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- RAin Sabine Tellmann
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunktFamilienrecht in Oberhausen vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Sabine Tellmann ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Oberhausen. Zu ihren Rechtsgebieten gehören Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Landwirtschafts- & Agrarrecht und Mietrecht. Im Familienrecht befasst sie sich insbesondere mit Ehescheidung, Unterhalt, Umgang, Sorgerecht, häuslicher Gewalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Sie unterstützt Mandanten in schwierigen Lebensphasen und entwickelt gemeinsam mit ihnen vorausschauende Strategien und individuelle Lösungsoptionen. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie als strategisch-empathisch, bedürfnisorientiert und von Respekt und Achtsamkeit geprägt. Im Erstgespräch berücksichtigt sie die Ausgangssituation und erläutert erste Strategieoptionen sowie Vor- und Nachteile der Lösungswege. Während des Mandats legt sie Wert auf transparente Kommunikation und informiert kontinuierlich über den Stand der Angelegenheit. Von umliegenden Amtsgerichten wird sie regelmäßig als Verfahrensbeistand für Kinder in gerichtlichen Auseinandersetzungen über Umgangs- oder Sorgerecht bestellt. Dabei vertritt sie deren Interessen vor Gericht. Außerdem engagiert sie sich als Vorstandsmitglied bei Frauen helfen Frauen Oberhausen e.V. und nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rain-tellmann.de, rain-tellmann.de
Beratung in Oberhausen – Einordnung der Redaktion
Sabine Tellmann ist als Rechtsanwältin in Oberhausen tätig. Ihre Kanzlei Rechtsanwältin Sabine Tellmann befindet sich in der Paul-Reusch-Straße 69, 46045 Oberhausen. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Familie und gewinnt häufig dann an Bedeutung, wenn sich die persönliche Lebenssituation verändert. Für Ratsuchende kann es darum gehen, die Folgen einer Trennung zu verstehen, Fragen zum Zusammenleben mit Kindern einzuordnen oder finanzielle Verbindungen zwischen Familienmitgliedern zu klären. Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, hängt vom konkreten Anliegen und den dazugehörigen Unterlagen ab. Zu den typischen Themen des Familienrechts zählen Trennung und Scheidung, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt sowie Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs. Auch der Versorgungsausgleich und vermögensrechtliche Folgen einer Ehe können eine Rolle spielen. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Prüfungsfragen: Beim Unterhalt sind beispielsweise familiäre Beziehungen und wirtschaftliche Verhältnisse bedeutsam, während bei Sorge und Umgang das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Bei einer Scheidung können mehrere dieser Themen zusammenkommen, ohne dass sie zwangsläufig alle im selben Verfahren entschieden werden. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Oberhausen. Die Kanzleianschrift in der Paul-Reusch-Straße ist für die Planung eines persönlichen Termins maßgeblich; zum städtischen Umfeld gehören Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Oberhausen genannt. Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich vor den Familiengerichten geführt, die Abteilungen der Amtsgerichte sind. Ob das Amtsgericht Oberhausen für ein bestimmtes Anliegen örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach der Kanzleiadresse. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des familienrechtlichen Anliegens beginnen. Sinnvoll sind Angaben dazu, ob es beispielsweise um eine Trennung, Unterhalt oder eine Regelung für gemeinsame Kinder geht und ob bereits gerichtliche Schreiben oder Fristen vorliegen. Dafür lässt sich die im Profil ausgewiesene Kontaktmöglichkeit nutzen. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, wie ein möglicher Termin stattfindet und ob ein Mandat übernommen werden kann, ist unmittelbar mit der Kanzlei zu klären. Eine erste Anfrage ersetzt weder die individuelle Prüfung noch die Bestätigung einer Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oberhausen
- Amtsgericht Oberhausen
Die Kanzlei von Sabine Tellmann ist unter der Anschrift Paul-Reusch-Straße 69, 46045 Oberhausen verzeichnet. Der Standort liegt im Bereich Alt-Oberhausen und damit im südlichen der drei Oberhausener Stadtbezirke; Sterkrade und Osterfeld bilden weitere räumliche Bezugspunkte innerhalb der Stadt. Für die Planung eines Kanzleibesuchs ist die konkrete Adresse aussagekräftiger als die allgemeine Ortsangabe Oberhausen. Bei der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten aktuelle Verbindungen und der anschließende Fußweg geprüft werden. Für eine Anreise mit dem Pkw sind die jeweilige Verkehrslage und die örtlichen Abstellmöglichkeiten zu berücksichtigen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen für dieses Profil nicht vor. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Oberhausen relevant. Dort werden durch das Familiengericht insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt, soweit die jeweilige Zuständigkeit gegeben ist. Auch der Versorgungsausgleich gehört zu den familiengerichtlichen Angelegenheiten; er wird regelmäßig im Zusammenhang mit einer Scheidung behandelt. Nicht jede familienrechtliche Frage führt allerdings zu einem Gerichtsverfahren: Je nach Thema können zunächst die rechtliche Einordnung und eine außergerichtliche Klärung im Vordergrund stehen. Die örtliche Zuständigkeit hängt von der Verfahrensart und den persönlichen Umständen der Beteiligten ab, etwa deren gewöhnlichem Aufenthalt. Ein Kanzleisitz in Oberhausen begründet deshalb für sich genommen noch keine Zuständigkeit des dortigen Amtsgerichts.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei finanzieller Bedürftigkeit können Sie einen Beratungshilfeberechtigungsschein beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragen und sollten diesen bereits zum ersten Besprechungstermin mitbringen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im Erstgespräch werden der Ausgangspunkt, erste Strategieoptionen sowie Vor- und Nachteile der Lösungswege besprochen. Die Erstberatung dauert in der Regel eine halbe bis maximal eine Stunde und kostet in der Regel zwischen 100 € und 150 €; bei komplexeren Sachverhalten können höhere Gebühren anfallen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Erstberatungsgebühren bei einer weitergehenden Beauftragung in derselben Angelegenheit vollständig angerechnet.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Im Erstgespräch werden der Ausgangspunkt, erste Strategieoptionen sowie Vor- und Nachteile der Lösungswege besprochen. Die Erstberatung dauert in der Regel eine halbe bis maximal eine Stunde und kostet in der Regel zwischen 100 € und 150 €; bei komplexeren Sachverhalten können höhere Gebühren anfallen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Erstberatungsgebühren bei einer weitergehenden Beauftragung in derselben Angelegenheit vollständig angerechnet.
Für den Erstkontakt: Bei finanzieller Bedürftigkeit können Sie einen Beratungshilfeberechtigungsschein beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragen und sollten diesen bereits zum ersten Besprechungstermin mitbringen.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Frauen helfen Frauen Oberhausen e.V.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung helfen eine kurze Darstellung der familiären Situation und die Benennung der offenen Fragen. Häufig sind der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame minderjährige Kinder sowie bereits laufende Verfahren von Bedeutung. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, Einkommensunterlagen und gerichtliche Schreiben relevant werden. Nicht sämtliche Unterlagen müssen ungefragt mit der ersten Nachricht übermittelt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Bereits mitgeteilte gerichtliche Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden.
- Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt?
- Kindesunterhalt dient der Sicherung des Lebensbedarfs eines Kindes. Dabei spielen unter anderem dessen Alter, die Betreuungssituation und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern eine Rolle. Ehegattenunterhalt betrifft dagegen mögliche Ansprüche zwischen verheirateten oder geschiedenen Personen. Hier wird insbesondere zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt unterschieden; die Voraussetzungen sind nicht identisch. Für beide Bereiche können Einkommensnachweise und Informationen zu weiteren Unterhaltspflichten wichtig sein. Ob ein Anspruch besteht und wie er einzuordnen ist, lässt sich nicht allein aus dem Familienstand oder einer einzelnen Einkommensangabe ableiten.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und wirtschaftliche Angelegenheiten eines Kindes, beispielsweise Entscheidungen über Schule oder medizinische Behandlungen. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Fragen zum Aufenthalt des Kindes und zur Gestaltung der Kontakte können dennoch regelungsbedürftig werden. Maßgeblich ist das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage sind deshalb vor allem die bisherige Betreuung, bestehende Absprachen und die konkret ungeklärten Punkte hilfreich, ohne den gesamten Beziehungskonflikt darstellen zu müssen.
- Ist bei einer Scheidung in Oberhausen automatisch das Amtsgericht Oberhausen zuständig?
- Nein. Scheidungen werden zwar vor dem Familiengericht als Abteilung eines Amtsgerichts geführt, die örtliche Zuständigkeit folgt jedoch gesetzlichen Regeln. Dabei können etwa der gewöhnliche Aufenthalt gemeinsamer minderjähriger Kinder und die Aufenthaltsorte der Ehegatten maßgeblich sein. Die Anschrift der beauftragten Kanzlei entscheidet darüber nicht. Auch für andere Familiensachen können eigene Zuständigkeitsregeln gelten. Bei einer Mandatsanfrage sind daher Angaben zu den Wohnorten der Beteiligten und zu bereits anhängigen Verfahren hilfreich. Liegt schon ein gerichtliches Schreiben vor, enthält es regelmäßig Angaben zum befassten Gericht und zum Aktenzeichen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sabine Tellmann
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Kanzlei und Anfahrt
Paul-Reusch-Straße 69, 46045 Oberhausen
- Mo. - Fr.
- 8.30 - 13.00 Uhr
- Mo. - Do.
- 14.00 - 17.00 Uhr
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: rain-tellmann.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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