- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Sprachen
- Deutsch, Englisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- KPW PartmbB Rechtsanwälte und Fachanwälte
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- VerkehrsrechtHauptschwerpunktVerkehrsrecht in Stuttgart vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Markus Wekwerth ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und seit Beginn seiner Karriere im Gewerblichen Rechtsschutz tätig. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Marken- und Wettbewerbsrecht, wo er seine Mandanten europaweit außergerichtlich und gerichtlich berät und vertritt. Er hat langjährige Erfahrung mit der gerichtlichen Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten, insbesondere Marken, Designs und Urheberrechte. Auch die Verteidigung seiner Mandanten in Passivprozessen gehört zu seinem Tätigkeitsgebiet. Er zeichnet sich durch eine akribische und kreative Vorgehensweise aus und ist für seine ergebnisorientierte Beratung bekannt. Die von ihm betreuten Mandanten sind überwiegend der Konsumgüterindustrie sowie der IT-Branche zugehörig. Er betreut verschiedene Schuh- und Modeunternehmen, Getränke- und Lebensmittelhersteller, Werbeagenturen, Softwareunternehmen und zahlreiche Onlineshops unterschiedlichster Ausrichtung. Dr. Markus Wekwerth setzt sich seit Jahren für die Digitalisierung von Rechtsdienstleistungen ein. Er programmiert dabei selbst. Zu seinen Tätigkeiten gehören außerdem regelmäßige Vorträge zu Gewerblichen Schutzrechten und Legal Tech.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kpw-law.de, kpw.law
Beratung in Stuttgart – Einordnung der Redaktion
Dr. Markus Wekwerth ist Rechtsanwalt und Partner bei KPW PartmbB Rechtsanwälte und Fachanwälte in der Königstr. 40 in 70173 Stuttgart. Er ist seit 2005 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Im Profil ist Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert dagegen insbesondere seine seit Berufsbeginn ausgeübte Tätigkeit im gewerblichen Rechtsschutz, vor allem im Marken- und Wettbewerbsrecht. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig: Bei einer Anfrage zu einem verkehrsrechtlichen Anliegen sollte zunächst geklärt werden, ob er die Bearbeitung des konkreten Falls übernimmt. Im Marken- und Wettbewerbsrecht geht es beispielsweise um die Nutzung von Produktnamen und Logos, die Abgrenzung gegenüber Kennzeichen anderer Unternehmen oder die rechtliche Beurteilung von Werbung. Wekwerth berät und vertritt seine Mandantschaft auf diesen Gebieten europaweit außergerichtlich und gerichtlich. Zur beschriebenen Tätigkeit gehören die gerichtliche Durchsetzung von Marken, Designs und Urheberrechten sowie die Verteidigung gegen entsprechende Ansprüche. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind Abmahnungen, Unterlassungsforderungen oder Auseinandersetzungen über die Gestaltung und Vermarktung von Produkten. Seine Mandantschaft stammt überwiegend aus der Konsumgüterindustrie und der IT-Branche. Genannt werden Schuh- und Modeunternehmen, Getränke- und Lebensmittelhersteller, Werbeagenturen, Softwareunternehmen und Onlineshops. Damit berührt seine Arbeit sowohl den Schutz von Produkten und Kennzeichen als auch deren Darstellung im digitalen Handel. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Digitalisierung von Rechtsdienstleistungen, programmiert selbst und hält regelmäßig Vorträge zu gewerblichen Schutzrechten und Legal Tech. Verkehrsrechtliche Anfragen können demgegenüber etwa Unfallfolgen, Schadensersatz, Bußgeldbescheide oder Fragen zur Fahrerlaubnis betreffen; eine entsprechende Spezialisierung ist durch die ausführliche Kanzleibeschreibung nicht näher belegt. Die Kanzlei liegt in Stuttgart-Mitte und damit im innerstädtischen Umfeld. Auch für Ratsuchende aus Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach oder Degerloch bietet die Adresse einen zentralen Bezugspunkt. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Adresse geplant werden. Zu den Gerichten am Standort gehören Amtsgericht, Landgericht, Arbeitsgericht und Oberlandesgericht Stuttgart; ihre Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Streitgegenstand. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten genutzt werden. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu beteiligten Parteien und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Ob und unter welchen Bedingungen ein Mandat zustande kommt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Stuttgart
- Amtsgericht Stuttgart
- Landgericht Stuttgart
- Arbeitsgericht Stuttgart
- Oberlandesgericht Stuttgart
Die Kanzlei von Dr. Markus Wekwerth befindet sich in der Königstr. 40 in Stuttgart-Mitte. Die Adresse liegt im innerstädtischen Bereich und ist auch für Anfragen aus Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach und Degerloch ein örtlicher Bezugspunkt. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung, mögliche Zufahrtsbeschränkungen und Abstellmöglichkeiten sollten vor einem Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der zentralen Lage lassen sich keine bestimmten Fahrzeiten oder unmittelbar verfügbaren Parkmöglichkeiten ableiten. Für die beschriebenen Schwerpunkte im Marken- und Wettbewerbsrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Landgericht Stuttgart relevant, soweit die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist. Markenrechtliche Streitigkeiten und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverfahren gehören typischerweise vor die Landgerichte. Dort können beispielsweise Klagen auf Unterlassung, Auskunft oder Schadensersatz sowie Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geführt werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart kommt insbesondere als Rechtsmittelgericht für Entscheidungen des Landgerichts in Betracht. Bei Design- und Urheberrechtsstreitigkeiten sind zusätzlich die jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeitsregeln zu berücksichtigen. Für das im Profil aufgeführte Verkehrsrecht können das Amtsgericht Stuttgart oder das Landgericht Stuttgart zuständig sein, etwa bei zivilrechtlichen Streitigkeiten über Unfallfolgen. Verkehrsordnungswidrigkeiten und viele Verkehrsstrafverfahren werden erstinstanzlich beim Amtsgericht behandelt. Fahrerlaubnisrechtliche Verwaltungsstreitigkeiten gehören dagegen zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Stuttgart entscheidet arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen Schwerpunkte grundsätzlich nicht das typische Eingangsgericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Relevante Unterlagen zur Anfrage können im Kontaktformular als PDF hochgeladen werden. Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Relevante Unterlagen zur Anfrage können im Kontaktformular als PDF hochgeladen werden. Die maximale Dateigröße beträgt 10 MB.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Rechtliche Aspekte des Ambush-Marketings im Rahmen von Sportgroßveranstaltungen
- Verschiedene Veröffentlichungen in technischen Fachmedien (z.B. CHIP)
- Wiederholte Beiträge in juristischen Medien
Auszeichnungen
- WTR1000
- WTR1000
- WTR1000
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
- International Trademark Association (INTA)
- Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Übernimmt Dr. Markus Wekwerth auch verkehrsrechtliche Anliegen?
- Das Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt, während die ausführliche Tätigkeitsbeschreibung den gewerblichen Rechtsschutz und insbesondere Marken- und Wettbewerbsrecht behandelt. Ob ein konkretes verkehrsrechtliches Anliegen übernommen wird, sollte deshalb bei der ersten Anfrage ausdrücklich geklärt werden. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Vorgangs, etwa eines Unfalls oder Bußgeldbescheids, sowie Angaben zu vorhandenen Schreiben und möglichen Fristen. Aus der Profilangabe allein lässt sich nicht ableiten, welche verkehrsrechtlichen Verfahren tatsächlich bearbeitet werden.
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer markenrechtlichen Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind üblicherweise die vollständige Abmahnung einschließlich Anlagen, das Eingangsdatum und darin genannte Fristen von Bedeutung. Hinzu kommen Informationen zur beanstandeten Bezeichnung, ihrer Verwendung und gegebenenfalls zur eigenen Markenregistrierung. Produktabbildungen, Internetadressen und bisheriger Schriftverkehr können den Sachverhalt ergänzen. Eine Abmahnung enthält häufig mehrere Forderungen, etwa auf Unterlassung, Auskunft oder Kostenerstattung. Ob diese berechtigt sind und welche Reaktion in Betracht kommt, erfordert eine Prüfung des Einzelfalls; eine Mandatsanfrage ersetzt diese Prüfung nicht.
- Worin unterscheiden sich Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht?
- Das Markenrecht schützt Kennzeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheiden. Das Designrecht betrifft die Erscheinungsform eines Erzeugnisses, während das Urheberrecht persönliche geistige Schöpfungen schützt, beispielsweise bestimmte Texte, Bilder oder Software. Das Wettbewerbsrecht setzt unter anderem Grenzen für unlautere geschäftliche Handlungen und irreführende Werbung. Bei einem Onlineshop oder einem Konsumprodukt können mehrere dieser Bereiche gleichzeitig berührt sein. Für eine Anfrage ist daher eine konkrete Beschreibung der Nutzung oder Beanstandung meist hilfreicher als eine eigene rechtliche Zuordnung.
- Muss ein Streit um Marken oder Werbung immer vor Gericht ausgetragen werden?
- Nicht jede Auseinandersetzung über Kennzeichen oder Werbung führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Sachlage kommen zunächst eine außergerichtliche Korrespondenz, Verhandlungen oder eine vertragliche Einigung in Betracht. Besteht besonderer Zeitdruck, kann auch einstweiliger Rechtsschutz eine Rolle spielen. Ob eine außergerichtliche Lösung möglich ist, hängt unter anderem von den geltend gemachten Ansprüchen, der Beweislage und der Haltung der Beteiligten ab. Für die Mandatsanfrage sind deshalb neben den Unterlagen auch das angestrebte Ziel und bereits geführte Gespräche relevant.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Markus Wekwerth
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 19 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf KPW PartmbB Rechtsanwälte und Fachanwälte insgesamt und nicht auf Markus Wekwerth persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kpw.law
Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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