Veröffentlichtes Profil

Matthias Fritz

Matthias Fritz – Rechtsanwalt in Lübeck mit Schwerpunkt Familienrecht

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Matthias Fritz

Kreuzweg 2, 23558 Lübeck

Telefon: +49 451 74167

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Matthias Fritz
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Matthias Fritz ist Rechtsanwalt mit Kanzlei am Kreuzweg 2 in Lübeck. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Familienrecht, Zivilrecht, Vollstreckungsrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht. Im Familienrecht verfügt er über langjährige Erfahrung. Er begleitet Scheidungsverfahren, bearbeitet finanzielle Ansprüche sowie Fragen des Unterhalts- und Sorgerechts und erstellt oder überprüft Eheverträge. Dabei gehört die Lösungsfindung vor oder außerhalb des Gerichts zu seiner Tätigkeit. Im Zivilrecht reicht seine Arbeit von der Beratung über außergerichtliche Vergleichsversuche bis zur Klagerhebung. Im Vollstreckungsrecht unterstützt er bei der Durchsetzung von Forderungen und der Abwehr einer Vollstreckung; er berät und vertritt Schuldner und Gläubiger. Im Verkehrsrecht übernimmt er die Regulierung von Verkehrsunfällen gegenüber Unfallgegnern und Versicherungen sowie die Vertretung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen. Diese umfasst Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen. Seine Beratung richtet sich auch an Mandantinnen und Mandanten mit betrieblichen Fragen zum Handels- und Gesellschaftsrecht sowie den damit verbundenen Verträgen. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-fritz-luebeck.de, ra-fritz-luebeck.de

Beratung in Lübeck – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Matthias Fritz hat seine Kanzlei am Kreuzweg 2 in 23558 Lübeck. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht und Familienrecht. Arbeitsrechtliche Anliegen betreffen typischerweise die Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Vergütungsfragen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Ratsuchende benötigen dabei häufig zunächst eine Einordnung ihrer Unterlagen und der zeitlichen Abläufe. Für eine Anfrage ist deshalb eine klare Beschreibung hilfreich: Geht es um einen bestehenden Arbeitsvertrag, einen Konflikt im Betrieb oder eine bereits erklärte Kündigung? Welche Unterlagen und Fristen im konkreten Fall maßgeblich sind, lässt sich erst nach Prüfung feststellen. Im Familienrecht verfügt Matthias Fritz nach der Kanzleibeschreibung über langjährige Erfahrung. Er begleitet Scheidungsverfahren und bearbeitet finanzielle Ansprüche sowie Fragen des Unterhalts- und Sorgerechts. Auch die Erstellung und Überprüfung von Eheverträgen gehören zu seiner Tätigkeit. Hinter diesen Themen stehen häufig mehrere miteinander verbundene Fragen, etwa zur wirtschaftlichen Neuordnung nach einer Trennung und zur Verantwortung für gemeinsame Kinder. Neben gerichtlichen Verfahren gehört die Suche nach Lösungen vor oder außerhalb des Gerichts zu seiner Arbeit. Eine erste Kontaktaufnahme kann dazu dienen, die einzelnen Anliegen voneinander abzugrenzen und den Beratungsbedarf zu benennen. Im Strafrecht können Ermittlungsverfahren, Vorladungen oder eine bevorstehende Hauptverhandlung Anlass für eine Anfrage sein. Konkret belegt ist bei Matthias Fritz die Vertretung in Verkehrsstrafsachen einschließlich Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlungen sowie in Bußgeldsachen. Darüber hinaus umfasst seine Tätigkeit die Regulierung von Verkehrsunfällen gegenüber Unfallgegnern und Versicherungen. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem Zivilrecht, Vollstreckungsrecht und Vertragsrecht. Dazu gehören außergerichtliche Vergleichsversuche, Klagerhebungen sowie die Durchsetzung von Forderungen und die Abwehr einer Vollstreckung. Bei betrieblichen Anliegen berät er auch zu handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen und damit verbundenen Verträgen. Der Kanzleistandort liegt in Lübeck; zum örtlichen Umfeld zählen Innenstadt, St. Lorenz und Travemünde. Amtsgericht und Landgericht Lübeck bilden wichtige gerichtliche Bezugspunkte, wobei die Zuständigkeit vom jeweiligen Verfahren abhängt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten besteht eine eigene Gerichtsbarkeit. Zur Planung eines Kanzleibesuchs dient die Anschrift Kreuzweg 2; konkrete Verkehrsverbindungen sind hier nicht ausgewiesen. Über die Kontaktmöglichkeiten des Profils auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen schildern und um Rückmeldung bitten. Sinnvoll sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu vorhandenen Schreiben und zu erkennbaren Terminen. Ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend abzustimmen. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lübeck

  • Amtsgericht Lübeck
  • Landgericht Lübeck

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Matthias Fritz befindet sich am Kreuzweg 2 in 23558 Lübeck. Als Stadtteile des örtlichen Umfelds sind Innenstadt, St. Lorenz und Travemünde genannt; eine konkrete Stadtteilzuordnung der Kanzlei ist in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist daher die vollständige Anschrift maßgeblich. Aktuelle Verbindungen und die Verkehrssituation sollten anhand geeigneter Fahrplan- oder Kartendienste geprüft werden. Aussagen über bestimmte Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder eine unmittelbare Innenstadtlage lassen sich aus den Angaben nicht ableiten. Ein Besuch kann innerhalb der genannten Bürozeiten oder nach Vereinbarung abgestimmt werden. Für familienrechtliche Anliegen ist unter den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Lübeck mit seinem Familiengericht von Bedeutung, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Dort werden beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren geführt. Strafsachen können je nach Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Lübeck verhandelt werden. Das Landgericht entscheidet außerdem über bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Strafurteile. Gerichtliche Bußgeldverfahren werden grundsätzlich beim Amtsgericht geführt. Zivilrechtliche Streitigkeiten können abhängig unter anderem vom Streitwert und von besonderen Zuständigkeitsregeln dem Amtsgericht oder dem Landgericht zugewiesen sein. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist hingegen regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, nicht eines dieser beiden ordentlichen Gerichte. Der Kanzleisitz allein legt die gerichtliche Zuständigkeit nicht fest.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine arbeitsrechtliche Mandatsanfrage hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem das konkrete Anliegen und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Je nach Thema können Arbeitsvertrag, Ergänzungsvereinbarungen, Abmahnungen, Kündigungsschreiben, Entgeltabrechnungen oder ein Arbeitszeugnis relevant sein. Auch der bisherige Schriftwechsel kann zum Verständnis beitragen. Bei arbeitsrechtlichen Konflikten können kurze Fristen eine Rolle spielen; deshalb sind das Datum eines Schreibens und der Zeitpunkt seines Zugangs wichtige Angaben. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und ob eine Vertretung übernommen wird, sollte bei der Kontaktaufnahme geklärt werden.
Können Trennung, Unterhalt und Sorgerecht gemeinsam angesprochen werden?
Diese Themen können bei einer ersten Anfrage gemeinsam geschildert werden, sollten aber möglichst getrennt und übersichtlich dargestellt sein. Scheidung, finanzielle Ansprüche und die elterliche Sorge betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Hilfreich sind Angaben zur familiären Situation, zu bestehenden Vereinbarungen und zu bereits laufenden Verfahren. Einkommensunterlagen oder gerichtliche Schreiben können später für die Prüfung erforderlich sein. Welche Fragen gemeinsam bearbeitet werden und wo gesonderte Verfahren oder außergerichtliche Vereinbarungen in Betracht kommen, hängt von den Umständen ab.
Was sollte eine Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs enthalten?
Eine Anfrage sollte erkennen lassen, ob es um ein Ermittlungsverfahren, eine Anklage, einen Strafbefehl oder einen bereits bestimmten Gerichtstermin geht. Wichtig sind außerdem die eigene Rolle im Verfahren, die absendende Behörde und vorhandene Termin- oder Fristangaben. Eine ausführliche Darstellung sensibler Einzelheiten ist für die erste Kontaktanbahnung häufig noch nicht erforderlich; der geeignete Übermittlungsweg für Unterlagen kann zunächst abgestimmt werden. Eine belastbare rechtliche Einordnung hängt regelmäßig vom genauen Vorwurf und vom Verfahrensstand ab. Die Mandatsanfrage allein begründet noch keine bestätigte Vertretung.
Wie unterscheiden sich nach einem Verkehrsunfall Schadensregulierung, Bußgeld- und Strafverfahren?
Bei der Schadensregulierung geht es um zivilrechtliche Ansprüche, etwa wegen eines Fahrzeugschadens oder einer Verletzung, und häufig um die Kommunikation mit Versicherungen. Ein Bußgeldverfahren betrifft dagegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit. Ein Strafverfahren hat einen möglichen strafrechtlichen Verstoß zum Gegenstand. Mehrere dieser Bereiche können aus demselben Verkehrsgeschehen entstehen, folgen aber unterschiedlichen Regeln. Für eine Anfrage ist es deshalb hilfreich, Schreiben von Versicherungen, Bußgeldbehörden, Polizei oder Gerichten nach Absender und Datum zu ordnen und vorhandene Termine ausdrücklich zu nennen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Matthias Fritz

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Matthias Fritz: 5,0 von 5 Sternen bei 23 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Matthias Fritz aus 23 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Matthias Fritz liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 23 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Matthias Fritz insgesamt und nicht auf Matthias Fritz persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
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Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,023

Google veröffentlicht zu diesen 23 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Kreuzweg 2, 23558 Lübeck

Montag - Freitag
09:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: ra-fritz-luebeck.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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