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- Jens Barthel Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Jens Barthel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Saarbrücken. Er wurde 2005 zur Anwaltschaft zugelassen. Aufgrund praktischer und theoretischer Kenntnisse wurde ihm 2011 der Titel Fachanwalt für Familienrecht verliehen. Seine Kanzlei in der Dudweilerstraße 4 ist auf die Beratung und Vertretung von Mandanten im Ehe- und Familienrecht spezialisiert. Zu den genannten Schwerpunkten gehören Scheidung und Versorgungsausgleich sowie Kindes- und Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das eheliche Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, sowie die Vermögensauseinandersetzung. Auch sorge- und umgangsrechtliche Fragen zählen zu den aufgeführten Aufgaben. Darüber hinaus umfasst die Tätigkeit die Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen unter Berücksichtigung erbrechtlicher Aspekte. Die Kanzlei steht für Fragen und Terminwünsche telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Das beschriebene Angebot richtet sich an Mandanten mit Anliegen in den genannten Bereichen des Ehe- und Familienrechts.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzleibarthel.de, kanzleibarthel.de
Beratung in Saarbrücken – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Jens Barthel ist in Saarbrücken tätig und führt seit 2011 den Titel Fachanwalt für Familienrecht. Zur Anwaltschaft wurde er 2005 zugelassen. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht und Familienrecht als weitere Rechtsgebiete. Die vorliegende Kanzleibeschreibung konkretisiert insbesondere seine Tätigkeit im Ehe- und Familienrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Dudweilerstraße 4, 66111 Saarbrücken. Für Ratsuchende ist damit zwischen den im Profil aufgeführten Rechtsgebieten und den ausführlich beschriebenen familienrechtlichen Aufgaben zu unterscheiden. Im Familienrecht gehören Scheidung und Versorgungsausgleich zu den genannten Schwerpunkten. Dabei geht es neben der Auflösung einer Ehe auch um die Behandlung der während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte. Weitere Themen sind Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt. Das eheliche Güterrecht, insbesondere der Zugewinnausgleich, und die Vermögensauseinandersetzung betreffen die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern. Hinzu kommen Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit Kindern. Mandantinnen und Mandanten können in diesen Bereichen sowohl Klärungsbedarf zu bestehenden Konflikten als auch zu einvernehmlichen Regelungen haben. Ein weiterer beschriebener Aufgabenbereich ist die Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen unter Berücksichtigung erbrechtlicher Aspekte. Familienrecht und Erbrecht berühren sich beispielsweise bei der Absicherung von Angehörigen oder bei den Auswirkungen einer Trennung auf die Nachfolgeplanung. Typische eigenständige erbrechtliche Anliegen betreffen Testamente, Pflichtteilsfragen und Erbengemeinschaften. Im ebenfalls aufgeführten Arbeitsrecht stehen häufig Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse im Mittelpunkt. Welche konkrete Fragestellung übernommen werden kann, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären; zu arbeitsrechtlichen Einzelleistungen enthält die Kanzleibeschreibung keine näheren Angaben. Die Adresse in der Dudweilerstraße liegt im innerstädtischen Bereich von St. Johann und bietet einen örtlichen Bezug auch für Ratsuchende aus Alt-Saarbrücken und Dudweiler. In Saarbrücken sind unter anderem das Amtsgericht und das Landgericht ansässig; familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich beim Familiengericht des Amtsgerichts geführt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort bereitgestellten Kontaktangaben für eine Anfrage nutzen. Für Fragen und Terminwünsche ist die Kanzlei telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine kurze Schilderung des Anliegens, die Benennung beteiligter Personen und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Die Übernahme eines Mandats und das weitere Vorgehen bedürfen einer gesonderten Abstimmung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Saarbrücken
- Amtsgericht Saarbrücken
- Landgericht Saarbrücken
Die Kanzlei von Jens Barthel befindet sich in der Dudweilerstraße 4 in 66111 Saarbrücken, im innerstädtischen Bereich von St. Johann. Die Lage ist damit von einer Anschrift im ebenfalls genannten Stadtteil Dudweiler zu unterscheiden: Der Straßenname bezeichnet hier nicht den Kanzleistadtteil. Auch Alt-Saarbrücken gehört zum örtlichen Umfeld. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung, aktuelle Verkehrslage und verfügbare Parkmöglichkeiten sollten vor einem Termin anhand der Anschrift geprüft werden. Angaben zu einem eigenen Kanzleiparkplatz oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Für die familienrechtlichen Schwerpunkte ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Saarbrücken relevant. Dessen Familiengericht führt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit etwa Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorge und Umgang. Auch güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehepartnern können dort behandelt werden. Im Erbrecht nimmt das Amtsgericht als Nachlassgericht insbesondere Aufgaben bei Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren wahr. Streitige erbrechtliche Zahlungs- oder Feststellungsansprüche können hingegen, abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, vor das Amtsgericht oder das Landgericht Saarbrücken gehören. Für typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, sind regelmäßig die Arbeitsgerichte und nicht diese beiden Gerichte zuständig. Der Kanzleisitz allein entscheidet dabei nicht darüber, welches Gericht im Einzelfall zuständig ist.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder ausstehender Vergütung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, aktuelle Entgeltabrechnungen und der relevante Schriftwechsel hilfreich. Bei einer Kündigung sind außerdem das Kündigungsschreiben und das Datum seines Zugangs wichtig. Bei Vergütungsfragen können Arbeitszeitaufzeichnungen und eine Übersicht der offenen Beträge Bedeutung haben. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können kurzen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen unterliegen. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits eine Kündigung zugegangen ist oder andere Fristen laufen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom jeweiligen Anliegen ab.
- Welche Themen werden neben der Scheidung häufig geklärt?
- Neben der Scheidung können der Versorgungsausgleich, Unterhaltsfragen und die wirtschaftlichen Folgen der Trennung eine Rolle spielen. Dazu zählen etwa der Zugewinnausgleich, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder die Aufteilung gemeinsamer Vermögenspositionen. Wenn Kinder betroffen sind, können Fragen zur elterlichen Sorge und zur Gestaltung des Umgangs hinzukommen. Nicht alle Themen werden automatisch im selben Verfahren entschieden. Für eine erste Besprechung ist daher eine Übersicht hilfreich, welche Punkte bereits geregelt sind, wo Uneinigkeit besteht und ob gerichtliche Schreiben vorliegen.
- Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt?
- Diese Unterhaltsarten betreffen unterschiedliche familiäre Beziehungen und haben jeweils eigene Voraussetzungen. Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf eines Kindes; bedeutsam sind unter anderem Alter, Betreuungssituation und wirtschaftliche Verhältnisse. Beim Ehegattenunterhalt ist insbesondere zwischen der Zeit der Trennung und der Zeit nach einer Scheidung zu unterscheiden. Elternunterhalt betrifft mögliche Verpflichtungen erwachsener Kinder gegenüber bedürftigen Eltern, wobei beim Rückgriff durch Sozialhilfeträger besondere gesetzliche Grenzen gelten. Für die allgemeine Einordnung sind regelmäßig Angaben zu Einkommen, Belastungen und familiärer Situation erforderlich. Eine Zahlungspflicht folgt nicht allein aus dem Verwandtschaftsverhältnis.
- Wann überschneiden sich Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung und Erbrecht?
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen können wirtschaftliche Fragen zwischen Ehepartnern ordnen, etwa zum Güterrecht oder zu bestimmten Scheidungsfolgen. Erbrechtliche Bezüge entstehen beispielsweise, wenn die Absicherung eines Ehepartners, gemeinsame Vermögenswerte oder eine bestehende Nachfolgeplanung betroffen sind. Dabei können auch frühere Testamente oder Erbverträge relevant werden. Eine familienrechtliche Vereinbarung ersetzt nicht ohne Weiteres eine erbrechtliche Regelung. Zudem bestehen je nach Inhalt besondere Formvorschriften, insbesondere notarielle Anforderungen. Für eine Anfrage ist es deshalb hilfreich, bestehende Vereinbarungen und Verfügungen von Todes wegen zu benennen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jens Barthel
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 22 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Dudweilerstraße 4, 66111 Saarbrücken
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzleibarthel.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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