Veröffentlichtes Profil

Katja Lukassek

Katja Lukassek: Rechtsanwältin für Verkehrs-, Familien- und Mietrecht in Marl

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht · Rechtsanwälte Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner, Partnerschaftsgesellschaft mbB

Herzlia-Allee 105, 45770 Marl

Telefon: +49 2365 9581-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwälte Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner, Partnerschaftsgesellschaft mbB
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Katja Lukassek ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner in Marl. Sie ist Fachanwältin für Verkehrsrecht, Familienrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Als Schwerpunkte nennt ihr Profil Familienrecht mit Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Sorge- und Umgangsrecht sowie Güterrecht. Hinzu kommen Wohnraummietrecht, Geschäftsraummietrecht, Nachbarrecht und allgemeines Zivilrecht. Ihre Rechtsanwaltszulassung erfolgte 2003. Von 2003 bis 2010 war sie in eigener Kanzlei in Herten tätig. Seit 2011 gehört sie der Kanzlei Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner an, seit April 2013 als Partnerin. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. Im anwaltlichen Tätigkeitsbereich wird sie durch Frau Lipperheide unterstützt. Die Kanzlei bietet erste persönliche Beratungstermine an und ist telefonisch sowie per Fax oder E-Mail erreichbar. Am Hauptsitz an der Herzlia-Allee 105 in Marl stehen ein ebenerdiger und behindertengerechter Zugang, barrierefreie Besprechungsräume im Erdgeschoss und 20 kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwnotar.de, anwnotar.de

Beratung in Marl – Einordnung der Redaktion

Katja Lukassek ist Rechtsanwältin bei Rechtsanwälte Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner, Partnerschaftsgesellschaft mbB, in Marl. Ihr Hauptschwerpunkt liegt im Familienrecht. Sie führt die Fachanwaltstitel für Familienrecht, Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Nach ihrer Rechtsanwaltszulassung im Jahr 2003 war sie zunächst bis 2010 mit eigener Kanzlei in Herten tätig. Seit 2011 gehört sie der heutigen Kanzlei an, seit April 2013 als Partnerin. Zudem ist sie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. Im Familienrecht befasst sich ihr Profil mit Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Sorge- und Umgangsrecht sowie Güterrecht. Ratsuchende beschäftigen in diesen Bereichen häufig die finanziellen Folgen einer Trennung, die Betreuung gemeinsamer Kinder und die vermögensrechtliche Auseinandersetzung. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche rechtliche Fragen, die trotz ihrer Verbindung gesondert betrachtet werden müssen. Eine erste Besprechung kann dazu dienen, die familiäre Ausgangslage, vorhandene Vereinbarungen und bereits laufende Verfahren zu erfassen. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Marl in Betracht. Das Profil nennt außerdem Verkehrsrecht, Strafrecht und Erbrecht. Typische verkehrsrechtliche Anliegen entstehen nach einem Unfall oder im Zusammenhang mit einem Bußgeldvorwurf. Im Strafrecht geht es unter anderem um die Einordnung eines Tatvorwurfs und den Stand eines Ermittlungsverfahrens; erbrechtliche Fragen betreffen beispielsweise die Erbfolge, Testamente oder Pflichtteilsansprüche. Die belegte Tätigkeitsbeschreibung führt ergänzend Wohnraum- und Geschäftsraummietrecht, Nachbarrecht sowie allgemeines Zivilrecht auf. Hier können etwa Streitigkeiten über Mietverträge, Betriebskosten, die Nutzung von Grundstücken oder vertragliche Ansprüche Anlass einer Anfrage sein. Der Hauptsitz der Kanzlei befindet sich an der Herzlia-Allee 105, 45770 Marl. Damit besteht ein örtlicher Bezug für Ratsuchende aus Marl, etwa aus Mitte, Hüls oder Brassert, ohne dass die Adresse hier einem dieser Stadtteile zugeordnet wird. Belegt sind ein ebenerdiger und behindertengerechter Zugang sowie barrierefreie Besprechungsräume im Erdgeschoss. Für die Anfahrt mit dem Pkw stehen am Hauptsitz 20 kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich anhand der Anschrift individuell planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, des betroffenen Rechtsgebiets und möglicher laufender Fristen erleichtert die erste Zuordnung. Die Kanzlei ist telefonisch, per Fax und per E-Mail erreichbar und bietet erste persönliche Beratungstermine an. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, wird im direkten Austausch geklärt. Eine erste Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marl

  • Amtsgericht Marl

Die Kanzlei von Katja Lukassek hat ihren Hauptsitz an der Herzlia-Allee 105 in Marl. Für ihren familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Marl von Bedeutung: Als Familiengericht führt ein Amtsgericht bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und güterrechtlichen Fragen. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Auch für erbrechtliche Anliegen kann das Amtsgericht Marl als Nachlassgericht eine Rolle spielen, etwa bei der Eröffnung von Testamenten oder in Erbscheinsverfahren. Streitigkeiten über Erbansprüche sind davon zu unterscheiden. Im Verkehrsrecht können vor dem Amtsgericht zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallfolgen sowie Bußgeldverfahren verhandelt werden. In Strafsachen hängt seine Zuständigkeit insbesondere von Art und Gewicht des Vorwurfs ab. Für die ebenfalls genannten mietrechtlichen Tätigkeiten sind Amtsgerichte vor allem bei Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen zuständig. Bei Geschäftsraummiete, Nachbarstreitigkeiten und sonstigen zivilrechtlichen Ansprüchen bestimmen weitere gesetzliche Kriterien das zuständige Gericht. Die Nennung des Amtsgerichts Marl bedeutet deshalb nicht, dass jedes Anliegen dort verhandelt wird. Zum örtlichen Umfeld gehören die Marler Stadtteile Mitte, Hüls und Brassert; eine genaue Stadtteilzuordnung der Kanzlei ist durch die Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der Kanzleiadresse. Wer mit dem Pkw anreist, kann die 20 kostenfreien Parkplätze am Hauptsitz berücksichtigen. Der ebenerdige, behindertengerechte Zugang und barrierefreie Besprechungsräume im Erdgeschoss sind für die Planung eines persönlichen Besuchs ebenfalls relevant.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bei Interesse an einem ersten persönlichen Beratungstermin ist die Kanzlei telefonisch, per Fax oder E-Mail erreichbar.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Bei Interesse an einem ersten persönlichen Beratungstermin ist die Kanzlei telefonisch, per Fax oder E-Mail erreichbar.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine kurze Darstellung der familiären Situation und Angaben zu bereits laufenden Verfahren hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Einkommens- und Vermögensunterlagen relevant sein. Bei Fragen zu Sorge und Umgang stehen die Situation der Kinder und bisherige Betreuungsregelungen im Vordergrund. Nicht jedes Dokument wird für jede Frage benötigt. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich vor dem Termin abstimmen. Bekannte Fristen oder anstehende Gerichtstermine sollten schon bei der Anfrage genannt werden.
Was sollte ich bei einer verkehrsrechtlichen Anfrage nach einem Unfall oder einem Bußgeldbescheid angeben?
Zunächst ist wichtig, ob es um die Regulierung eines Unfalls, einen Bußgeldvorwurf oder einen strafrechtlichen Vorwurf im Straßenverkehr geht. Bei einem Unfall helfen Angaben zum Ablauf, zu Beteiligten, Schäden und vorhandenem Schriftverkehr mit Versicherungen. Fotos, ein Unfallbericht oder ein polizeiliches Aktenzeichen können die Darstellung ergänzen. Bei behördlichen Schreiben sind insbesondere deren Inhalt und das Zustelldatum relevant, weil Fristen eine Rolle spielen können. Eine sachliche Zusammenfassung ermöglicht die erste Zuordnung; eine abschließende rechtliche Bewertung setzt regelmäßig die Prüfung der Unterlagen voraus.
Kann ich bereits während eines Ermittlungsverfahrens eine strafrechtliche Anfrage stellen?
Eine strafrechtliche Anfrage ist nicht erst nach einer Anklage oder einem Gerichtstermin möglich. Schon ein Anhörungsbogen, eine Vorladung oder die Mitteilung eines Ermittlungsverfahrens kann Anlass sein, anwaltliche Unterstützung anzufragen. Für die erste Zuordnung sind die eigene Verfahrensrolle, der mitgeteilte Vorwurf, die zuständige Behörde und bekannte Termine wichtig. Beschuldigte haben unter anderem das Recht zu schweigen und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Welche Schritte im konkreten Verfahren in Betracht kommen, hängt vom Verfahrensstand und der Aktenlage ab und lässt sich nicht allein aus dem Vorwurf ableiten.
Ist bei einer erbrechtlichen Frage das Nachlassgericht oder eine anwaltliche Beratung die richtige Anlaufstelle?
Nachlassgericht und anwaltliche Beratung haben unterschiedliche Aufgaben. Das Nachlassgericht befasst sich beispielsweise mit der Eröffnung von Testamenten und der Erteilung von Erbscheinen. Es übernimmt jedoch nicht die Interessenvertretung einzelner Beteiligter bei Streitigkeiten über Erbfolge, Pflichtteil oder die Verteilung eines Nachlasses. Für eine anwaltliche Anfrage sind Angaben zur verstorbenen Person, zu familiären Beziehungen, vorhandenen Testamenten und gerichtlichen Schreiben hilfreich. Die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts richtet sich grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht nach dem Wohnort aller Erbinnen und Erben.
Welche Informationen helfen bei einer Anfrage zu einem Mietverhältnis oder zum Wohnungseigentum?
Wichtig ist zunächst die Unterscheidung zwischen Wohnraummiete, Geschäftsraummiete und Wohnungseigentum, weil unterschiedliche Regeln und Rechtsbeziehungen betroffen sind. Bei Mietfragen können Mietvertrag, Abrechnungen, Kündigungsschreiben oder die bisherige Korrespondenz relevant sein. Bei Wohnungseigentum kommen etwa Teilungserklärung, Beschlusssammlung und Protokolle einer Eigentümerversammlung hinzu. Eine kurze zeitliche Übersicht macht deutlich, wann das Problem entstanden ist und welche Schritte bereits erfolgt sind. Ob die Anfrage von Mietenden, Vermietenden oder Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern ausgeht, sollte ebenfalls erkennbar sein. Laufende Fristen gehören in die erste Schilderung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Katja Lukassek

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Katja Lukassek: 4,1 von 5 Sternen bei 9 Bewertungen
4,1 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwälte Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner, Partnerschaftsgesellschaft mbB aus 9 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,1 von 5 · 9 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwälte Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner, Partnerschaftsgesellschaft mbB insgesamt und nicht auf Katja Lukassek persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Herzlia-Allee 105, 45770 Marl

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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: anwnotar.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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