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- Anwaltskanzlei Steffen König
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Steffen König ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück. Seine Kanzlei am Hasetorwall 18 übernimmt Mandate für Privatpersonen und Unternehmen. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Familienrecht. Zu den genannten Themen gehören Eheverträge, Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarungen, Ehescheidungen, Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzungen. Weitere Bereiche sind nichteheliche Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaftsverträge, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindschaftsrecht, Abstammung, Adoption und Namensrecht. Daneben nennt die Kanzlei Erbrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht sowie Miet- und Pachtrecht als Leistungen. Steffen König ist außerdem als Mediator beziehungsweise Schlichter tätig. Er berät und vertritt seine Mandanten sowohl außergerichtlich als auch im Prozess. Beim ersten Termin werden die rechtlichen Anliegen ausführlich besprochen. Anschließend erläutert er Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten geeigneter außergerichtlicher oder gerichtlicher Schritte. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung klärt er die Kostenübernahme mit der Versicherung ab. Zudem prüft er die Möglichkeit von Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe. Als Elemente seiner Arbeitsweise nennt er verständliche Beratung, Einfühlungsvermögen, Sorgfalt und regelmäßige Fortbildungen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-familienrecht-osnabrueck.de, rechtsanwalt-familienrecht-osnabrueck.de
Beratung in Osnabrück – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Steffen König ist Fachanwalt für Familienrecht und führt die Anwaltskanzlei Steffen König am Hasetorwall 18 in Osnabrück. Er übernimmt Mandate für Privatpersonen und Unternehmen und berät und vertritt sowohl außergerichtlich als auch im Prozess. Den Hauptschwerpunkt bildet das Familienrecht. Dazu gehören die Gestaltung von Eheverträgen und Vereinbarungen über Trennungs- und Scheidungsfolgen ebenso wie Ehescheidungen, Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzungen. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen dazu, wie sich persönliche Veränderungen rechtlich einordnen lassen und welche wirtschaftlichen Folgen eine Trennung haben kann. Eine vertragliche Gestaltung kann dabei ebenso Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit sein wie die Klärung bereits entstandener Konflikte. Ein weiterer Teil des familienrechtlichen Tätigkeitsspektrums betrifft Kinder und unterschiedliche Formen des Zusammenlebens. Die Kanzlei nennt elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindschaftsrecht, Abstammung, Adoption und Namensrecht. Hinzu kommen nichteheliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaftsverträge. Typische Anliegen sind die Organisation elterlicher Verantwortung nach einer Trennung oder die rechtliche Absicherung gemeinsamer Lebensverhältnisse. Steffen König ist außerdem als Mediator beziehungsweise Schlichter tätig. Mediation dient allgemein dazu, Konfliktparteien bei einer eigenverantwortlichen Verständigung zu unterstützen; sie unterscheidet sich damit von einer gerichtlichen Entscheidung über streitige Positionen. Neben dem Familienrecht führt das Profil Erbrecht und Verkehrsrecht auf. Im Erbrecht können etwa die Einordnung einer testamentarischen Regelung, Ansprüche auf den Pflichtteil oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft Anlass für eine Anfrage sein. Verkehrsrechtliche Anliegen entstehen häufig nach Verkehrsunfällen, bei der Regulierung von Sach- und Personenschäden oder im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen. Welche Unterlagen und Verfahrensschritte relevant sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Als weitere Leistungen nennt die Kanzlei Vertragsrecht sowie Miet- und Pachtrecht. Der Kanzleisitz am Hasetorwall stellt den örtlichen Bezug zu Osnabrück her. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, Schinkel oder Westerberg ist die Adresse ein konkreter Anlaufpunkt; die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Anschrift planen. Am Standort befinden sich das Amtsgericht und das Landgericht Osnabrück. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens und einem Hinweis auf laufende Fristen beginnen. Beim ersten Termin werden die rechtlichen Fragen ausführlich besprochen. Anschließend erläutert Steffen König Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten geeigneter Schritte. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung klärt er die Kostenübernahme ab; zudem prüft er die Möglichkeit von Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Osnabrück
- Amtsgericht Osnabrück
- Landgericht Osnabrück
Die Anwaltskanzlei Steffen König hat ihren Sitz am Hasetorwall 18 in Osnabrück. Die Lage am Wall ist dem innenstadtnahen Stadtgebiet zuzuordnen und bietet einen örtlichen Bezug für Anfragen aus der Innenstadt ebenso wie aus Schinkel und Westerberg. Eine genauere Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bildet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt der Planung. Konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und Parkbedingungen sollten vor einem Besuch gesondert geprüft werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist insbesondere das Amtsgericht Osnabrück von Bedeutung. Bei Amtsgerichten sind die Familiengerichte angesiedelt, die unter anderem Ehescheidungen, Versorgungsausgleich sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang bearbeiten. Auch weitere Familiensachen, etwa bestimmte Unterhalts- und Vermögensstreitigkeiten, gehören in diesen Bereich. Ob das Amtsgericht Osnabrück örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten des jeweiligen Verfahrens und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Im Erbrecht kommen beim Amtsgericht insbesondere Nachlassverfahren in Betracht, beispielsweise zur Erteilung eines Erbscheins oder zur Testamentseröffnung. Streitigkeiten über erbrechtliche Zahlungsansprüche können dagegen vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Osnabrück geführt werden. Bei zivilrechtlichen Verkehrsunfallsachen hängt die Zuständigkeit ebenfalls unter anderem vom Streitwert und den örtlichen Anknüpfungspunkten ab. Verkehrsrechtliche Bußgeldverfahren werden regelmäßig vor dem Amtsgericht verhandelt. Das Landgericht ist zudem in gesetzlich bestimmten Fällen Rechtsmittelgericht, jedoch nicht allgemein für Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen zuständig.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Beim ersten Termin werden die rechtlichen Sorgen ausführlich besprochen. Anschließend erfolgt eine Beratung über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten der geeigneten außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Schritte. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung wird die Kostenübernahme mit dieser abgeklärt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Beim ersten Termin werden die rechtlichen Sorgen ausführlich besprochen. Anschließend erfolgt eine Beratung über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten der geeigneten außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Schritte. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung wird die Kostenübernahme mit dieser abgeklärt.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind eine kurze Darstellung der familiären Situation, Angaben zum Zeitpunkt der Trennung und Informationen zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Eheverträge, Einkommensunterlagen, Angaben zu Vermögen und Verbindlichkeiten sowie bereits vorliegende gerichtliche Schreiben relevant werden. Nicht jede Unterlage wird in jedem Fall benötigt. Wichtig ist vor allem, laufende Verfahren und bekannte Fristen frühzeitig zu benennen. Welche Dokumente anschließend tatsächlich erforderlich sind, lässt sich im Erstgespräch klären.
- Wie unterscheiden sich Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang?
- Die elterliche Sorge umfasst die rechtliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind, darunter Entscheidungen über seine persönlichen Angelegenheiten und sein Vermögen. Das Umgangsrecht betrifft demgegenüber den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Nach einer Trennung können beide Bereiche Berührungspunkte haben, rechtlich sind sie jedoch zu unterscheiden. Im Mittelpunkt steht jeweils das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage helfen Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Vereinbarungen und zu möglichen gerichtlichen Entscheidungen, ohne den Konflikt bereits abschließend rechtlich bewerten zu müssen.
- Welche Informationen sind bei einem erbrechtlichen Anliegen zunächst wichtig?
- Zunächst sollte erkennbar sein, ob es um vorsorgende Gestaltung oder um einen bereits eingetretenen Erbfall geht. Bei einem Erbfall können das Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person, deren letzter gewöhnlicher Aufenthalt und vorhandene Testamente oder Erbverträge bedeutsam sein. Auch Schreiben des Nachlassgerichts, Informationen zum Nachlass und bereits abgegebene Erklärungen können zur Einordnung beitragen. Fragen zu Erbenstellung, Pflichtteil und Nachlassverteilung betreffen unterschiedliche rechtliche Zusammenhänge. Weil in erbrechtlichen Angelegenheiten Fristen eine Rolle spielen können, sind Daten zum Erbfall und zum Erhalt einschlägiger Schreiben besonders hilfreich.
- Was sollte eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall oder einem Bußgeldbescheid enthalten?
- Nach einem Verkehrsunfall helfen Angaben zu Zeitpunkt, Ort, Beteiligten und Unfallhergang sowie vorhandene Fotos, Zeugenkontakte und Schriftwechsel mit Versicherungen. Bei Sach- oder Personenschäden können außerdem Belege über Schäden und deren Dokumentation relevant sein. Geht es um einen Bußgeldbescheid, stehen dagegen der konkrete Vorwurf, das erhaltene Schreiben und dessen Zustellungsdatum im Vordergrund. Beide Situationen folgen unterschiedlichen Verfahrensregeln. Eine erste Anfrage sollte deshalb deutlich machen, ob Schadensersatzansprüche, ein behördlicher Vorwurf oder mehrere miteinander verbundene Anliegen geklärt werden sollen.
- Wann kommt bei familiären Konflikten eine Mediation in Betracht?
- Eine Mediation kann in Betracht kommen, wenn die Beteiligten bereit sind, ihre unterschiedlichen Interessen in einem strukturierten Gespräch zu erörtern und nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. Typische Themen sind Absprachen nach einer Trennung, die künftige Betreuung gemeinsamer Kinder oder wirtschaftliche Fragen. Die vermittelnde Person entscheidet den Konflikt nicht und vertritt nicht einseitig die Interessen einer Partei. Mediation ersetzt außerdem nicht automatisch eine individuelle rechtliche Prüfung. Ob sie geeignet ist, hängt unter anderem von der Gesprächsbereitschaft, möglichen Machtungleichgewichten und dem bestehenden Konfliktniveau ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Steffen König
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Hasetorwall 18, 49076 Osnabrück
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-familienrecht-osnabrueck.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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