Veröffentlichtes Profil

Markus Sittig

Markus Sittig: Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht in Kassel

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht · SITTIG LAW

Motzstraße 1, 34117 Kassel

Telefon: +49 561 510 053 80

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Kassel
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
SITTIG LAW

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Markus Sittig ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Seine Kanzlei SITTIG LAW berät, vertritt und verteidigt bundesweit seit über 15 Jahren. Die Zweigstelle in Kassel befindet sich in der Motzstraße 1; weitere Standorte sind der Hauptsitz Hamburg und eine Zweigstelle in Frankfurt am Main. Sittig ist auf komplexe Mandate im digitalen und wirtschaftsrechtlichen Umfeld spezialisiert. Das Leistungsspektrum reicht von der rechtlichen Beratung bis zur Prozessführung. Zu den genannten Kompetenzen gehören Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht, Sexualstrafrecht und Strafrechts-Compliance. Im IT-Recht werden auch Datenschutz und Cybercrime aufgeführt. Weitere Tätigkeitsfelder sind interne Untersuchungen, Presserecht und Vertragsgestaltung sowie Berufungsverfahren, Revision und Verfassungsbeschwerde. Die Kanzlei betreut Mandate an mehreren Standorten und bietet Beratung und Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten sowie Compliance-Fragen. Telefonisch ist sie montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr erreichbar. Besprechungstermine werden nach individueller Absprache vereinbart.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: sittig.law, sittig.law

Beratung in Kassel – Einordnung der Redaktion

Markus Sittig ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Seine Kanzlei SITTIG LAW unterhält eine Zweigstelle in der Motzstraße 1, 34117 Kassel. Der Hauptsitz befindet sich in Hamburg, eine weitere Zweigstelle in Frankfurt am Main. Die Kanzlei berät, vertritt und verteidigt seit über 15 Jahren bundesweit. Im Profil sind Strafrecht und Familienrecht als Hauptschwerpunkte aufgeführt. Die belegte Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere die strafrechtliche Tätigkeit und die Bearbeitung komplexer Mandate im digitalen und wirtschaftsrechtlichen Umfeld. Sittig gehört der Rechtsanwaltskammer Kassel an. Im Strafrecht können sich Ratsuchende etwa wegen eines Ermittlungsverfahrens, einer Anklage oder eines bereits ergangenen Urteils an eine anwaltliche Vertretung wenden. Zu den ausdrücklich genannten Kompetenzen Sittigs zählen Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht und Sexualstrafrecht. Hinzu kommen Strafrechts-Compliance und interne Untersuchungen. Bei solchen Angelegenheiten geht es allgemein um die Einordnung von Vorwürfen, den Umgang mit Ermittlungsmaßnahmen und die Wahrnehmung von Verfahrensrechten. Datenschutz und Cybercrime bilden Berührungspunkte zum IT-Recht. Das beschriebene Leistungsspektrum umfasst außerdem Prozessführung, Berufungsverfahren, Revisionen und Verfassungsbeschwerden, deren Voraussetzungen jeweils gesondert zu prüfen sind. Das ebenfalls als Hauptschwerpunkt genannte Familienrecht betrifft typischerweise Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge sowie den Umgang mit Kindern. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet allgemein eine Auseinandersetzung mit persönlichen Lebensverhältnissen, wirtschaftlichen Unterlagen und gegebenenfalls gerichtlichen Regelungen. Welche familienrechtlichen Anliegen SITTIG LAW im Einzelnen übernimmt, lässt sich aus der vorliegenden Kanzleibeschreibung nicht weiter ableiten und sollte bei der Anfrage geklärt werden. Die Fachanwaltsbezeichnungen Sittigs beziehen sich auf Strafrecht und IT-Recht. Für den örtlichen Bezug sind neben der Kasseler Anschrift die Stadtteile Mitte, Vorderer Westen und Wehlheiden zu nennen. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Kassel und das Landgericht Kassel. Familiengerichtliche Verfahren werden bei entsprechender Zuständigkeit am Amtsgericht geführt; Strafsachen können je nach Verfahrensart und Gewicht des Vorwurfs vor dem Amtsgericht oder Landgericht verhandelt werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst Rechtsgebiet, Anlass sowie bereits bekannte Termine oder Fristen nennen. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr erreichbar. Besprechungstermine werden individuell vereinbart; dabei lassen sich auch Treffpunkt und Anreise zur Kasseler Zweigstelle abstimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kassel

  • Amtsgericht Kassel
  • Landgericht Kassel

Die Kasseler Zweigstelle von SITTIG LAW liegt in der Motzstraße 1 mit der Postleitzahl 34117. Zum genannten städtischen Umfeld gehören Mitte, Vorderer Westen und Wehlheiden. Eine eindeutige Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Für Ratsuchende aus diesen Quartieren sowie dem weiteren Stadtgebiet bildet die Kasseler Adresse einen örtlichen Anlaufpunkt neben den Standorten Hamburg und Frankfurt am Main. Bei einer persönlichen Besprechung kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und Parkgelegenheiten sollten anhand der Anschrift vorab geprüft werden; hierzu liegen keine näheren Angaben vor. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Kassel relevant: Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Im Strafrecht kommen sowohl das Amtsgericht Kassel als auch das Landgericht Kassel in Betracht. Das Amtsgericht befasst sich mit Strafsachen innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit und mit Strafbefehlsverfahren. Das Landgericht verhandelt insbesondere gewichtigere Strafsachen und entscheidet auch über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Bei wirtschaftsstrafrechtlichen oder digital geprägten Vorwürfen hängt die Zuständigkeit nicht allein vom Sachthema ab. Maßgeblich sind vielmehr die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und die Umstände des jeweiligen Verfahrens; der Kanzleisitz allein bestimmt das zuständige Gericht nicht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs wichtig?
Für die erste Einordnung sind insbesondere die Art des Vorwurfs, die eigene Rolle im Verfahren und der bisherige Verfahrensstand relevant. Hilfreich sind Angaben dazu, ob beispielsweise eine Vorladung, ein Durchsuchungsbeschluss, ein Strafbefehl oder eine Anklage vorliegt. Auch bekannte Termine und Fristen gehören zu den wesentlichen Informationen. Eine ausführliche Schilderung sensibler Einzelheiten ist für die bloße Kontaktanbahnung häufig noch nicht erforderlich. Wie Unterlagen übermittelt werden und welche Informationen für die weitere Bearbeitung benötigt werden, lässt sich im ersten Austausch klären.
Was unterscheidet Strafverteidigung bei Cybercrime von allgemeinen IT-rechtlichen Fragen?
Bei Cybercrime geht es um den Verdacht strafbarer Handlungen mit digitalem Bezug, etwa im Zusammenhang mit Daten, Computersystemen oder internetgestützter Kommunikation. Strafverteidigung befasst sich dabei mit dem Tatvorwurf, den Beweismitteln und den Rechten der beschuldigten Person im Strafverfahren. Allgemeine IT-rechtliche Fragen können dagegen Verträge, Datenschutz oder die rechtliche Gestaltung digitaler Angebote betreffen, ohne dass ein Strafverfahren besteht. Überschneidungen sind möglich, beispielsweise wenn ein Sicherheitsvorfall sowohl strafrechtliche Ermittlungen als auch datenschutzrechtliche Prüfungen auslöst. Welche rechtlichen Bereiche betroffen sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Welche Themen und Unterlagen spielen bei Trennung und Scheidung typischerweise eine Rolle?
Bei Trennung und Scheidung können neben der Auflösung der Ehe auch Unterhalt, Vermögensfragen, Versorgungsausgleich und die Nutzung der gemeinsamen Wohnung relevant werden. Sind Kinder betroffen, kommen Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang hinzu. Für eine erste Orientierung sind häufig Angaben zur familiären Situation, zum Zeitpunkt der Trennung sowie zu Einkommen und bestehenden Vereinbarungen hilfreich. Welche Nachweise tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem Anliegen. Nicht alle Folgen einer Trennung werden automatisch gemeinsam gerichtlich entschieden; manche Fragen sind Gegenstand eigenständiger Verfahren oder außergerichtlicher Vereinbarungen.
Welches Gericht ist bei Sorge-, Umgangs- oder Unterhaltsfragen zuständig?
Solche Angelegenheiten werden grundsätzlich von den Familiengerichten bei den Amtsgerichten bearbeitet. Welches Amtsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Regeln und kann unter anderem von Aufenthaltsorten sowie bereits anhängigen Verfahren abhängen. Für einen Sachverhalt mit Bezug zu Kassel kann deshalb das Amtsgericht Kassel in Betracht kommen, ohne dass der Stadtbezug allein die Zuständigkeit festlegt. Das Landgericht ist für diese familiengerichtlichen Verfahren nicht die reguläre nächste Instanz; Beschwerden führen grundsätzlich zum Oberlandesgericht. Die genaue Einordnung hängt von der jeweiligen Verfahrensart ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Markus Sittig

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Markus Sittig: 4,9 von 5 Sternen bei 31 Bewertungen
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 31 Bewertungen

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Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Motzstraße 1, 34117 Kassel

Montag bis Freitag
8:00 – 20:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit)

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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: sittig.law

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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