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- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
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Kanzleiprofil im Überblick
Dr. jur. Manfred Kubillus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück. Seit 2006 ist er Partner der Kanzlei Dr. Berstermann & Partner. Sein Profil nennt eine deutschlandweite Tätigkeit und die Vertretungsberechtigung vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. In seiner früheren Tätigkeit als Partner der Kanzlei Leihener & Partner bearbeitete er zahlreiche arbeitsgerichtliche Verfahren und vertrat dabei sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerinteressen. Diese Kanzlei betreut in Kooperation mit Steuerberatern überwiegend mittelständische Unternehmen. Zuvor arbeitete Kubillus bei Blacha & Kollegen in Leipzig in einem Dezernat mit Mandaten aus dem Arbeits- und Werkvertragsrecht. Nach seinem ersten juristischen Staatsexamen war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht in Münster und wirkte an arbeitsrechtlichen Aufsätzen sowie einem Lehrbuch mit. Er unterrichtete Bürgerliches Recht und Strafrecht und bereitete Studierende und Rechtsreferendare auf die juristischen Staatsexamina vor. Die Kanzlei in Osnabrück ist telefonisch, per E-Mail und auf dem Postweg erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: berstermann.com, berstermann.com
Beratung in Osnabrück – Einordnung der Redaktion
Dr. jur. Manfred Kubillus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück. Seit 2006 gehört er als Partner der Kanzlei Dr. Berstermann & Partner an. Sein beruflicher Hauptschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht; das Profil nennt eine deutschlandweite Tätigkeit sowie die Vertretungsberechtigung vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Für Ratsuchende umfasst dieses Rechtsgebiet insbesondere Fragen zur Begründung, Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dazu gehören etwa Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen und Kündigungen. Auch Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge sind typische Anlässe, eine arbeitsrechtliche Einordnung einzuholen. Kubillus hat in seiner früheren Tätigkeit als Partner bei Leihener & Partner sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerinteressen in arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten. Diese berufliche Station verbindet sein Profil mit den unterschiedlichen Perspektiven auf betriebliche Konflikte. Zuvor bearbeitete er bei Blacha & Kollegen in Leipzig Mandate aus dem Arbeits- und Werkvertragsrecht. Gerade bei Fragen zur Einordnung einer Beschäftigung kann die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsverhältnis und einer selbstständigen vertraglichen Tätigkeit allgemein eine Rolle spielen. Welche rechtlichen Gesichtspunkte im Einzelfall maßgeblich sind, hängt von den Vereinbarungen und ihrer tatsächlichen Durchführung ab. Zum beruflichen Hintergrund gehört außerdem die wissenschaftliche und unterrichtende Beschäftigung mit juristischen Themen. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen arbeitete Kubillus am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht in Münster und wirkte an arbeitsrechtlichen Aufsätzen sowie einem Lehrbuch mit. Er unterrichtete Bürgerliches Recht und Strafrecht und bereitete Studierende sowie Rechtsreferendare auf ihre Staatsexamina vor. Diese Angaben beschreiben seinen Werdegang; als Tätigkeitsschwerpunkt des heutigen Profils ist das Arbeitsrecht ausgewiesen. Die Kanzlei befindet sich in der Krahnstraße 36/37 in der Osnabrücker Innenstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zum Zentrum als auch zu Ratsuchenden aus Stadtteilen wie Schinkel und Westerberg. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind vorab zu prüfen. Die am Standort genannten Amts- und Landgerichte sind für typische Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen grundsätzlich nicht zuständig. Wer über Anwalt-Seiten.de eine Anfrage vorbereiten möchte, kann die Profilangaben zur Orientierung nutzen und anschließend telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg Kontakt aufnehmen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, wichtige Termine und Angaben zu vorhandenen Unterlagen erleichtern die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird, ist gesondert zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Osnabrück
- Amtsgericht Osnabrück
- Landgericht Osnabrück
Der Kanzleistandort von Dr. Berstermann & Partner liegt in der Krahnstraße 36/37, 49074 Osnabrück, im Innenstadtbereich. Für das arbeitsrechtliche Profil von Manfred Kubillus ist damit ein zentraler Bezugspunkt innerhalb des Stadtgebiets benannt. Auch für Ratsuchende aus Schinkel oder Westerberg kann diese Adresse Ausgangspunkt einer persönlichen Kontaktaufnahme sein. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich jedoch weder konkrete Fahrzeiten noch Aussagen zur Barrierefreiheit oder zu eigenen Stellplätzen. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung. Ob ein persönlicher Termin erforderlich ist, lässt sich zunächst telefonisch oder per E-Mail klären. Am Standort sind das Amtsgericht Osnabrück und das Landgericht Osnabrück genannt. Beide gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für die typischen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht die zuständigen Gerichte. Kündigungsschutzverfahren, Streitigkeiten über Arbeitsentgelt oder Ansprüche auf ein Arbeitszeugnis werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht befassen sich unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen mit Rechtsmitteln. Amts- oder Landgerichte können dagegen bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zuständig sein, etwa bei bestimmten Werkvertragsstreitigkeiten. Welches Gericht sachlich und örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem konkreten Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; allein die Lage der Kanzlei in Osnabrück legt den Gerichtsstand nicht fest.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Die Schenkung stiller Beteiligungen
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können einschlägige Korrespondenz, eine kurze zeitliche Darstellung und Angaben dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist. Bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine Mandatsanfrage allein wahrt diese nicht. Bei einer Abmahnung stehen regelmäßig der bezeichnete Vorwurf und die vorausgegangenen Ereignisse im Mittelpunkt. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Sachverhalt ab und lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und eine mögliche Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch geschuldet. Auch sozialrechtliche und steuerliche Folgen können eine Rolle spielen. Vor einer Mandatsanfrage sind insbesondere der Vertragsentwurf, bestehende Vereinbarungen und ein gegebenenfalls gesetzter Entscheidungstermin wichtige Informationen. Die Auswirkungen lassen sich nur anhand der konkreten Umstände beurteilen.
- Welche Angaben werden bei Streit über Gehalt oder Überstunden benötigt?
- Bei Vergütungsfragen sind die vertraglichen Grundlagen und die betroffenen Abrechnungszeiträume wesentlich. Hilfreich sind häufig Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und Schriftwechsel zu offenen Zahlungen. Bei Überstunden kann zusätzlich bedeutsam sein, wie sie veranlasst, erfasst oder bestätigt wurden. Arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen können neben gesetzlichen Verjährungsregeln Einfluss darauf haben, ob Ansprüche noch durchsetzbar sind. Für eine erste Anfrage bietet sich eine nachvollziehbare Übersicht an, welche Beträge oder Stunden aus welchem Zeitraum streitig sind. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, erfordert eine individuelle Prüfung.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt zu einem gerichtlichen Verfahren. Je nach Anliegen kommen zunächst eine Klärung der Vertragslage, ein Austausch zwischen den Beteiligten oder Verhandlungen über eine Vereinbarung in Betracht. Wird ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht eingeleitet, dient die Güteverhandlung regelmäßig zunächst dem Versuch einer einvernehmlichen Lösung. Kommt keine Einigung zustande, kann das Verfahren fortgesetzt werden. Ob außergerichtliche Gespräche sinnvoll sind, hängt unter anderem vom Konflikt, den Zielen der Beteiligten und laufenden Fristen ab. Verhandlungen setzen gesetzliche Fristen nicht ohne Weiteres außer Kraft.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Manfred Kubillus
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 13 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Krahnstraße 36/37, 49074 Osnabrück
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: berstermann.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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