Veröffentlichtes Profil

Oliver Daum

Dr. Oliver Daum: Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Kiel

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht · Rechtsanwalt Dr. Oliver Daum

Am Kiel-Kanal 1, 24106 Kiel

Telefon: +49 431 32 07 42 32

Qualifikation
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Oliver Daum

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Oliver Daum ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit Kanzleisitz in Kiel. Er ist außerdem Datenschutzbeauftragter (IHK) und IT-Sicherheitsbeauftragter (IHK). Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im IT-Sicherheitsrecht, im IT- und Datenschutzrecht, im Arbeitsrecht sowie im E-Sport- und Sportrecht. Die Webseite nennt zudem KI-Recht und Digitalisierung als Rechtsgebiete. Zu seinen Mandanten gehören Unternehmen, Start-ups und Privatpersonen aus dem gesamten Bundesgebiet, dem DACH-Raum und der EU. Er ist bundesweit tätig. Seine Leistungen umfassen die Beratung zu einzelnen Rechtsfragen sowie die Prüfung und Erstellung wichtiger Verträge. Darüber hinaus vertritt er die rechtlichen Interessen seiner Mandantschaft außergerichtlich und gerichtlich. Für die Mandatsbearbeitung nutzt er eine volldigitalisierte Kanzlei sowie Videocalls und Künstliche Intelligenz. Er beschreibt seine Kommunikation als einfach, zuverlässig und mandantengerecht. Durch regelmäßige Fortbildungen hält er sein Fachwissen aktuell. In seinem Blog behandelt er juristische Fragen, rechtliche Entwicklungen und Urteile aus seinen Rechtsgebieten. Termine sind auf Anfrage auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-daum.de, anwalt-daum.de

Beratung in Kiel – Einordnung der Redaktion

Dr. Oliver Daum ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit Kanzleisitz Am Kiel-Kanal 1 in Kiel. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das IT-Sicherheitsrecht, IT- und Datenschutzrecht sowie E-Sport- und Sportrecht; die Kanzleiwebseite nennt außerdem KI-Recht und Digitalisierung. Daum ist zudem Datenschutzbeauftragter (IHK) und IT-Sicherheitsbeauftragter (IHK). Diese fachliche Ausrichtung berührt insbesondere Fragen, die an der Schnittstelle zwischen betrieblicher Organisation, Beschäftigung und digitalen Anwendungen entstehen. Er gehört der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer an. Im Arbeitsrecht suchen Ratsuchende häufig Orientierung zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeit oder Arbeitszeugnissen. Beim Einsatz digitaler Arbeitsmittel können zusätzlich Fragen zum Beschäftigtendatenschutz, zu Kontrollmöglichkeiten und zum Umgang mit personenbezogenen Daten auftreten. Zum IT- und Datenschutzrecht gehören beispielsweise die rechtliche Gestaltung von Softwareverträgen, die Verantwortlichkeiten bei der Datenverarbeitung und der Umgang mit Datenschutzvorfällen. IT-Sicherheitsrecht betrifft unter anderem rechtliche Anforderungen an Schutzmaßnahmen und betriebliche Zuständigkeiten. Im KI-Recht geht es etwa um die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz KI-gestützter Systeme. Solche Themen erfordern regelmäßig eine Betrachtung der jeweiligen Vertragsbeziehungen und tatsächlichen Abläufe. Im E-Sport- und Sportrecht können Vereinbarungen zwischen Beteiligten, Sponsoringverträge oder Fragen zu Nutzungsrechten Anlass für eine rechtliche Prüfung sein. Daums Leistungen umfassen die Beratung zu einzelnen Rechtsfragen, die Prüfung und Erstellung wichtiger Verträge sowie die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung. Zu seiner Mandantschaft zählen Unternehmen, Start-ups und Privatpersonen aus dem Bundesgebiet, dem DACH-Raum und der EU. Für die bundesweite Tätigkeit nutzt die Kanzlei eine volldigitalisierte Arbeitsweise, Videocalls und Künstliche Intelligenz. Regelmäßige Fortbildungen und ein Blog zu Rechtsfragen, Entwicklungen und Urteilen ergänzen seine fachliche Arbeit. Der örtliche Bezug liegt in Kiel mit Stadtteilen wie Mitte, Gaarden, Wik, Holtenau und Elmschenhagen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Kiel in Betracht; zivilrechtliche Vertragsstreitigkeiten können abhängig von der Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder Landgericht Kiel geführt werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst ihr Anliegen, beteiligte Personen sowie bestehende Fristen benennen. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, wird anschließend abgestimmt. Ein persönlicher Besuch an der Kieler Kanzleiadresse lässt sich ebenso wie ein Videocall anfragen. Termine sind auf Anfrage auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kiel

  • Amtsgericht Kiel
  • Landgericht Kiel
  • Arbeitsgericht Kiel
  • Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (Bezirk)

Die Kanzlei von Dr. Oliver Daum hat ihren Sitz Am Kiel-Kanal 1, 24106 Kiel. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den aufgeführten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Kiel relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse verhandelt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten gehören zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Ob das Arbeitsgericht Kiel im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Arbeitsverhältnisses. Das Amtsgericht Kiel und das Landgericht Kiel kommen für zivilrechtliche Auseinandersetzungen in Betracht, etwa über IT-Verträge, Zahlungsansprüche oder vertragliche Fragen im Sport und E-Sport. Die Abgrenzung hängt insbesondere vom Streitgegenstand, Streitwert und besonderen Zuständigkeitsvorschriften ab. Auch datenschutzrechtliche Ansprüche können vor Zivilgerichten verhandelt werden. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten mit Behörden können dagegen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugeordnet sein. Das für den Bezirk genannte Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Schleswig, nicht in Kiel. Es befasst sich insbesondere mit Rechtsmittelverfahren und bestimmten gesetzlich zugewiesenen Verfahren; es ist keine allgemeine erste Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Zum Kieler Stadtgebiet gehören unter anderem Mitte, Gaarden, Wik, Holtenau und Elmschenhagen. Eine konkrete Stadtteilzuordnung der Kanzlei ist in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb die genaue Adresse als Ausgangspunkt der Routenplanung dienen. Konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind vor einem Besuch zu prüfen. Videocalls ermöglichen außerdem einen Austausch ohne Anfahrt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • KI am Arbeitsplatz (3): Schulungspflicht schützt vor Haftung
  • KI-Chatbot und Haftung (2): Wenn der Bot lügt – und wer dafür einsteht
  • KI-Chatbot und Haftung (1): DSGVO und EU AI Act richtig umsetzen

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder einem Arbeitsvertrag hilfreich?
Für die erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die Unterlagen zum konkreten Streitpunkt relevant. Bei einer Kündigung gehören dazu insbesondere das Kündigungsschreiben und Informationen darüber, wann und wie es zugegangen ist. Je nach Anliegen können auch Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, Abmahnungen oder einschlägige Korrespondenz wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Da im Arbeitsrecht teilweise kurze Fristen gelten, sollten bekannte Termine bereits bei der Anfrage genannt werden. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.
Wann überschneiden sich Arbeitsrecht und Datenschutzrecht beim Einsatz digitaler Systeme?
Überschneidungen entstehen etwa bei digitaler Zeiterfassung, Personalverwaltungssoftware, betrieblichen Kommunikationsdiensten oder der Auswertung von Nutzungsdaten. Dabei können sowohl arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten als auch datenschutzrechtliche Anforderungen eine Rolle spielen. Typische Fragen betreffen den Verarbeitungszweck, die Rechtsgrundlage, Informationspflichten, Zugriffsrechte und die Speicherdauer. Besteht ein Betriebsrat, können zusätzlich Beteiligungsrechte berührt sein. Für eine allgemeine Einordnung ist entscheidend, welche Daten ein System tatsächlich erfasst und wie diese verwendet werden. Die bloße Bezeichnung einer Software sagt darüber meist wenig aus.
Worauf kommt es bei der rechtlichen Prüfung von IT-Verträgen und KI-Anwendungen an?
Bei IT-Verträgen stehen häufig Leistungsumfang, Nutzungsrechte, Vergütungssystematik, Laufzeit, Beendigung und Haftung im Mittelpunkt. Hinzu kommen je nach Anwendung Regelungen zu Verfügbarkeit, Sicherheitsmaßnahmen und dem Umgang mit Daten. Bei KI-Anwendungen können weitere Fragen zu gesetzlichen Pflichten, Transparenz, geschützten Inhalten und der Verwendung von Eingaben oder Ergebnissen entstehen. Wichtig ist zunächst, die Rolle der Beteiligten und den konkreten Einsatzzweck zu verstehen. Für eine Anfrage sind deshalb neben Vertragsentwürfen auch verständliche Beschreibungen der Funktionen, Datenflüsse und vorgesehenen Nutzung hilfreich.
Welche rechtlichen Themen sollten vor einer Anfrage im E-Sport- oder Sportrecht beschrieben werden?
Im Sport und E-Sport hängt die rechtliche Einordnung wesentlich davon ab, in welcher Rolle die Beteiligten auftreten: etwa als Spielerin oder Spieler, Team, Verein, Veranstalter oder Sponsor. Häufig geht es um Vertragslaufzeiten, Leistungspflichten, Vergütung, Kündigungsregelungen sowie Bild-, Namens- oder sonstige Nutzungsrechte. Auch arbeitsrechtliche Fragen können relevant werden, wenn eine Tätigkeit als Beschäftigungsverhältnis einzuordnen ist. Für eine Mandatsanfrage helfen der betreffende Vertrag, ein Überblick über die Beteiligten und eine Beschreibung des Konflikts. Bei internationalen Beziehungen können zusätzlich das anwendbare Recht und der Gerichtsstand Bedeutung haben.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Oliver Daum

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Oliver Daum: 5,0 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Dr. Oliver Daum aus 20 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Dr. Oliver Daum insgesamt und nicht auf Oliver Daum persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Am Kiel-Kanal 1, 24106 Kiel

Montag – Freitag
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: anwalt-daum.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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