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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
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Kanzleiprofil im Überblick
Joë Thérond ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht bei der Kanzlei für Strafrecht in Osnabrück. Die Kanzlei arbeitet ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts. Sie verteidigt Mandanten in allen Abschnitten des Strafverfahrens: vom Ermittlungsverfahren über die strafrechtliche Hauptverhandlung bis zu Berufungs- und Revisionsverfahren. Zu den genannten Tätigkeitsfeldern der Kanzlei zählen Betäubungsmittelstrafrecht, Schwurgerichtsverfahren, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Sexualstrafrecht und Jugendstrafrecht. Hinzu kommen unter anderem Einziehung und Geldwäscheverfahren, allgemeines Strafrecht sowie Rechtsmittelverfahren. Auch Nebenklagevertretung, Strafvollzugsrecht und Verteidigung im Maßregelvollzug werden aufgeführt. Die Arbeitsweise der Kanzlei ist durch die Spezialisierung auf Strafrecht und die individuellen Schwerpunkte ihrer Anwälte geprägt. Auf ihrer Webseite stellt sie Informationen zu Vorladung und Beschuldigtenanhörung, Durchsuchung und Beschlagnahme, Untersuchungshaft, Anklage und Strafbefehl bereit. Für Fragen, Terminvereinbarungen und Erstberatung verweist sie auf ihre Kontaktfunktion. Der Kanzleisitz befindet sich in der Möserstr. 5/6 in Osnabrück.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-fuer-strafrecht.de, kanzlei-fuer-strafrecht.de
Beratung in Osnabrück – Einordnung der Redaktion
Joe Thérond ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht bei der Kanzlei für Strafrecht in Osnabrück. Der Kanzleisitz liegt in der Möserstr. 5/6, 49074 Osnabrück. Trotz der beiden Fachanwaltsbezeichnungen ist die Tätigkeit der Kanzlei ausschließlich auf das Strafrecht ausgerichtet. Für Ratsuchende bedeutet diese Einordnung, dass strafrechtliche Vorwürfe und die damit verbundenen Verfahren im Mittelpunkt stehen. Die Verbindung zum Steuerrecht ist insbesondere bei steuerstrafrechtlichen Sachverhalten relevant, in denen steuerliche Pflichten und strafrechtliche Verantwortlichkeit zusammentreffen. Die Kanzlei nennt als Tätigkeitsfelder unter anderem Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Sexualstrafrecht und Jugendstrafrecht. Typische Anliegen betreffen beispielsweise den Vorwurf eines unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln, strafrechtliche Ermittlungen im wirtschaftlichen Umfeld oder mögliche Steuerstraftaten. Im Jugendstrafrecht spielen neben dem Tatvorwurf auch Alter und Entwicklung der betroffenen Person eine besondere Rolle. Schwurgerichtsverfahren betreffen bestimmte schwere Straftaten gegen das Leben. Hinzu kommen allgemeines Strafrecht, Geldwäscheverfahren und Fragen der Einziehung, bei denen es um den staatlichen Zugriff auf Vermögenswerte gehen kann. Die Verteidigung wird für alle Abschnitte des Strafverfahrens beschrieben: vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zu Berufungs- und Revisionsverfahren. Anlass einer Kontaktaufnahme können eine Vorladung, eine Beschuldigtenanhörung, eine Durchsuchung, eine Beschlagnahme oder Untersuchungshaft sein. Auch eine zugestellte Anklage oder ein Strafbefehl kann Klärungsbedarf auslösen. Die Kanzlei führt zudem Nebenklagevertretung, Strafvollzugsrecht und Verteidigung im Maßregelvollzug auf. Diese Bereiche betreffen unterschiedliche Verfahrensrollen und Situationen: die Beteiligung verletzter Personen am Strafverfahren ebenso wie rechtliche Fragen während des Strafvollzugs oder einer Unterbringung im Maßregelvollzug. Der Standort in der Osnabrücker Innenstadt bildet den örtlichen Bezug des Profils. Auch für Ratsuchende aus Schinkel und Westerberg ist die Kanzlei damit innerhalb des Stadtgebiets verortet. Als örtliche Strafgerichte kommen insbesondere das Amtsgericht Osnabrück und das Landgericht Osnabrück in Betracht; welches Gericht zuständig ist, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten genutzt werden. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, des Verfahrensstands und etwaiger Termine oder Fristen erleichtert die erste Zuordnung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Die konkrete Anfahrt zur Möserstraße lässt sich anhand der Adresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Osnabrück
- Amtsgericht Osnabrück
- Landgericht Osnabrück
Für das strafrechtlich ausgerichtete Profil von Joe Thérond sind am Standort vor allem das Amtsgericht Osnabrück und das Landgericht Osnabrück von Bedeutung. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Außerdem übernimmt es Aufgaben im Ermittlungsverfahren, etwa bei richterlichen Entscheidungen über bestimmte Zwangsmaßnahmen. Das Landgericht verhandelt erstinstanzlich insbesondere schwerwiegendere Strafsachen und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Schwurgerichtsverfahren gehören zum Landgericht. Für Wirtschaftsstrafsachen können dort besondere Strafkammern zuständig sein. Jugendstrafsachen werden abhängig von Umfang und Gewicht vor dem Jugendrichter, dem Jugendschöffengericht oder der Jugendkammer geführt. Revisionsverfahren sind demgegenüber regelmäßig höheren Gerichten zugewiesen. Welche Zuständigkeit im Einzelfall besteht, ergibt sich nicht allein aus dem bezeichneten Rechtsgebiet. Die Kanzlei befindet sich in der Möserstr. 5/6 in der Osnabrücker Innenstadt. Damit liegt ihr Sitz im zentralen Stadtgebiet; Schinkel und Westerberg sind weitere im Standortumfeld genannte Stadtteile. Aus diesen Stadtteilen und dem übrigen Osnabrücker Stadtgebiet lässt sich die Anfahrt anhand der vollständigen Kanzleiadresse planen. Für einen Besuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die passende Verbindung, aktuelle Verkehrsbedingungen und vorhandene Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Fahrzeiten, eigenen Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Bei besonderen Anforderungen an den Zugang empfiehlt sich eine vorherige Rückfrage bei der Kanzlei.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage nach einer Vorladung oder Beschuldigtenanhörung wichtig?
- Für die erste Einordnung sind vor allem die eigene Verfahrensrolle, der bezeichnete Tatvorwurf, die absendende Behörde und angegebene Termine oder Fristen relevant. Eine Vorladung kann sich etwa an eine beschuldigte Person oder an einen Zeugen richten; daran knüpfen unterschiedliche Rechte und Pflichten an. Auch bereits erhaltene Schreiben und das Aktenzeichen helfen bei der Zuordnung. Welche Reaktion auf ein Schreiben in Betracht kommt, hängt von dessen Inhalt und der Verfahrenslage ab und lässt sich nicht allein anhand der Überschrift beurteilen.
- Worin unterscheiden sich Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Einziehung?
- Steuerstrafrecht betrifft strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit steuerlichen Pflichten, insbesondere den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Wirtschaftsstrafrecht umfasst unterschiedliche Straftatbestände mit Bezug zum Wirtschaftsleben, beispielsweise Betrug oder Insolvenzstraftaten. Einziehung bezeichnet dagegen eine mögliche strafrechtliche Maßnahme zum Zugriff auf bestimmte Gegenstände oder Vermögenswerte. Sie kann neben einer Strafe stehen und auch in Steuer- oder Wirtschaftsstrafsachen eine Rolle spielen. Die Bereiche können sich überschneiden. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb neben dem Tatvorwurf auch bedeutsam, ob bereits Vermögenswerte gesichert wurden oder ein Unternehmen betroffen ist.
- Was unterscheidet eine Berufung von einer Revision im Strafverfahren?
- Berufung und Revision sind unterschiedliche Rechtsmittel gegen Urteile. Bei einer Berufung können Tatsachen und Rechtsfragen erneut geprüft werden; in Strafsachen betrifft sie insbesondere Urteile des Amtsgerichts. Eine Revision dient hingegen der Prüfung auf Rechtsfehler und ist grundsätzlich keine neue Tatsachenverhandlung. Welches Rechtsmittel zulässig ist, hängt unter anderem vom Gericht und von der angegriffenen Entscheidung ab. Für eine Anfrage sind daher das Urteil, sein Verkündungsdatum und gegebenenfalls Zustellungsunterlagen wichtig. Die Zulässigkeit und die jeweiligen Fristen bedürfen einer gesonderten Prüfung.
- Welche Besonderheiten sind bei einer Mandatsanfrage im Jugendstrafrecht relevant?
- Im Jugendstrafrecht kommt es insbesondere auf das Alter zur Tatzeit an. Für Jugendliche gelten besondere strafrechtliche Regelungen; bei Heranwachsenden kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Der Erziehungsgedanke hat dabei besonderes Gewicht. Für eine erste Anfrage sind neben dem Tatvorwurf und dem Verfahrensstand deshalb auch das Alter und gegebenenfalls die Beteiligung von Sorgeberechtigten relevant. Ob ein Jugendrichter, ein Jugendschöffengericht oder eine Jugendkammer zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben. Aus der Zuständigkeit allein lässt sich der Ausgang des Verfahrens nicht ableiten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Joe Thérond
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4,8 von 5 · 18 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-fuer-strafrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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