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- Kanzlei
- Hellnigk, Führ und Sozien GbR
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Nils Buchartowski ist Rechtsanwalt bei Hellnigk, Führ und Sozien GbR in Oberhausen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Baurecht. Er berät und vertritt Bauträger, Alleinunternehmer, Generalbauunternehmer und Generalbauübernehmer sowie Privatpersonen und Kommunen. Zu seinem Angebot gehören die vorbereitende und ständige Bauberatung, die Bauvertragsgestaltung sowie die Vertretung in vertraglichen Baustreitigkeiten und Baumängelstreitigkeiten. Dabei vertritt er sowohl Werkunternehmer als auch Auftraggeber. Weitere genannte Tätigkeiten sind die Beratung bei Neubauten und beim Bauen im Bestand, die Durchsetzung und Abwehr von Baugenehmigungen und Mängelansprüchen sowie die Lösung von Gewerkestreitigkeiten. Auch Architekten- & Ingenieursrecht und Handwerkerrecht gehören zum Leistungsspektrum. Kommunen begleitet er bei Bebauungsplänen, eigenen Bauvorhaben sowie beim Umbau und der Sanierung städtischer Gebäude. Seine Arbeitsweise berücksichtigt neben rechtlichen Fragen auch unternehmerische Parameter und die wirtschaftliche Vertretbarkeit einer Lösung. Er bietet vorvertragliche Beratung und außergerichtliche Einigungssuche an und begleitet gerichtliche Verfahren von der Antragstellung oder Klageerhebung bis zur Ausurteilung oder Einlegung von Rechtsmitteln.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: baurecht-nrw.de, baurecht-nrw.de
Beratung in Oberhausen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Nils Buchartowski ist bei Hellnigk, Führ und Sozien GbR in der Lothringer Str. 35, 46045 Oberhausen, tätig. Die Angaben zu seinen Rechtsgebieten setzen unterschiedliche Akzente: Das Profil nennt Erbrecht als Hauptschwerpunkt, während die vorliegende Kanzleibeschreibung seine Tätigkeit im Baurecht ausführlich darstellt. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung bei der Anfrage wichtig. Bei einem erbrechtlichen Anliegen sollte deshalb zunächst geklärt werden, ob Buchartowski die gewünschte Beratung oder Vertretung übernimmt. Allgemein gehören Fragen zu Testamenten, gesetzlicher Erbfolge, Pflichtteilsansprüchen und der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft zu diesem Rechtsgebiet. Im Baurecht berät und vertritt Buchartowski nach der Kanzleibeschreibung Bauträger, Alleinunternehmer, Generalbauunternehmer und Generalbauübernehmer sowie Privatpersonen und Kommunen. Seine Tätigkeit umfasst vorbereitende und laufende Bauberatung, Bauvertragsgestaltung und die Vertretung in vertraglichen Baustreitigkeiten und Baumängelstreitigkeiten. Dabei werden sowohl Werkunternehmer als auch Auftraggeber genannt. Typische Anliegen betreffen den vereinbarten Leistungsumfang, Vergütungsforderungen, die Abnahme oder die Frage, ob eine Bauleistung mangelhaft ist. Beratung bei Neubauten und beim Bauen im Bestand gehört ebenfalls zum beschriebenen Angebot. Weitere genannte Bereiche sind das Architekten- und Ingenieursrecht sowie das Handwerkerrecht. Hinzu kommen Gewerkestreitigkeiten, Mängelansprüche und die Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Baugenehmigungen. Kommunen begleitet Buchartowski bei Bebauungsplänen, eigenen Bauvorhaben sowie beim Umbau und bei der Sanierung städtischer Gebäude. Die beschriebene Arbeitsweise bezieht neben rechtlichen Gesichtspunkten unternehmerische Rahmenbedingungen und die wirtschaftliche Vertretbarkeit einer Lösung ein. Genannt werden vorvertragliche Beratung, außergerichtliche Einigungssuche und die Begleitung gerichtlicher Verfahren bis zur Entscheidung oder Einlegung von Rechtsmitteln. Der örtliche Bezug liegt in Oberhausen mit den Stadtteilen Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld. Die Kanzlei ist unter der angegebenen Anschrift im Stadtgebiet erreichbar; konkrete Verkehrsverbindungen oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Oberhausen, das unter anderem Nachlasssachen und bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten bearbeitet. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen knapp beschreiben, das betroffene Rechtsgebiet benennen und auf bestehende Fristen hinweisen. Anschließend sind die Übernahme des Anliegens, ein möglicher Termin und die benötigten Unterlagen mit der Kanzlei abzustimmen. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oberhausen
- Amtsgericht Oberhausen
Die Kanzlei Hellnigk, Führ und Sozien GbR, bei der Nils Buchartowski tätig ist, hat ihre Anschrift in der Lothringer Str. 35, 46045 Oberhausen. Zum genannten räumlichen Umfeld gehören Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld. Eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile sowie eine Innenstadtlage sind durch die vorliegenden Angaben nicht ausdrücklich belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist daher die genaue Adresse maßgeblich. Verbindungen, Fahrtzeiten und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch anhand aktueller Informationen geprüft werden; bestimmte Haltestellen oder Stellplätze lassen sich aus den Angaben nicht ableiten. Das Amtsgericht Oberhausen ist für das im Profil genannte Erbrecht insbesondere als Nachlassgericht von Bedeutung. Dort können bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren stattfinden. Maßgeblich ist dabei regelmäßig der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht der Kanzleisitz. Streitige Ansprüche zwischen Erben oder auf einen Pflichtteil sind dagegen grundsätzlich zivilrechtliche Streitigkeiten und nicht mit einem Erbscheinsverfahren gleichzusetzen. Für den ausführlich beschriebenen baurechtlichen Tätigkeitsbereich kommt das Amtsgericht Oberhausen bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen etwa über Werklohn oder Baumängel in Betracht, sofern die sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Je nach Streitwert und Verfahrensgegenstand kann stattdessen ein Landgericht zuständig sein. Öffentlich-rechtliche Konflikte um Baugenehmigungen oder Bebauungspläne gehören hingegen grundsätzlich vor die Verwaltungsgerichtsbarkeit und nicht vor das Amtsgericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Betreff als Pflichtfelder gekennzeichnet. Weitere Felder sind Unternehmen, Rückrufnummer und Nachricht.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Betreff als Pflichtfelder gekennzeichnet. Weitere Felder sind Unternehmen, Rückrufnummer und Nachricht.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Baumängeln hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Bauvertrag, die Leistungsbeschreibung, Nachträge und Rechnungen hilfreich. Hinzu kommen vorhandene Abnahmeprotokolle, Schriftwechsel über Beanstandungen sowie datierte Fotos oder bereits vorliegende Gutachten. Eine kurze zeitliche Übersicht kann verdeutlichen, wann Arbeiten ausgeführt und mögliche Mängel bemerkt wurden. Wichtig ist außerdem die Angabe, ob man als Auftraggeber oder als ausführendes Unternehmen anfragt. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und ob Fristen zu beachten sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.
- Kann ein Bauvertrag schon vor der Unterzeichnung rechtlich geprüft werden?
- Die rechtliche Prüfung vor Vertragsschluss gehört allgemein zur vorbeugenden Bauberatung. Dabei können etwa die Beschreibung der geschuldeten Leistungen, Zahlungsregelungen, Ausführungsfristen, Abnahmebestimmungen und der Umgang mit Änderungen betrachtet werden. Bei einem Neubau stellen sich teilweise andere Fragen als bei einer Sanierung im Bestand. Für eine Anfrage sind der Vertragsentwurf und seine Anlagen sowie eine kurze Darstellung des Bauvorhabens hilfreich. Eine rechtliche Prüfung ersetzt allerdings keine technische Bewertung der Planung oder der vorgesehenen Bauausführung.
- Worin unterscheiden sich Streitigkeiten über Baumängel von Konflikten um eine Baugenehmigung?
- Streitigkeiten über Baumängel betreffen häufig das privatrechtliche Verhältnis zwischen Auftraggeber und Werkunternehmer. Im Mittelpunkt stehen dann vertragliche Leistungen und mögliche Ansprüche wegen einer nicht vertragsgemäßen Ausführung. Eine Baugenehmigung betrifft dagegen öffentlich-rechtliche Anforderungen an ein Vorhaben und das Verhältnis zu Behörden; auch Nachbarrechte können eine Rolle spielen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Verfahrenswege und gerichtliche Zuständigkeiten. Für die Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, ob es um einen Vertragspartner, einen behördlichen Bescheid oder ein benachbartes Bauvorhaben geht.
- Was sollte ich bei einer erbrechtlichen Anfrage vorab zusammenstellen?
- Hilfreich sind eine kurze Beschreibung der familiären Beziehungen und des Anliegens sowie vorhandene Testamente, Erbverträge oder Schreiben des Nachlassgerichts. Je nach Fragestellung können auch Angaben zum Nachlass und zur Zusammensetzung einer Erbengemeinschaft wichtig sein. Ratsuchende sollten mitteilen, ob sie beispielsweise die Erbfolge klären, einen Pflichtteilsanspruch einordnen oder eine Nachlassauseinandersetzung besprechen möchten. Da die Profilangaben Erbrecht nennen, die Tätigkeitsbeschreibung aber Baurecht hervorhebt, sollte bei der Anfrage zunächst die Übernahme eines erbrechtlichen Mandats geklärt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Nils Buchartowski
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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5,0 von 5 · 2 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: baurecht-nrw.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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