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- Rechtsanwaltskanzlei Oliver Klein
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Oliver Klein hat ihren Sitz in der Gymnasiumstr. 29 in Heilbronn, in unmittelbarer Nähe von Gerichten und Behörden. Die Kanzlei ist in ihren Schwerpunkten zivilrechtlich ausgerichtet und setzt sich seit mehr als 20 Jahren für ihre Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen ein. Als Schwerpunkte nennt sie Arbeitsrecht, Familienrecht, Forderungsmanagement, Insolvenzrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht. Oliver Klein arbeitet mit einem seit Jahren bestehenden Kanzleiteam zusammen. Bei der Durchsetzung der Ziele seiner Mandanten berücksichtigt er eine Kosten-Nutzenabwägung und den zielgerichteten Einsatz rechtlicher Mittel. Bei Bedarf greift er zusätzlich auf ein Netzwerk von Juristen, Steuerberatern und Unternehmensberatern zurück. Seine Arbeitsweise soll die Problemlösung nicht auf eine rein juristische Sichtweise verengen, sondern den Blick auf das Ganze bewahren. Neben der eigenen beruflichen Weiterqualifizierung legt die Kanzlei Wert auf die Fortbildung ihrer Mitarbeiter, insbesondere in den Bereichen Zwangsvollstreckung und Inkassowesen. Mandantenzufriedenheit und die Herstellung des Rechtsfriedens werden als Anliegen genannt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-ok.de, rechtsanwalt-ok.de
Beratung in Heilbronn – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Oliver Klein ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Oliver Klein in der Gymnasiumstr. 29, 74072 Heilbronn, ansässig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei begleitet nach ihrer Beschreibung seit mehr als 20 Jahren gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen. Oliver Klein arbeitet dabei mit einem seit Jahren bestehenden Kanzleiteam zusammen. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören eine Kosten-Nutzenabwägung und die Auswahl rechtlicher Mittel anhand der jeweiligen Ziele. Bei Bedarf wird ein Netzwerk aus Juristen, Steuerberatern und Unternehmensberatern hinzugezogen. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um den Beginn, die Durchführung und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge oder Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende geht es dabei zunächst um die Einordnung ihrer Situation: Welche Vereinbarungen bestehen, welche Unterlagen dokumentieren den bisherigen Verlauf und welche zeitlichen Vorgaben können eine Rolle spielen? Neben gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen in diesem Rechtsgebiet auch außergerichtliche Verhandlungen in Betracht. Welche Vorgehensweise passend ist, hängt vom konkreten Sachverhalt und den Interessen der Beteiligten ab. Im Familienrecht können Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie vermögensrechtliche Folgen einer Ehe Gegenstand einer Anfrage sein. Häufig greifen persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Fragen ineinander. Eine geordnete Darstellung der familiären Verhältnisse und vorhandener Vereinbarungen kann deshalb die erste Besprechung erleichtern. Die von der Kanzlei beschriebene Betrachtung über rein juristische Fragen hinaus ist gerade bei solchen miteinander verbundenen Themen relevant. Daraus lässt sich jedoch kein bestimmter Verlauf oder Ausgang einer Auseinandersetzung ableiten. Die Kanzlei liegt nach ihren Angaben in unmittelbarer Nähe von Gerichten und Behörden in Heilbronn. Der Standort ist damit ein örtlicher Bezugspunkt für Ratsuchende aus der Innenstadt ebenso wie aus Böckingen oder Sontheim. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Heilbronn in Betracht; gewöhnliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen vor die Arbeitsgerichte. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens über die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten beginnen. Hilfreich sind die Benennung des Rechtsgebiets, wichtige Daten und ein Hinweis auf bereits vorliegende Schreiben. Ob ein Mandat übernommen werden kann, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Termin stattfindet, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Heilbronn
- Amtsgericht Heilbronn
- Landgericht Heilbronn
Die Rechtsanwaltskanzlei Oliver Klein befindet sich in der Gymnasiumstr. 29 in Heilbronn. Belegt ist die unmittelbare Nähe zu Gerichten und Behörden. Eine ausdrückliche Zuordnung der Kanzlei zu einem bestimmten Stadtteil enthalten die Angaben nicht. Innenstadt, Böckingen und Sontheim bilden örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende innerhalb Heilbronns, sind aber keine Angaben zu weiteren Kanzleistandorten. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt anhand der vollständigen Adresse sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw planen. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und der Zugang zu den Kanzleiräumen sollten vorab geprüft werden; hierzu liegen keine näheren Angaben vor. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Heilbronn relevant. Dort werden durch das Familiengericht bei bestehender Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Umständen des jeweiligen Falls, nicht allein nach der Kanzleianschrift. Das ebenfalls genannte Landgericht Heilbronn entscheidet insbesondere über bestimmte allgemeine Zivilsachen und ist nicht das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen. Für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, ist hingegen die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Die räumliche Nähe der Kanzlei zu Amtsgericht und Landgericht bedeutet deshalb nicht, dass arbeitsrechtliche Verfahren vor diesen beiden Gerichten geführt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Vorname und E-Mail-Adresse als Pflichtfelder ausgewiesen. Weitere Felder sind Firma, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, Telefonnummer, Betreff und Nachricht.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Vorname und E-Mail-Adresse als Pflichtfelder ausgewiesen. Weitere Felder sind Firma, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, Telefonnummer, Betreff und Nachricht.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Verlängerung der Verjährung für Ersatzansprüche des Vermieters
- Erstattungsanspruch der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall
- Freigabe des Anspruchs auf Rückzahlung der Mietkaution für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, die Kündigung oder Abmahnung sowie einschlägige Schreiben und E-Mails hilfreich. Je nach Anliegen können auch Entgeltabrechnungen, tarifliche Regelungen oder betriebliche Vereinbarungen wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist wann geschehen, wann ging ein Schreiben zu und welche Gespräche fanden statt? Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen nicht und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Konflikte können je nach Situation auch durch Gespräche oder außergerichtliche Verhandlungen geklärt werden. Dabei geht es beispielsweise um offene Vergütung, die Formulierung eines Zeugnisses oder Bedingungen einer einvernehmlichen Beendigung. Ob eine Verständigung möglich ist, hängt von den Positionen und Interessen beider Seiten ab. Kommt es zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren, ist dort regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen. Welche Schritte in Betracht kommen, erfordert eine individuelle Einordnung; laufende Fristen bleiben auch während außergerichtlicher Gespräche zu beachten.
- Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage wegen Trennung oder Scheidung genannt werden?
- Hilfreich ist eine knappe Übersicht über die familiäre Situation und die Fragen, die aktuell im Vordergrund stehen. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, die Wohnsituation, Einkommensverhältnisse und bereits bestehende Vereinbarungen gehören. Häufig betreffen Anliegen nicht nur die Scheidung selbst, sondern auch Unterhalt, Vermögen oder die Nutzung der gemeinsamen Wohnung. Vorhandene gerichtliche Schreiben sollten mit Datum benannt werden. Welche Nachweise tatsächlich benötigt werden, lässt sich anschließend im Austausch mit der angefragten Kanzlei klären.
- Worin unterscheiden sich Sorge- und Umgangsrecht bei getrennten Eltern?
- Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu einem Elternteil und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche stehen miteinander in Verbindung, sind rechtlich aber nicht gleichzusetzen. Eine Trennung beendet eine gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Bei Konflikten steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage ist hilfreich, bestehende Regelungen, den bisherigen Alltag des Kindes und konkrete Meinungsverschiedenheiten sachlich zu beschreiben.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Oliver Klein
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Oliver Klein liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 9 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Gymnasiumstr. 29, 74072 Heilbronn
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-ok.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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