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- Rechtsanwältin Lena Dieterle
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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunktFamilienrecht in Karlsruhe vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Lena Dieterle ist seit 2021 als selbständige Rechtsanwältin tätig und hat ihren Kanzleisitz in Karlsruhe. Ihre Tätigkeit umfasst Strafrecht, Opferhilfe und Familienrecht. Im Bereich Opferhilfe vertritt und unterstützt sie Betroffene von Straftaten, insbesondere bei körperlicher Gewalt, sexuellen Übergriffen, häuslicher Gewalt oder Stalking. Sie begleitet Strafverfahren durch Nebenklage oder Zeugenbeistandschaft und unterstützt bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Außerdem informiert sie über staatliche Entschädigung und hilft bei Antragstellungen sowie Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz. Im Familienrecht gehören Scheidung und Trennung, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Vaterschaftsfeststellung, Unterhalt und Gewaltschutz zu ihren Tätigkeitsbereichen. Bei Angelegenheiten des Familien- und Jugendrechts bringt sie ihr Fachwissen als Sozialarbeiterin ein. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie als persönlich, bedürfnisorientiert und lösungsorientiert. Sie legt Wert auf verständliche Kommunikation, Informationen zum Verfahrensfortschritt und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Neben persönlichen Gesprächen vor Ort bietet sie Online-Beratung in einem geschützten Videogespräch an. Termine dafür werden über das Kontaktformular oder per E-Mail vereinbart.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaeltin-dieterle.de, rechtsanwaeltin-dieterle.de
Beratung in Karlsruhe – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Lena Dieterle ist seit 2021 selbständig tätig und hat ihren Kanzleisitz in der Reinhold-Frank-Str. 58 in Karlsruhe. Der Hauptschwerpunkt ihres Profils liegt im Familienrecht. Zu ihren Tätigkeitsbereichen zählen Trennung und Scheidung, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Vaterschaftsfeststellung und Unterhalt. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig um die Neuordnung familiärer Beziehungen, finanzielle Fragen und die Verantwortung für gemeinsame Kinder. Bei Angelegenheiten des Familien- und Jugendrechts bringt Lena Dieterle auch ihr Fachwissen als Sozialarbeiterin ein. Ein weiterer Bereich ihrer Tätigkeit ist der Gewaltschutz, der sowohl im Familienrecht als auch bei der Unterstützung von Betroffenen von Straftaten Bedeutung haben kann. Ihre Opferhilfe richtet sich insbesondere an Menschen, die körperliche Gewalt, sexuelle Übergriffe, häusliche Gewalt oder Stalking erlebt haben. Sie begleitet Strafverfahren im Rahmen der Nebenklage oder einer Zeugenbeistandschaft. Daneben unterstützt sie bei der Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld, informiert über staatliche Entschädigung und hilft bei entsprechenden Antragstellungen. Strafrecht gehört ebenfalls zu ihrem Tätigkeitsspektrum. Hinter diesen Bereichen stehen unterschiedliche Verfahrenswege: Familienrechtliche Fragen können eine außergerichtliche Verständigung oder ein Verfahren vor dem Familiengericht betreffen. Nach Gewalterfahrungen können zusätzlich strafrechtliche Verfahren und zivilrechtliche Schutzmaßnahmen eine Rolle spielen. Welche Anliegen zusammenhängen und welche getrennt zu behandeln sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Lena Dieterle beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich, bedürfnisorientiert und lösungsorientiert. Sie legt Wert auf verständliche Kommunikation, Informationen zum Verfahrensfortschritt und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Der Kanzleistandort in der Reinhold-Frank-Straße liegt im zentralen Karlsruher Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Durlach, der Oststadt, der Südstadt oder Mühlburg richtet sich die Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Im Familienrecht ist unter den örtlich genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Karlsruhe mit seinem Familiengericht relevant; die konkrete örtliche Zuständigkeit ist gesondert zu bestimmen. Neben persönlichen Gesprächen in der Kanzlei bietet Lena Dieterle Online-Beratung in einem geschützten Videogespräch an. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und ein Hinweis auf bereits laufende Verfahren oder anstehende Termine erleichtern die erste Einordnung. Termine werden nach den Kanzleiangaben über das Kontaktformular oder per E-Mail vereinbart. Im anschließenden Austausch lässt sich klären, ob ein Gespräch vor Ort oder per Video infrage kommt und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Karlsruhe
- Amtsgericht Karlsruhe
- Landgericht Karlsruhe
- Arbeitsgericht Karlsruhe
- Bundesgerichtshof
- Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe ist Sitz mehrerer Gerichte mit unterschiedlichen Aufgaben. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Lena Dieterle ist insbesondere das Amtsgericht Karlsruhe relevant: Sein Familiengericht führt bei entsprechender Zuständigkeit etwa Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu elterlicher Sorge, Umgang, Unterhalt und Vaterschaft. Auch gerichtliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz fallen in den Aufgabenbereich der Familiengerichte. Ob ein konkretes Verfahren in Karlsruhe geführt wird, richtet sich jedoch nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, beispielsweise nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder, je nach Verfahrensart. Für die ebenfalls genannten Tätigkeiten im Strafrecht und in der Opferhilfe kommen das Amtsgericht Karlsruhe und das Landgericht Karlsruhe in Betracht. Welches Gericht ein Strafverfahren verhandelt, hängt unter anderem von Art und Gewicht des Tatvorwurfs ab. Eine Nebenklage oder Zeugenbeistandschaft knüpft an das jeweilige Strafverfahren an. Das Arbeitsgericht Karlsruhe ist hingegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und für die genannten Schwerpunkte typischerweise nicht die erste Anlaufstelle. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht erfüllen besondere übergeordnete Aufgaben; sie sind keine gewöhnlichen Eingangsgerichte für familienrechtliche Anliegen. Die Kanzlei befindet sich in der Reinhold-Frank-Str. 58 im zentralen Karlsruher Stadtgebiet. Für eine Anreise aus der Innenstadt, Durlach, Oststadt, Südstadt oder Mühlburg kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung und mögliche Parkmöglichkeiten sollten anhand der aktuellen örtlichen Informationen geprüft werden. Als Alternative zur Anfahrt ist ein vereinbartes geschütztes Videogespräch vorgesehen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Vereinbarung einer Online-Beratung schildern Sie Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder per E-Mail.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Für die Vereinbarung einer Online-Beratung schildern Sie Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder per E-Mail.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für ein erstes Gespräch zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind meist der bisherige Verlauf der Trennung, die familiäre Situation und die aktuell offenen Fragen wichtig. Dazu können gemeinsame Kinder, die Wohnsituation und finanzielle Verhältnisse gehören. Bereits vorhandene gerichtliche Schreiben, Vereinbarungen oder anwaltliche Korrespondenz können den Überblick erleichtern. Welche Nachweise tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab und lässt sich bei der Terminvereinbarung klären. Laufende Fristen und bereits angesetzte Gerichtstermine sollten bei einer Anfrage ausdrücklich erwähnt werden.
- Wie unterscheiden sich elterliche Sorge, Umgang und Unterhalt?
- Die elterliche Sorge betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, beispielsweise Entscheidungen über Gesundheit, Betreuung und schulische Fragen. Das Umgangsrecht betrifft den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Unterhalt dient der Deckung des Lebensbedarfs und kann Betreuung ebenso wie finanzielle Leistungen betreffen. Diese Bereiche stehen im Familienalltag miteinander in Verbindung, werden rechtlich aber unterschieden. Bei einer ersten Anfrage ist deshalb hilfreich zu benennen, welche Entscheidungen, Kontakte oder finanziellen Fragen konkret ungeklärt sind.
- Welche Rolle spielen Gewaltschutz und Opferhilfe bei häuslicher Gewalt oder Stalking?
- Gewaltschutz und Opferhilfe können verschiedene rechtliche Wege umfassen. Das Familiengericht kann unter gesetzlichen Voraussetzungen Schutzanordnungen treffen, etwa Kontakt- oder Näherungsverbote. Davon zu unterscheiden ist ein Strafverfahren, in dem ein möglicher Tatvorwurf untersucht wird. Je nach Voraussetzungen kommen für Betroffene eine Nebenklage oder anwaltlicher Zeugenbeistand in Betracht. Zusätzlich können Schadensersatz, Schmerzensgeld und staatliche Entschädigungsleistungen relevant sein. Welche Verfahren zusammenwirken, hängt vom Einzelfall ab. Bei akuter Gefahr ist die Polizei über den Notruf 110 die unmittelbare Anlaufstelle.
- Was bedeutet eine anwaltliche Begleitung als Nebenklage oder Zeugenbeistand?
- Nebenklage und Zeugenbeistand sind unterschiedliche Formen der Begleitung im Strafverfahren. Die Nebenklage ermöglicht dazu berechtigten Betroffenen bestimmter Straftaten eine Beteiligung mit eigenen Verfahrensrechten. Ein Zeugenbeistand unterstützt eine Zeugin oder einen Zeugen insbesondere dabei, die eigenen Rechte im Zusammenhang mit einer Aussage wahrzunehmen. Nicht jede betroffene Person kann sich einem Verfahren als Nebenklage anschließen. Für eine erste Einordnung sind daher die Art des Vorwurfs, die eigene Rolle im Verfahren und vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht von Bedeutung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Lena Dieterle
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwaeltin-dieterle.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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