Veröffentlichtes Profil

Kristina Schebur

Kristina Schebur – Rechtsanwältin für Familienrecht in Karlsruhe

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwältin Kristina Schebur

Kaiserallee 103, 76185 Karlsruhe

Telefon: +49 721 2046722

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Kristina Schebur
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwältin Kristina Schebur ist in Karlsruhe im Familienrecht tätig. Nach Angaben ihrer Kanzleiwebseite hat sie sich seit über 19 Jahren auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Sie berät und vertritt Mandanten in familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Konflikten nach einer Trennung oder Scheidung. Zu den genannten Themen gehören das Umgangs- und Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das Unterhaltsrecht. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich und auf die individuelle Betrachtung des jeweiligen Falls ausgerichtet. Fragen der Mandanten werden ernst genommen; ein zugewandter Umgang soll eine vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre schaffen. Zudem wird eine Kooperation mit erfahrenen Fachanwälten genannt. Die Kanzlei befindet sich in der Kaiserallee 103. Termine außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich. Kostenlose Parkplätze stehen direkt vor der Kanzlei oder in unmittelbarer Nähe zur Verfügung. Die Straßenbahnhaltestelle Händelstraße liegt direkt gegenüber der Kanzlei.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: schebur-karlsruhe.de, schebur-karlsruhe.de

Beratung in Karlsruhe – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Kristina Schebur ist mit ihrer Kanzlei in der Kaiserallee 103 in Karlsruhe tätig. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht als weiteres Rechtsgebiet. Nach Angaben ihrer Kanzleiwebseite hat sie sich seit über 19 Jahren auf das Familienrecht spezialisiert. Im Mittelpunkt ihrer beschriebenen Tätigkeit stehen die Beratung und Vertretung bei Konflikten nach einer Trennung oder Scheidung. Die Kanzlei legt nach eigener Darstellung Wert auf persönlichen Kontakt und die individuelle Betrachtung des jeweiligen Falls. Außerdem wird eine Kooperation mit erfahrenen Fachanwälten genannt. Im Familienrecht geht es häufig darum, die rechtlichen Folgen einer veränderten Lebenssituation zu ordnen. Für Eltern können Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht sowie zum Aufenthaltsbestimmungsrecht im Vordergrund stehen: Wer trifft Entscheidungen für das Kind, wie wird der Kontakt gestaltet und wo liegt dessen Lebensmittelpunkt? Hinzu kommen Unterhaltsfragen zwischen getrennten Ehepartnern oder gegenüber Kindern. Bei einer Anfrage kann deshalb zunächst geklärt werden, welche Themen zusammenhängen, ob bereits Vereinbarungen bestehen und ob gerichtliche Schreiben oder laufende Verfahren berücksichtigt werden müssen. Das ebenfalls im Profil aufgeführte Erbrecht betrifft insbesondere die rechtliche Ordnung des Vermögensübergangs nach einem Todesfall. Typische Anliegen sind die Bedeutung eines Testaments, die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsfragen oder die Abstimmung innerhalb einer Erbengemeinschaft. Berührungspunkte zum Familienrecht können entstehen, wenn sich familiäre Beziehungen durch Trennung oder Scheidung verändern. Welche erbrechtlichen Fragen Kristina Schebur im konkreten Fall übernimmt, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären; nähere Angaben zu einzelnen erbrechtlichen Tätigkeiten enthält die vorliegende Kanzleibeschreibung nicht. Die Anschrift an der Kaiserallee liegt im westlichen Karlsruher Stadtgebiet im Bereich Mühlburg. Für den Kanzleibesuch nennt die Kanzleibeschreibung die direkt gegenüberliegende Straßenbahnhaltestelle Händelstraße sowie Parkmöglichkeiten vor der Kanzlei oder in unmittelbarer Nähe. Termine außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich. Für familienrechtliche Verfahren kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Karlsruhe als Familiengericht in Betracht. Erbrechtliche Angelegenheiten können das Nachlassgericht beim Amtsgericht oder bei streitigen Ansprüchen auch das Landgericht Karlsruhe betreffen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet das Profil einen Ausgangspunkt, um die Tätigkeitsschwerpunkte und Kontaktdaten einzuordnen. In einer ersten Nachricht oder einem Gespräch können Ratsuchende ihr Anliegen knapp schildern, etwa eine bevorstehende Scheidung, eine Umgangsfrage oder einen Erbfall. Hinweise auf vorhandene Unterlagen und laufende Fristen erleichtern die weitere Abstimmung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Dokumente benötigt werden, wird anschließend unmittelbar mit der Kanzlei geklärt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Karlsruhe

  • Amtsgericht Karlsruhe
  • Landgericht Karlsruhe
  • Arbeitsgericht Karlsruhe
  • Bundesgerichtshof
  • Bundesverfassungsgericht

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Kristina Schebur befindet sich in der Kaiserallee 103 in Karlsruhe, im westlichen Stadtgebiet im Bereich Mühlburg. Damit liegt sie nicht unmittelbar in der Innenstadt. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, Durlach, der Oststadt oder der Südstadt hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Nach der Kanzleibeschreibung liegt die Straßenbahnhaltestelle Händelstraße direkt gegenüber. Für die Anfahrt mit dem Pkw werden Parkmöglichkeiten unmittelbar vor der Kanzlei oder in der Nähe genannt. Konkrete Fahrzeiten oder eine bestimmte Stellplatzverfügbarkeit lassen sich daraus nicht ableiten. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Karlsruhe relevant. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit als Familiensachen beispielsweise Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Im Erbrecht bearbeitet das Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht unter anderem Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Streitige erbrechtliche Zahlungsansprüche, etwa wegen eines Pflichtteils, können abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor das Amtsgericht oder das Landgericht Karlsruhe gehören. Die Lage der Kanzlei allein bestimmt nicht, welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet. Das ebenfalls in Karlsruhe ansässige Arbeitsgericht ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und für die hier genannten Schwerpunkte regelmäßig nicht das maßgebliche Gericht. Der Bundesgerichtshof befasst sich unter gesetzlichen Voraussetzungen mit Rechtsmitteln in Zivilsachen. Das Bundesverfassungsgericht prüft verfassungsrechtliche Fragen; es ist keine zusätzliche Tatsacheninstanz für familien- oder erbrechtliche Auseinandersetzungen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung helfen eine kurze Darstellung der familiären Situation und eine Übersicht der offenen Fragen. Je nach Anliegen können die Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, Schriftwechsel und bereits zugestellte gerichtliche Dokumente wichtig sein. Geht es um Unterhalt, kommen Einkommensnachweise und Angaben zu bestehenden Zahlungsverpflichtungen hinzu. Bei gemeinsamen Kindern sind bisherige Betreuungsregelungen von Bedeutung. Nicht alle Unterlagen müssen bereits für die erste Kontaktaufnahme vollständig vorliegen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Gegenstand der Anfrage.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der Personensorge und betrifft die Entscheidung über den Aufenthalt des Kindes. Das Umgangsrecht regelt dagegen den Kontakt des Kindes insbesondere zu seinen Eltern und besteht grundsätzlich unabhängig davon, wer sorgeberechtigt ist. Nach einer Trennung können sich diese Themen überschneiden, rechtlich bleiben sie jedoch unterscheidbar. Für die allgemeine Einordnung sind die bisherige Betreuung, bestehende Sorgeverhältnisse und mögliche gerichtliche Regelungen relevant. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist das Kindeswohl.
Welche Informationen werden zur Einordnung einer Unterhaltsfrage benötigt?
Zunächst ist zu unterscheiden, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach der Scheidung geht. Diese Ansprüche beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen. Häufig sind Angaben zu Einkommen, Erwerbstätigkeit, Betreuung gemeinsamer Kinder und weiteren Unterhaltspflichten relevant. Auch vorhandene Unterhaltstitel, Vereinbarungen oder bisherige Zahlungsaufforderungen können eine Rolle spielen. Eine einzelne Gehaltsabrechnung bildet die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht immer ausreichend ab. Für eine Anfrage ist deshalb eine geordnete Übersicht hilfreich. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, lässt sich erst anhand der maßgeblichen Umstände prüfen.
Was ist bei einer ersten erbrechtlichen Anfrage nach einem Todesfall wichtig?
Hilfreich sind Angaben zur verstorbenen Person, zu den familiären Beziehungen und zu einem möglicherweise vorhandenen Testament oder Erbvertrag. Auch Schreiben des Nachlassgerichts sowie eine erste Übersicht über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten können die Einordnung erleichtern. Dabei sollte deutlich werden, ob es etwa um die Erbenstellung, einen Pflichtteilsanspruch oder Fragen innerhalb einer Erbengemeinschaft geht. In erbrechtlichen Angelegenheiten können gesetzliche Fristen relevant sein. Vorhandene Schreiben mit Datumsangaben sollten deshalb bei der Kontaktaufnahme erwähnt werden. Welche weiteren Schritte in Betracht kommen, hängt vom Einzelfall ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Kristina Schebur

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Kristina Schebur: 4,6 von 5 Sternen bei 18 Bewertungen
4,6 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwältin Kristina Schebur aus 18 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Kristina Schebur liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,6 von 5 · 18 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwältin Kristina Schebur insgesamt und nicht auf Kristina Schebur persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 18 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: schebur-karlsruhe.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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