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- Anwaltskanzlei Ringe
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Karsten Ringe ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Hannover. Seine Anwaltskanzlei befindet sich Am Lindener Marktplatz 2 im Hannah Arendt Geburtshaus. Er studierte von 1990 bis 1995 Rechtswissenschaften und absolvierte von 1995 bis 1997 sein Referendariat. Von 1997 bis 2002 war er als Rechtsanwalt in der Kanzlei Willig pp. in Hannover tätig; seit 2002 ist er selbstständiger Rechtsanwalt. Ringe wurde in Hannover-Linden geboren, besuchte dort die Schule und studierte ebenfalls in Linden. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten und verarbeitet hierzu die für die Geltendmachung und Verteidigung ihrer Rechte notwendigen Informationen. Daten, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen, werden nur in Absprache mit den Mandanten weitergegeben. Termine erfolgen nach Vereinbarung. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 8:30 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 bis 14:00 Uhr. Die Kanzleiräume im zweiten Obergeschoss sind über einen gesonderten Eingang von der Falkenstraße mit dem Fahrstuhl erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: juristonline.de, juristonline.de
Beratung in Hannover – Einordnung der Redaktion
Karsten Ringe ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Hannover. Sein Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht als weiteres Rechtsgebiet. Die Anwaltskanzlei Ringe befindet sich Am Lindener Marktplatz 2, 30449 Hannover, im Hannah Arendt Geburtshaus. Der Bezug zu Linden ist auch biografisch verankert: Ringe wurde dort geboren, besuchte dort die Schule und studierte ebenfalls in Linden. Nach seinem rechtswissenschaftlichen Studium von 1990 bis 1995 und dem Referendariat von 1995 bis 1997 arbeitete er bis 2002 in der hannoverschen Kanzlei Willig pp. Seit 2002 ist er selbstständiger Rechtsanwalt. Als zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Celle angegeben. Im Familienrecht stehen häufig persönliche Veränderungen und deren rechtliche Folgen im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit Kindern. Auch die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung können eine Rolle spielen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung ihrer familiären und finanziellen Ausgangslage. Welche Informationen und Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Anliegen. Eine anwaltliche Befassung kann sowohl außergerichtliche Verständigungen als auch die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren umfassen. Das Verkehrsrecht betrifft unter anderem die Regulierung von Unfallschäden, Auseinandersetzungen mit Versicherungen und Vorwürfe wegen Verkehrsverstößen. Je nach Sachverhalt können zivilrechtliche, ordnungswidrigkeitenrechtliche oder strafrechtliche Fragen entstehen. Ringes Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Strafrecht; davon zu unterscheiden sind die im Profil genannten Tätigkeitsgebiete Familienrecht und Verkehrsrecht. Für familienrechtliche Verfahren ist regelmäßig das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig. Verkehrszivilrechtliche Streitigkeiten können je nach Zuständigkeit vor dem Amtsgericht Hannover oder dem Landgericht Hannover geführt werden. Die Kanzlei liegt im Stadtbezirk Linden-Limmer und ist damit auch für Ratsuchende aus anderen hannoverschen Stadtbereichen wie Mitte, List, Südstadt-Bult oder Vahrenwald ein örtlicher Anlaufpunkt. Die Räume im zweiten Obergeschoss sind über einen gesonderten Eingang von der Falkenstraße mit dem Fahrstuhl erreichbar. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dienen die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben als Ausgangspunkt. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits bekannte Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Termine finden nach Vereinbarung statt. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 8:30 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 bis 14:00 Uhr. Informationen, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen, werden nach der Kanzleibeschreibung nur in Absprache mit den Mandantinnen und Mandanten weitergegeben.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hannover
- Amtsgericht Hannover
- Landgericht Hannover
- Arbeitsgericht Hannover
Die Anwaltskanzlei Ringe liegt Am Lindener Marktplatz 2 im hannoverschen Stadtbezirk Linden-Limmer. Kanzleisitz ist das Hannah Arendt Geburtshaus. Damit befindet sich die Kanzlei nicht im Stadtteil Mitte, sondern in Linden, zu dem Karsten Ringe auch durch Geburt, Schulbesuch und Studium einen persönlichen Bezug hat. Die Kanzleiräume liegen im zweiten Obergeschoss; ein gesonderter Eingang von der Falkenstraße ermöglicht den Zugang zum Fahrstuhl. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die konkrete Adresse maßgeblich. Aktuelle Verbindungen und die Verkehrssituation sollten bei der Planung berücksichtigt werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder einer vollständig barrierefreien Zugänglichkeit liegen nicht vor. Für den Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Hannover relevant. Dort werden durch das Familiengericht etwa Scheidungsverfahren sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen bearbeitet, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Im Verkehrsrecht können zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallschäden je nach gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung vor das Amtsgericht Hannover oder das Landgericht Hannover gehören. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden bei gerichtlicher Befassung grundsätzlich vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt. Verkehrsstrafverfahren können ebenfalls am Amtsgericht geführt werden; die Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Tatvorwurf ab. Das Arbeitsgericht Hannover ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und nicht das typische Gericht für die hier genannten Schwerpunkte. Welches Gericht einen einzelnen Fall bearbeitet, folgt aus den gesetzlichen Regeln und nicht allein aus der Lage der Kanzlei.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind meist eine kurze Darstellung der familiären Situation, der Zeitpunkt einer Trennung und die aktuell offenen Fragen hilfreich. Dazu können gemeinsame Kinder, Unterhaltsfragen, die Wohnsituation und wirtschaftliche Verflechtungen gehören. Bereits vorhandene gerichtliche Schreiben oder Vereinbarungen können ebenfalls bedeutsam sein. Welche Nachweise tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Gegenstand der Anfrage ab. Eine erste Kontaktaufnahme muss deshalb noch keine vollständige Aufarbeitung enthalten. Bestehende Termine oder Fristen sollten deutlich benannt werden, damit die zeitliche Situation erkennbar ist.
- Werden Unterhalt, Sorgerecht und Umgang bei einer Trennung gemeinsam geklärt?
- Diese Themen können miteinander zusammenhängen, sind rechtlich aber unterschiedliche Angelegenheiten. Unterhalt betrifft finanzielle Ansprüche, während die elterliche Sorge die Verantwortung für wesentliche Entscheidungen für ein Kind umfasst. Beim Umgang geht es um den Kontakt des Kindes zu seinen Bezugspersonen. Nicht jede Trennung führt automatisch zu gerichtlichen Verfahren in allen diesen Bereichen. Ob Fragen gemeinsam oder in getrennten Verfahren behandelt werden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den gestellten Anträgen. Im Mittelpunkt kindschaftsrechtlicher Entscheidungen steht das Kindeswohl.
- Welche Unterlagen spielen bei einem Verkehrsunfall für die rechtliche Prüfung eine Rolle?
- Bei einem Verkehrsunfall können Angaben zu den Beteiligten, zum Unfallhergang und zu den beteiligten Versicherungen wichtig sein. Fotos, vorhandene Unfallberichte, Zeugenkontakte und der bisherige Schriftwechsel können helfen, den Sachverhalt nachzuvollziehen. Für die Einordnung von Schäden kommen beispielsweise Reparaturunterlagen, Gutachten oder ärztliche Dokumentationen in Betracht. Nicht jeder Fall erfordert sämtliche Unterlagen. Welche Ansprüche oder Einwendungen geprüft werden können, hängt unter anderem von der Haftungslage und den nachweisbaren Folgen ab. Die bloße Sammlung von Unterlagen ersetzt noch keine rechtliche Bewertung.
- Worin unterscheiden sich ein Bußgeldverfahren und ein Strafverfahren im Straßenverkehr?
- Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, etwa bestimmter Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Ein Strafverfahren setzt dagegen den Verdacht einer Straftat voraus, beispielsweise einer unerlaubten Entfernung vom Unfallort. Verfahrensablauf, mögliche Rechtsfolgen und zuständige Stellen unterscheiden sich. Zusätzlich können Fragen der Fahrerlaubnis entstehen, die gesondert zu betrachten sind. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die Art des erhaltenen Schreibens und erkennbare Fristen anzugeben. Aus der Bezeichnung eines Schreibens allein lässt sich allerdings noch keine abschließende Einschätzung des gesamten Sachverhalts ableiten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Karsten Ringe
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 28 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Am Lindener Marktplatz 2, 30449 Hannover
- Montag
- 08:30-17:00
- Dienstag
- 08:30-17:00
- Mittwoch
- 08:30-17:00
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- 08:30-17:00
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: juristonline.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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