- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Sachsen
- Sprachen
- Englisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Peter Hollstein
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- StrafrechtHauptschwerpunktStrafrecht in Dresden vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Peter Hollstein ist seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2005 zudem Fachanwalt für Strafrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Strafrecht und das Verkehrsrecht. Die Kanzlei besteht seit 2002 in Dresden und befindet sich in der Glacisstraße 24, 01099 Dresden. Bei Bedarf berät Hollstein seine Mandanten auch auf Englisch. Als Kontaktmöglichkeiten nennt die Kanzlei Telefon, Fax und E-Mail. Die E-Mail-Adresse lautet info@rechtliche-beratungen.de. Im Impressum wird Peter Hollstein als Inhaber der Domain rechtliche-beratungen.de und als Verantwortlicher für die Inhalte der Webseite aufgeführt. Seine gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt und wurde von der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Nach den Angaben im Impressum ist er beim Landgericht Dresden zugelassen. Als zuständige Kammer wird die Rechtsanwaltskammer Sachsen genannt. Unter Gebühren- und Berufsordnung führt die Webseite die Bundesrechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Berufsordnung für Rechtsanwälte auf.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion
Peter Hollstein ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Dresden. Seit 2002 ist er als Rechtsanwalt zugelassen; die Fachanwaltsbezeichnung für Strafrecht führt er seit 2005. Seine ebenfalls seit 2002 bestehende Kanzlei befindet sich in der Glacisstraße 24, 01099 Dresden. Im Profil bildet das Strafrecht den Hauptschwerpunkt, daneben nennt die Kanzleibeschreibung das Verkehrsrecht als Tätigkeitsschwerpunkt. Zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer Sachsen. Bei Bedarf berät Peter Hollstein auch auf Englisch. Im Strafrecht suchen Menschen häufig anwaltliche Unterstützung, nachdem sie eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben. Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit können die Einordnung eines Tatvorwurfs, die Akteneinsicht und die Begleitung durch ein Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren sein. Dabei unterscheiden sich die Ausgangslagen erheblich: Ein erstes Schreiben einer Ermittlungsbehörde wirft andere Fragen auf als eine bereits angesetzte Hauptverhandlung. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet daher zunächst eine Auseinandersetzung mit dem konkreten Verfahrensstand und den vorhandenen Unterlagen, nicht eine pauschale Bewertung des möglichen Ausgangs. Das Verkehrsrecht umfasst unter anderem Fragen nach Verkehrsunfällen, Schadensersatzansprüche und Auseinandersetzungen über Verkehrsverstöße. Eine Verbindung zum strafrechtlichen Schwerpunkt entsteht beispielsweise bei Vorwürfen einer Trunkenheitsfahrt, einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Je nach Sachverhalt können strafrechtliche, zivilrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Fragen nebeneinanderstehen. Für eine erste Orientierung ist deshalb wichtig, von welcher Stelle ein Schreiben stammt und ob es um einen Tatvorwurf, einen Bußgeldbescheid oder die Regulierung eines Schadens geht. Der Kanzleistandort in der Glacisstraße liegt in der Dresdner Neustadt und damit in einem zentralen Bereich des Stadtgebiets. Für strafrechtliche Verfahren kommen insbesondere das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden in Betracht; auch das Oberlandesgericht Dresden hat bestimmte strafrechtliche Zuständigkeiten. Die konkrete Zuordnung hängt von gesetzlichen Vorgaben ab. Für die Anfahrt aus der Altstadt, Blasewitz, Plauen oder Pieschen können öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw genutzt werden; die passende Verbindung ist individuell zu prüfen. Für eine Kontaktaufnahme über das Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktangaben heranziehen. Die Kanzlei nennt Telefon, Fax und E-Mail als Kontaktwege; die E-Mail-Adresse lautet info@rechtliche-beratungen.de. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, des Verfahrensstands und etwaiger Termine erleichtert die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dresden
- Amtsgericht Dresden
- Landgericht Dresden
- Arbeitsgericht Dresden
- Oberlandesgericht Dresden
Die Kanzlei von Peter Hollstein liegt in der Glacisstraße 24 in der Dresdner Neustadt. Dieser Standort befindet sich in einem zentralen Teil Dresdens auf der Neustädter Elbseite. Für Ratsuchende aus der Altstadt sowie aus Blasewitz, Plauen und Pieschen hängt die geeignete Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Grundsätzlich kommen öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw infrage. Konkrete Verbindungen, die aktuelle Verkehrslage und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Angaben zur Barrierefreiheit oder zu eigenen Stellplätzen liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich bei der Terminabstimmung klären. Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Dresden und das Landgericht Dresden relevant. Beim Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; außerdem werden dort Strafbefehlsverfahren geführt. Das Landgericht verhandelt bestimmte schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Oberlandesgericht Dresden ist unter anderem für bestimmte Revisionen und Beschwerden in Strafsachen zuständig. Im Verkehrsrecht können am Amtsgericht auch Einsprüche gegen Bußgeldbescheide verhandelt werden. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, etwa über Schadensersatz, fallen abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln an das Amtsgericht oder das Landgericht. Das Arbeitsgericht Dresden ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und gehört nicht zu den typischen Gerichten für die hier genannten Schwerpunkte. Welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet, richtet sich nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Dresden
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind insbesondere die eigene Rolle im Verfahren, die ermittelnde Behörde und der aktuelle Verfahrensstand von Bedeutung. Hilfreich sind außerdem das Aktenzeichen sowie Angaben dazu, ob eine Vorladung, ein Strafbefehl, eine Anklage oder bereits eine Terminsmitteilung vorliegt. In solchen Schreiben genannte Fristen und Termine sollten bei der Anfrage erkennbar sein. Eine ausführliche Schilderung sämtlicher Einzelheiten ist für die bloße Kontaktaufnahme meist nicht erforderlich. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, wird im direkten Austausch geklärt.
- Worin unterscheiden sich eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl und eine Anklage?
- Eine polizeiliche Vorladung betrifft regelmäßig eine beabsichtigte Vernehmung im Ermittlungsverfahren; dabei ist entscheidend, ob jemand als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angesprochen wird. Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die ohne vorherige Hauptverhandlung ergehen kann und bei ausbleibendem rechtzeitigem Einspruch rechtskräftig wird. Mit einer Anklage beantragt die Staatsanwaltschaft die gerichtliche Durchführung des Strafverfahrens. Diese Dokumente kennzeichnen unterschiedliche Verfahrenssituationen. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb die genaue Bezeichnung des Schreibens, sein Inhalt und das Zustellungsdatum wichtige Informationen.
- Wann überschneiden sich Strafrecht und Verkehrsrecht?
- Überschneidungen entstehen, wenn ein Geschehen im Straßenverkehr zugleich den Verdacht einer Straftat begründet. Beispiele sind Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder fahrlässige Körperverletzung nach einem Unfall. Daneben können Ansprüche auf Schadensersatz und Fragen zur Fahrerlaubnis bestehen. Nicht jeder Verkehrsverstoß ist jedoch eine Straftat; viele Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Bei einer ersten Anfrage hilft es daher, vorhandene Schreiben nach Absender und Gegenstand zu unterscheiden. Mehrere rechtliche Verfahren können denselben Vorfall betreffen, ohne identisch zu sein.
- Welche Unterlagen sind bei einem Verkehrsunfall oder einem Bußgeldverfahren für die erste Einordnung relevant?
- Bei einem Verkehrsunfall können Unfallberichte, Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen sowie die Korrespondenz mit Versicherungen für das Verständnis des Sachverhalts relevant sein. Geht es um einen Verkehrsverstoß, stehen häufig der Anhörungsbogen oder der Bußgeldbescheid im Mittelpunkt. Auch Zustellungsdaten, Aktenzeichen und bereits angesetzte Termine können wichtig sein. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Vor der Übermittlung umfangreicher oder sensibler Unterlagen lässt sich mit der angefragten Kanzlei abstimmen, welcher Übermittlungsweg geeignet ist.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Hollstein
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtliche-beratungen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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