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- Anwaltskanzlei Inna Glasner
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Inna Glasner ist seit 2007 mit eigener Kanzlei als Rechtsanwältin in Osnabrück tätig. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und legt ihre Tätigkeitsschwerpunkte auf Familienrecht, internationales Familienrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. Sie berät und vertritt bundesweit sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Als weitere Interessengebiete nennt sie Mietrecht, Ausländerrecht, Sozialrecht, allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück ergänzte sie um eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung. Nach dem Referendariat am Oberlandesgericht Oldenburg und dem Abschluss als Volljuristin mit Befähigung zum Richteramt arbeitete sie in einer großen Anwaltskanzlei. Zudem nennt sie einen Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht. Beratungen bietet die Kanzlei telefonisch und in den Kanzleiräumen an. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Die Kanzlei legt Wert auf Qualität, Effizienz und sorgfältige Arbeit und nimmt sich Zeit für Besprechungen. Organisation und Planung sollen eine sorgfältige personenbezogene Mandatsbearbeitung sowie kurzfristige Termine ohne Wartezeiten ermöglichen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: fachanwaeltin-familienrecht.eu, fachanwaeltin-familienrecht.eu
Beratung in Osnabrück – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Inna Glasner ist seit 2007 mit eigener Kanzlei in Osnabrück tätig. Die Anwaltskanzlei Inna Glasner befindet sich in der Großen Straße 34, 49074 Osnabrück. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt; hinzu kommt Familienrecht. Für dieses Gebiet führt Inna Glasner den Titel Fachanwältin für Familienrecht. Ihre Kanzleibeschreibung nennt außerdem internationales Familienrecht und Verkehrsrecht als Tätigkeitsschwerpunkte. Sie berät und vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bundesweit. Ihr rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Osnabrück ergänzte sie durch eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung. Im Arbeitsrecht stehen rechtliche Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Auf Unternehmensseite können etwa die Gestaltung arbeitsvertraglicher Regelungen und Fragen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen Anlass für eine Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und der vorhandenen Unterlagen. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine frühzeitige Klärung des Beratungsbedarfs ist deshalb allgemein von Bedeutung. Im Familienrecht sind Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang und die Vermögensverhältnisse von Ehegatten häufige Themen. Nicht jede familienrechtliche Angelegenheit setzt einen gerichtlichen Konflikt voraus; auch die rechtliche Einordnung bestehender Vereinbarungen kann Beratungsanlass sein. Der zusätzlich genannte Schwerpunkt internationales Familienrecht betrifft familiäre Sachverhalte mit Auslandsbezug, etwa bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitzen in verschiedenen Ländern. Dabei können neben den inhaltlichen Fragen auch die internationale gerichtliche Zuständigkeit und das anwendbare Recht zu prüfen sein. Der Standort in der Großen Straße liegt in der Osnabrücker Innenstadt und bietet einen örtlichen Bezug auch für Ratsuchende aus Schinkel und Westerberg. Für Familiensachen kommt grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht Osnabrück in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Osnabrück. Die konkrete Anfahrt zur Innenstadtadresse lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; Angaben zu bestimmten Verbindungen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind das betroffene Rechtsgebiet, wichtige Daten und Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben. Die Kanzlei bietet Beratungen telefonisch und in ihren Räumen an. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Welche Unterlagen für das Gespräch benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Osnabrück
- Amtsgericht Osnabrück
- Landgericht Osnabrück
Die Anwaltskanzlei Inna Glasner hat ihren Sitz in der Großen Straße 34 in der Innenstadt von Osnabrück. Damit liegt der Standort im zentralen Stadtgebiet; Schinkel und Westerberg gehören ebenfalls zum örtlichen Umfeld des Profils. Für eine persönliche Besprechung ist nach den Kanzleiangaben vorab telefonisch ein Termin zu vereinbaren. Daneben werden telefonische Beratungen angeboten. Bei der Anreise zur Innenstadtadresse kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw in Betracht. Welche Verbindung oder Zufahrt geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vorab erfragt werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Osnabrück relevant: Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zu Sorge und Umgang geführt. Ob es im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Bei internationalen Familienangelegenheiten können zusätzliche Fragen zur Zuständigkeit deutscher Gerichte hinzukommen. Das Landgericht Osnabrück ist demgegenüber nicht das übliche Eingangsgericht für Familiensachen; es befasst sich unter anderem mit allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten, die in seine sachliche Zuständigkeit fallen. Für den im Profil hervorgehobenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine weitere Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Die beiden genannten ordentlichen Gerichte sind hierfür grundsätzlich nicht zuständig.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Die Beratung erfolgt telefonisch sowie in den Kanzleiräumen; Termine „zwischen Tür und Angel“ finden nicht statt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Die Beratung erfolgt telefonisch sowie in den Kanzleiräumen; Termine „zwischen Tür und Angel“ finden nicht statt.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können Entgeltabrechnungen und Schriftwechsel zum betreffenden Vorgang. Hilfreich ist eine kurze zeitliche Übersicht, insbesondere darüber, wann ein Schreiben eingegangen ist und was zuvor geschehen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb das Eingangsdatum bei einer Anfrage ausdrücklich genannt werden sollte. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Eine Kontaktanfrage allein wahrt keine gerichtlichen Fristen.
- Können sich auch Unternehmen mit Fragen zu Arbeitsverträgen an eine arbeitsrechtliche Kanzlei wenden?
- Arbeitsrechtliche Beratung betrifft sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber. Unternehmen haben beispielsweise Fragen zu Vertragsklauseln, Arbeitszeitregelungen, Vergütung oder zur rechtlichen Gestaltung einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Für eine Anfrage ist es hilfreich, den betrieblichen Zusammenhang, das Ziel der Prüfung und gegebenenfalls bestehende Vertragsentwürfe zu benennen. Auch einschlägige Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können für die Einordnung wichtig sein. Vor einer Mandatsübernahme wird üblicherweise zudem geprüft, ob Interessenkonflikte bestehen. Dafür kann die Angabe der beteiligten Personen oder Unternehmen erforderlich sein.
- Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung angesprochen werden?
- Eine erste Anfrage kann sich auf den Stand der Trennung und die aktuell offenen Fragen beschränken. Häufig geht es um die Wohnsituation, gemeinsame Kinder, Unterhalt und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Auch vorhandene Eheverträge oder bereits getroffene Vereinbarungen können relevant sein. Eine knappe Übersicht hilft, die Themen voneinander abzugrenzen, denn Scheidung, Unterhalt, Sorge und Vermögensausgleich sind rechtlich nicht identisch. Für eine erste Kontaktaufnahme ist keine vollständige rechtliche Bewertung erforderlich. Welche Nachweise und Unterlagen für ein Beratungsgespräch sinnvoll sind, kann vorab abgestimmt werden.
- Was ist bei einer familienrechtlichen Anfrage mit Auslandsbezug wichtig?
- Ein Auslandsbezug kann etwa durch unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, einen Wohnsitz im Ausland oder eine im Ausland geschlossene Ehe entstehen. Für die erste Einordnung sind deshalb die gewöhnlichen Aufenthaltsorte der Beteiligten, ihre Staatsangehörigkeiten und vorhandene ausländische Entscheidungen oder Urkunden von Bedeutung. Bei Angelegenheiten mit Kindern kann auch deren gewöhnlicher Aufenthalt maßgeblich sein. Internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht und Anerkennung ausländischer Entscheidungen sind unterschiedliche Prüfungsfragen. Ob Übersetzungen oder weitere Nachweise erforderlich sind, hängt vom konkreten Sachverhalt und dem vorgesehenen Verfahren ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Inna Glasner
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 19 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Große Straße 34, 49074 Osnabrück
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: fachanwaeltin-familienrecht.eu
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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