Veröffentlichtes Profil

Monika Möller

Monika Möller – Fachanwältin für Familienrecht in Jena

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwaltskanzlei Monika Möller

Schloßgasse 20, 07743 Jena

Telefon: +49 3641 355 10 20

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Thüringen
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Monika Möller

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Monika Möller ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht mit Kanzlei in der Schloßgasse 20 in Jena. Ihr Angebot umfasst Familienrecht, Mediation und Konfliktberatung, Verfahrensbeistandschaften sowie rechtliche Betreuungen. Sie richtet sich an Ratsuchende mit kleinen oder umfangreichen Problemen und bietet individuelle, persönliche juristische Beratung. Zur Tätigkeit gehören die klassische anwaltliche Beratung, die Prüfung und Durchsetzung von Rechten sowie die Prozessvertretung. Daneben bietet sie außergerichtliche Möglichkeiten der Streitbeilegung durch Mediation an. In passenden Fällen werden Lösungsmöglichkeiten jenseits der klassischen juristischen Bearbeitung besprochen. Mediation und Coaching sollen dabei Interessen und Wünsche unabhängig von rechtlichen Positionen berücksichtigen. Als Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei eine verständliche Erklärung der Situation sowie individuelle Beratung und Vertretung. Monika Möller kooperiert mit anderen Kanzleien und einem Steuerbüro. Wenn notwendiges Spezialwissen fehlt, empfiehlt sie entsprechend ausgebildete Kollegen. Eine Kontaktaufnahme ist persönlich, telefonisch oder per E-Mail möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: recht-und-gut.de, recht-und-gut.de

Beratung in Jena – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Monika Möller ist Fachanwältin für Familienrecht und führt ihre Kanzlei in der Schloßgasse 20 in 07743 Jena. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils. Ratsuchende finden hier anwaltliche Beratung, die Prüfung und Durchsetzung von Rechten sowie Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Zum familienrechtlichen Alltag gehören Fragen rund um Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Auch die finanziellen Folgen einer Trennung und die Aufteilung vermögensrechtlicher Positionen können eine Rolle spielen. Welche dieser Themen im Einzelfall im Vordergrund stehen, hängt von der persönlichen und familiären Situation ab. Neben der klassischen anwaltlichen Tätigkeit umfasst das Angebot von Monika Möller Mediation und Konfliktberatung. Während anwaltliche Vertretung auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ausgerichtet ist, bietet Mediation einen Rahmen für die eigenverantwortliche Verständigung zwischen den Beteiligten. Gerade bei familiären Konflikten können neben rechtlichen Positionen auch Wünsche, Bedürfnisse und die künftige Kommunikation wichtig sein. Die Kanzlei beschreibt, dass in passenden Fällen auch Lösungsmöglichkeiten außerhalb der klassischen juristischen Bearbeitung besprochen werden. Eine verständliche Erklärung der Situation und eine individuelle, persönliche Beratung gehören zu ihrer angegebenen Arbeitsweise. Weitere Tätigkeitsfelder sind Verfahrensbeistandschaften und rechtliche Betreuungen. Ein Verfahrensbeistand bringt in bestimmten familiengerichtlichen Verfahren die Interessen eines Kindes zur Geltung; diese Aufgabe ist von der anwaltlichen Vertretung eines Elternteils zu unterscheiden. Rechtliche Betreuung betrifft dagegen die gerichtlich festgelegte Unterstützung volljähriger Menschen bei rechtlichen Angelegenheiten. Monika Möller kooperiert zudem mit anderen Kanzleien und einem Steuerbüro. Wenn notwendiges Spezialwissen außerhalb ihres Tätigkeitsbereichs liegt, empfiehlt sie nach ihrer Kanzleibeschreibung entsprechend ausgebildete Kolleginnen oder Kollegen. Die Kanzleianschrift in der Schloßgasse liegt im Jenaer Zentrum. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zur Innenstadt als auch für Ratsuchende aus Lobeda und Winzerla. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt insbesondere das Amtsgericht Jena in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Das ebenfalls genannte Landgericht Gera ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für Scheidungs- oder Kindschaftsverfahren. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Nach der Kanzleibeschreibung ist Kontakt persönlich, telefonisch oder per E-Mail möglich. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu einem bereits laufenden Verfahren und Hinweise auf bekannte Fristen erleichtern die erste Einordnung. Welche Unterlagen für ein Gespräch benötigt werden und ob die gewünschte Beratung oder Vertretung übernommen werden kann, lässt sich anschließend unmittelbar mit der Kanzlei klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Jena

  • Amtsgericht Jena
  • Landgericht Gera

Die Rechtsanwaltskanzlei Monika Möller befindet sich in der Schloßgasse 20 im Zentrum von Jena. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus den Stadtteilen Lobeda und Winzerla ist damit ein zentral gelegener Kanzleistandort benannt. Die konkrete Anfahrt hängt vom Ausgangspunkt und dem gewählten Verkehrsmittel ab. Bei einer Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine Prüfung der aktuellen Verbindungen; bei der Anreise mit dem Pkw sind die örtliche Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen. Aus den vorliegenden Angaben lassen sich keine Aussagen zur Barrierefreiheit, zu Stellplätzen oder zu bestimmten Haltestellen ableiten. Einzelheiten zum Zugang können vor einem persönlichen Termin erfragt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist insbesondere das Amtsgericht Jena von Bedeutung. Dort werden als Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, soweit die sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch Verfahrensbeistandschaften stehen typischerweise im Zusammenhang mit familiengerichtlichen Verfahren, in denen Interessen minderjähriger Kinder betroffen sind. Rechtliche Betreuungen gehören hingegen zum Aufgabenbereich des Betreuungsgerichts beim Amtsgericht. Die Kanzleianschrift allein entscheidet nicht darüber, welches Gericht für eine konkrete Angelegenheit zuständig ist; maßgeblich sind die jeweiligen gesetzlichen Anknüpfungspunkte. Das ebenfalls als Gericht am Standort genannte Landgericht Gera bearbeitet insbesondere Zivil- und Strafsachen innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Für die typischen familienrechtlichen Anliegen dieses Profils ist es grundsätzlich weder Eingangsgericht noch reguläre Beschwerdeinstanz. Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen des Amtsgerichts werden regelmäßig vom zuständigen Oberlandesgericht behandelt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Unter der Rubrik „Downloads“ stehen Dokumente zur Verfügung, die bereits ausgefüllt zum Erstgespräch mitgebracht werden können.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Unter der Rubrik „Downloads“ stehen Dokumente zur Verfügung, die bereits ausgefüllt zum Erstgespräch mitgebracht werden können.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für ein erstes familienrechtliches Gespräch sind eine kurze zeitliche Übersicht und eine Zusammenstellung der offenen Fragen hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, Einkommensunterlagen sowie Schreiben der anderen Seite oder eines Gerichts relevant sein. Bei Fragen zu Kindern kommen Angaben zur bisherigen Betreuung und zu bestehenden Regelungen hinzu. Nicht sämtliche Unterlagen werden in jedem Fall benötigt. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, sollte vor dem Termin erfragt werden. Bereits mitgeteilte gerichtliche Termine oder Fristen sollten bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich erwähnt werden.
Worin unterscheiden sich Mediation und anwaltliche Vertretung bei familiären Konflikten?
Bei anwaltlicher Beratung und Vertretung stehen die rechtliche Einordnung und die Interessen der vertretenen Person im Mittelpunkt. Mediation ist dagegen ein strukturiertes Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung einer neutralen Person nach einer eigenen Verständigung suchen. Dabei können auch Kommunikationsprobleme und persönliche Bedürfnisse angesprochen werden. Eine Einigung ist nicht garantiert, und Mediation ersetzt nicht automatisch eine unabhängige rechtliche Prüfung. Ob sie als Verfahren in Betracht kommt, hängt unter anderem von der freiwilligen Mitwirkung und den Voraussetzungen für einen fairen Austausch ab. Die jeweilige Rolle sollte zu Beginn klar benannt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht, Umgangsrecht und Verfahrensbeistandschaft?
Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten eines Kindes. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern; unter bestimmten Voraussetzungen können auch weitere Bezugspersonen einbezogen sein. Beide Themen sind rechtlich zu unterscheiden, obwohl sie im Familienalltag zusammenhängen. Ein Verfahrensbeistand wird in bestimmten gerichtlichen Verfahren bestellt, um die Interessen des Kindes festzustellen und im Verfahren zur Geltung zu bringen. Er vertritt nicht die Interessen eines Elternteils und trifft auch nicht die gerichtliche Entscheidung. Maßgeblich für familiengerichtliche Entscheidungen ist das Kindeswohl.
Welche Fragen können beim Unterhalt nach einer Trennung eine Rolle spielen?
Unterhaltsfragen können sowohl Kinder als auch getrennt lebende oder geschiedene Ehepartner betreffen. Dabei gelten je nach Unterhaltsart unterschiedliche Voraussetzungen. Typischerweise spielen Einkommen, Bedarf, Leistungsfähigkeit und bestehende weitere Unterhaltspflichten eine Rolle. Bei Kindern können außerdem Alter und Betreuungssituation von Bedeutung sein. Eine verlässliche Einordnung setzt regelmäßig nachvollziehbare Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen voraus. Vorhandene Unterhaltstitel, Vereinbarungen und frühere Auskünfte können ebenfalls wichtig sein. Allgemeine Tabellen oder Internetrechner bieten lediglich Orientierung und bilden nicht sämtliche Besonderheiten einer familiären und finanziellen Situation ab.
Was bedeutet rechtliche Betreuung, und wie unterscheidet sie sich von einer Vollmacht?
Eine rechtliche Betreuung dient der Unterstützung volljähriger Menschen, die bestimmte rechtliche Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst besorgen können. Das Betreuungsgericht prüft die gesetzlichen Voraussetzungen und legt gegebenenfalls konkrete Aufgabenbereiche fest. Eine Betreuung bedeutet nicht automatisch den Verlust der Geschäftsfähigkeit und ist keine allgemeine pflegerische Versorgung. Eine Vollmacht beruht dagegen auf einer rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung durch die betroffene Person. Eine wirksame und ausreichende Vollmacht kann eine Betreuung entbehrlich machen. Ob zusätzlicher gerichtlicher Unterstützungsbedarf besteht, hängt von den jeweiligen Umständen ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Monika Möller

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Monika Möller: 3,5 von 5 Sternen bei 17 Bewertungen
3,5 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwaltskanzlei Monika Möller aus 17 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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3,5 von 5 · 17 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwaltskanzlei Monika Möller insgesamt und nicht auf Monika Möller persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: recht-und-gut.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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