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- Kanzlei
- Rechtsanwalt Oliver Hopp
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Oliver Hopp ist Rechtsanwalt in Plauen und führt eine Einzelkanzlei in der Rosengasse 3. Seine Tätigkeit umfasst Arbeitsrecht, Familienrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Baurecht. Im Arbeitsrecht vertritt er Arbeitnehmer und Arbeitgeber von der Vertragsgestaltung bis zum Kündigungsschutz. Im Familienrecht begleitet er Mandanten in persönlich herausfordernden Situationen. Im Versicherungsrecht setzt er Ansprüche gegenüber Versicherern durch, auch bei komplexen Leistungsfällen. Verkehrsrechtliche Angelegenheiten betreffen Verkehrsunfälle und Ordnungswidrigkeiten, häufig mit Bezug zu versicherungsrechtlichen Fragen. Daneben bearbeitet er baurechtliche Fragen unter Berücksichtigung der praktischen Abläufe am Bau. Hopp verfügt über mehr als drei Jahrzehnte anwaltlicher Erfahrung. Er betreut Fälle persönlich vom ersten Gespräch bis zur Entscheidung, sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören verständliche Erläuterungen zum Verfahrensstand und zu bestehenden Optionen sowie klare Kommunikation. Im Erstgespräch bespricht er den Fall und gibt eine realistische Einschätzung. Anschließend erläutert er empfohlene Schritte und deren Kosten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-hopp.de, rechtsanwalt-hopp.de
Beratung in Plauen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Oliver Hopp ist mit seiner Kanzlei in der Rosengasse 3, 08527 Plauen, ansässig. Sein Profil nennt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und daneben das Familienrecht. Damit richtet sich das fachliche Angebot an Ratsuchende mit Fragen aus zwei Lebensbereichen, in denen persönliche und wirtschaftliche Belange häufig eng miteinander verbunden sind. Im Arbeitsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Das Familienrecht betrifft insbesondere die rechtliche Gestaltung und die Folgen familiärer Beziehungen, etwa bei Trennung, Scheidung oder Fragen zur Verantwortung für Kinder. Zum Arbeitsrecht gehören typische Anliegen wie die Prüfung eines Arbeitsvertrags, Unklarheiten über Vergütung oder Arbeitszeit sowie Konflikte über Urlaub und Arbeitszeugnisse. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Hinter diesem Schwerpunkt steht regelmäßig die Einordnung konkreter Vereinbarungen, betrieblicher Abläufe und schriftlicher Erklärungen. Mandantinnen und Mandanten können sich vor einer Kontaktaufnahme darauf einstellen, dass der zeitliche Verlauf und die vorhandenen Unterlagen für das Verständnis ihres Anliegens wichtig sind. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht stehen häufig Fragen zu Trennungsfolgen, Unterhalt, Vermögensverhältnissen sowie Sorge und Umgang im Mittelpunkt. Dabei können mehrere Themen gleichzeitig auftreten, ohne dass sie rechtlich identisch behandelt werden. Eine erste Orientierung unterscheidet deshalb zwischen den persönlichen Umständen, den finanziellen Fragen und möglichen gerichtlichen Verfahren. Bei Anliegen mit Bezug zu Kindern kommt deren Wohl besondere Bedeutung zu. Welche Unterlagen und Informationen benötigt werden, hängt davon ab, ob beispielsweise eine Scheidung, eine Unterhaltsfrage oder die Ausgestaltung des Umgangs Gegenstand der Anfrage ist. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Plauen; als Anschrift ist die Rosengasse 3 angegeben. Ein bestimmter Stadtteil, nähere Angaben zur Verkehrsanbindung oder konkrete Gerichte sind im Profil nicht benannt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden typischerweise vor den Arbeitsgerichten geführt, Familiensachen vor den Familiengerichten bei den Amtsgerichten. Welches Gericht örtlich zuständig ist, bestimmt sich nach dem jeweiligen Anliegen und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet sich eine kurze Darstellung des Sachverhalts mit dem betroffenen Rechtsgebiet und etwaigen Terminen oder Fristen an. Anschließend lassen sich die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Plauen
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Oliver Hopp befindet sich in der Rosengasse 3 in 08527 Plauen. Damit besteht ein konkreter Anlaufpunkt im Stadtgebiet für Anliegen im Arbeitsrecht und Familienrecht. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil oder eine ausdrücklich belegte Innenstadtlage enthalten die Profilangaben nicht. Auch zur Ausstattung des Zugangs und zur unmittelbaren Verkehrsanbindung liegen keine Angaben vor. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw kann die vollständige Anschrift zur Routenplanung genutzt werden. Aktuelle Verbindungen, mögliche Verkehrsänderungen und Abstellmöglichkeiten sollten dabei gesondert geprüft werden. Organisatorische Fragen zum Besuch lassen sich im Zuge der Terminabstimmung klären. Konkrete Gerichte sind in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist allgemein die Arbeitsgerichtsbarkeit von Bedeutung. Vor den Arbeitsgerichten werden insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Zeugnisse geführt. Familienrechtliche Angelegenheiten gehören typischerweise vor das Familiengericht, das Teil des Amtsgerichts ist. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang behandelt. Nicht jede Auseinandersetzung erfordert jedoch ein gerichtliches Verfahren; auch außergerichtliche Klärungen können Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit sein. Die örtliche Zuständigkeit folgt jeweils gesetzlichen Regeln und kann etwa vom Arbeitsort oder vom gewöhnlichen Aufenthalt beteiligter Personen abhängen. Aus der Kanzleianschrift in Plauen allein ergibt sich daher keine feste Zuordnung sämtlicher Anliegen zu einem bestimmten Gericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Anfrage können Sie anrufen oder Ihr Anliegen kurz über das Formular schildern. Eine Vorbereitung ist laut Quelle nicht erforderlich.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im Gespräch wird Ihr Fall in Ruhe besprochen; Sie erhalten eine offene, realistische Einschätzung der Lage. Sie bekommen eine klare Empfehlung und erfahren, welche Schritte sinnvoll sind und was sie kosten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Im Gespräch wird Ihr Fall in Ruhe besprochen; Sie erhalten eine offene, realistische Einschätzung der Lage. Sie bekommen eine klare Empfehlung und erfahren, welche Schritte sinnvoll sind und was sie kosten.
Für den Erstkontakt: Für die Anfrage können Sie anrufen oder Ihr Anliegen kurz über das Formular schildern. Eine Vorbereitung ist laut Quelle nicht erforderlich.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das betreffende Schreiben von Bedeutung. Hinzukommen können relevante Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb eine zeitnahe Klärung sinnvoll sein kann. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Sachverhalt ab. Eine übersichtliche Darstellung der Ereignisse hilft, offene Fragen und den Anlass der Anfrage voneinander abzugrenzen.
- Was sollte ich vor einer Anfrage zu einem Aufhebungsvertrag wissen?
- Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Anders als bei einer Kündigung beruht die Beendigung damit auf der Zustimmung beider Seiten. Typische Regelungspunkte sind das Beendigungsdatum, eine mögliche Freistellung, offene Vergütungsansprüche, Urlaub und das Arbeitszeugnis. Auch Auswirkungen auf Sozialleistungen können relevant sein. Für eine anwaltliche Einordnung sind der vollständige Vertragsentwurf und die bisherigen Arbeitsbedingungen hilfreich. Ob einzelne Regelungen im persönlichen Fall angemessen sind und welche Folgen sie haben, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände beurteilen.
- Welche Informationen sind bei einer ersten Anfrage zu Trennung, Scheidung und Unterhalt wichtig?
- Hilfreich ist zunächst eine kurze Übersicht über die familiäre Situation: Besteht eine Ehe, seit wann leben die Beteiligten getrennt und gibt es gemeinsame Kinder? Für Unterhaltsfragen können außerdem Einkommen, laufende Belastungen und die Betreuungssituation eine Rolle spielen. Bereits vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen sind ebenfalls relevant. Trennung, Scheidung und Unterhalt hängen häufig zusammen, bilden aber unterschiedliche rechtliche Themen. Bei der ersten Anfrage genügt deshalb zunächst eine verständliche Beschreibung der offenen Fragen; der genaue Umfang der benötigten Nachweise kann anschließend geklärt werden.
- Was unterscheidet Fragen zum Sorgerecht von Fragen zum Umgang?
- Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind und umfasst unter anderem Entscheidungen über wesentliche persönliche Angelegenheiten. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind voneinander zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag zusammenwirken. Bei einer Anfrage sind die bisherige Betreuung, bestehende Absprachen und mögliche gerichtliche Regelungen wichtige Ausgangspunkte. Im Mittelpunkt familienrechtlicher Bewertungen steht das Kindeswohl. Ob eine einvernehmliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt von der konkreten Situation ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Oliver Hopp
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 96 Bewertungen
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- Oliver Bittmann · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Andre Steuler · Arbeitsrecht
- Petra Posner · Arbeitsrecht, Familienrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-hopp.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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