Veröffentlichtes Profil

Pantea Farahzadi

Pantea Farahzadi – Fachanwältin für Strafrecht in Köln

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Wirtschaftsmediatorin (EBS) · Farahzadi – Fachanwaltskanzlei für Strafrecht

Hohenstaufenring 39-41, 50674 Köln

Telefon: +49 221 4537 6770

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Köln
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Farahzadi – Fachanwaltskanzlei für Strafrecht

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Pantea Farahzadi ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht mit Kanzleisitz in Köln. Sie übernimmt bundesweit Strafverteidigungen in allen Phasen des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Zu ihren Schwerpunkten gehören Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Vermögensdelikte und schwere Kapitaldelikte. Das Angebot der Kanzlei umfasst außerdem Verkehrsstrafsachen, Ordnungswidrigkeiten und Jugendstrafrecht. Neben Beschuldigten begleitet die Kanzlei junge Mandanten und ihre Familien. In geeigneten Fällen vertritt sie Opfer schwerer Straftaten im Rahmen der Nebenklage; auch Zeugenbeistand gehört zum Angebot. Farahzadi beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich, diskret und ohne Vorverurteilung. Sie nimmt sich Zeit für individuelle Beratung und entwickelt für jeden Fall eine eigene Verteidigungsstrategie. Dabei stehen die Interessen und die Lebensrealität ihrer Mandanten im Mittelpunkt. Bei Hausdurchsuchung, Vorladung oder Untersuchungshaft bietet sie rechtlichen Beistand. Für dringende Fälle ist eine Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Sie arbeitet in enger Kooperation mit Rechtsanwalt Maximilian Eßer und Rechtsanwältin Elena Feinhals.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: deine-strafverteidiger.de, deine-strafverteidiger.de

Beratung in Köln – Einordnung der Redaktion

Pantea Farahzadi ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Wirtschaftsmediatorin (EBS) mit Kanzleisitz am Hohenstaufenring 39–41 in Köln. Ihre Kanzlei Farahzadi – Fachanwaltskanzlei für Strafrecht ist auf strafrechtliche Anliegen ausgerichtet. Sie übernimmt bundesweit Strafverteidigungen vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Zu den Schwerpunkten zählen Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Vermögensdelikte und schwere Kapitaldelikte. Hinter diesen Bereichen stehen unterschiedliche Vorwürfe und Verfahrenssituationen, die eine genaue Betrachtung des Sachverhalts, der Beweislage und des jeweiligen Verfahrensstands erfordern. Typische Anlässe für eine strafrechtliche Mandatsanfrage sind eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft oder eine zugestellte Anklage. Bei Vermögensdelikten können etwa Betrugs- oder Untreuevorwürfe im Raum stehen; im Betäubungsmittelstrafrecht geht es beispielsweise um den Vorwurf unerlaubten Besitzes oder Handels. Sexualstrafverfahren berühren häufig besonders persönliche Lebensbereiche und werfen Fragen zur Bewertung von Aussagen auf. Farahzadi beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich, diskret und ohne Vorverurteilung. Nach ihrer Kanzleibeschreibung entwickelt sie die Verteidigungsstrategie individuell und berücksichtigt dabei die Interessen und die Lebensrealität ihrer Mandantinnen und Mandanten. Zum weiteren Angebot gehören Verkehrsstrafsachen, Ordnungswidrigkeiten und Jugendstrafrecht. Gerade bei jungen Beschuldigten können neben dem Tatvorwurf auch die persönliche Entwicklung und die familiäre Situation eine Rolle spielen. Die Kanzlei begleitet junge Mandanten und ihre Familien. In geeigneten Fällen übernimmt Farahzadi außerdem die Vertretung von Opfern schwerer Straftaten im Rahmen der Nebenklage sowie den Beistand für Zeugen. Sie arbeitet in enger Kooperation mit Rechtsanwalt Maximilian Eßer und Rechtsanwältin Elena Feinhals. Für dringende Fälle ist nach den Kanzleiangaben eine Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Der Kanzleistandort am Hohenstaufenring liegt in der Kölner Innenstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zur Innenstadt als auch zu Stadtteilen wie Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes und Rodenkirchen. Für Strafverfahren kommen je nach Zuständigkeit insbesondere das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln in Betracht; das Oberlandesgericht Köln nimmt unter anderem Aufgaben im Rechtsmittelverfahren wahr. Die innerstädtische Lage lässt grundsätzlich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zu. Die konkrete Verbindung und die Zugangssituation sollten vor einem Besuch geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine knappe Beschreibung des Anliegens, die eigene Rolle im Verfahren und Hinweise auf bereits anstehende Termine erleichtern die erste Einordnung. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, wird anschließend mit der Kanzlei geklärt. Die bloße Anfrage ersetzt keine Bestätigung der Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Köln

  • Amtsgericht Köln
  • Landgericht Köln
  • Arbeitsgericht Köln
  • Oberlandesgericht Köln

Die Kanzlei von Pantea Farahzadi befindet sich am Hohenstaufenring 39–41, 50674 Köln, im Stadtbezirk Innenstadt. Der Standort an den Kölner Ringen bildet einen innerstädtischen Anlaufpunkt für strafrechtliche Anliegen. Auch für Ratsuchende aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes oder Rodenkirchen kommt eine Kontaktaufnahme in Betracht; die bundesweite Strafverteidigung ist nicht auf das Kölner Stadtgebiet beschränkt. Für einen Besuch lassen sich grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw nutzen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Angaben zur Barrierefreiheit oder zu Stellplätzen sind nicht belegt. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind insbesondere das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln von Bedeutung. Am Amtsgericht werden zahlreiche erstinstanzliche Strafverfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt. Hinzu kommen unter anderem gerichtliche Entscheidungen im Ermittlungsverfahren und Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Das Landgericht verhandelt erstinstanzlich schwerwiegendere Strafsachen, darunter bestimmte Kapitaldelikte vor dem Schwurgericht, und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Jugendstrafsachen können je nach Zuständigkeit vor dem Jugendrichter, dem Jugendschöffengericht oder der Jugendkammer geführt werden. Das Oberlandesgericht Köln ist unter anderem für bestimmte Revisionen und Beschwerden in Strafsachen zuständig. Nicht jede Revision fällt jedoch in seine Zuständigkeit. Das ebenfalls am Standort vorhandene Arbeitsgericht Köln entscheidet über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen Strafverfahren grundsätzlich nicht zuständig. Welches Gericht einen konkreten Fall behandelt, richtet sich nach gesetzlichen Regeln, etwa zum Tatort, zum Tatvorwurf und zur sachlichen Zuständigkeit.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein Erstgespräch kann vereinbart werden und wird als diskret und unverbindlich beschrieben.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Ein Erstgespräch kann vereinbart werden und wird als diskret und unverbindlich beschrieben.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind vor einer Anfrage wegen einer Vorladung, Durchsuchung oder Untersuchungshaft wichtig?
Für eine erste Einordnung sind vor allem der Tatvorwurf, die eigene Rolle als beschuldigte oder als zeugenschaftlich geladene Person und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Hilfreich sind vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht mit Aktenzeichen sowie Angaben zu Terminen und Fristen. Bei einer Durchsuchung können der Beschluss und das dazugehörige Protokoll wichtige Unterlagen sein. Besteht Untersuchungshaft, sollten dieser Umstand und bekannte gerichtliche Termine bei der Anfrage deutlich benannt werden. Welche nächsten Schritte in Betracht kommen, lässt sich erst anhand der konkreten Situation beurteilen.
Worauf kommt es bei einer Mandatsanfrage im Sexualstrafrecht oder Betäubungsmittelstrafrecht an?
Beide Rechtsgebiete umfassen unterschiedliche Tatvorwürfe, weshalb die genaue Bezeichnung in behördlichen Schreiben und der Stand des Verfahrens wichtig sind. Im Sexualstrafrecht können Aussagen, digitale Kommunikation und die persönliche Beziehung der Beteiligten für die Sachverhaltsprüfung bedeutsam sein. Im Betäubungsmittelstrafrecht spielen je nach Vorwurf etwa Substanz, Menge und behauptete Beteiligung eine Rolle. Für die erste Anfrage genügt regelmäßig eine sachliche Übersicht. Umfangreiche sensible Unterlagen sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg ausgetauscht werden. Eine belastbare rechtliche Einschätzung setzt häufig die Kenntnis der Ermittlungsakte voraus.
Was unterscheidet Jugendstrafverfahren von Strafverfahren gegen Erwachsene?
Das Jugendstrafrecht berücksichtigt in besonderem Maß die Entwicklung und den Erziehungsgedanken. Es gilt für Jugendliche, die zur Tatzeit mindestens 14 und noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann es unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls angewendet werden. Neben dem Tatvorwurf können deshalb Schule, Ausbildung, familiäre Verhältnisse und persönliche Entwicklung Bedeutung haben. Eltern oder andere Bezugspersonen können je nach Situation einbezogen werden. Bei einer Mandatsanfrage sind das Alter zur Tatzeit, vorhandene Verfahrensunterlagen und bereits angesetzte Termine hilfreiche Ausgangsinformationen.
Ist ein Verkehrsverstoß eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit?
Im Straßenverkehr kommen sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch Straftaten vor. Viele Geschwindigkeits- oder Parkverstöße werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt. Vorwürfe wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr können dagegen ein Strafverfahren auslösen. Welche Einordnung zutrifft, hängt vom konkreten Geschehen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Auch mögliche Folgen für die Fahrerlaubnis unterscheiden sich. Für eine Anfrage ist deshalb wichtig, ob beispielsweise ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid, eine Vorladung oder ein Strafbefehl vorliegt. Die Unterlagen geben Hinweise auf Verfahrensart, Vorwurf und möglicherweise laufende Fristen.
Welche Aufgaben haben Nebenklagevertretung und Zeugenbeistand?
Die Nebenklage ermöglicht Verletzten bestimmter Straftaten unter gesetzlichen Voraussetzungen eine eigene Beteiligung am Strafverfahren. Eine anwaltliche Vertretung kann dabei die Verfahrensrechte der betroffenen Person wahrnehmen, etwa durch Fragen oder Anträge in der Hauptverhandlung. Nicht jede Straftat berechtigt zur Nebenklage. Ein Zeugenbeistand unterstützt hingegen eine Person im Zusammenhang mit ihrer Aussage und den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Beide Rollen unterscheiden sich von der Verteidigung beschuldigter Personen. Für eine Mandatsanfrage sollten die eigene Stellung im Verfahren, der Tatvorwurf und ein möglicherweise bereits feststehender Vernehmungs- oder Verhandlungstermin genannt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Pantea Farahzadi

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Pantea Farahzadi: 4,9 von 5 Sternen bei 105 Bewertungen
4,9 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Farahzadi – Fachanwaltskanzlei für Strafrecht aus 105 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 105 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Farahzadi – Fachanwaltskanzlei für Strafrecht insgesamt und nicht auf Pantea Farahzadi persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,9105

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Mo.-Fr.
9:00-19:00 Uhr

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: deine-strafverteidiger.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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