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- Rechtsanwaltskanzlei Iris Haydn
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- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Iris Haydn ist seit dem 22.07.1998 als Rechtsanwältin zugelassen und in Nürnberg tätig. Sie ist bei allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten vertretungsbefugt. Seit 2001 darf sie die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ führen. Ihre Tätigkeit ist schwerpunktmäßig auf das Zivilrecht ausgerichtet; sie bildet sich regelmäßig weiter. Auch die Kanzlei ist zivilrechtlich orientiert. Zu den genannten Schwerpunkten gehören Scheidung und Folgesache, Versorgungsausgleich sowie Unterhalt. Dabei werden Kindesunterhalt, Getrenntlebensunterhalt und nachehelicher Ehegattenunterhalt ausdrücklich aufgeführt. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Sorgerecht, Umgangsrecht, ehevertragliche Beratung und das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Außerdem ist die Kanzlei im Erbrecht und im Verkehrsunfallrecht tätig. Die Kanzlei befindet sich im City Quartier Eins in der Karl-Grillenberger-Straße 3 a in Nürnberg, nahe der U-Bahn-Station „Weißer Turm“ in der Innenstadt. Für Fragen stehen eine Telefonnummer und ein Kontaktformular auf der Webseite zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: familienrecht-nuernberg.eu, familienrecht-nuernberg.eu
Beratung in Nürnberg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Iris Haydn ist seit dem 22. Juli 1998 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und in Nürnberg tätig. Seit 2001 darf sie die Fachanwaltsbezeichnung für Familienrecht führen. Ihre Rechtsanwaltskanzlei in der Karl-Grillenberger-Straße 3 a ist zivilrechtlich ausgerichtet, mit dem Hauptschwerpunkt Familienrecht. Zu ihrer Tätigkeit gehört die regelmäßige fachliche Weiterbildung. Für Ratsuchende steht damit insbesondere die rechtliche Einordnung familiärer Veränderungen im Mittelpunkt: etwa wenn eine Trennung bevorsteht, eine Ehe geschieden werden soll oder Fragen zur Verantwortung für gemeinsame Kinder entstehen. Zu den ausdrücklich genannten Schwerpunkten zählen Scheidung und Folgesachen sowie der Versorgungsausgleich. Während das Scheidungsverfahren die Auflösung der Ehe betrifft, können damit weitere Fragen verbunden sein, beispielsweise zu Unterhalt oder zur Aufteilung bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte. Beim Unterhalt umfasst das Tätigkeitsfeld Kindesunterhalt, Getrenntlebensunterhalt und nachehelichen Ehegattenunterhalt. Diese Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen. Typische Anliegen betreffen die wirtschaftliche Situation nach einer Trennung, die Bedeutung von Einkommen und Betreuungsverhältnissen sowie die Einordnung vorhandener Vereinbarungen oder bereits ergangener Entscheidungen. Weitere familienrechtliche Bereiche sind Sorgerecht, Umgangsrecht, ehevertragliche Beratung und das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Hier können die Gestaltung des Kontakts zwischen Eltern und Kindern, gemeinsame Entscheidungen für ein Kind oder vertragliche Regelungen zwischen Partnern zum Thema werden. Bei unverheirateten Paaren gelten nicht durchgehend dieselben rechtlichen Regelungen wie bei Eheleuten. Neben dem Familienrecht ist die Kanzlei auch im Erbrecht und im Verkehrsunfallrecht tätig. Diese ergänzenden Bereiche betreffen allgemein etwa Fragen rund um eine Erbschaft oder die zivilrechtliche Regulierung eines Unfalls. Die Kanzlei befindet sich im City Quartier Eins in der Nürnberger Innenstadt, nahe der U-Bahn-Station Weißer Turm. Die Lage ist auch für Ratsuchende aus den genannten Stadtteilen Altstadt, Gostenhof, Johannis, Südstadt und Langwasser ein örtlicher Bezugspunkt. Für familienrechtliche Verfahren kommen insbesondere das Amtsgericht Nürnberg als Familiengericht und in der Beschwerdeinstanz das Oberlandesgericht Nürnberg in Betracht; die konkrete Zuständigkeit hängt vom Einzelfall ab. Eine Kontaktaufnahme kann über die auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktangaben angebahnt werden. Für eine erste Anfrage lassen sich das Anliegen, mögliche Fristen und die gewünschten Rückmeldemöglichkeiten knapp zusammenfassen. Auf der Kanzleiwebseite stehen eine Telefonnummer und ein Kontaktformular zur Verfügung. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Nürnberg
- Amtsgericht Nürnberg
- Landgericht Nürnberg-Fürth
- Arbeitsgericht Nürnberg
- Oberlandesgericht Nürnberg
Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Iris Haydn ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Nürnberg relevant. Dort werden als Familiengericht bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungen, Versorgungsausgleichssachen sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge und Umgang geführt. Welches Familiengericht einen konkreten Fall bearbeitet, richtet sich nach gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Oberlandesgericht Nürnberg ist in Familiensachen regelmäßig für Beschwerden gegen anfechtbare Entscheidungen des Familiengerichts zuständig. Das Landgericht Nürnberg-Fürth ist dagegen keine reguläre Zwischeninstanz in familiengerichtlichen Verfahren. Für die ergänzend genannten Tätigkeitsbereiche Erbrecht und Verkehrsunfallrecht können sowohl das Amtsgericht Nürnberg als auch das Landgericht Nürnberg-Fürth Bedeutung haben. Nachlassangelegenheiten, etwa Verfahren über einen Erbschein, gehören grundsätzlich vor das zuständige Nachlassgericht beim Amtsgericht. Streitige erbrechtliche Zahlungsansprüche oder zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall können je nach Streitwert und gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt werden. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Nürnberg bearbeitet arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die aufgeführten Schwerpunkte typischerweise nicht zuständig. Die Rechtsanwaltskanzlei Iris Haydn liegt im City Quartier Eins, Karl-Grillenberger-Straße 3 a, in der Nürnberger Innenstadt. Die Nähe zur U-Bahn-Station Weißer Turm bietet einen konkreten Orientierungspunkt für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch aus Gostenhof, Johannis, der Südstadt oder Langwasser lässt sich die Anfahrt anhand dieser Innenstadtadresse planen. Bei einer Anreise mit dem Pkw sind die innerstädtische Verkehrsführung und die jeweils verfügbaren Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen; eigene Stellplätze sind nicht belegt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt häufig eine übersichtliche Beschreibung der familiären Situation und des Klärungsbedarfs. Hilfreich können Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen minderjährigen Kindern und zu bereits laufenden gerichtlichen Verfahren sein. Vorhandene Schreiben des Gerichts oder der anderen Seite können relevante Fristen enthalten. Je nach Thema kommen außerdem Heiratsurkunde, bestehende Vereinbarungen und wirtschaftliche Unterlagen in Betracht. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sensible Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme.
- Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt?
- Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf eines Kindes. Dabei spielen unter anderem Alter, Betreuungssituation und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern eine Rolle. Trennungsunterhalt betrifft mögliche Ansprüche zwischen Eheleuten während des Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt betrifft dagegen die Zeit danach und setzt einen gesetzlichen Unterhaltsgrund voraus. Für alle drei Bereiche gelten jeweils eigene Regeln; eine bisherige Zahlung beantwortet deshalb nicht automatisch die Frage nach späteren Ansprüchen. Für die rechtliche Einordnung sind regelmäßig Informationen zu Einkommen, Belastungen und familiären Umständen erforderlich.
- Was wird beim Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren betrachtet?
- Der Versorgungsausgleich betrifft grundsätzlich die während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Dazu können beispielsweise Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Altersversorgung oder bestimmten privaten Versorgungsverträgen gehören. Ziel ist die gesetzlich vorgesehene Teilhabe beider Ehegatten an den ehezeitlich erworbenen Versorgungsanrechten. Das Familiengericht holt hierzu regelmäßig Auskünfte der Versorgungsträger ein. Ob und in welcher Form ein Ausgleich stattfindet, hängt unter anderem von den vorhandenen Anrechten, der Ehedauer und möglichen wirksamen Vereinbarungen ab. Der Versorgungsausgleich ist vom laufenden Unterhalt und von der Vermögensaufteilung zu unterscheiden.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa bei wesentlichen Fragen zu Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft demgegenüber den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass gemeinsames Sorgerecht endet. Ebenso hängt der Umgang nicht grundsätzlich davon ab, ob ein Elternteil sorgeberechtigt ist. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Vor einer Anfrage kann es hilfreich sein, bestehende Regelungen, den bisherigen Betreuungsalltag und die konkret strittigen Punkte sachlich zusammenzustellen.
- Welche Themen können Eheverträge und Vereinbarungen unverheirateter Paare betreffen?
- Ehevertragliche Regelungen können insbesondere den Güterstand, den Versorgungsausgleich und Fragen des Ehegattenunterhalts betreffen. Ihre Gestaltung unterliegt gesetzlichen Grenzen; für einen Ehevertrag ist notarielle Beurkundung vorgesehen. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften können Vereinbarungen beispielsweise gemeinsame Anschaffungen, die Finanzierung einer Immobilie oder die Zuordnung wirtschaftlicher Beiträge erfassen. Die gesetzlichen Folgen einer Ehe lassen sich nicht ohne Weiteres auf unverheiratete Paare übertragen. Vor einer rechtlichen Prüfung ist deshalb eine Übersicht über Vermögen, Verbindlichkeiten, gemeinsame Vorhaben und bereits bestehende Verträge hilfreich. Welche Regelungen möglich und formbedürftig sind, hängt vom jeweiligen Inhalt ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
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Kanzlei und Anfahrt
Karl-Grillenberger-Straße 3 a, 90402 Nürnberg
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: familienrecht-nuernberg.eu
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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