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- Rechtsanwalt Jan Jakub Holub
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- VerkehrsrechtHauptschwerpunktVerkehrsrecht in Hannover vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Jan Jakub Holub in Hannover berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Zu den genannten Rechtsgebieten gehören Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Zivilrecht. Im Strafrecht übernimmt er die Verteidigung im Ermittlungs- und Strafverfahren. Im Verkehrsrecht umfasst seine Tätigkeit Verkehrsdelikte, Bußgeldverfahren und Führerscheinsachen, von der Einspruchseinlegung bis zur Verhandlung vor Gericht. Arbeitsrechtliche Beratung bietet er bei Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen sowie Vertretung vor dem Arbeitsgericht an. Im Mietrecht gehören die Prüfung von Mietverträgen, Kündigungen und Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern zum Tätigkeitsbereich. Hinzu kommen Vertragsstreitigkeiten sowie die Durchsetzung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche. Seine Mandantschaft betreut Holub direkt und persönlich, außergerichtlich wie vor Gericht. Als Grundlagen seiner Arbeitsweise nennt er eine sorgfältige Sachverhaltsanalyse, eine klare rechtliche Einordnung sowie Transparenz und einen realistischen Blick auf Chancen und Risiken. Die Vertretung beschreibt er als strukturiert und diskret. Nach einer Fallschilderung bietet er einen Rückruf mit einer Ersteinschätzung an. In Strafsachen nennt die Webseite eine Erreichbarkeit von 24 Stunden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-holub.de, rechtsanwalt-holub.de
Beratung in Hannover – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Jan Jakub Holub ist mit seiner Kanzlei am Volgersweg 24 in 30175 Hannover tätig. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Verkehrsrecht. Dazu gehören Verkehrsdelikte, Bußgeldverfahren und Führerscheinsachen. Für Ratsuchende können dahinter unterschiedliche Anliegen stehen: ein Bußgeldbescheid, der Vorwurf einer Verkehrsstraftat oder Fragen zu Maßnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen. Holubs Tätigkeit reicht nach der Kanzleibeschreibung von der Einspruchseinlegung bis zur Verhandlung vor Gericht. Welche Verfahrensschritte im Einzelfall überhaupt in Betracht kommen, hängt unter anderem vom Vorwurf, den vorhandenen Unterlagen und dem Verfahrensstand ab. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Strafrecht. Hier übernimmt Holub die Verteidigung im Ermittlungsverfahren und im anschließenden Strafverfahren. Berührungspunkte mit dem Verkehrsrecht ergeben sich beispielsweise bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Daneben berät und vertritt er im Arbeitsrecht bei Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen. Im Mietrecht gehören die Prüfung von Mietverträgen, Kündigungen und Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern zu den genannten Aufgaben. Allgemeine zivilrechtliche Mandate betreffen zudem Vertragsstreitigkeiten sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Die Kanzlei beschreibt die Betreuung als direkt und persönlich, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Als Grundlagen nennt sie eine sorgfältige Analyse des Sachverhalts, eine klare rechtliche Einordnung und Transparenz über Chancen und Risiken. Für eine erste Befassung sind deshalb insbesondere der bisherige Ablauf, erhaltene Schreiben und das eigene Anliegen von Bedeutung. Je nach Rechtsgebiet können beispielsweise ein Bußgeldbescheid, eine Kündigung, ein Mietvertrag oder die Korrespondenz mit der Gegenseite den Ausgangspunkt bilden. Eine rechtliche Bewertung setzt voraus, dass die maßgeblichen Umstände bekannt sind. Der Standort am Volgersweg liegt im zentralen Hannover im Stadtteil Mitte. Er ist damit auch ein innerstädtischer Anlaufpunkt für Ratsuchende aus List, Vahrenwald, Linden-Limmer oder Südstadt-Bult. Am Standort befinden sich unter anderem das Amtsgericht Hannover, das Landgericht Hannover und das Arbeitsgericht Hannover; ihre Zuständigkeit richtet sich nach der jeweiligen Angelegenheit. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer knappen Fallschilderung beginnen, die das Rechtsgebiet, wichtige Termine und eine Rückrufmöglichkeit nennt. Nach einer Fallschilderung bietet Holub einen Rückruf mit einer Ersteinschätzung an. Für Strafsachen nennt seine Webseite eine Erreichbarkeit von 24 Stunden. Die Einzelheiten einer möglichen Mandatsübernahme sind im anschließenden Austausch zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hannover
- Amtsgericht Hannover
- Landgericht Hannover
- Arbeitsgericht Hannover
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Jan Jakub Holub befindet sich am Volgersweg 24 in Hannover-Mitte und damit im zentralen Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus den ebenfalls genannten Stadtteilen List, Vahrenwald, Linden-Limmer und Südstadt-Bult liegt die Adresse innerhalb Hannovers. Die Innenstadtlage lässt grundsätzlich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw zu. Welche Verbindung oder Zufahrt zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang sind im vorliegenden Profil nicht enthalten und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für den verkehrsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Hannover relevant. Amtsgerichte entscheiden regelmäßig über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide und führen zahlreiche Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten. Auch zivilrechtliche Streitigkeiten, etwa um Ansprüche nach einem Verkehrsunfall, können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit dort verhandelt werden. Das Landgericht Hannover kommt unter anderem für bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten sowie als Rechtsmittelgericht in Betracht. Führerscheinsachen können dagegen auch Verwaltungsbehörden und die Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffen; nicht jedes verkehrsrechtliche Anliegen gehört vor eines der hier genannten Gerichte. Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise über eine Kündigung oder Abmahnung, ist typischerweise das Arbeitsgericht zuständig. Für Wohnraummietsachen ist grundsätzlich das Amtsgericht maßgeblich. Andere Vertragsstreitigkeiten können abhängig vom Streitgegenstand und Streitwert vor das Amtsgericht oder Landgericht gehören. Ob jeweils das Hannoveraner Gericht örtlich zuständig ist, ergibt sich aus den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein aus dem Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Name, Telefonnummer, Rechtsgebiet und eine Beschreibung der Anfrage ab.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach der Schilderung des Falls wird ein Rückruf mit einer Ersteinschätzung angeboten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Nach der Schilderung des Falls wird ein Rückruf mit einer Ersteinschätzung angeboten.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Name, Telefonnummer, Rechtsgebiet und eine Beschreibung der Anfrage ab.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einem Bußgeldbescheid oder einer Führerscheinsache hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind das vollständige behördliche Schreiben, vorhandene Anlagen und Angaben zum Zugang des Schreibens hilfreich. Dazu können ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid oder ein Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde gehören. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist wann geschehen, welche Post ist eingegangen und gab es bereits eine Reaktion? Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstraftaten und fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen folgen unterschiedlichen Regeln. Deshalb sollte eine Anfrage deutlich machen, welches Verfahren betroffen ist und ob bereits ein Termin oder eine Frist genannt wurde.
- Worin unterscheiden sich ein Ermittlungsverfahren und ein Strafverfahren vor Gericht?
- Im Ermittlungsverfahren prüfen Staatsanwaltschaft und Polizei einen strafrechtlichen Verdacht. Dabei werden belastende und entlastende Umstände ermittelt. Nicht jedes Ermittlungsverfahren führt zu einer Hauptverhandlung; möglich sind beispielsweise eine Einstellung oder ein Strafbefehlsverfahren. Kommt es zur Anklage und wird das Hauptverfahren eröffnet, befasst sich das Strafgericht mit dem Vorwurf. Für eine Mandatsanfrage sind daher die genaue Bezeichnung des erhaltenen Schreibens, die darin genannte Rolle der betroffenen Person und der aktuelle Verfahrensstand wichtig. Das gilt auch bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr.
- Was sollte eine erste Anfrage zu einer Kündigung, Abmahnung oder einem Aufhebungsvertrag enthalten?
- Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Arbeitsverhältnisses, das betreffende Schreiben und Angaben dazu, wann es übergeben oder empfangen wurde. Der Arbeitsvertrag und einschlägige weitere Vereinbarungen können ebenfalls für die Einordnung wichtig sein. Kündigung, Abmahnung und Aufhebungsvertrag haben unterschiedliche Funktionen und rechtliche Folgen. Während eine Kündigung einseitig erklärt wird, setzt ein Aufhebungsvertrag eine Vereinbarung voraus. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen eine Rolle spielen können, sollten bereits bekannte Termine in der Anfrage ausdrücklich genannt werden. Welche Möglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände beurteilen.
- Welche Informationen helfen bei einer Anfrage zu Miet- oder Vertragsstreitigkeiten?
- Eine erste Anfrage sollte erkennen lassen, welche Vereinbarung besteht, worüber gestritten wird und welches Ziel die anfragende Person verfolgt. Bei Mietangelegenheiten sind häufig der Mietvertrag, ein Kündigungsschreiben oder die bisherige Korrespondenz relevant. Bei anderen Vertragsstreitigkeiten können zusätzlich Bestellungen, Rechnungen oder Nachweise über erbrachte Leistungen wichtig sein. Eine chronologische Darstellung hilft, unstreitige Tatsachen von unterschiedlichen Auffassungen zu trennen. Auch bereits geltend gemachte Forderungen und gerichtliche Schreiben gehören zum Hintergrund. Ob ein Anspruch besteht oder abgewehrt werden kann, erfordert eine Prüfung der Unterlagen und des Sachverhalts.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jan Jakub Holub
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 29 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-holub.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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