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- Rechtsanwaeltin Monika Jakob
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Monika Jakob ist Rechtsanwältin in Erfurt. Sie bietet juristische Beratung unter Berücksichtigung wirtschaftlich relevanter Aspekte und vertritt Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Als ihren Anspruch nennt sie eine wirkungsvolle, effiziente und zeitnahe Lösung von Rechtsstreitigkeiten. Auf ihrer Webseite stellt sie Unterstützung bei Ehescheidungen vor. Das Angebot richtet sich unter anderem an Menschen, die bereits getrennt leben und Fragen zu Unterhalt, zum Umgang mit den Kindern oder zur Vermögensauseinandersetzung voraussichtlich ohne gerichtliches Verfahren erledigen können. Auch die „Online-Scheidung“ wird für Personen angesprochen, die mit ihrem Ex-Partner bereits eine Einigung über alle Themenbereiche erzielt haben. Weitere Beiträge behandeln erbrechtliche Fragen, darunter den Widerruf eines Testaments, die gesetzliche Erbfolge trotz Testament und die Abgrenzung zwischen Erben und Vermächtnisnehmern. Die Büroräume befinden sich in der Gerhart-Hauptmann-Straße in Erfurt. In unmittelbarer Nähe gibt es Parkmöglichkeiten; mit der Straßenbahnlinie 6 ist die Kanzlei über die Haltestelle Puschkinstraße erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Erfurt – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Monika Jakob ist in Erfurt tätig und führt ihre Kanzlei in der Gerhart-Hauptmann-Str. 6, 99096 Erfurt. Ihr Hauptschwerpunkt liegt im Familienrecht; daneben gehört das Erbrecht zu den im Profil genannten Rechtsgebieten. Ihre Tätigkeit umfasst juristische Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung. Dabei berücksichtigt sie auch wirtschaftlich relevante Aspekte. Für Ratsuchende bedeutet diese Verbindung, dass neben der rechtlichen Einordnung eines Konflikts auch dessen finanzielle Zusammenhänge Gegenstand der Beratung sein können. Gerade bei Trennung und Nachlassfragen sind persönliche Entscheidungen häufig eng mit Vermögensfragen verbunden. Im Familienrecht stellt Monika Jakob auf ihrer Webseite insbesondere die Unterstützung bei Ehescheidungen vor. Angesprochen werden unter anderem Menschen, die bereits getrennt leben und Fragen zu Unterhalt, zum Umgang mit gemeinsamen Kindern oder zur Vermögensauseinandersetzung voraussichtlich außergerichtlich klären können. Solche Themen lassen sich von der eigentlichen Scheidung unterscheiden, die eine gerichtliche Entscheidung erfordert. Auch die sogenannte Online-Scheidung wird auf der Webseite für Personen aufgegriffen, die sich mit ihrem früheren Partner bereits über sämtliche Themenbereiche geeinigt haben. Gemeint ist damit grundsätzlich eine digital unterstützte Kommunikation und Vorbereitung, nicht die Aufhebung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens. Der erbrechtliche Teil des Profils knüpft an Fragen an, die bei der Gestaltung eines Testaments oder nach einem Todesfall entstehen können. Beiträge auf der Webseite behandeln beispielsweise den Widerruf eines Testaments, die gesetzliche Erbfolge trotz vorhandenen Testaments und die Unterscheidung zwischen Erben und Vermächtnisnehmern. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche rechtliche Positionen: Während Erben grundsätzlich in die Rechtsstellung der verstorbenen Person eintreten, erhalten Vermächtnisnehmer regelmäßig einen Anspruch auf einen bestimmten zugewendeten Vorteil. Für eine erste Orientierung sind deshalb der Inhalt vorhandener Verfügungen und die familiären Verhältnisse wichtig. Die Kanzlei befindet sich in der Gerhart-Hauptmann-Straße im Erfurter Stadtgebiet. Für die Anfahrt sind Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe und die Straßenbahnlinie 6 mit der Haltestelle Puschkinstraße angegeben. Zu den Gerichten am Standort gehören das Amtsgericht Erfurt und das Landgericht Erfurt; ihre jeweilige Zuständigkeit hängt vom Anliegen ab. Wer aus der Altstadt, der Krämpfervorstadt oder Hochheim eine Anfrage stellen möchte, kann das Profil auf Anwalt-Seiten.de als Ausgangspunkt nutzen. Bei der Kontaktaufnahme über die dort angegebenen Kontaktwege helfen eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Verfahren und bekannte Fristen. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Erfurt
- Amtsgericht Erfurt
- Landgericht Erfurt
Für die familienrechtlichen Anliegen im Profil von Monika Jakob ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Erfurt von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Im Erbrecht übernimmt das Amtsgericht als Nachlassgericht unter anderem Aufgaben rund um die Eröffnung letztwilliger Verfügungen und die Erteilung von Erbscheinen. Davon zu unterscheiden sind streitige erbrechtliche Auseinandersetzungen, etwa über Pflichtteilsansprüche oder die Erfüllung eines Vermächtnisses. Solche Zivilverfahren können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht Erfurt oder dem Landgericht Erfurt geführt werden. Das Landgericht ist dagegen nicht das reguläre Beschwerdegericht für familiengerichtliche Entscheidungen. Die Büroräume liegen in der Gerhart-Hauptmann-Str. 6 in 99096 Erfurt. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem bestimmten Stadtteil ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten; insbesondere lässt sich daraus keine Lage in der Altstadt, der Krämpfervorstadt oder Hochheim ableiten. Diese genannten Stadtteile bilden vielmehr weitere örtliche Bezugspunkte innerhalb Erfurts. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Straßenbahnlinie 6 über die Haltestelle Puschkinstraße angegeben. Wer mit dem Pkw kommt, findet laut Kanzleibeschreibung Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe. Konkrete Fahrzeiten oder die Verfügbarkeit einzelner Stellplätze sind damit nicht zugesichert. Für die Planung eines persönlichen Termins ist es sinnvoll, die aktuelle Verbindung beziehungsweise Verkehrslage zu berücksichtigen und den Termin zuvor abzustimmen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Scheidung
- Widerruf eines Testaments
- Gesetzliche Erbfolge trotz Testament?
- Erbe oder „nur“ Vermächtnisnehmer?
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Was bedeutet eine Online-Scheidung, wenn wir uns bereits über die Trennungsfolgen einig sind?
- Die Bezeichnung Online-Scheidung beschreibt üblicherweise, dass Informationen und Unterlagen digital ausgetauscht werden und die Vorbereitung weitgehend auf diesem Weg erfolgt. Die Ehe wird dennoch durch das Familiengericht geschieden. Auch eine Einigung über Unterhalt, Kinder und Vermögen ersetzt die gesetzlichen Verfahrensschritte nicht. Für den Scheidungsantrag ist grundsätzlich anwaltliche Vertretung erforderlich. Eine anwaltliche Vertretung beider Ehegatten zugleich ist nicht möglich. Ob die andere Person für eigene Anträge ebenfalls anwaltliche Vertretung benötigt und welche persönlichen Termine anstehen, hängt vom konkreten Verfahren ab.
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu Unterhalt und zum Umgang mit Kindern hilfreich?
- Für eine erste Einordnung helfen Angaben zur familiären Situation, zum Zeitpunkt der Trennung und zum Alter gemeinsamer Kinder. Bei Unterhaltsfragen sind regelmäßig die Einkommensverhältnisse, bestehende Verpflichtungen und bereits getroffene Vereinbarungen von Bedeutung. Bei Umgangsfragen stehen eher die bisherige Betreuung, der Alltag der Kinder und die Vorstellungen der Eltern im Vordergrund. Vorhandene gerichtliche Entscheidungen oder Schreiben sollten erwähnt werden, ebenso laufende Fristen. Eine kurze, sachliche Zusammenfassung genügt zunächst häufig; welche Nachweise im Einzelnen gebraucht werden, lässt sich bei der anschließenden Abstimmung klären.
- Kann die gesetzliche Erbfolge trotz eines Testaments eine Rolle spielen?
- Ein Testament schließt die gesetzliche Erbfolge nicht zwangsläufig vollständig aus. Sie kann beispielsweise relevant bleiben, wenn eine Verfügung nicht den gesamten Nachlass erfasst, unwirksam ist oder eine vorgesehene Erbeinsetzung entfällt, ohne dass eine andere Regelung greift. Entscheidend sind der genaue Wortlaut und die rechtliche Einordnung der Verfügung. Auch mögliche spätere Testamente oder ein Widerruf können eine Rolle spielen. Für eine Mandatsanfrage sind daher vorhandene letztwillige Verfügungen, Informationen zu den Familienverhältnissen und bereits eingegangene Schreiben des Nachlassgerichts hilfreiche Ausgangspunkte.
- Worin unterscheiden sich Erben und Vermächtnisnehmer bei der Abwicklung eines Nachlasses?
- Erben treten grundsätzlich als Rechtsnachfolger in die vermögensrechtliche Stellung der verstorbenen Person ein. Zum Nachlass können deshalb sowohl Vermögenswerte als auch Verbindlichkeiten gehören. Ein Vermächtnis verschafft dagegen regelmäßig einen Anspruch gegen die beschwerte Person, häufig den Erben, auf die zugewendete Leistung. Das kann etwa ein Geldbetrag oder ein bestimmter Gegenstand sein. Ob eine Formulierung im Testament eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis enthält, lässt sich nicht immer allein an einzelnen Wörtern erkennen. Für die Einordnung ist die Verfügung im Gesamtzusammenhang maßgeblich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Monika Jakob
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Kanzlei und Anfahrt
Gerhart-Hauptmann-Str. 6, 99096 Erfurt
- Montag
- 08.00 - 12.00 13.00 - 16:00
- Dienstag
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: rechtsanwaeltin-jakob.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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