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- Jakob Thiemeier LL.M.
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Jakob Thiemeier LL.M. ist seit Mai 2025 als selbstständiger Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Dortmund tätig. Er verteidigt bundesweit in strafrechtlichen Angelegenheiten und begleitet Beschuldigte vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und darüber hinaus. Seine Tätigkeit umfasst allgemeines Strafrecht, BTM-Strafrecht, Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Internetstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Hinzu kommt rechtliche Unterstützung bei Bußgeldbescheiden, Fahrverboten und sonstigen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Zu seinem Mandantenkreis gehören auch junge Menschen, deren Verteidigung auf Aufklärung, Zukunftsperspektiven und faire Verfahren ausgerichtet ist. Die Zusammenarbeit beginnt mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch, in dem Sachverhalt, Ziele, weiteres Vorgehen und voraussichtliche Kosten besprochen werden. Anschließend erhält der Mandant ein Angebot zur Mandatsübernahme. Thiemeier beantragt Akteneinsicht, analysiert die Beweislage und prüft individuelle Verteidigungsansätze. Er legt Wert auf klare Kommunikation, Diskretion und persönliche Betreuung sowie direkte Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Gericht. Die Abrechnung erfolgt je nach Fall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder auf Grundlage einer individuell vereinbarten Vergütung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: jakobthiemeier.de, jakobthiemeier.de
Beratung in Dortmund – Einordnung der Redaktion
Jakob Thiemeier LL.M. ist seit Mai 2025 als selbstständiger Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Dortmund tätig. Seine Kanzlei befindet sich am Rosental 1, 44135 Dortmund. Das Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht. Inhaltlich liegt ein besonderes Augenmerk auf der Verteidigung in Strafverfahren und auf der Unterstützung bei Bußgeldbescheiden, Fahrverboten und anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Für Ratsuchende ist dabei die Unterscheidung wichtig, ob ein Vorwurf als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt wird: Davon hängen unter anderem Verfahrensablauf, zuständige Stellen und mögliche Rechtsfolgen ab. Im verkehrsrechtlichen Bereich können beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder andere beanstandete Vorgänge im Straßenverkehr Anlass für eine Anfrage sein. Verkehrsstrafrechtliche Anliegen betreffen dagegen etwa den Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Allgemein stehen in diesen Verfahren Fragen zum Tatnachweis, zu behördlichen Schreiben und zu möglichen Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis im Raum. Ein Fahrverbot und eine Entziehung der Fahrerlaubnis sind rechtlich unterschiedliche Maßnahmen. Welche Fragen tatsächlich relevant werden, lässt sich erst anhand des konkreten Vorwurfs und der verfügbaren Unterlagen einordnen. Thiemeiers strafrechtliche Tätigkeit umfasst allgemeines Strafrecht, BTM-Strafrecht, Sexualstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Internetstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Er verteidigt bundesweit und begleitet Beschuldigte vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und darüber hinaus. Zu seinem Mandantenkreis gehören auch junge Menschen; bei deren Verteidigung stehen nach der Kanzleibeschreibung Aufklärung, Zukunftsperspektiven und faire Verfahren im Blick. Als Bestandteile seiner Arbeit nennt die Beschreibung die Beantragung von Akteneinsicht, die Analyse der Beweislage und die Prüfung individueller Verteidigungsansätze. Hinzu kommen klare Kommunikation, Diskretion und persönliche Betreuung. Der Standort am Rosental liegt im Dortmunder Innenstadtbereich und bietet damit einen zentralen Bezugspunkt auch für Ratsuchende aus Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Hörde, Aplerbeck und Hombruch. Für Straf- und Verkehrsbußgeldverfahren kommen insbesondere das Amtsgericht Dortmund und, je nach Zuständigkeit, das Landgericht Dortmund in Betracht. Das Arbeitsgericht Dortmund ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig. Eine Kontaktaufnahme kann über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de angegebenen Kontaktmöglichkeiten angestoßen werden. Eine kurze Schilderung des Anliegens, vorhandene Schreiben und erkennbare Termine erleichtern die erste Einordnung. Nach der Kanzleibeschreibung beginnt die Zusammenarbeit mit einem unverbindlichen Erstgespräch über Sachverhalt, Ziele, weiteres Vorgehen und voraussichtliche Kosten; anschließend folgt ein Angebot zur Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dortmund
- Amtsgericht Dortmund
- Landgericht Dortmund
- Arbeitsgericht Dortmund
Für das Profil von Jakob Thiemeier LL.M. sind am Standort vor allem das Amtsgericht Dortmund und das Landgericht Dortmund von Bedeutung. Das Amtsgericht befasst sich bei entsprechender örtlicher und sachlicher Zuständigkeit mit zahlreichen Strafsachen, darunter auch Verfahren wegen Verkehrsstraftaten. Außerdem werden dort gerichtliche Bußgeldverfahren geführt, etwa wenn nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eine gerichtliche Entscheidung erforderlich wird. Strafsachen gegen Jugendliche und gegebenenfalls Heranwachsende können vor den Jugendgerichten verhandelt werden. Beim Landgericht werden unter anderem schwerwiegende Strafvorwürfe sowie Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts behandelt. Welche Instanz zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Dortmund entscheidet arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen Straf- und Verkehrsbußgeldverfahren nicht das zuständige Gericht. Die Kanzlei am Rosental 1, 44135 Dortmund, liegt im Innenstadtbereich. Damit besteht ein zentraler städtischer Bezug zu Anfragen aus Innenstadt-West und Innenstadt-Ost ebenso wie aus Hörde, Aplerbeck und Hombruch. Für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die konkrete Verbindung anhand der Kanzleianschrift und aktueller Verkehrsinformationen zu planen. Aus der zentralen Lage lassen sich weder bestimmte Parkmöglichkeiten noch barrierefreie Zugänge ableiten; solche organisatorischen Fragen sollten vor einem persönlichen Termin geklärt werden. Da Thiemeier bundesweit in Strafsachen verteidigt, ist sein Tätigkeitsradius nicht auf die Dortmunder Gerichte begrenzt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Im Erstgespräch werden die Vorwürfe, Ihre Situation, Ihre Ziele und das weitere Vorgehen besprochen; Sie erhalten eine vorläufige rechtliche Einschätzung sowie einen Überblick über denkbare Verteidigungsmöglichkeiten, Verfahrensabläufe und die zu erwartenden Kosten. Im Anschluss erhalten Sie ein Angebot zur Mandatsübernahme.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Im Erstgespräch werden die Vorwürfe, Ihre Situation, Ihre Ziele und das weitere Vorgehen besprochen; Sie erhalten eine vorläufige rechtliche Einschätzung sowie einen Überblick über denkbare Verteidigungsmöglichkeiten, Verfahrensabläufe und die zu erwartenden Kosten. Im Anschluss erhalten Sie ein Angebot zur Mandatsübernahme.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Bußgeldbescheid – wie verhalte ich mich?
- Hausdurchsuchung – wie verhalte ich mich?
- Verhaftung – wie verhalte ich mich?
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage zu einem Bußgeldbescheid oder Fahrverbot hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem der vollständige Bescheid, das Zustellungsdatum, der beschriebene Vorwurf und bereits vorhandene Schreiben der Behörde hilfreich. Auch Angaben dazu, ob schon eine Erklärung abgegeben wurde oder weitere Verfahren bekannt sind, können Bedeutung haben. Bei einem möglichen Fahrverbot stellt sich häufig zusätzlich die Frage nach beruflichen und privaten Auswirkungen. Ob und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Da behördliche Schreiben Fristen auslösen können, sollten erkennbare Termine bereits bei der Anfrage benannt werden.
- Was unterscheidet ein Verkehrsbußgeldverfahren von einem Verkehrsstrafverfahren?
- Ein Verkehrsbußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise bestimmte Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße. Mögliche Folgen sind unter anderem eine Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa einer Trunkenheitsfahrt oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Hier kommen strafrechtliche Sanktionen und unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen zur Fahrerlaubnis in Betracht. Die Einordnung beeinflusst den Verfahrensweg und die beteiligten Behörden. Entscheidend ist deshalb zunächst, welcher konkrete Vorwurf aus dem jeweiligen Schreiben hervorgeht.
- Welche Rolle spielt die Akteneinsicht bei einer strafrechtlichen Verteidigung?
- Die Ermittlungsakte enthält regelmäßig wesentliche Informationen zum Tatvorwurf und zu den bislang erhobenen Beweisen, etwa Zeugenaussagen, Berichte oder Gutachten. Akteneinsicht ermöglicht es der Verteidigung, den dokumentierten Ermittlungsstand zu erfassen und mit der Darstellung der beschuldigten Person abzugleichen. Sie bildet damit häufig eine wichtige Grundlage für die weitere Prüfung. Umfang und Zeitpunkt des Zugangs richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Verfahrensstand. Eine Akte muss zudem nicht bereits vollständig sein, weil Ermittlungen noch andauern können.
- Was ist bei einem strafrechtlichen Vorwurf gegen Jugendliche oder Heranwachsende besonders?
- Im Jugendstrafrecht hat der Erziehungsgedanke besonderes Gewicht. Es betrifft Jugendliche, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Neben dem Tatvorwurf können daher Entwicklung, Lebensumstände, Schule oder Ausbildung für das Verfahren bedeutsam sein. Für eine Mandatsanfrage sind das Alter zur Tatzeit, der aktuelle Verfahrensstand und vorhandene Schreiben wichtige Ausgangsinformationen. Welche Personen am Verfahren beteiligt werden, hängt von den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jakob Thiemeier Ll.m.
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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5,0 von 5 · 36 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: jakobthiemeier.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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