Veröffentlichtes Profil

Schwake Anke

Kanzlei Anke Schwake in Neustadt/Wstr – Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Anwalt · Kanzlei Schwake

Weinstrasse 35, 67434 Neustadt an der Weinstraße

Telefon: +49 6321 4805757

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Schwake
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 28. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Anke Schwake in Neustadt/Wstr stellt auf ihrer Webseite ihre Kanzlei und ihre Tätigkeit vor. Als Rechtsgebiete nennt sie Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und allgemeines Zivilrecht. In diesen Bereichen bietet die Kanzlei Beratung und Unterstützung an. Zur Arbeitsweise erklärt sie, dass ihr Team seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeitet. Zudem verweist sie auf die innerhalb der Kanzlei vorhandene Kompetenz und Erfahrung als Grundlage ihrer Beratung. Einen bestimmten Mandantenkreis benennt der vorliegende Seitentext nicht. Die Kanzlei befindet sich in der Weinstrasse 35 in 67434 Neustadt/Wstr. Für die Kontaktaufnahme sind eine Telefonnummer, eine Faxnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben. Außerdem verweist die Webseite auf ein Kontaktformular. Die Kontaktseite enthält auch die Menüpunkte Termine und Rückruf. Auf der Startseite werden die Kanzleivorstellung, die Rechtsgebiete und die Kontaktangaben als eigene Bereiche aufgeführt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 28.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzleischwake.de, kanzleischwake.de

Beratung in Neustadt an der Weinstraße – Einordnung der Redaktion

Anke Schwake ist mit der Kanzlei Schwake in der Weinstrasse 35 in 67434 Neustadt an der Weinstraße ansässig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Auf ihrer Webseite führt die Kanzlei außerdem Erbrecht und allgemeines Zivilrecht auf. Für Ratsuchende stehen damit insbesondere Fragen aus dem Arbeitsverhältnis und dem familiären Zusammenleben im Mittelpunkt dieses Profils. Die Kanzleibeschreibung verweist auf eine langjährige Zusammenarbeit des Teams sowie auf Erfahrung als Grundlage der Beratung. Ein bestimmter Mandantenkreis wird nicht genannt. Im Arbeitsrecht können beispielsweise Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen und Kündigungen Anlass für eine Anfrage sein. Auch Fragen zu einem Aufhebungsvertrag oder zum Arbeitszeugnis gehören typischerweise zu diesem Gebiet. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei einer arbeitsrechtlichen Befassung grundsätzlich die Einordnung von Vereinbarungen, tatsächlichen Abläufen und vorhandenen Unterlagen. Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, hängt vom einzelnen Sachverhalt ab. Weil bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kurze Fristen eine Rolle spielen können, sind das Datum eines Schreibens und der Zeitpunkt seines Zugangs wichtige Informationen für die erste Kontaktaufnahme. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen im Vordergrund. Dabei können persönliche und wirtschaftliche Themen eng miteinander verbunden sein. Eine rechtliche Einordnung setzt deshalb regelmäßig Informationen zur familiären Situation, zu bestehenden Vereinbarungen und gegebenenfalls zu Einkommensverhältnissen voraus. Nicht jedes Anliegen führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren; auch die Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen und die Vorbereitung einer außergerichtlichen Verständigung gehören allgemein zur familienrechtlichen Tätigkeit. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Neustadt an der Weinstraße. Ein bestimmter Stadtteil oder eine Innenstadtlage ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die Anschrift in der Weinstrasse als Ausgangspunkt der Planung. Konkrete Gerichte sind im Profil nicht genannt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte, familienrechtliche Verfahren vor das Familiengericht beim Amtsgericht; die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Fall. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst das Profil und die dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten heranziehen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, das betreffende Rechtsgebiet und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Die Kanzlei nennt auf ihrer eigenen Webseite Telefon, Fax, E-Mail und ein Kontaktformular. Dort finden sich außerdem Menüpunkte zu Terminen und Rückruf. Ob und unter welchen Bedingungen eine Mandatsübernahme möglich ist, wird im direkten Austausch geklärt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neustadt an der Weinstraße

Die Kanzlei Schwake befindet sich in der Weinstrasse 35 in 67434 Neustadt an der Weinstraße. Die vorliegenden Angaben erlauben keine verlässliche Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil und belegen auch keine Innenstadtlage. Für einen persönlichen Besuch bildet daher die genaue Anschrift die Grundlage der Anfahrtsplanung. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann passende Verbindungen anhand aktueller Fahrplanauskünfte prüfen. Bei einer Anreise mit dem Pkw sind die aktuelle Verkehrsführung und die vor Ort geltenden Parkregelungen zu berücksichtigen. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich vor einem Termin unmittelbar mit der Kanzlei klären. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden unter anderem Streitigkeiten über Kündigungen, Vergütungsansprüche und Arbeitszeugnisse geführt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt etwa vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, nicht allein vom Kanzleisitz in Neustadt an der Weinstraße. Familienrechtliche Angelegenheiten werden regelmäßig beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts behandelt. Dazu zählen insbesondere Scheidungen sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren. Die örtliche Zuständigkeit kann unter anderem an Aufenthaltsverhältnisse der Beteiligten oder betroffener Kinder anknüpfen. Da das Faktenmaterial keine einzelnen Gerichte nennt, lässt sich daraus keine konkrete örtliche Gerichtszuständigkeit ableiten. Diese wird für das jeweilige Anliegen gesondert geprüft.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Je nach Streitpunkt können Lohnabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder der bisherige Schriftwechsel hinzukommen. Wichtig ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht: Was ist wann geschehen, und wann wurde welches Schreiben empfangen? Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten. Eine Kontaktanfrage sollte deshalb erkennbare Fristen und Zugangsdaten benennen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Anliegen und wird im Austausch geklärt.
Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch einen Aufhebungsvertrag oder ein Arbeitszeugnis betreffen?
Ja, zum Arbeitsrecht gehören nicht nur gerichtliche Auseinandersetzungen nach einer Kündigung. Auch die rechtliche Einordnung eines angebotenen Aufhebungsvertrags oder eines Arbeitszeugnisses ist ein typisches Anliegen. Bei einem Aufhebungsvertrag können unter anderem Beendigungszeitpunkt, offene Ansprüche und mögliche sozialrechtliche Folgen relevant sein. Bei einem Zeugnis stehen häufig Inhalt, Vollständigkeit und Formulierungen im Mittelpunkt. Für eine Mandatsanfrage ist es hilfreich, den Anlass, den aktuellen Stand und etwaige vom Arbeitgeber gesetzte Rückmeldefristen kurz zu beschreiben. Eine individuelle Bewertung setzt die Prüfung der Unterlagen voraus.
Welche Informationen sind vor einer familienrechtlichen Anfrage zu Trennung und Unterhalt sinnvoll?
Hilfreich ist zunächst eine Übersicht zur familiären Situation, zum Zeitpunkt einer Trennung und zu den Fragen, die geklärt werden sollen. Bei Unterhaltsthemen können Angaben zu Einkommen, bestehenden Zahlungsverpflichtungen und zur Betreuung gemeinsamer Kinder relevant werden. Bereits vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Beschlüsse oder Schreiben der anderen Seite sollten ebenfalls erwähnt werden. Nicht sämtliche persönlichen Unterlagen müssen ungefragt mit der ersten Nachricht übermittelt werden. Welche Dokumente erforderlich sind und wie sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
Müssen Fragen zu Sorge und Umgang immer vor Gericht geklärt werden?
Nicht jede Meinungsverschiedenheit über elterliche Sorge oder Umgang erfordert ein Gerichtsverfahren. Je nach Situation kommen Gespräche, Beratungsangebote oder eine außergerichtliche Verständigung in Betracht. Dabei sind Sorgerecht und Umgangsrecht rechtlich unterschiedliche Themen; das Kindeswohl hat in beiden Bereichen besondere Bedeutung. Wenn keine tragfähige Regelung gefunden wird oder gerichtlicher Klärungsbedarf besteht, kann das Familiengericht zuständig sein. Für eine erste Anfrage helfen Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Regelungen und zum konkreten Konflikt. Ob ein gerichtliches Vorgehen erforderlich ist, lässt sich nur anhand der individuellen Umstände beurteilen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Schwake Anke

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Schwake Anke: 5,0 von 5 Sternen bei 29 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Schwake aus 29 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Schwake Anke liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 29 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Schwake insgesamt und nicht auf Schwake Anke persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
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Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,029

Google veröffentlicht zu diesen 29 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Weinstrasse 35, 67434 Neustadt an der Weinstraße

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 28.9.2026 · Quelle: kanzleischwake.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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