Veröffentlichtes Profil

Krinn Lacher

Krinn, Dr. Lacher, Krinn – Rechtsanwälte in Stuttgart-Zuffenhausen

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwälte und Fachanwälte in Bürogemeinschaft · Krinn, Dr. Lacher, Krinn

Unterländer Straße 59-61, 70435 Stuttgart

Telefon: +49 711 987900-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Krinn, Dr. Lacher, Krinn
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Krinn, Dr. Lacher, Krinn ist eine seit 1983 bestehende Bürogemeinschaft in Stuttgart-Zuffenhausen. Bernhard Krinn ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht sowie Verkehrsrecht. Dr. Achim Lacher ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit weiteren Schwerpunkten im Baurecht und Vereinsrecht. Max-Georg Krinn ist Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht und Strafrecht. Das Angebot umfasst die Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens, Unfallregulierung, Bußgeldverfahren und Führerscheinfragen. Im Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber beraten. Vereine und Verbände erhalten Unterstützung bei Satzungen, Haftung und Struktur. Weitere Tätigkeiten betreffen Mängelansprüche, Baugenehmigungen sowie Unterhalts- und Sorgerechtsfragen. Die Anwälte arbeiten unabhängig und selbstständig unter einem gemeinsamen Dach. Mandanten werden ausschließlich von dem jeweils beauftragten Rechtsanwalt vertreten, der das Mandat persönlich führt und direkter Ansprechpartner bleibt. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Besprechungen finden nach Vereinbarung statt. Die Kanzleiräume sind über einen Aufzug stufenfrei erreichbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rae-krinn-lacher.de, rae-krinn-lacher.de

Beratung in Stuttgart – Einordnung der Redaktion

Krinn, Dr. Lacher, Krinn ist eine seit 1983 bestehende Bürogemeinschaft von Rechtsanwälten und Fachanwälten in Stuttgart-Zuffenhausen. Die Kanzleiräume befinden sich in der Unterländer Straße 59–61, 70435 Stuttgart. Im Mittelpunkt dieses Profils stehen das Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt und das Strafrecht. Bernhard Krinn ist Fachanwalt für beide Rechtsgebiete. Max-Georg Krinn ist unter anderem ebenfalls im Strafrecht tätig. Die Rechtsanwälte arbeiten unabhängig und selbstständig unter einem gemeinsamen Dach. Ein Mandat wird ausschließlich durch den jeweils beauftragten Rechtsanwalt geführt, der auch der persönliche Ansprechpartner bleibt. Im Verkehrsrecht umfasst das beschriebene Angebot die Unfallregulierung, Bußgeldverfahren und Führerscheinfragen. Nach einem Verkehrsunfall geht es häufig darum, den Unfallhergang einzuordnen, Haftungsfragen zu klären und mögliche Schadenspositionen gegenüber Versicherungen oder anderen Beteiligten zu prüfen. Bei Bußgeldverfahren können beispielsweise Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße oder ein drohendes Fahrverbot Anlass für eine Anfrage sein. Führerscheinfragen betreffen daneben auch die Fahrerlaubnis und mögliche behördliche Maßnahmen. Welche Unterlagen und Verfahrensschritte relevant sind, hängt davon ab, ob eine zivilrechtliche Forderung, ein Verkehrsverstoß oder eine verwaltungsrechtliche Frage vorliegt. Im Strafrecht bietet die Bürogemeinschaft Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens an. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage. Verkehrsrecht und Strafrecht können sich überschneiden, etwa bei Vorwürfen einer Trunkenheitsfahrt oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Zur allgemeinen Orientierung gehört dann die Unterscheidung zwischen strafrechtlichen Folgen, möglichen Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis und zivilrechtlichen Ansprüchen. Eine Einschätzung setzt die Kenntnis des konkreten Vorwurfs und des Verfahrensstands voraus. Der Standort liegt in Zuffenhausen und damit nicht in Stuttgart-Mitte. Auch für Ratsuchende aus Feuerbach, Bad Cannstatt, Vaihingen oder Degerloch ist die Unterländer Straße der angegebene Anlaufpunkt. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Adresse planen; konkrete Verbindungen sind individuell zu prüfen. Die Kanzleiräume sind über einen Aufzug stufenfrei erreichbar. Besprechungen finden nach Vereinbarung statt. Bei gerichtlichen Angelegenheiten kommen abhängig von Zuständigkeit und Verfahrensart insbesondere das Amtsgericht Stuttgart, das Landgericht Stuttgart und das Oberlandesgericht Stuttgart in Betracht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf bereits eingegangene Schreiben und Angaben zu laufenden Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Anschließend können die mögliche Mandatsübernahme und ein Besprechungstermin geklärt werden. Die Anfrage allein ersetzt keine Bestätigung der Mandatsannahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Stuttgart

  • Amtsgericht Stuttgart
  • Landgericht Stuttgart
  • Arbeitsgericht Stuttgart
  • Oberlandesgericht Stuttgart

Die Bürogemeinschaft Krinn, Dr. Lacher, Krinn befindet sich in der Unterländer Straße 59–61 in Stuttgart-Zuffenhausen. Der Standort liegt außerhalb von Stuttgart-Mitte und ist von den ebenfalls genannten Stadtteilen Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach und Degerloch zu unterscheiden. Für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die konkrete Kanzleiadresse maßgeblich. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, sollte vor einem vereinbarten Termin geprüft werden. Belegt ist der stufenfreie Zugang zu den Kanzleiräumen über einen Aufzug; Angaben zu bestimmten Linien, Haltestellen oder Stellplätzen liegen nicht vor. Für den Schwerpunkt Verkehrsrecht kommen unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Stuttgart und das Landgericht Stuttgart in Betracht. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen werden abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder Landgericht geführt. Bußgeldsachen wegen Verkehrsverstößen gelangen nach einem Einspruch und der Abgabe an das Gericht regelmäßig zum zuständigen Amtsgericht. Die örtliche Zuständigkeit folgt dabei nicht automatisch aus dem Sitz der Kanzlei. Führerscheinfragen können außerdem Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte betreffen, die in der Standortliste nicht genannt sind. Im Strafrecht verhandeln Amtsgericht und Landgericht je nach Art und Gewicht des Vorwurfs sowie gesetzlicher Zuständigkeit. Das Landgericht ist zudem für bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen zuständig. Das Oberlandesgericht Stuttgart befasst sich unter anderem mit Revisionen und Rechtsbeschwerden, soweit diese gesetzlich zugewiesen sind. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Stuttgart gehört dagegen grundsätzlich nicht zu den typischen Gerichten für Verkehrs- oder Strafsachen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt nach vollständigem Namen, E-Mail-Adresse, Betreff / Rechtsgebiet und einer Nachricht.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine Erstberatung kann angefragt werden. Besprechungen finden nach Vereinbarung statt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Eine Erstberatung kann angefragt werden. Besprechungen finden nach Vereinbarung statt.

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt nach vollständigem Namen, E-Mail-Adresse, Betreff / Rechtsgebiet und einer Nachricht.

Werdegang und Engagement

Auszeichnungen

  • Focus Top-Anwalt Verkehrsrecht
  • W.A.F. Dozent mit Auszeichnung

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind Angaben zu Unfallort, Unfallzeit, beteiligten Personen und Fahrzeugen sowie eine sachliche Beschreibung des Ablaufs hilfreich. Vorhandene Fotos, Kontaktdaten von Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen und Schreiben der Versicherungen können das Bild ergänzen. Je nach Schaden kommen Reparaturrechnungen, Kostenvoranschläge, Gutachten oder ärztliche Unterlagen hinzu. Nicht alle Dokumente müssen bereits bei der ersten Anfrage vorliegen. Wichtig ist eine erkennbare Trennung zwischen eigenen Beobachtungen, Angaben anderer Beteiligter und noch ungeklärten Umständen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem Einzelfall.
Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren, Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, beispielsweise eines Geschwindigkeitsverstoßes. Neben einer Geldbuße können je nach Verstoß weitere Folgen vorgesehen sein. Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für einen begrenzten Zeitraum; die Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen. Bei einer Entziehung erlischt hingegen die Fahrerlaubnis, und eine spätere Neuerteilung setzt ein eigenes Verfahren voraus. Eine Entziehung kann sowohl strafgerichtlich als auch durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, das erhaltene Schreiben und die ausstellende Stelle genau zu benennen.
Ist eine strafrechtliche Anfrage schon während eines Ermittlungsverfahrens sinnvoll?
Strafrechtliche Unterstützung ist nicht erst nach einer Anklage möglich. Bereits im Ermittlungsverfahren können der Tatvorwurf, die eigene Verfahrensrolle und der weitere Ablauf klärungsbedürftig sein. Eine Vorladung bedeutet für sich genommen weder eine Verurteilung noch, dass bereits über eine Anklage entschieden wurde. Welche Pflichten mit einem Schreiben verbunden sind, hängt unter anderem davon ab, wer es versandt hat und ob die betroffene Person als beschuldigte Person oder als Zeuge angesprochen wird. Für eine erste Anfrage sind das vollständige Schreiben, das Aktenzeichen und gegebenenfalls darin genannte Termine hilfreich.
Können nach einem Verkehrsereignis mehrere Verfahren gleichzeitig laufen?
Ja, ein einzelnes Verkehrsereignis kann unterschiedliche rechtliche Fragen auslösen. Nach einem Unfall können zivilrechtliche Ersatzansprüche bestehen, während zugleich ein strafrechtlicher Vorwurf oder eine Ordnungswidrigkeit geprüft wird. Zusätzlich können Fragen der Fahreignung ein behördliches Verfahren betreffen. Diese Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke und haben jeweils eigene Zuständigkeiten und Verfahrensregeln. Eine Entscheidung in einem Bereich erledigt daher nicht automatisch alle anderen Fragen. Bei einer Mandatsanfrage hilft eine Übersicht über sämtliche erhaltenen Schreiben, beteiligten Behörden, Versicherungen und Gerichte, damit die verschiedenen Zusammenhänge erkennbar werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Krinn Lacher

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Krinn Lacher: 4,8 von 5 Sternen bei 30 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Krinn, Dr. Lacher, Krinn aus 30 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Krinn Lacher liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 30 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Krinn, Dr. Lacher, Krinn insgesamt und nicht auf Krinn Lacher persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
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Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,830

Google veröffentlicht zu diesen 30 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rae-krinn-lacher.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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