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- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- VerkehrsrechtHauptschwerpunktVerkehrsrecht in Saarbrücken vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Oliver G. Dalheimer wird im Team von Dalheimer Rechtsanwälte in Saarbrücken als RA aufgeführt. Die Kanzlei befindet sich in der Zähringer Straße 2a im Gerichts- und Regierungsviertel der Landeshauptstadt, in unmittelbarer Nähe zu Amts-, Land- und Oberlandesgericht. Als Schwerpunkte nennt die Kanzlei Verkehrsrecht und Familienrecht. Darüber hinaus befasst sie sich mit Rechtsproblemen aus dem allgemeinen Zivilrecht, vor allem aus dem Vertragsrecht und dem Schadensersatzrecht. Zu den auf der Webseite aufgeführten Rechtsgebieten gehören außerdem Versicherungsrecht und Mietrecht. Im Team wird auch RAin Stephanie Dalheimer genannt. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung; auch ein Rückruf kann angefragt werden. Die Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:30 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: dalheimer-rechtsanwaelte.de, dalheimer-rechtsanwaelte.de
Beratung in Saarbrücken – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Oliver Dalheimer gehört zum Team von Dalheimer Rechtsanwälte in Saarbrücken. Sein Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet umfasst unterschiedliche Situationen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr: Nach einem Unfall können Fragen zur Haftung, zur Schadenshöhe und zur Regulierung durch Versicherungen entstehen. Daneben gehören beispielsweise Bußgeldvorwürfe und verkehrsstrafrechtliche Sachverhalte zum allgemeinen Themenfeld. Welche Unterstützung im konkreten Anliegen möglich ist, lässt sich bei einer Anfrage klären. Die Kanzlei nennt neben Verkehrsrecht auch Familienrecht sowie weitere zivilrechtliche Tätigkeitsbereiche; diese Angaben sind von dem persönlich ausgewiesenen Hauptschwerpunkt zu unterscheiden. Im Verkehrsrecht geht es häufig darum, einen Geschehensablauf anhand vorhandener Unterlagen nachzuvollziehen und rechtlich einzuordnen. Mandantinnen und Mandanten beschäftigen etwa Reparaturkosten, ein möglicher Nutzungsausfall oder Ansprüche wegen einer unfallbedingten Verletzung. Auch unterschiedliche Darstellungen der Unfallbeteiligten und Rückfragen eines Versicherers können Anlass für eine anwaltliche Kontaktaufnahme sein. Hier bestehen Berührungspunkte zum Schadensersatzrecht und Versicherungsrecht, die ebenfalls zu den genannten Arbeitsfeldern der Kanzlei gehören. Bei einem Bußgeldbescheid stehen dagegen der vorgeworfene Verkehrsverstoß, die zugrunde liegenden Feststellungen und mögliche verfahrensrechtliche Schritte im Mittelpunkt einer Prüfung. Dalheimer Rechtsanwälte hat ihren Sitz in der Zähringer Straße 2a, 66119 Saarbrücken. Die Anschrift liegt im Gerichts- und Regierungsviertel der Landeshauptstadt, in unmittelbarer Nähe zu Amts-, Land- und Oberlandesgericht. Für verkehrsrechtliche Anliegen sind insbesondere das Amtsgericht Saarbrücken und das Landgericht Saarbrücken mögliche gerichtliche Anlaufstellen, sofern die jeweilige sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Der Standort bietet einen konkreten Bezug für Ratsuchende aus Saarbrücken, darunter aus St. Johann, Alt-Saarbrücken und Dudweiler. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Profil als Ausgangspunkt dienen, um das Anliegen kurz zu beschreiben und die angebotenen Kontaktmöglichkeiten zu nutzen. Hilfreich sind Angaben dazu, ob es beispielsweise um einen Unfall, die Korrespondenz mit einer Versicherung oder einen Bußgeldvorwurf geht und ob bereits Schreiben mit Fristen vorliegen. Die Kanzlei bietet Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular sowie die Möglichkeit einer Rückrufanfrage an. Termine werden nach Vereinbarung vergeben. Die Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:30 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Eine Anfrage dient zunächst der Abstimmung; sie ersetzt nicht die Klärung, ob ein Mandat übernommen wird.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Saarbrücken
- Amtsgericht Saarbrücken
- Landgericht Saarbrücken
Die Kanzlei Dalheimer Rechtsanwälte befindet sich in der Zähringer Straße 2a im Gerichts- und Regierungsviertel von Saarbrücken. Belegt ist die unmittelbare Nähe zu Amts-, Land- und Oberlandesgericht. Für den verkehrsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Oliver Dalheimer kommen insbesondere das Amtsgericht Saarbrücken und das Landgericht Saarbrücken in Betracht. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, etwa über Schadensersatzansprüche, werden abhängig von Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amts- oder Landgericht geführt. Das Landgericht kann außerdem als Rechtsmittelgericht mit zivilrechtlichen Entscheidungen des Amtsgerichts befasst sein. Ob ein Verfahren tatsächlich in Saarbrücken zu führen ist, hängt zusätzlich von der örtlichen Zuständigkeit ab, beispielsweise vom Unfallort oder vom Wohnsitz der beklagten Partei. Bei gerichtlichen Verfahren über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide wegen Verkehrsverstößen ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig; welches Amtsgericht entscheidet, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln. Auch Verkehrsstraftaten können vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Die Nähe der Kanzlei zu den Gerichten ist daher ein örtlicher Bezugspunkt, legt aber weder den Verfahrensort noch die Notwendigkeit eines gerichtlichen Vorgehens fest. Für Ratsuchende aus St. Johann, Alt-Saarbrücken und Dudweiler bietet die Anschrift im Saarbrücker Gerichts- und Regierungsviertel eine Orientierung innerhalb des Stadtgebiets. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Linien oder Stellplätzen liegen nicht vor. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Verbindungsauskunft zur Kanzleianschrift; bei einer Fahrt mit dem Pkw sollten Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten geprüft werden. Da Termine nach Vereinbarung stattfinden, lässt sich die Anreise mit dem bestätigten Besuchstermin abstimmen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist das Unfalldatum, der Unfallort und eine kurze Darstellung des Geschehens hilfreich. Hinzukommen können Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen, ein vorhandenes polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben der Versicherungen. Auch Kostenvoranschläge, Gutachten, Reparaturrechnungen und bei Verletzungen vorhandene medizinische Unterlagen können eine Rolle spielen. Nicht jedes Dokument wird in jedem Fall benötigt. Bei der Kontaktaufnahme lässt sich zunächst klären, welche Unterlagen für die Prüfung erforderlich sind und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen.
- Kann eine verkehrsrechtliche Anfrage auch sinnvoll sein, wenn die Versicherung bereits antwortet?
- Die laufende Bearbeitung durch eine Versicherung bedeutet nicht automatisch, dass alle Fragen zur Haftung und Schadenshöhe geklärt sind. Häufig geht es darum, welche Schadenspositionen berücksichtigt werden, weshalb Unterlagen nachgefordert werden oder auf welcher Grundlage eine Kürzung erfolgt. Eine anwaltliche Prüfung kann solche Punkte rechtlich einordnen. Für eine Mandatsanfrage sind der bisherige Schriftwechsel und eine Übersicht über bereits geleistete Zahlungen hilfreich. Ob weiterer Handlungsbedarf besteht, hängt vom konkreten Sachverhalt ab und lässt sich nicht allein aus der Bearbeitungsdauer ableiten.
- Was sollte ich bei einer Anfrage zu einem Bußgeldbescheid mitteilen?
- Wichtig sind die Art des Schreibens, der vorgeworfene Verstoß und das Datum, an dem das Dokument zugestellt wurde. Ein Anhörungsbogen und ein Bußgeldbescheid haben unterschiedliche Funktionen im Verfahren. Auch Angaben zu angekündigten Folgen wie Punkten oder einem Fahrverbot helfen bei der Zuordnung des Anliegens. Da gesetzliche Fristen bestehen können, sollte die zeitliche Situation bereits in der Anfrage erkennbar sein. Die bloße Kontaktaufnahme mit einer Kanzlei wahrt eine Frist grundsätzlich nicht. Welche Prüfung möglich ist, hängt unter anderem vom Akteninhalt ab.
- Muss ein Streit nach einem Verkehrsunfall vor Gericht geklärt werden?
- Viele verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen werden zunächst außergerichtlich mit den Beteiligten oder ihren Versicherungen bearbeitet. Dabei können Haftungsfragen, Belege und einzelne Schadenspositionen geklärt werden. Bleiben wesentliche Punkte streitig, kann ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommen. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach dem Streitwert und den örtlichen Anknüpfungspunkten. Die Nähe einer Kanzlei zu einem Gericht entscheidet darüber nicht. Für eine Anfrage ist hilfreich mitzuteilen, ob bereits Forderungen zurückgewiesen wurden oder gerichtliche Schreiben vorliegen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Oliver Dalheimer
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Kanzlei und Anfahrt
Zähringer Straße 2a, 66119 Saarbrücken
- Montag
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- 08:00-12:00 / 14:00-16:30
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: dalheimer-rechtsanwaelte.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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