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- Hoppe ● Weber ● Fogel
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
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Kanzleiprofil im Überblick
Hoppe ● Weber ● Fogel ist eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Sozietät in Mannheim. Das Büro besteht seit 1976 und wird von den Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht Tobias Hoppe und Max Fogel geleitet. Die Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Interessenvertretungen. Zum Mandantenkreis gehören Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen bei kirchlichen Einrichtungen, Betriebsvertretungen bei den US-Streitkräften und Schwerbehindertenvertretungen. Die Tätigkeit umfasst individuelle und kollektive arbeitsrechtliche Angelegenheiten, darunter Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Befristungen, Eingruppierungsfragen und Urlaubsrecht. Weitere Schwerpunkte sind Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan sowie die Vertretung in Einigungsstellen und arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. Für Interessenvertretungen ist die Kanzlei bundesweit außergerichtlich und gerichtlich tätig. Zur Arbeitsweise gehören persönliche Beratung, die Berücksichtigung persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse sowie ein enger Erfahrungsaustausch innerhalb des Teams. Die Rechtsanwälte sind außerdem als Referenten für arbeitsrechtliche Seminare tätig. Diese werden als Inhouse-Schulungen und im Rahmen der Bildungsangebote von Gewerkschaften oder anderen Bildungsträgern durchgeführt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Mannheim – Einordnung der Redaktion
Das Anwaltsbüro Hoppe ● Weber ● Fogel in der Augustaanlage 18 in Mannheim ist auf Arbeitsrecht spezialisiert. Die seit 1976 bestehende Sozietät wird von den Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht Tobias Hoppe und Max Fogel geleitet. Sie berät und vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Interessenvertretungen. Der Schwerpunkt verbindet damit Fragen aus einzelnen Arbeitsverhältnissen mit Themen der betrieblichen Mitbestimmung. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören persönliche Beratung, die Einbeziehung persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse sowie der Erfahrungsaustausch innerhalb des Teams. Im individuellen Arbeitsrecht befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Befristungen. Für Beschäftigte geht es bei solchen Anliegen häufig um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, den Inhalt arbeitsvertraglicher Regelungen oder die Bedingungen einer möglichen Beendigung. Hinzu kommen Eingruppierungsfragen und das Urlaubsrecht. Je nach Gegenstand bilden Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, einschlägige Tarifregelungen und die bisherige Korrespondenz wichtige Grundlagen für die rechtliche Einordnung. Bei Kündigungen und Befristungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im kollektiven Arbeitsrecht richtet sich das Angebot an Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte sowie Personalräte. Auch Mitarbeitervertretungen kirchlicher Einrichtungen, Betriebsvertretungen bei den US-Streitkräften und Schwerbehindertenvertretungen gehören zum genannten Mandantenkreis. Gegenstände der Tätigkeit sind etwa Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan. Darüber hinaus umfasst sie die Vertretung in Einigungsstellen und arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. Für Interessenvertretungen ist die Sozietät bundesweit außergerichtlich und gerichtlich tätig. Die Anwälte arbeiten zudem als Referenten in arbeitsrechtlichen Seminaren, sowohl bei Inhouse-Schulungen als auch im Rahmen von Angeboten der Gewerkschaften und anderer Bildungsträger. Der Kanzleistandort an der Augustaanlage liegt im innenstadtnahen Mannheimer Stadtgebiet. Er ist damit auch für Ratsuchende aus den Quadraten, der Neckarstadt, dem Lindenhof, Käfertal oder Feudenheim ein örtlicher Bezugspunkt. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw hängt vom Ausgangsort ab. Für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen ist insbesondere das Arbeitsgericht Mannheim relevant, sofern die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist. Amtsgericht und Landgericht Mannheim sind dagegen regelmäßig nicht die zuständigen Gerichte für Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, die eigene Rolle als beschäftigte Person oder Interessenvertretung und Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Bestehende Termine oder erkennbare Fristen sollten dabei genannt werden. Ob und in welchem Umfang eine Mandatsübernahme möglich ist, wird anschließend mit der Kanzlei geklärt; die Anfrage allein ersetzt diese Abstimmung nicht.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mannheim
- Amtsgericht Mannheim
- Landgericht Mannheim
- Arbeitsgericht Mannheim
Hoppe ● Weber ● Fogel hat seinen Sitz in der Augustaanlage 18, 68165 Mannheim. Die Augustaanlage liegt im innenstadtnahen Bereich und bildet einen räumlichen Bezug zur Mannheimer Innenstadt mit ihren Quadraten. Auch für Beschäftigte und Interessenvertretungen aus Neckarstadt, Lindenhof, Käfertal und Feudenheim kommt der Standort als Anlaufpunkt für arbeitsrechtliche Anliegen in Betracht. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung zweckmäßig ist und welche Parkmöglichkeiten tatsächlich zur Verfügung stehen, sollte anhand aktueller Verkehrs- und Standortinformationen geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Linien oder Stellplätze sind in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Mannheim von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Arbeitsentgelt, Urlaub oder die Wirksamkeit einer Befristung geführt. Individuelle Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden regelmäßig im Urteilsverfahren behandelt. Für zahlreiche betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen, etwa zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über Beteiligungsrechte, ist dagegen das Beschlussverfahren vorgesehen. Eine Einigungsstelle ist kein Gericht, sondern ein eigenständiges Instrument zur Behandlung bestimmter betrieblicher Meinungsverschiedenheiten. Amtsgericht Mannheim und Landgericht Mannheim gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für klassische arbeitsrechtliche Streitigkeiten regelmäßig nicht zuständig. Bei Personalräten oder kirchlichen Mitarbeitervertretungen können andere Rechtswege maßgeblich sein. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, hängt deshalb nicht allein vom Kanzleisitz ab, sondern unter anderem vom Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das betreffende Schreiben hilfreich. Bei einer Kündigung spielt außerdem eine Rolle, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Bei einer Abmahnung kann eine kurze zeitliche Darstellung des beanstandeten Vorgangs nützlich sein. Zu einem Aufhebungsvertrag sollten vorhandene Entwürfe und begleitende Korrespondenz benannt werden. Auch Hinweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können wichtig sein. Da insbesondere bei Kündigungen kurze Fristen gelten können, sollte eine Anfrage zeitnah erfolgen und erkennbare Termine enthalten.
- Worauf kommt es bei Fragen zu Befristung, Eingruppierung und Urlaub allgemein an?
- Diese Themen hängen häufig von mehreren Regelungsebenen ab: Neben dem Gesetz können der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag und betriebliche Vereinbarungen maßgeblich sein. Bei Befristungen sind unter anderem die vereinbarte Laufzeit, die Vertragsgestaltung und mögliche Vorbeschäftigungen relevant. Für Eingruppierungsfragen kommt es häufig auf die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und die einschlägigen Tätigkeitsmerkmale an. Im Urlaubsrecht können etwa Arbeitszeitverteilung, bereits genommener Urlaub und Hinweise des Arbeitgebers Bedeutung haben. Eine kurze Übersicht über den Sachverhalt und die vorhandenen Unterlagen erleichtert die Vorbereitung einer Mandatsanfrage, ersetzt aber keine individuelle Prüfung.
- Was unterscheidet Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich und Sozialplan?
- Eine Betriebsvereinbarung enthält Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu betrieblichen Themen, beispielsweise zur Arbeitszeitgestaltung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Ein Interessenausgleich betrifft bei geplanten Betriebsänderungen insbesondere die Frage, ob, wann und wie diese durchgeführt werden. Ein Sozialplan soll wirtschaftliche Nachteile für betroffene Beschäftigte ausgleichen oder mildern. Die Instrumente haben unterschiedliche Voraussetzungen und rechtliche Wirkungen. Für eine Anfrage einer Interessenvertretung sind daher Angaben zur geplanten Maßnahme, zum Verhandlungsstand und zu bestehenden Vereinbarungen hilfreich. Auch bereits festgelegte Besprechungs- oder Umsetzungstermine können für die Einordnung relevant sein.
- Wann spielen Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren eine Rolle?
- Eine Einigungsstelle dient der Behandlung bestimmter Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie besteht grundsätzlich aus einem unparteiischen Vorsitz und Beisitzenden beider Seiten. Ob sie verbindlich entscheiden kann, hängt vom jeweiligen Regelungsgegenstand ab. Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren dient dagegen unter anderem der gerichtlichen Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen, etwa zum Bestehen oder Umfang von Beteiligungsrechten. Beide Wege erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Bei einer Mandatsanfrage helfen eine Beschreibung des Konflikts, die bisherige Korrespondenz und vorhandene Gremienbeschlüsse dabei, den Verfahrensstand nachvollziehbar zu machen.
- Gelten für Betriebsräte, Personalräte und kirchliche Mitarbeitervertretungen dieselben Regeln?
- Nein. Obwohl diese Gremien jeweils Interessen von Beschäftigten vertreten, beruhen ihre Aufgaben und Befugnisse auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen. Für Betriebsräte ist insbesondere das Betriebsverfassungsgesetz maßgeblich, für Personalräte das jeweils einschlägige Personalvertretungsrecht. Kirchliche Mitarbeitervertretungen arbeiten auf Grundlage der jeweiligen kirchlichen Regelungen. Auch Betriebsvertretungen bei den US-Streitkräften und Schwerbehindertenvertretungen weisen rechtliche Besonderheiten auf. Daher sind bei einer Anfrage die genaue Art des Gremiums, die betroffene Einrichtung und der Gegenstand des Anliegens wichtig. Davon können auch der zuständige Rechtsweg und die Anforderungen an eine Beauftragung abhängen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Hoppe Weber Fogel
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4,6 von 5 · 29 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Augustaanlage 18, 68165 Mannheim
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: arbeitsrecht-mannheim.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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