermögenswerten oder familiären Beziehungen in mehreren Staaten können Fragen nach dem anwendbaren Recht und der gerichtlichen Zuständigkeit hinzukommen. Der Konstanzer Standort in der Sigismundstraße liegt in der Altstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zur Innenstadt als auch zu Ratsuchenden aus Petershausen und dem Paradies. Als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Konstanz und das Landgericht Konstanz zu nennen. Familiengerichtliche und nachlassgerichtliche Aufgaben liegen grundsätzlich beim Amtsgericht; streitige erbrechtliche Ansprüche können je nach Zuständigkeit auch vor das Landgericht gehören. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Darstellung des Anliegens und gegebenenfalls des Auslandsbezugs beginnen. Anschließend lassen sich Unterlagen, Termin und Beratungsrahmen mit der Kanzlei abstimmen. Laut Kanzleibeschreibung werden Beratungsgespräche online sowie persönlich in Konstanz und Zürich angeboten.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Konstanz
- Amtsgericht Konstanz
- Landgericht Konstanz
Die Kanzlei Kutter Law von Rechtsanwältin Katharina Kutter befindet sich in der Sigismundstraße 16 in der Konstanzer Altstadt. Der Standort ist damit dem innerstädtischen Umfeld zuzuordnen. Neben der Altstadt gehören Petershausen und das Paradies zu den genannten Stadtteilen, aus denen eine Anfrage an die Kanzlei in Betracht kommt. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anreise grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw planen. Die konkrete Verbindung sowie Zufahrts- und Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Ergänzend nennt die Kanzleibeschreibung Onlinegespräche, sodass für ein Beratungsgespräch nicht in jedem Fall eine Anfahrt erforderlich ist. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist insbesondere das Amtsgericht Konstanz relevant: Als Familiengericht bearbeitet es bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit etwa Scheidungen, Unterhaltssachen und Verfahren zum Zugewinnausgleich. In seiner Funktion als Nachlassgericht ist das Amtsgericht unter anderem mit Erbscheinsverfahren und der Eröffnung letztwilliger Verfügungen befasst. Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche oder andere erbrechtliche Zahlungsansprüche sind hingegen regelmäßig Zivilsachen. Sie können abhängig von der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit vor dem Amtsgericht Konstanz oder dem Landgericht Konstanz geführt werden. Das Landgericht ist nicht die reguläre Beschwerdeinstanz für Familien- oder Nachlasssachen. Bei den im Profil genannten internationalen Scheidungs- und Nachlassfragen ist zusätzlich zu klären, ob deutsche Gerichte international zuständig sind. Allein der Kanzleisitz in Konstanz bestimmt daher noch nicht das zuständige Gericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei lädt dazu ein, ein erstes Gespräch zu vereinbaren. Die Beratung erfolgt online oder persönlich in den Kanzleien in Konstanz und Zürich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei lädt dazu ein, ein erstes Gespräch zu vereinbaren. Die Beratung erfolgt online oder persönlich in den Kanzleien in Konstanz und Zürich.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Französische Erbschafts- und Schenkungssteuer im Deutsch-Französischen Kontext
- Die Besonderheiten und der Ablauf einer internationalen Scheidung
- Der Versorgungsausgleich in der Schweiz
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Zugewinnausgleich hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist Angaben zur Eheschließung, zum Zeitpunkt einer Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zur wirtschaftlichen Situation hilfreich. Vorhandene Eheverträge, bereits getroffene Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben können ebenfalls wichtig sein. Bei Unterhaltsfragen stehen häufig Einkommen und laufende Verpflichtungen im Vordergrund, beim Zugewinnausgleich die Vermögensverhältnisse zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Für die erste Anfrage genügt regelmäßig eine übersichtliche Schilderung des Anliegens. Welche Belege anschließend benötigt werden und wie vertrauliche Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich im weiteren Kontakt klären.
- Was unterscheidet einen Ehevertrag von einer Scheidungsvereinbarung?
- Ein Ehevertrag dient der Gestaltung rechtlicher und wirtschaftlicher Folgen einer Ehe und kann vor oder während der Ehe geschlossen werden. Eine Scheidungsvereinbarung bezieht sich dagegen auf die Regelung von Trennungs- und Scheidungsfolgen. Inhaltlich können sich beide überschneiden, etwa beim Güterrecht, beim Ehegattenunterhalt oder beim Versorgungsausgleich. Je nach Regelungsgegenstand bestehen besondere Formanforderungen, insbesondere eine notarielle Beurkundung oder eine gesetzlich vorgesehene gerichtliche Form. Nicht jede gewünschte Regelung ist uneingeschränkt zulässig. Welche Themen zusammengehören, hängt unter anderem von der familiären Situation und vorhandenen Vermögenswerten ab.
- Welche Fragen stellen sich bei einer grenzüberschreitenden Scheidung oder Nachlassplanung?
- Bei internationalen Sachverhalten sind die gerichtliche Zuständigkeit und das anwendbare Recht voneinander zu unterscheiden. Eine Rolle können der gewöhnliche Aufenthalt, Staatsangehörigkeiten, frühere Rechtswahlvereinbarungen und die Lage von Vermögenswerten spielen. Bei einer Scheidung können für einzelne Folgefragen unterschiedliche Regeln gelten. In Nachlassangelegenheiten kommen außerdem Fragen zur Anerkennung von Dokumenten und Entscheidungen im Ausland hinzu. Für eine erste Anfrage ist deshalb eine Übersicht der beteiligten Staaten und der persönlichen beziehungsweise wirtschaftlichen Verbindungen hilfreich. Ein Auslandsbezug bedeutet nicht automatisch, dass ausschließlich ausländisches Recht gilt.
- Worin unterscheiden sich Testament, Erbvertrag und Erbschein?
- Ein Testament und ein Erbvertrag dienen dazu, die Vermögensnachfolge für den Todesfall zu gestalten. Sie unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich ihrer Errichtung und möglicher Bindungswirkungen. Ein Erbvertrag bedarf notarieller Beurkundung; für Testamente gibt es unterschiedliche gesetzlich geregelte Formen. Ein Erbschein gestaltet die Erbfolge dagegen nicht, sondern weist die Erbenstellung und gegebenenfalls den Erbteil nach. Er wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt. Ob ein Erbschein benötigt wird, hängt davon ab, welche Nachweise im konkreten Zusammenhang erforderlich sind und welche anderen geeigneten Dokumente vorliegen.
- Was ist vor einer Anfrage wegen einer Erbengemeinschaft oder eines Pflichtteilsanspruchs wichtig?
- Bei einer Erbengemeinschaft geht es häufig um die Zusammensetzung, Verwaltung und spätere Verteilung des Nachlasses. Ein Pflichtteilsanspruch ist demgegenüber grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Für eine erste Einordnung helfen Informationen zum Todesfall, zu den familiären Beziehungen und zu vorhandenen Testamenten oder Erbverträgen. Auch eine vorläufige Übersicht über Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und bisherige Korrespondenz kann nützlich sein. Da Fristen eine Rolle spielen können, sollten bekannte Daten und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben bei der Anfrage erwähnt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Katharina Kutter
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Kanzlei und Anfahrt
Sigismundstraße 16, 78462 Konstanz
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle:
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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