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- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Doll Schumann Schwab GbR
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 28. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Herbert Johannes Doll ist Rechtsanwalt in der Sozietät Doll Schumann Schwab GbR in Neustadt an der Weinstraße. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht. Als weitere Tätigkeitsgebiete nennt sein Profil Bau- und Grundstücksrecht, Erbrecht, Miet- Pachtrecht, Strafrecht, Sozialrecht und Wirtschaftsrecht. Sein Studium absolvierte er an der Universität Mannheim, seinen Referendardienst in Rheinland Pfalz. Seit dem Jahr 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Die Kanzlei vertritt Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und sonstige Einrichtungen. Ihre Mandanten kommen aus Neustadt, der näheren Umgebung, ganz Rheinland-Pfalz und dem gesamten Bundesgebiet. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise durch gute Erreichbarkeit, vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie Kommunikations- und Mediationskompetenz. Neben der Vermeidung von Prozessen gehört auch die Vertretung vor Gericht zur Tätigkeit. Fort- und Weiterbildungen halten das Wissen des Teams auf dem aktuellen Stand. Für Sachstandsanfragen steht das Kanzlei-Team telefonisch und per E-Mail zur Verfügung; Schriftverkehr wird per Post oder E-Mail übersandt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 28.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-dssd.de, kanzlei-dssd.de
Beratung in Neustadt an der Weinstraße – Einordnung der Redaktion
Johannes Doll ist im Profil der Kanzlei Herbert-Johannes Doll mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sowie dem weiteren Rechtsgebiet Familienrecht aufgeführt. Die Kanzleianschrift lautet Landauer Str. 66, 67434 Neustadt an der Weinstraße. Damit richtet sich das Profil insbesondere an Ratsuchende, deren Anliegen das Arbeitsverhältnis oder die rechtlichen Folgen familiärer Veränderungen betrifft. Beide Rechtsgebiete berühren häufig die wirtschaftliche Planung und den persönlichen Alltag. Für eine erste Einordnung ist deshalb wichtig, den Anlass der Anfrage und das gewünschte Thema möglichst klar zu beschreiben. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütung oder Arbeitszeugnissen im Mittelpunkt. Auch Arbeitszeiten, Urlaub und die Gestaltung einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Gegenstand einer Anfrage sein. Hinter diesem Schwerpunkt steht die rechtliche Betrachtung der Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Welche Unterlagen hierfür relevant sind, hängt vom konkreten Anliegen ab. Häufig geben der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel einen ersten Überblick. Bei manchen arbeitsrechtlichen Vorgängen sind kurze gesetzliche Fristen zu beachten, weshalb die zeitliche Abfolge besondere Bedeutung haben kann. Das Familienrecht umfasst unter anderem die rechtlichen Fragen rund um Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Ratsuchende möchten hier häufig zunächst verstehen, welche Themen voneinander zu unterscheiden sind und welche Informationen für eine nähere Prüfung benötigt werden. Dabei können persönliche Verhältnisse, Einkommen und bereits bestehende Vereinbarungen eine Rolle spielen. Nicht jede familienrechtliche Frage setzt ein gerichtliches Verfahren voraus. Allgemein kommen sowohl außergerichtliche Klärungen als auch Verfahren vor dem Familiengericht in Betracht; die passende Einordnung richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Neustadt an der Weinstraße. Ein Stadtteil und konkrete Verkehrsanbindungen sind in den vorliegenden Angaben nicht benannt; für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die Adresse Landauer Str. 66 als Ausgangspunkt der Planung. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden typischerweise vor Arbeitsgerichten, Familiensachen vor den Familiengerichten der Amtsgerichte geführt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom Fall ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben beziehungsweise Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, muss anschließend mit der Kanzlei geklärt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neustadt an der Weinstraße
Die Kanzlei Herbert-Johannes Doll ist unter der Anschrift Landauer Str. 66, 67434 Neustadt an der Weinstraße verzeichnet. Ein bestimmter Stadtteil oder eine Innenstadtlage lässt sich den vorliegenden Angaben nicht entnehmen. Für die räumliche Orientierung ist daher die konkrete Straßenadresse maßgeblich. Wer einen persönlichen Termin plant, kann auf dieser Grundlage eine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder eine Anfahrt mit dem Pkw prüfen. Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten und barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Diese Punkte sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Ebenso lässt sich aus der Anschrift allein nicht ableiten, wie gut die Kanzlei von einzelnen Wohnorten in Neustadt oder aus dem Umland erreichbar ist. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Johannes Doll ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit relevant. Arbeitsgerichte befassen sich insbesondere mit Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Entgeltansprüche oder Arbeitszeugnisse. Im Familienrecht werden beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Konkrete Gerichte sind in den Profilangaben nicht genannt. Eine örtliche Zuständigkeit kann deshalb hier keinem bestimmten Gericht zugeordnet werden. Sie richtet sich nach gesetzlichen Regeln und kann unter anderem vom Arbeitsort, vom Wohnsitz oder vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten abhängen. Der Kanzleisitz in Neustadt an der Weinstraße legt den gerichtlichen Verfahrensort nicht automatisch fest.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen, die zu Ihrem Fall vorliegen, zum Beratungstermin mit, beispielsweise Schreiben von Versicherungen oder Behörden. Auch die Daten einer Rechtsschutzversicherung sind, soweit vorhanden, zum ersten Besprechungstermin mitzubringen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin telefonisch, um Wartezeiten zu vermeiden. Gerne nimmt die Kanzlei Anfragen auch per E-Mail an.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin telefonisch, um Wartezeiten zu vermeiden. Gerne nimmt die Kanzlei Anfragen auch per E-Mail an.
Für den Erstkontakt: Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen, die zu Ihrem Fall vorliegen, zum Beratungstermin mit, beispielsweise Schreiben von Versicherungen oder Behörden. Auch die Daten einer Rechtsschutzversicherung sind, soweit vorhanden, zum ersten Besprechungstermin mitzubringen.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Werdegang und Engagement
Publikationen
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Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für die erste Einordnung sind vor allem der Anlass der Anfrage, die zeitliche Abfolge und die vorhandenen Unterlagen relevant. Dazu zählen häufig der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben sowie zugehöriger Schriftwechsel. Bei einer Kündigung kann insbesondere das Datum des Zugangs wichtig sein, weil gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine kurze, sachliche Zusammenfassung hilft, das Anliegen zu erfassen. Welche weiteren Informationen benötigt werden und ob eine Vertretung möglich ist, wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
- Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch den Arbeitsvertrag oder ein Arbeitszeugnis betreffen?
- Arbeitsrechtliche Fragen entstehen nicht nur bei einer Kündigung. Auch einzelne Vertragsklauseln, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder der Inhalt eines Arbeitszeugnisses können Anlass für eine rechtliche Prüfung sein. Bei einer Anfrage ist hilfreich, die betreffende Regelung oder Textstelle sowie den Hintergrund der Unklarheit zu benennen. Bestehen ergänzende Vereinbarungen oder einschlägiger Schriftwechsel, können diese ebenfalls Bedeutung haben. Welche rechtlichen Maßstäbe im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von den Vereinbarungen und möglichen tariflichen oder betrieblichen Regelungen ab.
- Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung unterschieden werden?
- Trennung und Scheidung können mehrere rechtlich eigenständige Fragen aufwerfen. Dazu gehören die Voraussetzungen einer Scheidung, Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung sowie gegebenenfalls Vermögensfragen. Sind Kinder betroffen, können Sorge und Umgang hinzukommen. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, die aktuell offenen Themen getrennt aufzuführen und vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben zu erwähnen. Nicht alle Fragen müssen im selben Verfahren geklärt werden. Die erforderlichen Unterlagen richten sich danach, welche dieser Themen näher betrachtet werden sollen.
- Sind Sorge- und Umgangsrecht dasselbe, und welche Angaben helfen bei einer Anfrage?
- Sorgerecht und Umgangsrecht betreffen unterschiedliche Aspekte der Beziehung zwischen Eltern und Kindern. Das Sorgerecht umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt und dessen Gestaltung. Bei einer Anfrage können die bisherige Betreuungssituation, vorhandene Absprachen und etwaige gerichtliche Entscheidungen für die Einordnung wichtig sein. Eine sachliche Beschreibung der offenen Fragen hilft, die Themen voneinander abzugrenzen. In gerichtlichen Verfahren zu Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Johannes Doll
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
3,9 von 5 · 12 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Landauer Straße 105, 67434 Neustadt an der Weinstraße
- Montag - Donnerstag
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- 08:00 - 14:00 Uhr
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- Heirat ohne Namensänderung: Wen muss man informieren?
Arbeitsrecht
Wer heiratet und seinen bisherigen Nachnamen behält, benötigt grundsätzlich keinen neuen Personalausweis und muss bestehende Verträge nicht allein wegen der Eheschließung auf einen anderen Namen umstellen lassen.
- Hochzeit: Was bedeutet die Eheschließung rechtlich?
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Eine Hochzeit ist zunächst ein persönliches Ereignis. Rechtlich begründet die wirksame Eheschließung jedoch einen auf Dauer angelegten Personenstand mit erheblichen Folgen.
- Ruhestörung durch Nachbarn: Wann lautes Reden rechtlich unzulässig ist
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Gespräche gehören zum gewöhnlichen Wohnen. Nachbarn dürfen sich unterhalten, Besuch empfangen, telefonieren und ihre Wohnung auch abends nutzen. Gleichzeitig müssen andere Hausbewohner nicht jede Geräuschbelastung hinnehmen.
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Familienrecht
Lebt ein minderjähriges unverheiratetes Kind nach der Trennung seiner Eltern überwiegend beim Vater, ist die Mutter grundsätzlich zum Barunterhalt verpflichtet. Das deutsche Unterhaltsrecht unterscheidet dabei nicht nach dem Geschlecht der Eltern.
- Wer zahlt die Klassenfahrt bei getrennten Eltern? Unterhalt, Sonderbedarf und Kostenverteilung
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Eine Klassenfahrt gehört für viele Kinder zum Schulleben. Leben ihre Eltern getrennt, stellt sich häufig die Frage, wer die Kosten übernehmen muss: Sind sie aus dem monatlichen Kindesunterhalt zu bezahlen? Muss sich der barunterhaltspflichtige Elternteil zusätzlich beteiligen?
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Wer eine gesetzliche Altersrente bezieht und weiterhin Vollzeit arbeitet, erhält zwei rechtlich unterschiedlich behandelte Einnahmen: Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 28.9.2026 · Quelle: kanzlei-dssd.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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