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- Rechtsanwalt Michael Tillmann
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- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Michael Tillmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren in Köln ansässig. Seine Kanzlei unterstützt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf Abfindung und Kündigung. In diesem Bereich verfügt er nach eigenen Angaben über umfangreiche Erfahrung. Auch im kirchlichen Arbeitsrecht ist er regelmäßig tätig. Weitere Themen seiner Kanzlei sind Mobbing und Bossing sowie Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Vorgesetzten. Auf seiner Webseite behandelt er außerdem Abmahnungen, Kündigungsschutzklagen und Verhandlungen über Aufhebungsverträge. Tillmann beschreibt seine Tätigkeit als Verbindung von theoretischem Wissen und langjähriger praktischer Erfahrung. Er ist regelmäßig Referent bei Betriebsratsschulungen und vermittelt arbeitsrechtliche Themen auch in Erklärvideos. Die Kanzlei nennt eine schnelle Terminvergabe; der erste Anruf und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos. Das Kölner Büro befindet sich in der Merlostraße 2 und ist montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Köln – Einordnung der Redaktion
Dr. Michael Tillmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren in Köln ansässig. Seine Kanzlei Rechtsanwalt Michael Tillmann befindet sich in der Merlostraße 2, 50668 Köln. Das Profil richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte. Im Mittelpunkt stehen arbeitsrechtliche Fragen, insbesondere Kündigungen und Abfindungen. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die Einordnung einer Kündigung oder die Bedingungen einer einvernehmlichen Trennung. Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, hängt unter anderem vom Arbeitsvertrag, dem zeitlichen Ablauf und den betrieblichen Umständen ab. Weitere Themen sind Abmahnungen, Kündigungsschutzklagen und Verhandlungen über Aufhebungsverträge. Eine Abfindung ist bei einer Kündigung nicht automatisch vorgesehen; sie kann beispielsweise Gegenstand einer Vereinbarung oder eines gerichtlichen Vergleichs sein. Bei Aufhebungsverträgen stehen neben finanziellen Regelungen auch der Beendigungszeitpunkt, eine mögliche Freistellung und das Arbeitszeugnis im Raum. Die arbeitsrechtliche Prüfung kann zudem Wechselwirkungen mit sozialrechtlichen Fragen berücksichtigen. Gerade bei Kündigungen ist eine frühzeitige Klärung wichtig, weil für gerichtliche Schritte kurze gesetzliche Fristen gelten können. Tillmann ist außerdem regelmäßig im kirchlichen Arbeitsrecht tätig. Hier treffen allgemeine arbeitsrechtliche Regeln auf Besonderheiten kirchlicher Beschäftigungsverhältnisse und der kirchlichen Mitarbeitervertretung. Ein weiterer Themenbereich seiner Kanzlei sind Mobbing, Bossing sowie Konflikte zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten. Dabei kommt es regelmäßig darauf an, einzelne Vorgänge, ihren Zusammenhang und vorhandene Unterlagen nachvollziehbar zu erfassen. Seine Tätigkeit umfasst auch die Vermittlung arbeitsrechtlicher Inhalte: Er referiert regelmäßig bei Betriebsratsschulungen und erläutert Themen in Erklärvideos. Der Kanzleistandort liegt im Bereich der Kölner Innenstadt. Er bildet einen örtlichen Bezugspunkt auch für Ratsuchende aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes und Rodenkirchen. Für viele gerichtliche Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis ist die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig; am Standort ist insbesondere das Arbeitsgericht Köln relevant. Ob es im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht Köln sind dagegen für typische Kündigungsschutzverfahren nicht die zuständigen Gerichte. Über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende sich zunächst anhand des Profils orientieren und für eine Anfrage die angegebenen telefonischen oder elektronischen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens und ein Hinweis auf bereits eingegangene Schreiben oder laufende Fristen. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, lässt sich anschließend klären. Das Kölner Büro ist montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Köln
- Amtsgericht Köln
- Landgericht Köln
- Arbeitsgericht Köln
- Oberlandesgericht Köln
Die Kanzlei von Dr. Michael Tillmann befindet sich in der Merlostraße 2 in 50668 Köln und damit im Bereich der Innenstadt. Der Standort ist für arbeitsrechtliche Anliegen aus dem Stadtgebiet einzuordnen, etwa aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes oder Rodenkirchen. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Welche Verbindung zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Diese Punkte können vor einem persönlichen Termin unmittelbar mit der Kanzlei geklärt werden. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Köln von Bedeutung. Arbeitsgerichte führen beispielsweise Kündigungsschutzverfahren und verhandeln Streitigkeiten über Vergütung, Arbeitszeugnisse oder Abmahnungen. Auch betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat werden dort behandelt, allerdings im Beschlussverfahren. Die örtliche Zuständigkeit hängt insbesondere von den gesetzlichen Gerichtsständen ab und folgt nicht allein aus der Anschrift der Kanzlei. Im kirchlichen Arbeitsrecht können Streitigkeiten aus dem individuellen Arbeitsverhältnis ebenfalls vor die staatlichen Arbeitsgerichte gehören; für bestimmte Fragen der kirchlichen Mitarbeitervertretung bestehen eigene kirchliche Rechtsschutzwege. Amtsgericht Köln, Landgericht Köln und Oberlandesgericht Köln gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie sind für typische arbeitsrechtliche Kündigungs- oder Vergütungsstreitigkeiten nicht zuständig. Auch Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts führen nicht zum Oberlandesgericht, sondern innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den dafür vorgesehenen Gerichten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Der erste Anruf und eine kurze Ersteinschätzung sind in der Kanzlei in Köln in jedem Fall kostenlos.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Der erste Anruf und eine kurze Ersteinschätzung sind in der Kanzlei in Köln in jedem Fall kostenlos.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage nach einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Ergänzend können Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit, zur Betriebsgröße und zu einem möglichen besonderen Kündigungsschutz wichtig sein. Auch vorausgegangene Abmahnungen oder Schriftwechsel können zum Verständnis beitragen. Für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine Klage und wahrt diese Frist nicht. Deshalb sollte bei der Anfrage erkennbar sein, wann die Kündigung eingegangen ist.
- Besteht bei einer Kündigung immer ein Anspruch auf Abfindung?
- Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einem Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann sich unter bestimmten Voraussetzungen aus gesetzlichen Regelungen, einem Sozialplan oder einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Sie kann auch im Rahmen von Verhandlungen oder eines gerichtlichen Vergleichs vereinbart werden. Ob und unter welchen Bedingungen eine solche Regelung in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Bei einem Aufhebungsvertrag sind neben der Abfindung weitere Punkte bedeutsam, etwa das Beendigungsdatum, offene Vergütung, Urlaub und mögliche Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld.
- Wie lassen sich Mobbing, Bossing und andere Konflikte am Arbeitsplatz für eine Anfrage beschreiben?
- Für die arbeitsrechtliche Einordnung ist eine konkrete Darstellung hilfreicher als die bloße Bezeichnung eines Geschehens als Mobbing oder Bossing. Relevant sind beispielsweise Zeitpunkt, Beteiligte, Inhalt und Häufigkeit einzelner Vorfälle sowie vorhandene Nachrichten oder mögliche Zeugen. Bossing bezeichnet üblicherweise Mobbing durch Vorgesetzte. Nicht jeder Streit und nicht jede kritische Rückmeldung erfüllt bereits die Voraussetzungen einer Rechtsverletzung. Entscheidend sind die Umstände und gegebenenfalls das Zusammenwirken mehrerer Handlungen. Bei einer Anfrage können außerdem bereits erfolgte interne Beschwerden und Reaktionen des Arbeitgebers zum Verständnis beitragen.
- Was unterscheidet kirchliches Arbeitsrecht und Mitarbeitervertretung vom allgemeinen Arbeitsrecht?
- Auch für Beschäftigte kirchlicher Einrichtungen gelten grundsätzlich staatliche arbeitsrechtliche Vorschriften. Hinzu kommen Besonderheiten, etwa kirchliche Arbeitsvertragsregelungen und eigene Regelungen zur Mitarbeitervertretung. Eine kirchliche Mitarbeitervertretung ist daher nicht ohne Weiteres mit einem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz gleichzusetzen. Für eine Anfrage sind der konkrete Arbeitgeber, der Arbeitsvertrag und die darin in Bezug genommenen Regelungen hilfreich. Welcher Rechtsweg einschlägig ist, hängt vom Streitgegenstand ab: Individuelle arbeitsvertragliche Streitigkeiten können vor staatliche Arbeitsgerichte gehören, während für bestimmte mitarbeitervertretungsrechtliche Fragen kirchliche Gerichte zuständig sein können.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Michael Tillmann
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4,9 von 5 · 53 Bewertungen
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Merlostraße 2, 50668 Köln
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-tillmann.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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