Veröffentlichtes Profil

Thomas Rupf

Thomas Rupf LL.M. – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht · Rechtsanwalt Thomas Rupf

Stafflenbergstraße 44, 70184 Stuttgart

Telefon: +49 711 360 871 11

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Thomas Rupf
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Thomas Rupf LL.M. ist Rechtsanwalt in Stuttgart und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der größte Teil seiner täglichen Arbeit umfasst Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht und Baurecht. Er vertritt Privatmandanten, Selbständige, Gewerbetreibende und Unternehmen. Im Arbeitsrecht setzt er sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen ein. Seine Tätigkeit umfasst Rechtsbeistand, Beratung und persönliche Mandatsbegleitung. Dabei berücksichtigt er die Verbindungen zwischen verschiedenen Rechtsgebieten und sucht auch nach Lösungen jenseits des juristischen Rahmens. In arbeitsrechtlichen Streitfällen beschreibt er einen vernünftigen Interessenausgleich und die außergerichtliche Beilegung eines Konflikts als mögliche Ansätze. Für seine Arbeit unterhält Rupf ein fachübergreifendes Netzwerk mit Anwaltskollegen unterschiedlicher Fachrichtungen und Spezialisierungen, deren Erfahrung er in Zweifelsfällen einbeziehen kann. Darüber hinaus bestehen Kontakte zu Handwerkern, Gutachtern, Personaldienstleistern sowie Coaches und Therapeuten. Diese Kontakte können beispielsweise bei Baumängeln, insolventen Bauunternehmen oder im Zusammenhang mit Mobbing hilfreich sein. Die Kanzlei befindet sich in der Stafflenbergstraße 44 in Stuttgart.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-rupf.de

Beratung in Stuttgart – Einordnung der Redaktion

Thomas Rupf LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart. Seine Kanzlei befindet sich in der Stafflenbergstraße 44, 70184 Stuttgart. Der Hauptschwerpunkt seines Profils ist das Arbeitsrecht; daneben gehören Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht und Baurecht zu seiner täglichen Tätigkeit. Er vertritt Privatpersonen, Selbständige, Gewerbetreibende und Unternehmen. Im Arbeitsrecht ist er sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber tätig. Damit umfasst sein berufliches Tätigkeitsfeld unterschiedliche Perspektiven auf die Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abmahnungen und Arbeitszeugnisse. Auch Vergütung, Arbeitszeit oder Konflikte am Arbeitsplatz können Anlass für eine rechtliche Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei solchen Themen regelmäßig eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und der jeweiligen Interessen. Rupfs beschriebene Tätigkeit umfasst Rechtsbeistand, Beratung und persönliche Mandatsbegleitung. Für arbeitsrechtliche Streitfälle nennt er einen vernünftigen Interessenausgleich und eine außergerichtliche Beilegung als mögliche Ansätze. Ob eine Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom einzelnen Sachverhalt ab. Die weiteren Tätigkeitsfelder ergänzen diesen Schwerpunkt: Im Vertrags-, Wirtschafts- und Handelsrecht geht es häufig um Vereinbarungen, Leistungsstörungen oder Forderungen im geschäftlichen Umfeld. Im Baurecht können etwa Baumängel und Auseinandersetzungen über Bauleistungen eine Rolle spielen. Rupf berücksichtigt nach seiner Kanzleibeschreibung Verbindungen zwischen Rechtsgebieten und bezieht auch außerjuristische Lösungsansätze ein. Dafür unterhält er ein fachübergreifendes Netzwerk mit Anwaltskollegen sowie Kontakte unter anderem zu Gutachtern, Handwerkern, Personaldienstleistern, Coaches und Therapeuten. Solche fachlichen Schnittstellen können beispielsweise bei Baumängeln oder Konflikten im Zusammenhang mit Mobbing relevant werden. Der örtliche Bezug liegt in Stuttgart mit der Kanzleiadresse in der Stafflenbergstraße. Für Ratsuchende aus Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach oder Degerloch ist die konkrete Anfahrt anhand dieser Adresse zu planen. Bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen kommt insbesondere das Arbeitsgericht Stuttgart in Betracht, soweit es örtlich zuständig ist. Für zivilrechtliche Streitigkeiten aus den weiteren Tätigkeitsfeldern können je nach Zuständigkeit das Amtsgericht oder das Landgericht Stuttgart zuständig sein. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de angegebenen Kontaktmöglichkeiten anstoßen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, die Benennung der Beteiligten und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen erforderlich sind, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Stuttgart

  • Amtsgericht Stuttgart
  • Landgericht Stuttgart
  • Arbeitsgericht Stuttgart
  • Oberlandesgericht Stuttgart

Die Kanzlei von Thomas Rupf liegt in der Stafflenbergstraße 44 in Stuttgart. Die Anschrift im Stadtgebiet bildet den örtlichen Anlaufpunkt für seine arbeitsrechtliche und weitere zivilrechtliche Tätigkeit. Zu den genannten Stuttgarter Stadtteilen zählen Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach und Degerloch; eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Aussagen zu bestimmten Haltestellen, Fahrtzeiten, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang sind durch die Angaben nicht belegt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Stuttgart relevant. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Vergütung, Zeugnisse oder andere Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen geführt. Zum arbeitsgerichtlichen Verfahren gehört regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Beilegung erörtert wird. Das Amtsgericht Stuttgart und das Landgericht Stuttgart kommen insbesondere für zivilrechtliche Auseinandersetzungen im Vertrags-, Handels-, Wirtschafts- und Baurecht in Betracht. Die sachliche Zuständigkeit hängt unter anderem vom Streitgegenstand und Streitwert ab; zusätzlich muss die örtliche Zuständigkeit vorliegen. Das Oberlandesgericht Stuttgart ist in Zivilsachen insbesondere als Rechtsmittelgericht für Entscheidungen des Landgerichts bedeutsam. Es ist dagegen keine Rechtsmittelinstanz für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten. Welche Gerichtsbarkeit und welches Gericht tatsächlich zuständig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Fall, nicht allein nach dem Kanzleisitz.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Konflikt hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag samt Ergänzungen, einschlägige Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Je nach Thema können Kündigung, Abmahnung, Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeugnis oder Vereinbarungen zur Arbeitszeit hinzukommen. Wichtig sind auch Angaben dazu, wann bestimmte Dokumente zugegangen sind und ob bereits ein Gerichtsverfahren läuft. Zunächst genügt oft eine übersichtliche Beschreibung des Anliegens. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, sollte vor der Übersendung sensibler Personal- oder Unternehmensdaten geklärt werden.
Warum spielt der Zeitpunkt bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag eine Rolle?
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können gesetzliche und vertragliche Fristen entscheidend sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Andere Ansprüche können zusätzlichen Ausschluss- oder Verjährungsfristen unterliegen. Ein Aufhebungsvertrag ist davon zu unterscheiden: Er beendet das Arbeitsverhältnis durch Vereinbarung und kann neben arbeitsrechtlichen auch sozialrechtliche Folgen haben. Für eine Anfrage sind deshalb das Zugangsdatum einer Kündigung, vorgesehene Unterzeichnungstermine und vorhandene Vertragsentwürfe wichtige Informationen. Eine allgemeine Darstellung ersetzt keine Prüfung der konkreten Unterlagen.
Muss ein Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer vor Gericht geklärt werden?
Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Gegenstand kommen Gespräche, schriftliche Verhandlungen oder eine vergleichsweise Einigung in Betracht. Dabei können etwa die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, offene Zahlungen oder Bedingungen einer Beendigung erörtert werden. Auch im gerichtlichen Verfahren besteht Raum für eine Einigung, insbesondere in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht. Ob außergerichtliche Verhandlungen sinnvoll sind, hängt von den Interessen, der Sachlage und möglichen Fristen ab. Laufende Gespräche verhindern nicht automatisch den Ablauf gesetzlicher Klagefristen.
Welche Informationen sind bei Vertragsstreitigkeiten oder Baumängeln für eine Mandatsanfrage wichtig?
Bei Vertragsstreitigkeiten helfen Angaben zu den beteiligten Personen oder Unternehmen, zum Vertragsgegenstand und zur konkret beanstandeten Leistung. Bei Baumängeln sind zusätzlich der Baufortschritt, mögliche Abnahmen und die bisherige Kommunikation bedeutsam. Verträge, Angebote, Rechnungen, Protokolle und vorhandene Fotos können den Sachverhalt nachvollziehbar machen. Technische Fragen lassen sich nicht immer allein juristisch beurteilen; gegebenenfalls ist sachverständige Unterstützung erforderlich. Für die erste Anfrage ist eine sachliche Übersicht meist hilfreicher als eine umfangreiche, ungeordnete Sammlung. Die rechtliche Bedeutung einzelner Unterlagen hängt vom jeweiligen Vertragsverhältnis ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Rupf

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Thomas Rupf: 5,0 von 5 Sternen bei 25 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Thomas Rupf aus 25 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 25 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Thomas Rupf insgesamt und nicht auf Thomas Rupf persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Stafflenbergstraße 44, 70184 Stuttgart

Montag – Freitag
09:00 – 15:00 Uhr
Montag – Freitag
09:00 – 16:00 Uhr

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-rupf.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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