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- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Matthias Ruckdäschel gehört zu den Rechtsanwälten der Kanzlei Schlachter und Kollegen in Regensburg. Er wird als Fachanwalt für Arbeitsrecht und als Fachanwalt für Verwaltungsrecht geführt. Die Kanzlei besteht seit 1953 in Regensburg und befasst sich unter anderem mit Rechtsfragen zur Nutzung von Grundstücken. Ihr Angebot umfasst zahlreiche weitere Fachgebiete, darunter Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Mietrecht sowie öffentliches und privates Baurecht. Einen näher abgegrenzten Mandantenkreis nennt die Webseite nicht. Die Kanzlei beschreibt Vorträge als Gelegenheit zum fachlichen Austausch mit Mandanten und anderen Experten sowie zum Abgleich von Theorie und Praxis. Zu den meisten Referaten werden Manuskripte und Präsentationen kostenlos bereitgestellt. Das Büroteam unterstützt bei der Zuordnung von Anliegen zu Fachgebieten und bei persönlichen Terminvereinbarungen. Kontakt ist telefonisch, per E-Mail und über ein Kontaktformular möglich. Die Hausanschrift befindet sich in der Roritzerstraße 2a in Regensburg.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rae-schlachter.de, schlachter-kollegen.de
Beratung in Regensburg – Einordnung der Redaktion
Dr. Matthias Ruckdäschel ist Rechtsanwalt bei Schlachter und Kollegen in Regensburg. Er wird als Fachanwalt für Arbeitsrecht und als Fachanwalt für Verwaltungsrecht geführt. Im vorliegenden Profil steht das Arbeitsrecht im Mittelpunkt; als weiteres Rechtsgebiet ist Strafrecht genannt. Die Kanzlei befindet sich in der Roritzerstraße 2a, 93047 Regensburg, und besteht seit 1953 am Standort. Für Ratsuchende ist dabei die Unterscheidung zwischen den persönlichen Tätigkeitsschwerpunkten und dem breiteren Angebot der Kanzlei hilfreich: Schlachter und Kollegen befasst sich unter anderem auch mit Grundstücksfragen, Erbrecht, Familienrecht sowie öffentlichem und privatem Baurecht. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Fragen, die den beruflichen Alltag unmittelbar betreffen. Dazu gehören Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen und Arbeitszeugnisse ebenso wie Kündigungen oder Aufhebungsverträge. Hinter einer Anfrage kann sowohl ein bestehendes Arbeitsverhältnis als auch dessen geplante oder bereits erklärte Beendigung stehen. Bei einer anwaltlichen Prüfung werden typischerweise vertragliche Vereinbarungen, der bisherige Schriftwechsel und der zeitliche Ablauf betrachtet. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine erste Kontaktaufnahme sollte deshalb erkennen lassen, welches Ereignis Anlass der Anfrage ist und wann es stattgefunden hat. Im Strafrecht können ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung oder ein gerichtliches Schreiben den Anlass für eine Mandatsanfrage bilden. Welche Unterstützung in Betracht kommt, hängt unter anderem davon ab, ob jemand als beschuldigte Person, als Zeugin oder Zeuge oder als geschädigte Person betroffen ist. Für die erste Einordnung sind der Tatvorwurf, die verfahrensführende Stelle und der bisherige Verfahrensstand wesentlich. Die Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht ist eine zusätzliche Qualifikationsangabe; sie ist von den im Profil ausdrücklich genannten Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Strafrecht zu unterscheiden. Der örtliche Bezug liegt in Regensburg mit seinen Stadtteilen Altstadt, Stadtamhof und Kumpfmühl. Die genaue Anfahrt zur Roritzerstraße 2a lässt sich anhand der Hausanschrift für öffentliche Verkehrsmittel oder den Pkw planen. Am Standort befinden sich das Amtsgericht und das Landgericht Regensburg, die insbesondere für strafrechtliche Verfahren Bedeutung haben können. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet sich eine kurze Schilderung des Anliegens mit Rechtsgebiet, wichtigen Terminen und Rückrufmöglichkeit an. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular als Kontaktwege. Ihr Büroteam unterstützt bei der fachlichen Zuordnung und bei persönlichen Terminvereinbarungen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Regensburg
- Amtsgericht Regensburg
- Landgericht Regensburg
Für das strafrechtliche Tätigkeitsgebiet von Dr. Matthias Ruckdäschel sind die beiden genannten Gerichte am Standort Regensburg relevant. Am Amtsgericht Regensburg werden Strafverfahren je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt. Das Landgericht Regensburg verhandelt insbesondere schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz und befasst sich auch mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich unter anderem nach dem Tatvorwurf, der zu erwartenden Rechtsfolge und den Regeln der örtlichen Zuständigkeit. Nicht jedes strafrechtliche Anliegen gelangt vor Gericht; häufig beginnt die anwaltliche Befassung bereits während eines Ermittlungsverfahrens. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht gilt eine andere gerichtliche Zuordnung: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Lohn oder Arbeitszeugnisse, gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Das Amtsgericht und das Landgericht Regensburg sind dafür grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Auch verwaltungsrechtliche Streitigkeiten sind von der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu unterscheiden und fallen grundsätzlich in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Kanzleianschrift lautet Roritzerstraße 2a, 93047 Regensburg. Altstadt, Stadtamhof und Kumpfmühl bilden örtliche Bezugspunkte innerhalb des Stadtgebiets; eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die genaue Adresse maßgeblich. Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, das Kontaktformular möglichst vollständig auszufüllen; abgefragt werden Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Betreff und Nachricht. Ein Erfassungsbogen steht als PDF zum Ausfüllen, Speichern und Zusenden bereit.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, das Kontaktformular möglichst vollständig auszufüllen; abgefragt werden Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Betreff und Nachricht. Ein Erfassungsbogen steht als PDF zum Ausfüllen, Speichern und Zusenden bereit.
Bevorzugter Kontaktweg: email
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Hinzu kommen einschlägige E-Mails, Briefe und eine kurze zeitliche Übersicht. Bei einer Kündigung ist insbesondere das Datum des Zugangs bedeutsam, weil gesetzliche Fristen laufen können. Für die Mandatsanfrage genügt zunächst eine übersichtliche Beschreibung; welche Unterlagen anschließend benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab. Sensible Dokumente sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
- Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Beide können Fragen zum Beendigungszeitpunkt, zur Vergütung, zu Urlaub oder zum Arbeitszeugnis auslösen. Bei Aufhebungsverträgen können außerdem sozialrechtliche Folgen bedeutsam sein. Für eine anwaltliche Einordnung kommt es auf den genauen Wortlaut und die Begleitumstände an. Eine Mandatsanfrage sollte deshalb deutlich machen, ob bereits eine Erklärung vorliegt oder lediglich ein Vertragsentwurf angeboten wurde.
- Welche Angaben sind bei einer strafrechtlichen Mandatsanfrage besonders wichtig?
- Hilfreich sind die Bezeichnung der Behörde oder des Gerichts, ein vorhandenes Aktenzeichen und die Angabe, in welcher Rolle die anfragende Person betroffen ist. Ein Schreiben kann sich etwa an Beschuldigte, Zeugen oder Geschädigte richten; daraus ergeben sich unterschiedliche rechtliche Fragen. Auch genannte Termine und Fristen gehören in die erste Schilderung. Eine abschließende Bewertung des Vorwurfs ist anhand eines einzelnen Schreibens häufig nicht möglich. Im weiteren Verlauf kann insbesondere die Kenntnis der Ermittlungsakte für die rechtliche Einordnung wesentlich sein.
- Bedeutet ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren automatisch, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt?
- Nein. Ein Ermittlungsverfahren dient zunächst der Prüfung eines möglichen strafrechtlichen Vorwurfs. Je nach Ermittlungsergebnis und rechtlichen Voraussetzungen kann es eingestellt werden oder zu weiteren Verfahrensschritten kommen, etwa einer Anklage oder einem Strafbefehlsverfahren. Ein Strafbefehl kann zunächst ohne Hauptverhandlung erlassen werden. Ob später eine Verhandlung stattfindet und welches Gericht zuständig ist, hängt vom Verlauf und Gegenstand des Verfahrens ab. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb besonders hilfreich, das zuletzt erhaltene behördliche oder gerichtliche Schreiben und dessen Datum zu benennen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Matthias Ruckdäschel
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,7 von 5 · 39 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Roritzerstraße 2a, 93047 Regensburg
- Montag - Donnerstag
- 8.00 - 17.00 Uhr (durchgehend)
- Freitag
- 8.00 - 15.00 Uhr (durchgehend)
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: schlachter-kollegen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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