Veröffentlichtes Profil

Tim Schubert

Tim F. Schubert in Marl – Fachanwalt für Strafrecht und Familienrecht

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Familienrecht · Rechtsanwälte Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner, Partnerschaftsgesellschaft mbB

Herzlia-Allee 105, 45770 Marl

Telefon: +49 2365 9581-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwälte Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner, Partnerschaftsgesellschaft mbB
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Tim F. Schubert ist Rechtsanwalt bei Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner. Er wird als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Familienrecht geführt. Der Hauptsitz der Kanzlei befindet sich an der Herzlia-Allee 105 in Marl; eine Zweigstelle liegt in Recklinghausen. Die Kanzlei richtet sich an Klienten mit individuellen Rechtsproblemen und nennt auf ihrer Webseite auch Betriebsräte als Mandantenkreis. Sie beschreibt die Wahl von Schwerpunkten und die stetige Steigerung ihrer Beratungsqualität als Bestandteile ihrer Arbeit. Für einen ersten persönlichen Beratungstermin ist eine Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail möglich. In ihrem Hinweis zum Anwaltskontakt während Corona bietet die Kanzlei Rücksprachen soweit möglich per Telefon oder Videochat an. Persönliche Besuche bleiben ebenfalls möglich. Am Standort Marl stehen ein ebenerdiger und behindertengerechter Zugang, barrierefreie Besprechungsräume im Erdgeschoss sowie 20 kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Die Bushaltestelle Herzlia-Allee liegt unmittelbar vor der Kanzlei.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwnotar.de, anwnotar.de

Beratung in Marl – Einordnung der Redaktion

Tim Schubert ist mit der Kanzlei Rechtsanwalt Tim Schubert an der Herzlia-Allee 105 in 45770 Marl ansässig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht, Strafrecht, Erbrecht und Familienrecht. Damit umfasst das Tätigkeitsspektrum unterschiedliche Konflikte aus dem beruflichen und privaten Alltag. Für Ratsuchende steht zunächst die Frage im Vordergrund, welchem Rechtsgebiet ihr Anliegen zuzuordnen ist und welche Unterlagen eine erste Einordnung ermöglichen. Auch Überschneidungen sind denkbar, etwa zwischen einem Verkehrsunfall und einem strafrechtlichen Vorwurf oder zwischen einer Trennung und erbrechtlichen Fragen. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten suchen hier häufig Orientierung zu bestehenden Ansprüchen, zu Fristen und zum weiteren Umgang mit einem Konflikt im Arbeitsverhältnis. Das Verkehrsrecht betrifft unter anderem die Abwicklung von Unfallschäden und Auseinandersetzungen über die Haftung. Im Strafrecht stehen dagegen Ermittlungsverfahren, Tatvorwürfe und die verfahrensrechtliche Stellung der betroffenen Person im Mittelpunkt. Schreiben von Arbeitgebern, Versicherungen, Polizei oder Justiz können deshalb für eine erste sachliche Erfassung des jeweiligen Anliegens wichtig sein. Erbrechtliche Anliegen entstehen beispielsweise nach einem Todesfall, bei Unklarheiten über ein Testament oder bei Fragen zu Erbengemeinschaft und Pflichtteil. Im Familienrecht sind Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen typische Themen. Hinter diesen Rechtsgebieten stehen häufig persönliche Belastungen und mehrere miteinander verknüpfte Sachverhalte. Eine geordnete Darstellung der Beteiligten, wichtiger Zeitpunkte und vorhandener Dokumente erleichtert die Vorbereitung einer Anfrage. Welche rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich bestehen, lässt sich jedoch nur anhand des konkreten Einzelfalls beurteilen. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Marl; zum städtischen Umfeld gehören unter anderem Mitte, Hüls und Brassert. Eine Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile ist aus den vorliegenden Angaben nicht ableitbar. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Marl, das insbesondere für bestimmte Zivil-, Familien-, Nachlass- und Strafverfahren in Betracht kommt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören hingegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Anfahrt zur Herzlia-Allee sollte die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der konkreten Adresse geprüft werden. Wer über Anwalt-Seiten.de eine Kontaktaufnahme vorbereitet, kann das Profil zur Orientierung nutzen und über eine dort angegebene Kontaktmöglichkeit das Anliegen schildern. Eine kurze Zusammenfassung, relevante Termine und die Frage nach einer möglichen Mandatsübernahme bilden dafür einen sachlichen Einstieg; eine Anfrage allein bestätigt noch keine Übernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marl

  • Amtsgericht Marl

Die Kanzlei Rechtsanwalt Tim Schubert befindet sich an der Herzlia-Allee 105 in 45770 Marl. Mitte, Hüls und Brassert gehören zum genannten städtischen Umfeld. Die verfügbaren Angaben erlauben jedoch weder eine sichere Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile noch eine Einordnung als Innenstadtlage. Für Ratsuchende aus Marl ist die konkrete Anschrift deshalb der verlässliche Ausgangspunkt für die Wegeplanung. Ob die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zweckmäßiger ist, hängt vom Ausgangsort und den aktuellen Verbindungen beziehungsweise Verkehrsverhältnissen ab. Bestimmte Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder eine barrierefreie Zugänglichkeit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Marl genannt. Für das Familienrecht kommen dort insbesondere Verfahren vor dem Familiengericht in Betracht, etwa zu Scheidung, Unterhalt, Sorge oder Umgang. Im Erbrecht sind nachlassgerichtliche Aufgaben wie die Eröffnung von Testamenten oder Erbscheinsverfahren relevant; streitige Erbansprüche können dagegen Gegenstand eines gesonderten Zivilprozesses sein. Verkehrsrechtliche Schadensersatzstreitigkeiten können bei entsprechender sachlicher und örtlicher Zuständigkeit ebenfalls vor dem Amtsgericht geführt werden. In Strafsachen verhandelt das Amtsgericht bestimmte Anklagen, wobei insbesondere Art und Gewicht des Vorwurfs die gerichtliche Zuständigkeit beeinflussen. Der arbeitsrechtliche Hauptschwerpunkt des Profils gehört grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht zum Amtsgericht. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach Verfahrensart und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach dem Kanzleisitz.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bei Interesse an einem ersten persönlichen Beratungstermin ist die Kanzlei von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 12:30 Uhr sowie 14:00 und 18:00 Uhr telefonisch, per Fax oder E-Mail erreichbar.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Bei Interesse an einem ersten persönlichen Beratungstermin ist die Kanzlei von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 12:30 Uhr sowie 14:00 und 18:00 Uhr telefonisch, per Fax oder E-Mail erreichbar.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für eine erste arbeitsrechtliche Anfrage sind vor allem der Anlass, die zeitliche Abfolge und das gewünschte Klärungsziel relevant. Häufig helfen Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben oder Abmahnung sowie dazugehörige Korrespondenz bei der Einordnung. Auch der Zeitpunkt, zu dem ein Schreiben zugegangen ist, kann bedeutsam sein. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten, weshalb zeitkritische Umstände bereits in der Anfrage deutlich werden sollten. Welche Unterlagen anschließend tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
Was sollte eine Mandatsanfrage nach einem Verkehrsunfall enthalten?
Eine sachliche Beschreibung von Unfallzeit, Unfallort, Beteiligten und bisherigem Verlauf erleichtert die erste Orientierung. Vorhandene Fotos, ein Unfallbericht, Angaben zu Versicherungen und bereits eingegangene Schreiben können ebenfalls relevant sein. Wichtig ist außerdem, ob es nur um Sachschäden geht oder auch Verletzungen beziehungsweise ein behördlicher Vorwurf im Raum stehen. Verkehrsrechtliche Anliegen können zivilrechtliche, ordnungswidrigkeitenrechtliche und strafrechtliche Aspekte haben. Eine Anfrage sollte diese Bereiche möglichst unterscheiden, ohne eine abschließende Bewertung der Haftung vorwegzunehmen.
Welche Angaben helfen bei einer Anfrage zu einem strafrechtlichen Vorwurf?
Hilfreich sind die Bezeichnung des Vorwurfs, die ausstellende Behörde und die Art des erhaltenen Schreibens, etwa eine Vorladung, Anklageschrift oder ein Strafbefehl. Auch Aktenzeichen und mitgeteilte Termine erleichtern die Zuordnung. Dabei macht es einen Unterschied, ob jemand als beschuldigte Person, als Zeugin oder Zeuge oder als verletzte Person betroffen ist. Eine belastbare Bewertung setzt regelmäßig nähere Kenntnis des Verfahrens voraus. Für die erste Kontaktaufnahme genügt daher meist eine knappe Übersicht; der weitere Informationsbedarf wird anschließend geklärt.
Welche Unterlagen können bei Fragen zu Testament, Erbschaft oder Pflichtteil relevant sein?
Bei erbrechtlichen Fragen kommt es häufig auf die familiären Beziehungen, vorhandene letztwillige Verfügungen und den zeitlichen Ablauf an. Ein Testament, Schreiben des Nachlassgerichts und eine Übersicht über bekannte Nachlasswerte und Verbindlichkeiten können zur Orientierung beitragen. Ratsuchende sollten außerdem benennen, ob es um die eigene Erbenstellung, eine Erbengemeinschaft oder mögliche Pflichtteilsansprüche geht. Nicht jede erbrechtliche Auseinandersetzung ist ein Nachlassverfahren; manche Ansprüche werden zivilrechtlich verfolgt. Welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich deshalb nach dem genauen Anliegen.
Wie lässt sich eine Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Umgang vorbereiten?
Eine kurze Übersicht über die familiäre Situation und die offenen Fragen bildet einen hilfreichen Ausgangspunkt. Relevant können etwa der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, bereits bestehende Vereinbarungen und laufende gerichtliche Verfahren sein. Bei Unterhaltsfragen spielen häufig Einkommensunterlagen eine Rolle, bei Sorge- oder Umgangsfragen vorhandene Beschlüsse und der bisherige Betreuungsalltag. Unterschiedliche familienrechtliche Themen können zusammenhängen, werden aber nicht zwingend im selben Verfahren geklärt. In der Anfrage sollten deshalb besonders dringliche Punkte und bereits gesetzte Termine erkennbar sein.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Tim Schubert

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Tim Schubert: 5,0 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwälte Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner, Partnerschaftsgesellschaft mbB aus 6 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 6 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwälte Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner, Partnerschaftsgesellschaft mbB insgesamt und nicht auf Tim Schubert persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Ø 5,06

Google veröffentlicht zu diesen 6 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Herzlia-Allee 105, 45770 Marl

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: anwnotar.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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