Veröffentlichtes Profil

Jan Winter

Jan Winter – Fachanwalt für Erbrecht in Lübeck

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) · Rechtsanwalt Jan Winter

Eschenburgstr. 7, 23568 Lübeck

Telefon: +49 451 75056

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Jan Winter
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Jan Winter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Lübeck. Seit der Eröffnung seiner Kanzlei im Jahr 1996 hat er das Erbrecht zu seinem Tätigkeitsschwerpunkt ausgebildet. Die Kanzlei nennt Testament, Pflichtteil und Schenkung als Themen ihrer erbrechtlichen Tätigkeit. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Aktienrecht/Gesellschaftsrecht. Winter ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein und zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV). Für die Bearbeitung von Erbrechtsmandaten betont er die Bedeutung spezieller Kenntnisse und der ständigen Auseinandersetzung mit erbrechtlichen Fragestellungen. Die Webseite bietet Informationen unter anderem zu Erbausschlagung, Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung, gesetzlicher Erbfolge, Pflichtteilsrecht sowie Stellung und Haftung des Erben. Auch Testamentsvollstreckung und Pflichtteil/Erbteil mit Erfolgshonorar werden aufgeführt. Die Kanzlei befindet sich in der Eschenburgstr. 7 in Lübeck. Kontaktmöglichkeiten bestehen telefonisch, per E-Mail und über ein Kontaktformular auf der Webseite.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-winter.de, ra-winter.de

Beratung in Lübeck – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Jan Winter ist in Lübeck in der Eschenburgstr. 7, 23568 Lübeck, tätig. Seit der Eröffnung seiner Kanzlei im Jahr 1996 hat er das Erbrecht zu einem Tätigkeitsschwerpunkt ausgebildet. Er führt die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht und ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV). Außerdem gehört er der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein an. Das Profil nennt Erbrecht und Familienrecht, wobei Familienrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen ist. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert vor allem die erbrechtliche Tätigkeit und nennt daneben Aktienrecht und Gesellschaftsrecht als weiteren Schwerpunkt. Im Erbrecht stehen unter anderem Testament, Pflichtteil und Schenkung im Mittelpunkt. Dahinter können Fragen zur Gestaltung der Vermögensnachfolge ebenso stehen wie Unklarheiten nach einem Todesfall. Wer erbt aufgrund gesetzlicher Erbfolge, welche Bedeutung hat ein vorhandenes Testament und wie sind Ansprüche naher Angehöriger einzuordnen? Weitere auf der Kanzleiwebseite behandelte Themen sind Erbausschlagung, Erbengemeinschaft, Erbauseinandersetzung sowie Stellung und Haftung des Erben. Bei mehreren Erben geht es häufig um die gemeinsame Verwaltung und spätere Verteilung des Nachlasses. Die ebenfalls genannte Testamentsvollstreckung betrifft insbesondere die Umsetzung letztwilliger Anordnungen und die Verwaltung des davon erfassten Nachlasses. Im Familienrecht sind Trennung, Scheidung, Unterhalt und vermögensrechtliche Folgen einer Ehe typische Anliegen. Hinzu kommen Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit Kindern. Zwischen Familienrecht und Erbrecht bestehen Berührungspunkte, etwa bei der Stellung von Ehegatten, bei familiären Vermögensübertragungen oder der Nachfolgeplanung. Welche Leistungen Jan Winter für eine konkrete familienrechtliche Angelegenheit übernimmt, sollte bei der Anfrage geklärt werden; die vorliegenden Angaben beschreiben hierzu keine einzelnen Angebote. Der örtliche Bezug liegt in Lübeck mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, St. Lorenz und Travemünde. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Lübeck und das Landgericht Lübeck; ihre Zuständigkeit richtet sich nach Verfahrensart und gesetzlichen Vorgaben. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Profil zunächst zur Orientierung dienen. Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular auf der Kanzleiwebseite sind als Kontaktwege angegeben. Eine kurze Schilderung des Anliegens, beteiligte Personen und Hinweise auf vorhandene Schreiben oder laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Termin, benötigte Unterlagen und eine mögliche Mandatsübernahme werden anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abgestimmt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lübeck

  • Amtsgericht Lübeck
  • Landgericht Lübeck

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Jan Winter befindet sich in der Eschenburgstr. 7, 23568 Lübeck. Für die erbrechtlichen Themen des Profils ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Lübeck als Nachlassgericht von Bedeutung, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Nachlassgerichte befassen sich beispielsweise mit Testamentseröffnungen, Erbscheinsverfahren und der Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen. Streitigkeiten über Pflichtteilszahlungen oder andere zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einer Erbschaft werden dagegen im streitigen Zivilverfahren behandelt. Dafür kann je nach gesetzlicher Zuständigkeit das Amtsgericht oder das Landgericht Lübeck zuständig sein. Der Kanzleisitz allein bestimmt nicht, welches Gericht einen Fall bearbeitet. Für familienrechtliche Angelegenheiten ist das Familiengericht beim Amtsgericht die maßgebliche gerichtliche Anlaufstelle. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Ob das Amtsgericht Lübeck örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Verfahren und den persönlichen Lebensverhältnissen der Beteiligten ab. Das Landgericht ist für diese Familiensachen regelmäßig nicht die erste Instanz. Innenstadt, St. Lorenz und Travemünde gehören zum genannten räumlichen Umfeld in Lübeck, ohne dass die Kanzleiadresse hier einem dieser Stadtteile zugeordnet werden kann. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die konkrete Adresse der Ausgangspunkt der Routenplanung. Belegte Angaben zu Haltestellen, Fahrtzeiten, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Entsprechende organisatorische Fragen lassen sich vor einem persönlichen Termin direkt klären.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vor- und Nachname, Straße und Hausnummer, PLZ und Ort, E-Mail sowie Ihre Nachricht als Pflichtfelder ausgewiesen. Telefon und Telefax können zusätzlich angegeben werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vor- und Nachname, Straße und Hausnummer, PLZ und Ort, E-Mail sowie Ihre Nachricht als Pflichtfelder ausgewiesen. Telefon und Telefax können zusätzlich angegeben werden.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Testament, Pflichtteil oder Erbengemeinschaft hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig vorhandene Testamente oder Erbverträge, gerichtliche Schreiben und Angaben zu den familiären Beziehungen wichtig. Je nach Anliegen können außerdem eine Übersicht über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Unterlagen zu Schenkungen relevant sein. Bei einer Erbengemeinschaft hilft eine Darstellung, wer beteiligt ist und worüber Uneinigkeit besteht. Unterlagen müssen für die erste Kontaktaufnahme nicht zwangsläufig vollständig sein. Sinnvoll ist zunächst eine knappe Beschreibung des Anliegens mit dem Hinweis, welche Dokumente vorliegen und ob bereits Fristen mitgeteilt wurden.
Worin unterscheiden sich Erbenstellung und Pflichtteilsanspruch?
Wer Erbe wird, tritt grundsätzlich in die vermögensrechtliche Stellung der verstorbenen Person ein; dazu können auch Verbindlichkeiten gehören. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft und müssen den Nachlass grundsätzlich gemeinschaftlich verwalten. Der Pflichtteil ist dagegen regelmäßig ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die durch eine letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Er vermittelt für sich genommen keine Mitgliedschaft in der Erbengemeinschaft. Ob ein solcher Anspruch besteht, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsverhältnis, der familiären Situation und dem Inhalt vorhandener Verfügungen ab.
Was bedeutet Testamentsvollstreckung für die Abwicklung eines Nachlasses?
Eine Testamentsvollstreckung wird durch eine letztwillige Verfügung angeordnet. Die eingesetzte Person hat die Aufgabe, den Willen der verstorbenen Person innerhalb ihres festgelegten Aufgabenbereichs umzusetzen. Dazu können die Verwaltung des Nachlasses, die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten und die Verteilung unter den Erben gehören. Umfang und Dauer richten sich insbesondere nach der testamentarischen Anordnung und den gesetzlichen Regeln. Für Erben ist deshalb wichtig, zwischen ihrer eigenen Rechtsstellung und den Befugnissen der Testamentsvollstreckung zu unterscheiden. Nicht jeder Nachlass steht automatisch unter Testamentsvollstreckung.
Welche Fragen sollten vor einer familienrechtlichen Mandatsanfrage geklärt werden?
Hilfreich ist zunächst die Unterscheidung, ob es um Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vermögen oder Belange gemeinsamer Kinder geht. Mehrere dieser Themen können gleichzeitig auftreten, werden rechtlich aber teilweise getrennt behandelt. Für eine erste Anfrage genügt häufig eine sachliche Übersicht zur familiären Situation, zu bereits bestehenden Vereinbarungen und zu laufenden gerichtlichen Verfahren. Schreiben mit Terminen oder Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden und ob die Vertretung übernommen werden kann, wird im unmittelbaren Kontakt geklärt. Eine Anfrage allein begründet noch keine gesicherte Mandatsübernahme.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jan Winter

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Jan Winter: 4,6 von 5 Sternen bei 19 Bewertungen
4,6 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Jan Winter aus 19 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Jan Winter liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,6 von 5 · 19 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Jan Winter insgesamt und nicht auf Jan Winter persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,619

Google veröffentlicht zu diesen 19 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Eschenburgstr. 7, 23568 Lübeck

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Jan Winter. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Lübeck

Alle Profile in Lübeck vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-winter.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen