Veröffentlichtes Profil

Monika McCoy

Monika McCoy: Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht in Neustadt

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (DVEV) · Kanzlei Monika McCoy

Hindenburgstraße 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße

Telefon: +49 6321 921533

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Monika McCoy
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 28. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Monika McCoy ist Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht. Sie ist außerdem zertifizierte Testamentsvollstreckerin (DVEV). Ihre Kanzlei befindet sich in der Hindenburgstraße 1 in zentraler Lage von Neustadt an der Weinstraße. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören Erbrecht, Testamentsvollstreckung, Familienrecht und internationales Familienrecht. Das Beratungsangebot richtet sich an Privatpersonen und Einzelunternehmen im Bereich des Familien- und Erbrechts, auch mit Auslandsbezug. In der Zusammenarbeit mit ihren Mandanten legt Monika McCoy Wert auf individuelle Lösungen und eine auf den jeweiligen Fall abgestimmte, lösungsorientierte Strategie. Gemeinsam mit den Mandanten versucht sie, einen zeit-, nerven- und kostenintensiven Prozess zu vermeiden. Ist ein Prozess unumgänglich, steht sie ihnen auch dabei als Anwältin zur Seite. Für die Lösungsfindung sollen die juristischen Gestaltungsmöglichkeiten gemeinsam ausgeschöpft werden. Beratungstermine werden auch kurzfristig angeboten und können auf Wunsch telefonisch oder per Online-Meeting stattfinden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 28.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-mccoy.de, kanzlei-mccoy.de

Beratung in Neustadt an der Weinstraße – Einordnung der Redaktion

Monika McCoy ist als Rechtsanwältin in Neustadt an der Weinstraße tätig. Ihre Kanzlei Monika McCoy Rechtsanwältin befindet sich in der Hindenburgstraße 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Damit umfasst es zwei Rechtsgebiete, in denen berufliche oder persönliche Veränderungen häufig rechtliche Fragen auslösen. Ratsuchende können vor einer Anfrage zunächst einordnen, ob ihr Anliegen ein Arbeitsverhältnis oder familiäre Rechtsbeziehungen betrifft. Welche Unterstützung im konkreten Fall übernommen werden kann, ist im persönlichen Austausch zu klären. Im Arbeitsrecht gehören Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitszeugnissen zu den typischen Anliegen. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit vertraglichen Vereinbarungen, gesetzlichen Regelungen und gegebenenfalls tariflichen Bestimmungen. Dabei können der zeitliche Ablauf und der Zugang von Schreiben eine wichtige Rolle spielen. Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, relevante Korrespondenz und eine kurze Darstellung des bisherigen Geschehens hilfreich. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt und Fragen der elterlichen Sorge oder des Umgangs. Je nach Anliegen stehen finanzielle Verhältnisse, gemeinsame Kinder oder die rechtliche Ordnung der Beziehungen nach einer Trennung im Mittelpunkt. Nicht jede familienrechtliche Frage führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren; auch die Klärung bestehender Regelungen und möglicher Vereinbarungen gehört zu diesem Rechtsgebiet. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Thema ab. Dazu können vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Beschlüsse oder Nachweise über Einkommen und familiäre Verhältnisse zählen. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Neustadt an der Weinstraße. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommen regelmäßig die Arbeitsgerichte, für viele familienrechtliche Verfahren die Familiengerichte bei den Amtsgerichten in Betracht. Welches Gericht örtlich zuständig ist, ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz. Für die Anfahrt zur Hindenburgstraße 1 mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de beginnt mit den dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten des Profils. Eine knappe Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf bereits laufende Fristen und erreichbare Kontaktdaten erleichtern die anschließende Abstimmung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Bearbeitung abläuft, bleibt gesondert zu vereinbaren.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Neustadt an der Weinstraße

Die Kanzlei von Monika McCoy hat ihre Anschrift in der Hindenburgstraße 1 in 67433 Neustadt an der Weinstraße. Damit besteht ein konkreter örtlicher Anknüpfungspunkt für Ratsuchende aus der Stadt und ihrem Umfeld. Ein bestimmter Stadtteil, eine Innenstadtlage oder Einzelheiten zur Verkehrsanbindung sind in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Für einen Besuch lassen sich die Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Anfahrt mit dem Pkw anhand der Anschrift prüfen. Aktuelle Fahrpläne, die Verkehrslage und die örtlichen Parkregelungen sollten dabei berücksichtigt werden. Ob ein persönlicher Termin stattfindet, sollte vor der Anreise abgestimmt werden. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig, etwa bei Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Ein arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren beginnt regelmäßig mit einer Güteverhandlung, die eine einvernehmliche Beilegung ermöglichen soll. Familienrechtliche Angelegenheiten wie Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren werden grundsätzlich von den Familiengerichten als Abteilungen der Amtsgerichte behandelt. Der Ablauf unterscheidet sich je nach Verfahrensgegenstand; bei Angelegenheiten gemeinsamer Kinder gelten andere Verfahrensregeln als etwa bei einer Scheidung. Konkrete Gerichte sind im Profil nicht genannt. Die örtliche Zuständigkeit hängt unter anderem vom Wohnsitz, vom Arbeitsort oder von besonderen gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab und kann deshalb nicht allein aus der Kanzleianschrift abgeleitet werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und Nachricht als Pflichtfelder markiert. Eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Beratungstermine werden auch kurzfristig angeboten, auf Wunsch telefonisch oder per Online-Meeting.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Beratungstermine werden auch kurzfristig angeboten, auf Wunsch telefonisch oder per Online-Meeting.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und Nachricht als Pflichtfelder markiert. Eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das betreffende Schreiben, der Arbeitsvertrag und eine kurze zeitliche Übersicht relevant. Wichtig können außerdem der Zeitpunkt des Zugangs, die bisherige Beschäftigungsdauer und vorhandene Korrespondenz mit dem Arbeitgeber sein. Bei Kündigungen gelten häufig kurze gesetzliche Fristen; eine Anfrage allein wahrt diese nicht. Auch tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen können eine Rolle spielen. In der Kontaktaufnahme sollte deshalb deutlich werden, ob bereits eine Kündigung, eine Abmahnung oder ein gerichtliches Schreiben vorliegt und welche Daten darauf vermerkt sind.
Worin unterscheiden sich eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können beispielsweise der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung oder die Zeugniserteilung geregelt werden. Beide Formen können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Bei einem Aufhebungsvertrag können insbesondere Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld relevant werden. Für eine rechtliche Einordnung sind der vollständige Text, die Begleitumstände und der zeitliche Rahmen wichtig. Ob eine bestimmte Regelung passend ist, lässt sich nicht allgemein beurteilen.
Welche Themen müssen bei einer Trennung und einer möglichen Scheidung getrennt betrachtet werden?
Eine Trennung wirft häufig mehrere eigenständige Fragen auf. Dazu gehören die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, laufende finanzielle Verpflichtungen, möglicher Unterhalt und die Betreuung gemeinsamer Kinder. Die Scheidung selbst ist ein gerichtliches Verfahren, für das besondere Voraussetzungen gelten. Vermögensrechtliche Fragen und der Versorgungsausgleich können ebenfalls Bedeutung haben. Nicht alle Punkte werden automatisch zusammen mit der Scheidung geregelt. Für eine erste Orientierung ist deshalb hilfreich, die offenen Themen einzeln zu benennen und bestehende Vereinbarungen oder Beschlüsse anzugeben. Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach den jeweiligen Fragen.
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für die persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten eines Kindes. Dazu zählen beispielsweise wesentliche Entscheidungen über Gesundheit oder Schule. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame Sorge endet. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage sind die bisherige Betreuungssituation, vorhandene Regelungen und der konkrete Streitpunkt hilfreich, ohne dass daraus bereits eine bestimmte rechtliche Lösung folgt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Monika McCoy

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Monika McCoy: 4,9 von 5 Sternen bei 19 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Monika McCoy aus 19 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Monika McCoy liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 19 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Monika McCoy insgesamt und nicht auf Monika McCoy persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,919

Google veröffentlicht zu diesen 19 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 28.9.2026 · Quelle: kanzlei-mccoy.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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