Veröffentlichtes Profil

Madlen Stephan

Madlen Stephan-Malak: Fachanwältin für Familienrecht in Bremen

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwältin M. Stephan-Malak

Obernstraße 16, 28195 Bremen

Telefon: +49 421 244 275 25

Qualifikation
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin M. Stephan-Malak

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Madlen Stephan-Malak ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Bremen. Sie berät und vertritt in Angelegenheiten des Familienrechts und bei Scheidungen. Ihr Angebot richtet sich an Menschen, die Unterstützung bei einer Scheidung oder Trennung, in Kindschaftssachen oder bei Fragen der Abstammung suchen. Zu den genannten Tätigkeiten gehören Scheidungsverfahren, Kindschaftsverfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang sowie Abstammungs- und Gewaltschutzverfahren. Weitere Themen sind Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhalt, einvernehmliche Scheidung und Zugewinnausgleich. Auf ihrer Webseite behandelt sie häufige Fragen zu Scheidungskosten, Trennungsjahr, Scheidungstermin, Unterhalt und der Aufteilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens. Ihre Beratung und Vertretung beschreibt sie als Arbeit mit Herz und Verstand. Termine finden nur nach Vereinbarung statt. Die Kanzlei befindet sich in der Obernstraße 16 in Bremen. Aufträge und Vollmachten werden grundsätzlich nicht per E-Mail angenommen. Stephan-Malak ist unter anderem Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Bremischen Anwaltsverein.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-madlen-stephan-malak.de, kanzlei-madlen-stephan-malak.de

Beratung in Bremen – Einordnung der Redaktion

Madlen Stephan ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Bremen. Ihre Kanzlei Rechtsanwältin M. Stephan-Malak befindet sich in der Obernstraße 16 im Stadtteil Mitte. Der Hauptschwerpunkt ihres Profils liegt im Familienrecht. Die belegten Tätigkeiten umfassen Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung, in Kindschaftssachen sowie bei Fragen der Abstammung. Hinzu kommen Gewaltschutzverfahren und die finanziellen Folgen familiärer Veränderungen. Damit stehen sowohl persönliche Beziehungen als auch Fragen zur wirtschaftlichen Neuordnung nach einer Trennung im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. Bei einer Scheidung sind häufig mehrere Themen voneinander zu unterscheiden: die Auflösung der Ehe, der Unterhalt und die Aufteilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens. Zu den genannten Tätigkeitsfeldern von Madlen Stephan-Malak gehören die einvernehmliche Scheidung, Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhalt sowie der Zugewinnausgleich. Ratsuchende können dabei eine rechtliche Einordnung der jeweils betroffenen Fragen suchen. Allgemein spielen Einkommensverhältnisse, familiäre Verpflichtungen und die Entwicklung des Vermögens eine Rolle. Auf ihrer Webseite greift die Rechtsanwältin unter anderem Fragen zum Trennungsjahr, zum Scheidungstermin, zu Scheidungskosten und zum Unterhalt auf. In Kindschaftsverfahren geht es insbesondere um die elterliche Sorge und den Umgang mit einem Kind. Typische Anliegen betreffen die Verantwortung für wichtige Entscheidungen und die Gestaltung von Kontakten nach einer Trennung. Abstammungsverfahren beschäftigen sich dagegen mit der rechtlichen Zuordnung der Elternschaft. Gewaltschutzverfahren können gerichtliche Schutzmaßnahmen bei Gewalt oder bestimmten Nachstellungen zum Gegenstand haben. Diese Verfahren verfolgen unterschiedliche Ziele und setzen jeweils eine eigene Prüfung der tatsächlichen Umstände voraus. Eine erste Besprechung dient deshalb allgemein dazu, Anliegen, vorhandene Unterlagen und mögliche zeitliche Dringlichkeit zu ordnen. Die Adresse in Bremen-Mitte bietet einen innerstädtischen Bezug auch für Ratsuchende aus Schwachhausen, Neustadt, Findorff oder Vegesack. Die Anfahrt lässt sich je nach Ausgangspunkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt insbesondere das Amtsgericht Bremen in Betracht, soweit es örtlich zuständig ist. Beschwerden können zum Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen führen. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort hinterlegten Kontaktangaben für eine Terminanfrage nutzen. Termine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt. Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Anfrage und Mandat: Aufträge und Vollmachten werden von der Kanzlei grundsätzlich nicht per E-Mail angenommen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bremen

  • Amtsgericht Bremen
  • Landgericht Bremen
  • Arbeitsgericht Bremen
  • Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Die Kanzlei Rechtsanwältin M. Stephan-Malak liegt in der Obernstraße 16, 28195 Bremen, im innerstädtischen Bereich von Mitte. Der Standort ist damit im Zentrum Bremens verortet. Für Ratsuchende aus Schwachhausen, Neustadt, Findorff oder Vegesack unterscheiden sich Anfahrtsweg und Verkehrsmittel je nach Ausgangspunkt. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich anhand der aktuellen Verbindungen planen. Bei einer Fahrt mit dem Pkw sollten die Verkehrsführung und die geltenden Zufahrts- und Parkregelungen im Innenstadtbereich vorab geprüft werden. Aus der zentralen Lage allein lassen sich keine bestimmten Stellplätze, barrierefreien Zugänge oder Fahrzeiten ableiten. Da Termine nur nach Vereinbarung stattfinden, können offene Fragen zum Zugang bei der Terminabstimmung angesprochen werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Bremen relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Kindschafts-, Abstammungs- und Gewaltschutzverfahren geführt, sofern die jeweilige Zuständigkeit gegeben ist. Auch der Zugewinnausgleich gehört zu den familiengerichtlichen Angelegenheiten. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder, nicht allein nach der Kanzleiadresse. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen ist insbesondere als Beschwerdegericht in Familiensachen von Bedeutung. Das Landgericht Bremen ist dagegen nicht die reguläre nächste Instanz dieser Verfahren. Das Arbeitsgericht Bremen entscheidet über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen familienrechtlichen Anliegen typischerweise nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Bremischer Anwaltsverein
  • Hanseatische Rechtsanwaltskammer
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Bremischen Anwaltsverein

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Orientierung sind eine kurze Darstellung der familiären Situation, der Zeitpunkt der Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene gerichtliche Schreiben, Vereinbarungen sowie Unterlagen zu Einkommen und Vermögen relevant werden. Nicht jede Anfrage erfordert sofort sämtliche Nachweise. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Terminabstimmung klären. Eine Kontaktanfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat angenommen wurde.
Was bedeutet eine einvernehmliche Scheidung, und welche Rolle spielt das Trennungsjahr?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht grundsätzlich Einigkeit über die Scheidung; häufig sind auch wesentliche Folgethemen bereits geklärt. Die Ehe wird dennoch durch das Familiengericht geschieden. Das Trennungsjahr ist regelmäßig ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Scheidungsvoraussetzungen, wobei besondere Konstellationen gesondert zu beurteilen sind. Für den Scheidungsantrag besteht anwaltlicher Vertretungszwang. Die bloße Zustimmung der anderen Person erfordert grundsätzlich keine eigene anwaltliche Vertretung. Daraus folgt jedoch keine gemeinsame anwaltliche Interessenvertretung beider Eheleute, insbesondere wenn unterschiedliche Interessen bestehen.
Worin unterscheiden sich elterliche Sorge und Umgang nach einer Trennung?
Die elterliche Sorge betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, beispielsweise bei Fragen der Gesundheit, Erziehung oder schulischen Entwicklung. Umgang bezeichnet dagegen die Kontakte und persönlichen Beziehungen des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame Sorge nicht automatisch. Sorge und Umgang sind rechtlich voneinander zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag zusammenhängen. In gerichtlichen Verfahren steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Welche Regelung Gegenstand eines Verfahrens wird, hängt vom konkreten Konflikt ab.
Wie unterscheiden sich Unterhalt und Zugewinnausgleich bei einer Scheidung?
Unterhalt dient grundsätzlich der Deckung des Lebensbedarfs. Je nach familiärer Beziehung gelten unterschiedliche Voraussetzungen, etwa für Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt. Dabei können insbesondere Einkommen, Bedarf und Leistungsfähigkeit eine Rolle spielen. Der Zugewinnausgleich betrifft dagegen den Vergleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses im gesetzlichen Güterstand. Er bedeutet nicht, dass sämtliche Gegenstände automatisch hälftig geteilt werden. Für eine allgemeine Bestandsaufnahme sind daher laufende Einkünfte einerseits und Vermögenswerte sowie Schulden andererseits getrennt zu betrachten.
Was ist vor einer Anfrage zu einem Gewaltschutzverfahren wichtig?
Gewaltschutzverfahren können gerichtliche Maßnahmen wie Kontakt- oder Näherungsverbote zum Gegenstand haben. Für eine erste rechtliche Einordnung sind der zeitliche Ablauf, die Art der Vorfälle und bereits bestehende behördliche oder gerichtliche Maßnahmen von Bedeutung. Vorhandene Nachrichten, ärztliche Unterlagen oder polizeiliche Vorgangsangaben können zur Klärung beitragen. Bei einer akuten Gefahr sollte nicht auf einen anwaltlichen Besprechungstermin gewartet werden; hierfür ist die Polizei zuständig. Gerichtlicher Gewaltschutz und strafrechtliche Ermittlungen sind unterschiedliche Verfahren, die nebeneinander stattfinden können.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Madlen Stephan

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Madlen Stephan: 5,0 von 5 Sternen bei 43 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwältin M. Stephan-Malak aus 43 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Madlen Stephan liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 43 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwältin M. Stephan-Malak insgesamt und nicht auf Madlen Stephan persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,043

Google veröffentlicht zu diesen 43 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Obernstraße 16, 28195 Bremen

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Madlen Stephan. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Bremen

Alle Profile in Bremen vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-madlen-stephan-malak.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen