Veröffentlichtes Profil

Johannes Doll

Herbert Johannes Doll – Fachanwalt in Neustadt an der Weinstraße

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwalt · Doll Schumann Schwab GbR

Landauer Straße 105, 67434 Neustadt an der Weinstraße

Telefon: +49 6321 48 215 60

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Doll Schumann Schwab GbR
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 28. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Herbert Johannes Doll ist Rechtsanwalt in der Sozietät Doll Schumann Schwab GbR in Neustadt an der Weinstraße. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht. Als weitere Tätigkeitsgebiete nennt sein Profil Bau- und Grundstücksrecht, Erbrecht, Miet- Pachtrecht, Strafrecht, Sozialrecht und Wirtschaftsrecht. Sein Studium absolvierte er an der Universität Mannheim, seinen Referendardienst in Rheinland Pfalz. Seit dem Jahr 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Die Kanzlei vertritt Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und sonstige Einrichtungen. Ihre Mandanten kommen aus Neustadt, der näheren Umgebung, ganz Rheinland-Pfalz und dem gesamten Bundesgebiet. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise durch gute Erreichbarkeit, vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie Kommunikations- und Mediationskompetenz. Neben der Vermeidung von Prozessen gehört auch die Vertretung vor Gericht zur Tätigkeit. Fort- und Weiterbildungen halten das Wissen des Teams auf dem aktuellen Stand. Für Sachstandsanfragen steht das Kanzlei-Team telefonisch und per E-Mail zur Verfügung; Schriftverkehr wird per Post oder E-Mail übersandt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 28.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-dssd.de, kanzlei-dssd.de

Beratung in Neustadt an der Weinstraße – Einordnung der Redaktion

Johannes Doll ist im Profil der Kanzlei Herbert-Johannes Doll mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sowie dem weiteren Rechtsgebiet Familienrecht aufgeführt. Die Kanzleianschrift lautet Landauer Str. 66, 67434 Neustadt an der Weinstraße. Damit richtet sich das Profil insbesondere an Ratsuchende, deren Anliegen das Arbeitsverhältnis oder die rechtlichen Folgen familiärer Veränderungen betrifft. Beide Rechtsgebiete berühren häufig die wirtschaftliche Planung und den persönlichen Alltag. Für eine erste Einordnung ist deshalb wichtig, den Anlass der Anfrage und das gewünschte Thema möglichst klar zu beschreiben. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütung oder Arbeitszeugnissen im Mittelpunkt. Auch Arbeitszeiten, Urlaub und die Gestaltung einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Gegenstand einer Anfrage sein. Hinter diesem Schwerpunkt steht die rechtliche Betrachtung der Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Welche Unterlagen hierfür relevant sind, hängt vom konkreten Anliegen ab. Häufig geben der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel einen ersten Überblick. Bei manchen arbeitsrechtlichen Vorgängen sind kurze gesetzliche Fristen zu beachten, weshalb die zeitliche Abfolge besondere Bedeutung haben kann. Das Familienrecht umfasst unter anderem die rechtlichen Fragen rund um Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Ratsuchende möchten hier häufig zunächst verstehen, welche Themen voneinander zu unterscheiden sind und welche Informationen für eine nähere Prüfung benötigt werden. Dabei können persönliche Verhältnisse, Einkommen und bereits bestehende Vereinbarungen eine Rolle spielen. Nicht jede familienrechtliche Frage setzt ein gerichtliches Verfahren voraus. Allgemein kommen sowohl außergerichtliche Klärungen als auch Verfahren vor dem Familiengericht in Betracht; die passende Einordnung richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Neustadt an der Weinstraße. Ein Stadtteil und konkrete Verkehrsanbindungen sind in den vorliegenden Angaben nicht benannt; für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die Adresse Landauer Str. 66 als Ausgangspunkt der Planung. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden typischerweise vor Arbeitsgerichten, Familiensachen vor den Familiengerichten der Amtsgerichte geführt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom Fall ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben beziehungsweise Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, muss anschließend mit der Kanzlei geklärt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neustadt an der Weinstraße

Die Kanzlei Herbert-Johannes Doll ist unter der Anschrift Landauer Str. 66, 67434 Neustadt an der Weinstraße verzeichnet. Ein bestimmter Stadtteil oder eine Innenstadtlage lässt sich den vorliegenden Angaben nicht entnehmen. Für die räumliche Orientierung ist daher die konkrete Straßenadresse maßgeblich. Wer einen persönlichen Termin plant, kann auf dieser Grundlage eine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder eine Anfahrt mit dem Pkw prüfen. Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten und barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Diese Punkte sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Ebenso lässt sich aus der Anschrift allein nicht ableiten, wie gut die Kanzlei von einzelnen Wohnorten in Neustadt oder aus dem Umland erreichbar ist. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Johannes Doll ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit relevant. Arbeitsgerichte befassen sich insbesondere mit Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Entgeltansprüche oder Arbeitszeugnisse. Im Familienrecht werden beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Konkrete Gerichte sind in den Profilangaben nicht genannt. Eine örtliche Zuständigkeit kann deshalb hier keinem bestimmten Gericht zugeordnet werden. Sie richtet sich nach gesetzlichen Regeln und kann unter anderem vom Arbeitsort, vom Wohnsitz oder vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten abhängen. Der Kanzleisitz in Neustadt an der Weinstraße legt den gerichtlichen Verfahrensort nicht automatisch fest.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen, die zu Ihrem Fall vorliegen, zum Beratungstermin mit, beispielsweise Schreiben von Versicherungen oder Behörden. Auch die Daten einer Rechtsschutzversicherung sind, soweit vorhanden, zum ersten Besprechungstermin mitzubringen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin telefonisch, um Wartezeiten zu vermeiden. Gerne nimmt die Kanzlei Anfragen auch per E-Mail an.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin telefonisch, um Wartezeiten zu vermeiden. Gerne nimmt die Kanzlei Anfragen auch per E-Mail an.

Für den Erstkontakt: Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen, die zu Ihrem Fall vorliegen, zum Beratungstermin mit, beispielsweise Schreiben von Versicherungen oder Behörden. Auch die Daten einer Rechtsschutzversicherung sind, soweit vorhanden, zum ersten Besprechungstermin mitzubringen.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Werdegang und Engagement

Publikationen

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Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für die erste Einordnung sind vor allem der Anlass der Anfrage, die zeitliche Abfolge und die vorhandenen Unterlagen relevant. Dazu zählen häufig der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben sowie zugehöriger Schriftwechsel. Bei einer Kündigung kann insbesondere das Datum des Zugangs wichtig sein, weil gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine kurze, sachliche Zusammenfassung hilft, das Anliegen zu erfassen. Welche weiteren Informationen benötigt werden und ob eine Vertretung möglich ist, wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch den Arbeitsvertrag oder ein Arbeitszeugnis betreffen?
Arbeitsrechtliche Fragen entstehen nicht nur bei einer Kündigung. Auch einzelne Vertragsklauseln, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder der Inhalt eines Arbeitszeugnisses können Anlass für eine rechtliche Prüfung sein. Bei einer Anfrage ist hilfreich, die betreffende Regelung oder Textstelle sowie den Hintergrund der Unklarheit zu benennen. Bestehen ergänzende Vereinbarungen oder einschlägiger Schriftwechsel, können diese ebenfalls Bedeutung haben. Welche rechtlichen Maßstäbe im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von den Vereinbarungen und möglichen tariflichen oder betrieblichen Regelungen ab.
Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung unterschieden werden?
Trennung und Scheidung können mehrere rechtlich eigenständige Fragen aufwerfen. Dazu gehören die Voraussetzungen einer Scheidung, Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung sowie gegebenenfalls Vermögensfragen. Sind Kinder betroffen, können Sorge und Umgang hinzukommen. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, die aktuell offenen Themen getrennt aufzuführen und vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben zu erwähnen. Nicht alle Fragen müssen im selben Verfahren geklärt werden. Die erforderlichen Unterlagen richten sich danach, welche dieser Themen näher betrachtet werden sollen.
Sind Sorge- und Umgangsrecht dasselbe, und welche Angaben helfen bei einer Anfrage?
Sorgerecht und Umgangsrecht betreffen unterschiedliche Aspekte der Beziehung zwischen Eltern und Kindern. Das Sorgerecht umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt und dessen Gestaltung. Bei einer Anfrage können die bisherige Betreuungssituation, vorhandene Absprachen und etwaige gerichtliche Entscheidungen für die Einordnung wichtig sein. Eine sachliche Beschreibung der offenen Fragen hilft, die Themen voneinander abzugrenzen. In gerichtlichen Verfahren zu Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Johannes Doll

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Johannes Doll: 3,9 von 5 Sternen bei 12 Bewertungen
3,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Doll Schumann Schwab GbR aus 12 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Johannes Doll liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

3,9 von 5 · 12 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Doll Schumann Schwab GbR insgesamt und nicht auf Johannes Doll persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 12 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Landauer Straße 105, 67434 Neustadt an der Weinstraße

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Freitag
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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 28.9.2026 · Quelle: kanzlei-dssd.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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