Veröffentlichtes Profil

Joachim Ehinger

Joachim Ehinger – Fachanwalt für Erbrecht in Konstanz

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) · Rechtsanwalt Joachim Ehinger - Fachanwalt für Erbrecht

Reichenaustraße 19a, 78467 Konstanz

Telefon: +49 7531 1226332

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Joachim Ehinger - Fachanwalt für Erbrecht
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 23. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Joachim Ehinger ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) in Konstanz. Sein Angebot richtet sich an Ratsuchende in Konstanz und Umgebung, die Fragen rund um das Erbrecht haben. Die Webseite nennt Testament, Erbvertrag und Schenkung, Pflichtteil, Erbengemeinschaft sowie Unternehmensnachfolge als Themen. Auch das Einfordern des Pflichtteils wird ausdrücklich aufgeführt. Für die Beratung bietet Joachim Ehinger sowohl persönliche Gespräche als auch Onlineberatung an. Interessierte können ein erstes Gespräch vereinbaren und ihn telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Darüber hinaus steht auf der Kontaktseite ein Formular für Fragen zur Verfügung, das Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Betreff abfragt. Die Kanzlei befindet sich in der Reichenaustraße 19a in 78467 Konstanz. Seine Webseite stellt die Tätigkeit als Fachanwalt für Erbrecht und die Qualifikation als zertifizierter Testamentsvollstrecker in den Mittelpunkt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: erbrecht-ehinger.de, erbrecht-ehinger.de

Beratung in Konstanz – Einordnung der Redaktion

Joachim Ehinger ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) in Konstanz. Seine Kanzlei in der Reichenaustraße 19a richtet sich an Ratsuchende aus Konstanz und Umgebung. Den Hauptschwerpunkt bildet das Erbrecht: Die aufgeführten Themen reichen von Testament, Erbvertrag und Schenkung über den Pflichtteil und die Erbengemeinschaft bis zur Unternehmensnachfolge. Damit umfasst das Profil sowohl Fragen zur Gestaltung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten als auch Anliegen, die erst nach einem Todesfall entstehen. Die Qualifikation als zertifizierter Testamentsvollstrecker ergänzt diesen fachlichen Bezug. Bei Testamenten und Erbverträgen geht es allgemein darum, die spätere Verteilung des Nachlasses rechtlich zu ordnen und persönliche Vorstellungen mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen abzugleichen. Schenkungen können in eine solche Planung eingebunden sein und Auswirkungen auf spätere erbrechtliche Ansprüche haben. Bei der Unternehmensnachfolge treten zusätzlich Fragen zum Fortbestand des Betriebs und zur Abstimmung mit gesellschaftsrechtlichen Regelungen hinzu. Mandantinnen und Mandanten können in diesen Themenfeldern insbesondere eine Einordnung ihrer familiären und wirtschaftlichen Ausgangslage sowie der unterschiedlichen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten erwarten. Nach einem Erbfall stehen häufig andere Fragen im Vordergrund: Wer ist Erbe geworden, welche Unterlagen geben Aufschluss über den Nachlass und welche Ansprüche bestehen zwischen den Beteiligten? Ehingers Webseite nennt ausdrücklich auch das Einfordern des Pflichtteils. Dabei sind allgemein etwa die Auskunft über den Nachlass und dessen Bewertung von Bedeutung. In einer Erbengemeinschaft können die gemeinsame Verwaltung, der Umgang mit Nachlassgegenständen und die spätere Auseinandersetzung Gesprächsbedarf auslösen. Die Testamentsvollstreckung betrifft demgegenüber die Umsetzung testamentarischer Vorgaben und die Verwaltung oder Abwicklung des Nachlasses im vorgesehenen Rahmen. Der örtliche Bezug liegt in Konstanz mit den Stadtteilen Altstadt, Petershausen und Paradies sowie dem umliegenden Einzugsgebiet. Die Kanzleiadresse in der Reichenaustraße bildet den Anlaufpunkt für persönliche Gespräche; daneben ist Onlineberatung angegeben. Am Standort sind das Amtsgericht Konstanz und das Landgericht Konstanz für unterschiedliche erbrechtliche Verfahren relevant, wobei die konkrete Zuständigkeit vom Einzelfall abhängt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und zunächst ihr Anliegen sowie den gewünschten Gesprächsrahmen schildern. Belegt sind telefonische Kontaktaufnahme, E-Mail und ein Formular auf der Kanzleiwebseite. Ein erstes Gespräch kann vereinbart werden; dabei lassen sich auch benötigte Unterlagen und die weitere Kommunikation klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Konstanz

  • Amtsgericht Konstanz
  • Landgericht Konstanz

Für erbrechtliche Anliegen in Konstanz sind insbesondere das Amtsgericht Konstanz und das Landgericht Konstanz von Bedeutung. Das Amtsgericht nimmt als Nachlassgericht unter anderem Aufgaben im Zusammenhang mit Testamentseröffnungen, Erbscheinen und der Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen wahr. Ob es örtlich zuständig ist, richtet sich regelmäßig nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Streitige Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils oder zwischen Mitgliedern einer Erbengemeinschaft, werden dagegen in zivilgerichtlichen Verfahren behandelt. Je nach Streitwert und gesetzlicher Zuständigkeitsregelung kommt hierfür das Amtsgericht oder das Landgericht in Betracht. Nicht jede erbrechtliche Frage führt daher zu einem Verfahren vor dem Nachlassgericht. Die Kanzlei von Joachim Ehinger liegt in der Reichenaustraße 19a, 78467 Konstanz. Für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus Altstadt, Petershausen oder Paradies, ist damit eine konkrete Adresse für persönliche Besprechungen benannt. Eine genauere Zuordnung zu einem Stadtteil oder eine unmittelbare Nähe zu den Gerichten ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Adresse planen; aktuelle Verbindungen, Verkehrslage und örtliche Parkmöglichkeiten sind dabei gesondert zu prüfen. Konkrete Haltestellen oder Stellplätze sind nicht angegeben. Wer eine Anfahrt vermeiden möchte, kann nach der ebenfalls angebotenen Onlineberatung fragen. So lässt sich der Gesprächsrahmen bereits bei der ersten Kontaktaufnahme abstimmen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Vereinbaren Sie ein erstes Gespräch. Die Beratung ist online oder persönlich möglich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Vereinbaren Sie ein erstes Gespräch. Die Beratung ist online oder persönlich möglich.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch über Testament, Erbvertrag oder Schenkung hilfreich?
Für eine erste erbrechtliche Einordnung sind vorhandene Testamente, Erbverträge und Schenkungsverträge häufig eine wichtige Grundlage. Hilfreich können außerdem eine Übersicht über die familiären Verhältnisse sowie Angaben zu Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sein. Bei Unternehmensvermögen können gesellschaftsrechtliche Unterlagen hinzukommen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab: Eine erstmalige Nachlassplanung unterscheidet sich von der Prüfung bestehender Regelungen. Im Vorfeld lässt sich deshalb klären, welche Unterlagen zum Gespräch mitgebracht oder auf einem abgestimmten Weg übermittelt werden sollen.
Was ist bei Fragen zum Pflichtteil grundsätzlich Gegenstand einer anwaltlichen Prüfung?
Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die durch eine Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden. Bei einer Prüfung geht es zunächst um die familiäre Stellung, die erbrechtlichen Regelungen und die Frage, gegen wen sich ein möglicher Anspruch richtet. Daneben können Auskünfte über den Nachlass, dessen Bewertung und frühere Schenkungen relevant werden. Auch zeitliche Grenzen spielen eine Rolle. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, lässt sich erst anhand der konkreten Verhältnisse beurteilen.
Welche Fragen stellen sich häufig innerhalb einer Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Der Nachlass steht ihnen grundsätzlich gemeinschaftlich zu; einzelne Nachlassgegenstände sind nicht automatisch bestimmten Personen zugeordnet. Häufige Fragen betreffen die Verwaltung von Immobilien oder Konten, laufende Kosten, Informationen über den Nachlass und die Verteilung des verbleibenden Vermögens. Unterschiedliche Vorstellungen über Verkauf oder Nutzung können zusätzlichen Abstimmungsbedarf verursachen. Für eine erste Besprechung sind daher die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft, vorhandene Nachlassunterlagen und bereits getroffene Vereinbarungen wichtige Ausgangspunkte. Die möglichen nächsten Schritte hängen von der jeweiligen Situation ab.
Welche Rolle kann eine Testamentsvollstreckung bei der Nachlass- oder Unternehmensnachfolge spielen?
Eine Testamentsvollstreckung dient allgemein dazu, den letzten Willen im festgelegten Rahmen umzusetzen. Zu den Aufgaben können die Verwaltung des Nachlasses, die Erfüllung von Vermächtnissen und die Verteilung unter den Erben gehören. Umfang und Dauer richten sich insbesondere nach der testamentarischen Anordnung und den gesetzlichen Vorgaben. Bei Unternehmensvermögen können zusätzliche Abstimmungen mit gesellschaftsrechtlichen Regelungen erforderlich sein. Ob eine Testamentsvollstreckung zur geplanten Nachfolge passt, ist deshalb eine Frage der individuellen Gestaltung. Sie ersetzt nicht die sorgfältige Abstimmung zwischen erbrechtlichen Vorgaben, familiären Interessen und betrieblichen Strukturen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Joachim Ehinger

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Joachim Ehinger: 5,0 von 5 Sternen bei 16 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: erbrecht-ehinger.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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