- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Oldenburg
- Sprachen
- Deutsch, Polnisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Anwaltskanzlei Janowska
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Izabela Janowska ist Rechtsanwältin mit Zulassung in Deutschland und Polen. Ihre Anwaltskanzlei befindet sich in der Möserstraße 1 in Osnabrück. Sie berät und vertritt Mandanten im Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht. Im Familienrecht gehören Scheidung, Sorge und Unterhalt zu den genannten Themen. Im Arbeitsrecht befasst sie sich mit Kündigung, Abmahnung und Vertragsthemen. Im Strafrecht und Verkehrsrecht umfasst ihre Tätigkeit die Prüfung von Akten und Beweisen, die Sicherung von Fristen und die Entwicklung einer fallbezogenen Verteidigungsstrategie. Die Beratung erfolgt auf Wunsch auf Deutsch oder Polnisch. Die Zusammenarbeit beginnt mit einem Erstgespräch, in dem Anliegen, Ziele, Fristen und Unterlagen geklärt werden. Anschließend werden die Rechtslage, Chancen und Risiken sowie Handlungsoptionen geprüft. Für die Umsetzung nennt die Kanzlei einen konkreten Maßnahmenplan, terminsichere Bearbeitung und regelmäßige Informationen zum Stand der Angelegenheit. Die Vertretung erfolgt gegenüber Behörden, Versicherern oder vor Gericht. Termine werden nach Vereinbarung angeboten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwaltskanzlei-janowska.de, anwaltskanzlei-janowska.de
Beratung in Osnabrück – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Izabela Janowska führt die Anwaltskanzlei Janowska in der Möserstraße 1 in 49074 Osnabrück. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Sie verfügt über eine anwaltliche Zulassung in Deutschland und Polen; die Beratung ist auf Wunsch auf Deutsch oder Polnisch möglich. Als Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg angegeben. Neben den beiden Profilschwerpunkten umfasst ihre Tätigkeit nach der Kanzleibeschreibung auch Strafrecht und Verkehrsrecht. Für Ratsuchende stehen damit unterschiedliche persönliche und berufliche Konfliktsituationen im Mittelpunkt, deren tatsächliche und rechtliche Grundlagen zunächst geklärt werden müssen. Im Arbeitsrecht befasst sich Janowska insbesondere mit Kündigungen, Abmahnungen und Vertragsthemen. Hinter diesen Begriffen stehen beispielsweise Fragen zum Inhalt eines Arbeitsvertrags, zu beanstandetem Verhalten im Arbeitsverhältnis oder zu dessen Beendigung. Mandantinnen und Mandanten können hier eine Prüfung der maßgeblichen Vereinbarungen, Schreiben und zeitlichen Abläufe erwarten. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Zur allgemeinen Einordnung gehören außerdem die Unterscheidung zwischen einer außergerichtlichen Verständigung und einem gerichtlichen Verfahren sowie die Betrachtung der jeweiligen Chancen und Risiken. Im Familienrecht nennt die Kanzlei Scheidung, Sorge und Unterhalt als Themen. Typische Anliegen betreffen die rechtliche Ordnung nach einer Trennung, die Verantwortung für gemeinsame Kinder und finanzielle Beziehungen zwischen Familienmitgliedern. Diese Fragen können zusammenhängen, werden rechtlich aber teilweise in unterschiedlichen Verfahren behandelt. Für die Vorbereitung sind deshalb sowohl persönliche Lebensumstände als auch vorhandene Vereinbarungen und wirtschaftliche Unterlagen bedeutsam. Die Beratung dient zunächst dazu, den Klärungsbedarf zu erfassen und mögliche Vorgehensweisen nachvollziehbar zu unterscheiden. Die Kanzlei liegt in der Osnabrücker Innenstadt und bietet damit einen örtlichen Bezug auch für Ratsuchende aus Schinkel und Westerberg. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Am Standort befinden sich das Amtsgericht und das Landgericht Osnabrück. Familienrechtliche Verfahren fallen typischerweise in die Zuständigkeit des Familiengerichts beim Amtsgericht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens vorbereitet werden. Dabei sind das betroffene Rechtsgebiet, bekannte Fristen und bereits vorliegende Schreiben wichtige Angaben. Termine bietet die Kanzlei nach Vereinbarung an. Nach ihrer Beschreibung beginnt die Zusammenarbeit mit einem Erstgespräch zu Anliegen, Zielen, Fristen und Unterlagen. Anschließend werden Rechtslage, Handlungsoptionen sowie Chancen und Risiken geprüft. Für die weitere Bearbeitung nennt die Kanzlei einen konkreten Maßnahmenplan und regelmäßige Informationen zum Stand der Angelegenheit.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Osnabrück
- Amtsgericht Osnabrück
- Landgericht Osnabrück
Die Anwaltskanzlei Janowska befindet sich in der Möserstraße 1 in 49074 Osnabrück und damit in der Innenstadt. Dieser Standort ist auch für Ratsuchende aus den Stadtteilen Schinkel und Westerberg ein innerstädtisches Ziel. Für einen vereinbarten Termin kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung oder Zufahrt geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor dem Besuch geklärt werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Osnabrück relevant. Das dortige Familiengericht befasst sich im Rahmen seiner Zuständigkeit unter anderem mit Scheidungen, Unterhaltssachen und Verfahren zur elterlichen Sorge. Welches Familiengericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Allein der Kanzleisitz entscheidet darüber nicht. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Osnabrück ist für diese Familiensachen grundsätzlich nicht das Eingangsgericht. Für Janowskas Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung zur ordentlichen Gerichtsbarkeit wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Abmahnungen oder arbeitsvertragliche Ansprüche, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht oder Landgericht. Dort kann zunächst eine gütliche Einigung erörtert werden. Die örtliche Zuständigkeit hängt auch hier von den gesetzlichen Voraussetzungen ab und lässt sich nicht allein aus der Osnabrücker Kanzleianschrift ableiten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Schildern Sie Ihren Fall in wenigen Sätzen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im Erstgespräch werden Anliegen, Ziele, Fristen und Unterlagen verständlich auf Deutsch oder Polnisch geklärt und der Rahmen für das weitere Vorgehen abgesteckt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Im Erstgespräch werden Anliegen, Ziele, Fristen und Unterlagen verständlich auf Deutsch oder Polnisch geklärt und der Rahmen für das weitere Vorgehen abgesteckt.
Für den Erstkontakt: Schildern Sie Ihren Fall in wenigen Sätzen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, etwaige Ergänzungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können einschlägige Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht. Wichtig ist insbesondere, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist, weil daran Fristen anknüpfen können. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten; eine zeitnahe Klärung ist daher grundsätzlich sinnvoll. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Streitpunkt ab und lässt sich im Erstgespräch besprechen.
- Was wird bei Fragen zu einem Arbeitsvertrag typischerweise geprüft?
- Bei arbeitsvertraglichen Fragen kommt es auf den Wortlaut der Vereinbarungen und die tatsächlichen Arbeitsbedingungen an. Typische Themen sind Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Befristung, Probezeit und Kündigungsregelungen. Zusätzlich können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Bedeutung haben. Für eine Anfrage ist es hilfreich, die fragliche Klausel und den Anlass der Unsicherheit zu benennen, beispielsweise einen bevorstehenden Vertragsabschluss oder eine geplante Änderung. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt dabei nicht die Prüfung des vollständigen Vertrags und der maßgeblichen Begleitumstände.
- Werden Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht automatisch gemeinsam geklärt?
- Scheidung, Unterhalt und elterliche Sorge sind rechtlich unterscheidbare Themen. Bestimmte Fragen können im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren behandelt werden, andere erfordern gegebenenfalls ein gesondertes Verfahren oder eine eigene Vereinbarung. Nicht jeder familiäre Konflikt wird deshalb durch die Scheidung automatisch erledigt. Für eine erste Anfrage ist eine Übersicht hilfreich: Welche Punkte sind bereits abgestimmt, wo bestehen Meinungsverschiedenheiten und gibt es frühere Entscheidungen oder Vereinbarungen? Auch die Lebenssituation gemeinsamer Kinder und die wirtschaftlichen Verhältnisse können für die weitere Einordnung wichtig sein.
- Welche Informationen helfen bei einer ersten Anfrage zu Unterhalt oder elterlicher Sorge?
- Bei Unterhaltsfragen sind regelmäßig Angaben zu den familiären Beziehungen, Einkommen und bestehenden Zahlungsverpflichtungen relevant. Vorhandene Unterhaltstitel, Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben können ebenfalls wichtig sein. Bei Fragen zur elterlichen Sorge stehen dagegen die Situation des Kindes, bisherige Betreuungsregelungen und die konkret umstrittene Entscheidung im Vordergrund. Eine sachliche Zusammenfassung hilft, beide Themen voneinander abzugrenzen und mögliche Überschneidungen zu erkennen. Ob weitere Nachweise erforderlich sind und welches Verfahren überhaupt in Betracht kommt, hängt von den individuellen Umständen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Izabela Janowska
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Möserstraße 1, 49074 Osnabrück
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-janowska.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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