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- Rechtsanwältin Sarah Tameling
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Sarah Tameling ist Rechtsanwältin in Osnabrück und seit 2020 Fachanwältin für Steuerrecht. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Erbrecht, Steuerrecht und Familienrecht. Im Erbrecht erläutert sie die Rechtslage ohne Testament oder Erbvertrag und berät zu Gestaltungsmöglichkeiten sowie testamentarischen Verfügungen. Dabei unterstützt sie auch Gespräche mit Erben oder Beteiligten einer Erbengemeinschaft. Im Familienrecht vertritt sie Mandantinnen und Mandanten und berücksichtigt die Interessen ihrer Kinder. Darüber hinaus bearbeitet sie vereinsrechtliche Fragen, erstellt oder überarbeitet Vereinssatzungen und vertritt Vereine sowie Mitglieder bei Streitigkeiten. Bei der Gründung einer Gesellschaft oder der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit begleitet sie ergänzend zum Steuerberater und erstellt notwendige Verträge. Zum Leistungsangebot gehören Beratungsgespräche, Vertragsgestaltung und Vertragsüberprüfung, die Vermittlung von Mediationsgesprächen sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Die Kanzlei ermöglicht Online-Kontaktaufnahme, Online-Terminbuchung und Videocalls. Persönliche Besprechungen sind in der Kanzlei oder bei den Mandanten möglich. Tameling legt Wert auf ein Vertrauensverhältnis und transparente Rechnungsgestaltung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: tameling-legal.de, tameling-legal.de
Beratung in Osnabrück – Einordnung der Redaktion
Sarah Tameling ist mit der Kanzlei Rechtsanwältin Sarah Tameling, LL.B. in der Franz-Lenz-Straße 4 in 49084 Osnabrück ansässig. Ihr Profil nennt das Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie das Erbrecht. Beide Rechtsgebiete betreffen häufig Veränderungen im persönlichen und familiären Umfeld. Während im Familienrecht die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie im Vordergrund stehen, geht es im Erbrecht um die Vermögensnachfolge und die Rechte der daran Beteiligten. Für Ratsuchende kann es deshalb zunächst wichtig sein, das eigene Anliegen einzuordnen und die damit verbundenen Fragen zu sammeln. Im Familienrecht sind Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und der Umgang mit Kindern typische Themen. Hinzu kommen vermögensrechtliche Fragen zwischen Ehepartnern, etwa zum Zugewinnausgleich, sowie der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine genaue Betrachtung ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation. Dabei können persönliche Vorstellungen und rechtliche Rahmenbedingungen auseinanderfallen. Eine anwaltliche Prüfung kann diese Unterschiede herausarbeiten und erläutern, welche Fragen einvernehmlich geklärt werden können und welche gegebenenfalls einer gerichtlichen Entscheidung bedürfen. Das Erbrecht umfasst unter anderem die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsansprüche und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Typische Anliegen entstehen sowohl bei der Planung der eigenen Nachfolge als auch nach einem Todesfall. Dann können etwa die Zusammensetzung des Nachlasses, die Stellung einzelner Angehöriger oder die Bedeutung vorhandener Verfügungen unklar sein. Berührungspunkte zum Familienrecht ergeben sich beispielsweise aus dem Familienstand und den Verwandtschaftsverhältnissen. Für eine erste Einordnung sind deshalb häufig nicht nur einzelne Dokumente, sondern auch die familiären Zusammenhänge von Bedeutung. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Osnabrück. Die Franz-Lenz-Straße ist die angegebene Kanzleianschrift; eine Zuordnung zu den ebenfalls genannten Stadtteilen Innenstadt, Schinkel oder Westerberg ist aus den vorliegenden Angaben nicht ableitbar. Am Standort bestehen das Amtsgericht Osnabrück und das Landgericht Osnabrück, deren Zuständigkeit vom jeweiligen Anliegen abhängt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Adresse den Ausgangspunkt einer individuellen Routenplanung. Wer über Anwalt-Seiten.de eine Kontaktaufnahme anbahnen möchte, kann das Profil zur Orientierung nutzen und die dort verfügbaren Kontaktangaben prüfen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf bereits laufende Verfahren und bekannte Termine helfen bei der ersten Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Osnabrück
- Amtsgericht Osnabrück
- Landgericht Osnabrück
Für familienrechtliche Anliegen ist am Standort insbesondere das Amtsgericht Osnabrück von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Auch der Versorgungsausgleich gehört zu den typischen Gegenständen familiengerichtlicher Verfahren. In erbrechtlichen Angelegenheiten übernimmt das Amtsgericht als Nachlassgericht beispielsweise Aufgaben im Zusammenhang mit der Eröffnung von Testamenten und der Erteilung von Erbscheinen. Ob im konkreten Fall das Amtsgericht Osnabrück örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt der betroffenen Person. Erbrechtliche Streitigkeiten sind von diesen Nachlassverfahren zu unterscheiden. Geht es beispielsweise um die Zahlung eines Pflichtteils oder um streitige Ansprüche unter Erben, können Zivilgerichte zuständig sein. Je nach Streitwert und gesetzlicher Zuständigkeitsregelung kommen dabei das Amtsgericht Osnabrück oder das Landgericht Osnabrück in Betracht. Das Landgericht ist hingegen nicht die reguläre nächste Instanz für Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen; diese werden grundsätzlich vom Oberlandesgericht geprüft. Die Kanzlei von Sarah Tameling befindet sich laut Profil in der Franz-Lenz-Straße 4, 49084 Osnabrück. Innenstadt, Schinkel und Westerberg sind als Stadtteile am Standort genannt, ohne dass die Kanzleianschrift einem davon ausdrücklich zugeordnet wird. Eine Innenstadtlage oder eine bestimmte Verkehrsanbindung lässt sich daraus nicht verlässlich ableiten. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher eine aktuelle Routenplanung anhand der Adresse. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Zum ersten Termin sollten sämtliche für den Fall relevanten Unterlagen mitgebracht werden; diese können vorab über das Kontaktformular oder per E-Mail übermittelt werden. Eine die Rechtsfrage abdeckende Rechtsschutzversicherung oder eine bereits vorliegende Zusage der Versicherung sollte bei der Terminvereinbarung mitgeteilt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung dient einem ersten Überblick über den geschilderten Lebenssachverhalt und die rechtliche Situation sowie der Aufklärung über Handlungsoptionen und Risiken. Die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs betragen in der Regel 95 € brutto; im Einzelfall können sie sich erhöhen oder reduzieren. Im ersten Gespräch werden auch die weiteren Kosten oder die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung besprochen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Erstberatung dient einem ersten Überblick über den geschilderten Lebenssachverhalt und die rechtliche Situation sowie der Aufklärung über Handlungsoptionen und Risiken. Die Kosten eines ersten Beratungsgesprächs betragen in der Regel 95 € brutto; im Einzelfall können sie sich erhöhen oder reduzieren. Im ersten Gespräch werden auch die weiteren Kosten oder die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung besprochen.
Für den Erstkontakt: Zum ersten Termin sollten sämtliche für den Fall relevanten Unterlagen mitgebracht werden; diese können vorab über das Kontaktformular oder per E-Mail übermittelt werden. Eine die Rechtsfrage abdeckende Rechtsschutzversicherung oder eine bereits vorliegende Zusage der Versicherung sollte bei der Terminvereinbarung mitgeteilt werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Zeitpunkt der Trennung, der Familienstand und Angaben zu gemeinsamen Kindern relevant. Auch die aktuelle Wohnsituation und offene Fragen zu Unterhalt oder gemeinsamem Vermögen können eine Rolle spielen. Bereits vorliegende gerichtliche Schreiben, Vereinbarungen oder ein Ehevertrag können ebenfalls wichtig sein. Eine kurze, sachliche Übersicht genügt häufig als Ausgangspunkt für die Anfrage. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab und lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Bekannte gerichtliche Termine oder laufende Fristen sollten dabei ausdrücklich erwähnt werden.
- Wie unterscheiden sich elterliche Sorge, Umgang und Kindesunterhalt?
- Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für ein Kind und rechtliche Entscheidungen, beispielsweise zu Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht regelt demgegenüber den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft die Sicherung seines Lebensbedarfs. Diese Themen können nach einer Trennung gleichzeitig auftreten, sind rechtlich aber voneinander zu unterscheiden. Bei Sorge und Umgang ist das Kindeswohl maßgeblich. Unterhaltsfragen hängen unter anderem vom Bedarf des Kindes und der Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Person ab. Welche Aspekte zusammen geprüft werden müssen, richtet sich nach der familiären Situation.
- Braucht man nach einem Todesfall immer einen Erbschein?
- Ein Erbschein ist ein gerichtliches Zeugnis über die Erbenstellung und gegebenenfalls die Größe des Erbteils. Er wird jedoch nicht in jeder Nachlassangelegenheit benötigt. Je nach Situation können auch andere Unterlagen als Nachweis ausreichen, etwa ein eröffnetes notarielles Testament mit dem zugehörigen Eröffnungsprotokoll. Entscheidend ist, gegenüber welcher Stelle die Erbenstellung nachgewiesen werden soll und welche Dokumente vorhanden sind. Für eine erste Anfrage sind deshalb Angaben zu Testamenten oder Erbverträgen sowie zum Anlass des verlangten Nachweises hilfreich. Die Frage nach einem Erbschein ist von Streitigkeiten über einzelne Nachlassansprüche zu trennen.
- Was unterscheidet einen Pflichtteilsanspruch von der Beteiligung an einer Erbengemeinschaft?
- Wer Miterbe ist, gehört mit den anderen Erben zu einer Erbengemeinschaft. Der Nachlass steht ihnen gemeinschaftlich zu; seine Verwaltung und spätere Aufteilung können Abstimmungen erfordern. Ein Pflichtteilsanspruch ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch gegen die Erben und vermittelt für sich genommen keine Beteiligung an der Erbengemeinschaft. Er kann bestimmten nahen Angehörigen zustehen, die durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Für die Einordnung sind insbesondere das Verwandtschaftsverhältnis, vorhandene Testamente und die Zusammensetzung des Nachlasses relevant. Auch der zeitliche Ablauf kann wegen möglicher Fristen Bedeutung haben.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sarah Tameling
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4,6 von 5 · 14 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: tameling-legal.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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